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Gast
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Verfasst am: 04 Sep 2007 - 8:58
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Hallo PuhsTigger,
Danke für deine Antwort. War wirklich gut!! Elster mag mich leider nicht so ganz weil ich einen Mac habe aber die Formulare bekommt man ja auch so und kann sie Postalisch wegschicken. Das man dann einen Monat mehr Zeit hat ist gut ich hänge immer sowieso hinterher,..etwas^^Allerdings muste ich noch nie etwas bezahlen. Sind die Strafen dafür hoch? Hm ok das man dann nicht zahlen muss wen man das im ersten jahr erst macht ist auch gut dann werde ich das mal machen. Danke für deine super Antwort
Lg |
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Gast
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Verfasst am: 09 Sep 2007 - 20:31
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na klasse wenn ich helfen konnter...
tja die strafe ist glaub ich % festgelegt bei 1% des wertes....PRO TAG...also das kann dann teuer werden...
also am anfang sind die von finanzamt und steuerkasse eher locker, erst wenn da richtig geld verloren geht dann werden die aufdringlich...
aber schlafen tue ich besser seid ich die verlängerung habe *grins breit* auch wenn ich sie nicht mehr so oft brauche..
lieben gruß
puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 10 Sep 2007 - 0:05
Trinkgeld auf Rechnung...und nun???? |
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Hallöchen....
habe da mal ne kleine Frage....wenn ich einem Auftraggeber eine Rechnung schreibe und er überweist diesen Betrag plus Trinkgeld ( welches NICHT auf der Rechnung ist ) was mach ich dann?? ich weiß das ich das Trinkgeld nicht versteuern muß...aber es taucht nun ja in meiner BuHa auf ?????
hat jemand mal nen tip für mich ....bitte
danke und nen guten wochenstart
puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 10 Sep 2007 - 16:59
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In diesem Fall buchst Du nur den wahren Rechnungserlös mit Eingang des Zahldatums - die Differenz bleibt unerwähnt.
ciao derde |
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Gast
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Verfasst am: 18 Sep 2007 - 22:06
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moin damaja.....
...kommt drauf an...
ich arbeite selbständig im bereich catering und event...und da ich dann rechnung schreibe kann es schon mal vorkommen, das trinkgeld mit auf die rechnung kommt...also nicht verwirren lassen....DAS ist mein job...ich mache gastro nicht mal so nebenbei sondern bin seid 16 jahren dabei und verdiene mein geld damit....
lieben gruß
puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 27 Sep 2007 - 12:08
Steuererklärung! Bitte um eine Hilfe/Info! |
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Ich mach grad für meinen Bruder, oder besser ich versuche es, die Steuerklärung bei Elster online zu machen. Folgende Fragen: Mein Bruder hat ein Gewerbe angemeldet und ist Student.
1) Das erste Fenster geht auf und ich muss echt überlegen, welches das richtige ist.
Steuererklärung 2006
1) Einkommenssteuer
2) Umsatzsteuer
3) Gewerbesteuer 4) unrelevant
Es geht um einen Verdienst im Jahr 2006 von 2500 Euro.
Das heisst jawohl, das keine Gewinnsteuern bezahlt werden müssen. Richtig.
Desweiteren muss doch nur die Differenz zwischen Brutto und Netto abgeführt werden. Richtig???
Ist es nun eine Einkommenssteuererklärung oder doch eins von den beiden anderen. Danke für jede Hilfe. |
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Gast
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Verfasst am: 27 Sep 2007 - 15:55
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Ähm, nichts für ungut, aber warum machst Du das für Deinen Bruder (und er das nicht direkt selbst), wenn Du auch nicht mehr Ahnung von der Sache hast?
Wenn er wirklich keine anderweitigen Einnahmen (z.B. Festanstellung, Hinterbliebenenrente, etwas größere Verkäufe, Mieteinnahmen und dergleichen) in 2006 hatte, dann dürfte er das große Glück haben, keine Steuern zahlen zu müssen.
Einkommensteuererklärung muss auf jeden Fall, plus Anlage GSE. Dazu eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Umsatzsteuererklärung wäre dann relevant, falls Dein Bruder auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet und immer Mehrwertsteuer ausgewiesen hat auf seinen Rechnungen. Muss er wissen. Ich habe keine Ahnung, ob es das ist, was Du mit dem "Unterschied zwischen brutto und netto" meinst. Falls ja: ja, das muss 1:1 ans Finanzamt abgeführt werden.
Im Rahmen der Einkommensteuererklärung müsste man dann für die Umsatzsteuer die Jahreserklärung machen. Diese ist wiederum nicht identisch mit den Umsatzsteuervoranmeldungen, die man monatlich oder vierteljährlich schon im Vorfeld hätte abgeben (und entsprechend auch da schon die Umsatzsteuer abführen) müssen. Im Idealfall ergibt aber diese Jahreserklärung die Summe der Umsatzsteuervoranmeldungen für 2006.
Gewerbesteuer ist in den Verdienstbereichen irrelevant. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 22:34
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Hallo,
gibt es ein Muster-Beispiel vom GSE-Formular (Selbständige Arbeit) bei der Steuererklärung beim Finazmat, wenn man als Promoter arbeitet und weniger als 17500,-€ /Jahr, also als "Kleinunternehmer" verdient??
Wo gibts Beispiele dafür, wie sowas ausgefüllt wird?
Bitte um Eure schnelle Hilfe, da ich den Termin versäumt hab und nun bis morgen die Steuererklärung abgeben muss.
Vielen Dank im Voraus |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 23:17
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...meinst du die gewerbesteuer für 2006 oder einkommenssteuer ??
also ich muß als klein unternehmerin gewerbesteuer und einkommensst. machen....beides gibts auf www.elster.de
kann mir sonst die abkürzung GSE nicht erklären
aber beim googlen gerade bin ich darauf gestoßen
http://www.banktip.de/images/content/Anlage_GSE_2005.pdf
klick mal an ....vielleicht meinst du das, denn diesen habe ich nicht gemacht (heute für 2006 war auch spät zu spät dran )
lg puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 03 Okt 2007 - 23:20
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...doch klar...seite 2 und 3 habe ich heut nachmittag ausgefüllt via pc
also versuch es über elster...runterladen als download und am pc ausfüllen, wenn du eine authirisierung hast schickst du es einfach online weg und brauchst wenn nur unterlagen nachschicken per post...wenn du es ohne auth. machst, mußt du ganz normal das deckblatt mit 2 seiten wo letzte unterschrieben werden muß per post schicken, vorab natürlich das ausgefüllte formular via online...
gruß |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2007 - 0:03
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Danke Puhs Tigger,
machst Du auch Promotion? Wie hast Du heute das GSE-Formular ausgefüllt und weggeschickt?
Bei Elsteronline habe ich mich angemeldet und kann das auch wie Du einfach online machen.
Bitte Hilf mir, wie Du das gemacht hast, ich muss es bis morgen abgeben.
Danke Dir |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2007 - 6:58
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moin....
ich habe meine betriebseinnahme in spalte 10 eingegeben und meine betriebsausgaben in spalte 50
wenn du noch irgendwelche spenden gemacht hast dann die bei zeile 40 runter....naja und dann wars das...mehr habe ich nicht einzutragen, da ich sonst keine weiteren einnahmen durch verpachtung oder so habe...
dann hof ich mal ich konnte dir helfen....
ach ja und nein ich bin keine promoterin sondern im bereich catering & event, mache aber hier und da mal was in die richtung promo..
lg puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 04 Okt 2007 - 7:01
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ach ja ..... ich habe mir die software von lexware gekauft.....ist zwar mit gut € 136 nicht günstig aber klasse, die macht fast alles inkl. Ust voranmeldung und so....und der support bei fragen ist erstklassig
viel glück
puhstigger |
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Gast
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Verfasst am: 15 Okt 2007 - 20:43
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mensch, das ist ja echt kompliziert. ich hoffe ihr könnt mir nochmal helfen, weil ich echt 0 durchblicke hier.
ich muß also das formular "Einkommenssteuer" und die Anlage GSE ausfüllen, richtig? oder kommt noch das EÜR-Formular dazu? |
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Gast
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Verfasst am: 15 Okt 2007 - 21:07
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man sollte wohl genau lesen...das EÜR-formular ist dann also nur für einkünfte ab 17500€, stimmt das?
also bleiben für mich das hauptformular und das GSE-Formular... |
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