promotionbasis.de Forum Index promotionbasis.de

 Regeln   FAQFAQ   SearchSearch   ProfileProfile
Log in to check your private messagesLog in to check your private messages   Log inLog in 

 
Vorrauszahlungsbescheid Einkommenssteuer?

Page 1 of 2 | Goto page 1, 2  Next

 
Post new topic   Reply to topic    promotionbasis.de Forum Index > Die unangenehmen Seiten

<< Barzahlung     ::     Gewerbe: Pflichtbeitrag zur Abfallentsorgung/Müllgebühren >>  
Author Message
Guest






PostPosted: 18 Feb 2005 - 12:08

Vorrauszahlungsbescheid Einkommenssteuer?
Reply with quote  

Hallo zusammen,

ich habe mich schon ein wenig eingelesen wegen der monatlichen Vorsteueranmeldung, doch das in die Praxis umzusetzen ist für das 1. Mal gar nicht so einfach.
Ich habe mir online dieses Elster Formular gedownloadet und wollte nun wissen wie man das genau ausfüllen muss.

Ich habe nun seit Anfang Februar alle Quittungen gesammelt die ich meiner Promotiontätigkeit zuweisen kann (Trinken, Essen, usw..)
Wie sieht es eigentlich mit Kleidung aus?
Ich habe mir vor kurzem eine Hose gekauft, die ich natürlich auf für meine Arbeit trage. Kann ich das dann auch abziehen?

Muss ich denn nun alle Quittungen zusammenrechnen und dann von der Mwst abziehen?
Oder läuft das nur Rechnung für Rechnung?
Irgenwie blicke ich da noch nicht so ganz durch...
Würde mich über ein wenig Hilfe sehr freuen! yo
Back to top
Guest






PostPosted: 23 Feb 2005 - 18:14

Reply with quote  

Hi, du brauchst erst im April deine erste Vorsteueranmeldung abzugeben.
Das mit dem Essen und Trinken geht meines wissens nach folgendermassen: Ab einer gewissen Zeit, in der du von Zuhause, also auf aktion, bist bekommst du eine pauschale. Zum Beispiel: länger wie 14 stunden erhälst du eine Verpflegungspauschale von 12€ am tag. zwischen 8 und 14 stunden 8€, oder so. Essen und trinken kannst du so nicht abrechnen. Was du meinst sind woll spesen, aus einem restaurant oder cafe, das ist etwas anderes, dabei kannst du monatlich deine mwst abziehen, jedoch nicht alles. da wäre ich vorsichtig, wenn das Finanzamt mal auf dich zukommt, in der regel nach 3Jahre, und alles nachrechnen, kann es ganz schön dicke kommen, und du musst sehr viel zurückzahlen.
Achtung hebe jede Quittung mehrere Jahre auf, denn die kommen auch wenn du den gewerbeschein abgemeldest hast, noch auf dich zu, und wollen deinen belege sehen. Und wenn du keine mehr hast, dann ist das so als wenn du nie welche besessen hättest.
Grüße
Jovi
Back to top
sebastianv
Site Admin


Joined: 05 Jan 2003
Posts: 747
Location: Leipzig

PostPosted: 23 Feb 2005 - 20:47

Reply with quote  

Zum einen, ohne Fristverlängerung ist die VStAnmeldung anfang April fällig.

Auf der ersten Seite trägst du unter 51 deine netto Rechnungsbeträge ein.
Unter 66 dann deine Vorsteuern eintrageb. Alle Kosten, also Parken, Porto, Geräte, Möbel, Bürokram, Geschenke etc... Keine Nahrungsmittel, es sei denn du hast sie zum Verkosten etc. benötigt. Verpflegung ,machst du in der Verpflegungspauschale fest, am Jahresende.
Die Vorsteuer kannst du komplett ziehen, achte auf den Steuer Satz. In die Kosten kannst du es aber nur zu 80% nehmen. http://www.google.de hilft dir auch weiter! Wir hier aber auch Wink
_________________
Der Kabel Blog
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website AIM Address MSN Messenger
Guest






PostPosted: 23 Feb 2005 - 22:32

Reply with quote  

@sebastianv:
Autsch! Also, NikkiHoney`s erste Umsatzsteuervoranmeldung hat bis zum 10. März 2005 (bis zum 10.des Folgemonats) beim zuständigen Finanzamt vorzuliegen!!! Shock Außer es gibt eine Dauerfristverlängerung, die aber ganz einfach zu machen ist. Da helfen die netten Beamten beim Ausfüllen bestimmt. Dann wäre Zeit bis zum 10. April, die UMST-Voranmeldung abzugeben. Very Happy
Und welche 80% meinst Du?

@jovimi:
Die Verpflegungspauschalen kommen in der Einkommenssteuererklärung zum tragen. Hier geht es um die Umsatzsteuervoranmeldung (UMST) und dabei werden keine selbstverpflegenden Lebensmittel geltend gemacht ! Spesen, z.Bsp. Essen gehen mit einem potentiellen Kunden kannst Du zu 70% (seit letztem Jahr Sad )in der UMST geltend machen (auf der Restaurantquittung mußt Du Grund und Name des Betreffenden angeben). Kleidung, sofern Du sie geschäftlich brauchst, kannst Du auch in der UMST geltend machen. Also diese 16% abziehen.

Am Anfang hört sich alles furchtbar kompliziert an, ist es aber eigentlich gar nicht.

In der UMST-Voranmeldung läuft es so:
In Zeile 51 trägst Du Dein "Einkommen" (Rechnungsbeträge NETTO) ein.
Rechts davon dann die MWST, die Du in Rechnung gestellt hast.
In Zeile 66 trägst Du dann die MWST aus den Rechnungen ein, die Du zu zahlen hast/hattest. Very Happy
Von der Zeile 51 ziehst Du dann Zeile 66 ab und dann kommt unter Zeile 83 entweder ein Plusbetrag (Du musst UMST zahlen Embarassed ) oder ein Minusbetrag (Du bekommst Vorsteuer zurück Wink ). Achte darauf, dass Du dann auch ein "Minus" davor machst!

So, hoffe, ich konnte ein wenig Licht ins Dunkle bringen.

Frohes Schaffen und viel Spaß beim Papierkram wünscht Euch
Bine
Back to top
Guest






PostPosted: 28 Feb 2005 - 20:26

Reply with quote  

passt nicht ganz zum Thema, aber halb Wink ich finde das Elster-Verfahren noch überhaupt nicht ausgereift!!! Bei der Übermittlung bekommt man zwar so ne seltsame Bestätigung.... aber ob nu wirklich alles geklappt hat, weiß man nicht, weil man so natürliche keine Rückmeldung vom Finanzamt bekommt. Das meldet sich erst, wenn es angekommen ist und sie es mal bearbeiten oder wenn es nicht angekommen ist und man gemahnt wird!

hat jemand von euch schon die umsatzsteuervoranmeldung per Elster gemacht ??
Back to top
Guest






PostPosted: 28 Feb 2005 - 22:24

Reply with quote  

Rein beruflich mach ich die Umsatzsteuervoranmeldungen per Elster schon seit Oktober 2004 und bisher hatte ich noch keine Probleme. Bei den Lohnsteuerbescheinigungen gabs Schwierigkeiten, aber die sind inzwischen auch behoben. Für uns heißt das, Daumen hoch, alles paletti und keine Angst vor Elster. yo Very Happy

LG
Bine
Back to top
sebastianv
Site Admin


Joined: 05 Jan 2003
Posts: 747
Location: Leipzig

PostPosted: 28 Feb 2005 - 23:59

Reply with quote  

Frechliebe wrote:
@sebastianv:
Autsch! Also, NikkiHoney`s erste Umsatzsteuervoranmeldung hat bis zum 10. März 2005 (bis zum 10.des Folgemonats) beim zuständigen Finanzamt vorzuliegen!!!


10. des Folgemonats des ersten Quartals is IMHO der 10. April, nicht März!

Frechliebe wrote:
Und welche 80% meinst Du?


Hier hast du Recht, sind seit 2004 nur noch 70%, mache meine Steuer nicht mehr selber, daher wusste ich das nicht. Momentan ist das ganze beim EuGH zur Prüfung, man könnte auch 100% geltend machen, bekommt dies dann vom FA gekürzt und legt danach Einspruch ein und beantragt das Verfahren bis zu einer endgültigen Entscheidung des EuGH ruhen zu lassen.
_________________
Der Kabel Blog
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website AIM Address MSN Messenger
promotionbasis
Site Admin


Joined: 06 Dec 2002
Posts: 1869
Location: Kiel

PostPosted: 01 Mar 2005 - 0:31

Reply with quote  

bei quartalszahlern:

10. des folgemonats ohne dauerfristbeantragung -> 10.april.
10. folgefolgemonats mit dauerfristbeantragung -> 10.mai.

bei monatlichen soweit ich weiss immer 10. ffmonats.

lg
arne
_________________
_
_ Support-Anfragen bitte an support [at] promotionbasis [dot] de
_
_ Hilfe, Tipps & Tricks ___ Tipps | Hilfe | FAQ
_
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website
Guest






PostPosted: 01 Mar 2005 - 1:10

Reply with quote  

sebastianv wrote:
Frechliebe wrote:
@sebastianv:
Autsch! Also, NikkiHoney`s erste Umsatzsteuervoranmeldung hat bis zum 10. März 2005 (bis zum 10.des Folgemonats) beim zuständigen Finanzamt vorzuliegen!!!


10. des Folgemonats des ersten Quartals is IMHO der 10. April, nicht März!


Neugeründete Unternehmen müssen in den ersten zwei Jahren ab Gründung ihre Umsatzsteuervoranmeldungen und die dazugehörigen Umsatzsteuervorauszahlungen monatlich abgeben, also für den Monat Februar 2005 muß die Voranmeldung spätenstens am 10. März dem Finanzamt vorliegen, ebenso muß die Zahlung spätestens am 10. März bei Finanzamt eingegangen sein. Zahlt man per Scheck, genügt es, wenn dieser dem Finanzamt spätestens am 10. März vorliegt. Bei einer Dauerfristverlängerung hat man natürlich einen Monat mehr Zeit und somit auch einen Zinsgewinn.

Nach Abzug der Vorsteuer von der Umsatzsteuer ergibt sich eine Zahllast, die Du ans FA abführst oder ein Überschuß, den Du vom FA zurückbekommst. Zu den Formularen gehört übrigens auch eine Anleitung als Ausfüllhilfe.
Back to top
Guest






PostPosted: 01 Mar 2005 - 8:56

Reply with quote  

Ich habe aber vom Finanzamt noch keine Vorsteuervoranmeldung bekommen, ich dachte die schicken dieses Formular gesondert zu?
Back to top
sebastianv
Site Admin


Joined: 05 Jan 2003
Posts: 747
Location: Leipzig

PostPosted: 01 Mar 2005 - 10:11

Reply with quote  

@zettel

seit wann gilt diese Regelung?
_________________
Der Kabel Blog
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website AIM Address MSN Messenger
Guest






PostPosted: 01 Mar 2005 - 12:10

Reply with quote  

Diese Regelung gilt schon seit 1.1.2003 ! ALLE neuen Gewerbler müssen ihre UMST-Voranmeldung monatlich machen. Sad

Bei mir kam das Finanzamt von sich aus nach einem Jahr auf mich zu (meine andere Firma) und stufte mich vierteljährlich ein. Früher war das tatsächlich so, daß man "selbst" entscheiden durfte, wie, bzw. wann man die UMST-Voranmeldung abgibt. Wink

LG
Bine
Back to top
sebastianv
Site Admin


Joined: 05 Jan 2003
Posts: 747
Location: Leipzig

PostPosted: 01 Mar 2005 - 12:37

Reply with quote  

Jo, ich kann mich noch errinnern, das ich mich entscheiden konnte und quartalsweise gewählt hatte.
_________________
Der Kabel Blog
Back to top
View user's profile Send private message Visit poster's website AIM Address MSN Messenger
Guest






PostPosted: 01 Mar 2005 - 14:40

Reply with quote  

sebastianv wrote:
@zettel

seit wann gilt diese Regelung?


Siehe Frechliebe
Back to top
Guest






PostPosted: 01 Mar 2005 - 14:44

Reply with quote  

NikkiHoney wrote:
Ich habe aber vom Finanzamt noch keine Vorsteuervoranmeldung bekommen, ich dachte die schicken dieses Formular gesondert zu?


Das sind übrigens Umsatzsteuervoranmeldungen.

Ja, die wurden bisher automatisch versendet, was einige Zeit gedauert hat. Das hat sich aber seit 01.01.05 geändert, aufgrund des elektronischen Verfahrens.
Back to top
Display posts from previous:   

Post new topic   Reply to topic    promotionbasis.de Forum Index > Die unangenehmen Seiten
Page 1 of 2 | Goto page 1, 2  Next All times are GMT + 1 Hour


 
Jump to:  
You cannot post new topics in this forum
You cannot reply to topics in this forum
You cannot edit your posts in this forum
You cannot delete your posts in this forum
You cannot vote in polls in this forum

promotionbasis.de-Forum // Vorrauszahlungsbescheid Einkommenssteuer?
promotionbasis.de ist die große deutschsprachige Ressource für Informationen und Jobs aus dem Promotion-, Messe- und Eventbereich.
Auf unsere Leistungen vertrauen zigtausend Nutzer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

PB - Homepage   //   PB - Job-Listing   //   PB - Promotionjobs inserieren   //   PB - Promotersuche   //   PB - Kostenlos anmelden
PB - Promotionjobs   //   PB - Messejobs   //   PB - Eventjobs   //   PB - Studentenjobs   //   PB - Nebenjobs   //   PB - Ferienjobs   //   PB - Gastrojobs   //   PB - Hostessjobs
PB - Tipps & Tricks   //   PB - Hilfe & Support   //   PB - Downloads   //   PB - Web-Tipps   //   PB - Impressum


Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group