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Guest
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Posted: 05 Sep 2005 - 21:47
Gewerbe: Pflichtbeitrag zur Abfallentsorgung/Müllgebühren |
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heute brief bekommen, das ich verpflichtet bin einen abfallbehälter zu abonnieren und wenn das nicht nötig ist, doch eine jährliche grundgebühr zu entrichten.
wer hat sowas auch bekommen? und: als promoterin brauch ich nicht wirklich einen abfalleimer. |
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Guest
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Posted: 06 Sep 2005 - 7:44
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Das kommt durchaus in einigen Städten vor, dass man als Gewerbetreibender auch für so ein kleines Gewerbe, wie wir es haben, sich eine Mülltonne hinstellen und selbstredend dafür zahlen soll.
Bei mir haben die das in den letzten fünf Jahren noch nicht versucht. |
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Guest
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Posted: 06 Sep 2005 - 11:35
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vielen dank.
ich hab jetzt eine mail hingeschrieben und erläutert, das ich keinen gewerblichen müll produziere.
mal schauen wie kulant die stadtverwaltung ist... |
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Guest
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Posted: 12 Nov 2005 - 12:10
Müllgebühr |
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Hallo,
kaum habe ich mir einen Gewerbeschein besorgt, bekomme ich Post von der Stadt, ich müsse jetzt vierteljährlich 33,75 Euro Abfallbeseitigungsgebühr für mein Gewerbe zahlen! Allerdings könne ich eine Reduzierung beantragen...
Was kann ich tun? Davon habe ich ja noch nie gehört. Zumal ich bei meinen Eltern wohne und die ja schließlich schon Müllgebühren zahlen...
Ich bin grad richtig ratlos,
Maike |
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promotionbasis Site Admin
Joined: 06 Dec 2002 Posts: 1869 Location: Kiel
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Posted: 12 Nov 2005 - 13:57
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das muss etwas ortsgebundenes sein!
ich habe weder direkt in kiel, noch in klausdorf (kreis plön) davon gehört, dass man mit dem gewerbe weitere müllabgaben tätigen muss. zumal dein job ja nicht wirklich was mit müllerzeugung zu tun hat.
sofern möglich, gehe dagegen vor - kläre es mit der entsprechenden stelle per telefonat.
lg,
arne _________________ _
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Guest
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Posted: 12 Nov 2005 - 17:15
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tschuldigung, konnt nicht anders.
sowas hab ich auch noch nicht gehört. ich empfehle dir auch auf der entsprechenden stelle anzurufen und nachzuhaken.
kann auch den sinn absolut nicht verstehen, da dein haushalt, also deine eltern ja eh schon zahlen.
viel glück!! |
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Guest
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Posted: 13 Jun 2008 - 12:25
Gewerbemüllgebühren??? |
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Hallo Leute, wundere mich, dass ich dieses Thema im Forum nicht gefunden habe.
Als ich im Januar 2008 mein Gewerbeschein für Hostessentätigkeit ausgestellt bekommen habe, hat man mir einen Bogen zum Gewerbemüll mitgegeben, laut welchem ich als Kleinunternehmer ca. 40 Euro Müllgebühr im Jahr zahlen sollte. Daraufhin habe ich beim Rathaus angerufen, wo sie mir versichert haben, dass man auch als Messehostess Gewerbemüllgebühren zahlen muss. Da keiner von meinen Freunden, die auch Promotion machen, so etwas bekommen hat, habe ich nichts weiter gemacht. Nach einem halben Jahr (also jetzt) habe ich von der Stadt eine Rechnung über die Müllgebühren bekommen.
Vielleicht habe ich bei der Gewerbeanmeldung etwas falsches angegeben? Kann ich mich von dieser Müllgebühr befreien lassen.
Würde mich über schnelle Antworten sehr freuen.
Danke!! |
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Guest
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Posted: 13 Jun 2008 - 19:43
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Hallo Ilona,
ich denke zunächst mal, das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich, da hat dann jedes Dörfchen seine eigenen "Einnahmequellen". Interessant wäre wohl zunächst zu wissen, was genau denn auf dem Gewerbemüllbogen stand? Ich würde auf jeden Fall erstmal in Widerspruch gehen. Du solltest vielleicht deutlich machen, dass du ja nur Dienstleistungen beim Kunden vor Ort erfüllst und somit an deiner "Betriebsstätte" kein gewerblicher Abfall anfällt. Darüber hinaus müsste dir ja auch eine Möglichkeit gegeben werden an deiner "Betriebsstätte" deinen gewerblichen Abfall seperat zu entsorgen, sprich man hätte dir ja eine eigene Tonne bereitstellen müssen. Alles andere wäre Willkür, die Abfallmenge muss ja irgendwie bemessen werden.
Vielleicht ist es auch hilfreich mal bei der IHK anzufragen, die können sicher genauere Auskunft geben.
Viele Grüße
Daniel
P.S. Vielleicht noch ein Hinweis, um Fettnäpfchen zu umgehen. Ich kenne das von diversen Veranstaltungen, dass es beim regionalen Entsorgungsunternehmer hilfreich ist immer von Abfall und nie von Müll zu sprechen. Das mögen die in dieser Branche gar nicht |
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Guest
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Posted: 14 Jun 2008 - 7:41
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Um eine seperate Müllgebühr einzufordern, muss doch vorher an einer Betriebsstätte ein Müllcontainer zur Verfügung gestellt worden sein.
Sollte jedoch Dein Gewerbe auf Deine private Adresse zugelassen sein, ist dies sicherlich nicht der Fall.
Ergo: keine Leistung kann auch keine Gebühr erfordern ?? Oder sehe ich das falsch ??
Solch eine Handhabung höre ich zudem zum ersten mal, also bleib am Ball und wehr Dich!
ciao derde |
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Guest
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Posted: 14 Jun 2008 - 11:50
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Vielen Dank Leute. Was die Einlegung des Widerspruchs angeht, hat man mir beim Rathaus gleich gesagt, dass es zwecklos sei: es wird sowieso abgelehnt und ausserdem würden für mich gebühren entstehen. Aber das mit den Kontainern ist auf jeden Fall ein Argument. Muss jetzt nur einen vernünftigen Brief verfassen, was natürlich nicht leich ist.
Nochmals vielen Dank. |
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Guest
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Posted: 14 Jun 2008 - 20:33
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Wenn du magst, kannst du mir den mal Text als Nachricht zukommen, ich hab ne Ausbildung im kaufmännischen Bereich und hatte dabei auch Einiges zum Thema Recht. Ich schau dann mal drüber und würd ggf. was ändern. Super wäre auch, wenn du beim Rathaus mal den entsprechenden Gesetzestext für diese Gebühr anforderst oder zumindest mal fragst, wo du das nachlesen kannst. Vielleicht steh es auch in der Satzung des Entsorgungsunternehmens.
Gruß
Daniel |
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Guest
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Posted: 14 Jun 2008 - 20:37
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Noch was, das sollte nach Möglichkeit auch recht fix gehen, ich denke mal, du hast mit dem Zahlungsbescheid auch eine Frist gesetzt bekommen, bis wann das Geld überwiesesn sein muss. In dem Fall sollte dann so schnell wie möglich der Einspruch beim Entsorger landen und du kannst das Geld dann erstmal mit dem Vermerk "Unter Vorbehalt" überweisen. Sonst kommen da noch Mahngebühren usw. drauf... |
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Guest
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Posted: 17 Jun 2008 - 12:47
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Es ist eigentlich auch eine Frechheit darauf hinzuweisen, dass ein Widerspruch zwecklos sei und nur Kosten verursache!
Ich wünsche dir viel Erfolg! Hoffentlich fällt der nächste Bescheid positiv für dich aus! |
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Guest
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Posted: 17 Jun 2008 - 20:54
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ilona123 wrote: | Was die Einlegung des Widerspruchs angeht, hat man mir beim Rathaus gleich gesagt, dass es zwecklos sei: es wird sowieso abgelehnt |
Davon darfst Du Dich nicht abschrecken lassen. Solche Aussagen wirst Du fast immer von Behörden bekommen.
Quote: | und ausserdem würden für mich gebühren entstehen. |
Darüber müßtest Du m.W. eine Rechtsbelehrung erhalten.
Quote: | Aber das mit den Kontainern ist auf jeden Fall ein Argument. Muss jetzt nur einen vernünftigen Brief verfassen, was natürlich nicht leich ist.
Nochmals vielen Dank. |
Auf jedenfall erklären, daß kein Gerwerbeabfall entsteht und gegen den Bescheid und ggf. gegen die Rechnung widersprechen.
Laß Dir aufjeden Fall die Belehrungen gegen, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Entscheidungen der Stadtverwaltungen beruhen. Dazu ist die Verwaltung verpflicht, alles andere wäre Willkür.
Auf keinen Fall die Rechnung bezahlen, auch nicht unter Vorbehalt. Ansonsten läufts Du Deinem Geld hinterher, was Deine Chancen gegen den Wasserkopf verhindert. |
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Guest
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Posted: 18 Jun 2008 - 11:08
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Hallo Leute, ich habe euer Rat befolgt und IHK (Lahn-Dill-Kreis) kontaktiert. Sie kennen das Problem angeblich und kämpften schon länger gegen diese Regelung für Leute wie Promoter, Hostessen etc. Sie konnten bis jetzt nur erreichen, dass man einen Antrag auf Ermässigung bei der Stadt stellen kann, wonach ich trotzdem noch 40 Euro bezahlen muss. Sie meinten auch, dass bis jetzt noch kein eingelegter Widerspruch erfolgreich gewesen sei. Na ja, dann muss ich wohl zahlen. Hätte ich nen ANwalt, würd ich es an ihn weiterleiten, aber so... |
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