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Auftrag und Vertrag: Die besten Fragen & Antworten Teil 1

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LenaJL
Promo-Prof


Joined: 20 Sep 2005
Posts: 162
Location: München

PostPosted: 20 Jan 2006 - 16:15

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promofuchs,

braucht man den für die DJH nicht so einen Ausweiß? Und der kostet doch nochmal zusätzlich oder?

Lg Lena
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PostPosted: 20 Jan 2006 - 17:13

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Ja, den braucht man. Gilt immer für ein Jahr, ich weiß gar nicht mehr, ob für das Kalenderjahr oder ob irgendwie ab Anfang November oder so für ein Jahr.

Ich hatte das "Problem" nämlich letzten Sommer, allerdings ging es nur um eine einzige Übernachtung, und da war dann das Pensionszimmer doch noch billiger als JH + Ausweis.
Aber der kostet nicht die Welt, ich glaub, der wäre jatzt auch nicht teurer als der Gewerbeschein. Für einen Monat lohnt sich das ganz definitiv!!!
Andere Frage, ob das so prickelnd ist, da einen Monat zu "wohnen".
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Guest






PostPosted: 20 Jan 2006 - 17:40

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@Sunny:

Die DJH Thalkirchen hat den Standart eines Mittelklassehotels.Alles neu dort!Und wirlich hochwertig eingerichtet!
Ich weiß:
Du meinst die verkommen Häuser aus den Jahren der Klassenfarten...


LenaJL wrote:
promofuchs,

braucht man den für die DJH nicht so einen Ausweiß? Und der kostet doch nochmal zusätzlich oder?

Lg Lena


Kostet genau 10€,ist ein Jahr gültig,auch in vielen anderen Ländern wie England,Italien,Spanien,Dänemark......

Mehr infos unter:

www.djh.de
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Guest






PostPosted: 30 Jan 2006 - 15:51

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Hatte ich neulich auch mit verschiedenen Honorarangaben. Hab mich auch direkt an die Agentur gewandt und konnte es klären. Sind etwas durcheinander gekommen mit Rahemnvertrag und Spezialauftrag. Aber ein Anruf/mail und die Sache ist geklärt.

Chris
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Guest






PostPosted: 31 Jan 2006 - 13:19

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Eigentlich ist doch die Sache ganz einfach... der Auftrag wurde zu bestimmten Bedingungen angenommen - Bedingungen, die VORHER vereinbart wurden, und somit auch verbindlich sind! Auch wenn es beim Einzelnen nur ums Prinzip geht... eine Agentur macht das vielleicht mit einiegen hundert Leuten - was DIE dabei sparen... Very Happy ...wie gesagt - vorher vereibarte Leistungen, zu denen auch das festgelegte Honorar gehört, sind bindend (wird im Übrigen auch jeder Anwalt sagen)!
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Sarit79
Alter Hase


Joined: 04 Oct 2005
Posts: 419
Location: Berlin

PostPosted: 01 Feb 2006 - 14:00

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Ich war dann doch etwas kulanter. Ich hab auch mit der Agentur gesprochen und die für das Chaos verantwortliche Dame hat sich in aller Form bei mir entschuldigt und meinte, dass sei ein Versehen gewesen und auch "nur" bei 2 weiteren Hostessen so passiert. Ich hab also darum gebeten, mir in Zukunft doch bitte den richtigen Stundensatz rechtzeitig VOR Jobantritt mitzuteilen und hab dann 9,50 pro Stunde berechnet.
_________________
Grüße aus Berlin

Gibt dir das Leben Zitronen, mach Limonade draus!
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PostPosted: 06 Apr 2006 - 20:38

Widerrufsrecht bei Verträgen, welche rechtlichen Folgen?
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Hi!

Ich habe folgendes Problem. Gestern habe ich einen Messejob für insgesamt 5 Tage, beginnend in 2 1/2 Wochen angenommen. Der Vertrag ging gestern in die Post. Heute habe ich erfahren, dass ich aus wichtigen Gründen auf keinen Fall arbeiten kann, was die Agentur gleich von mir erfuhr.

Darauf hin muss ich jetzt Ersatz suchen, sonst drohen 750 € Vertragsstrafe; leider bin ich hier neu und kenne niemanden, bzw. ist es auch ziemlich schwer jemanden zu finden, da das Anforderungsprofil (mehrere Sprachen) ziemlich hoch ist!

Ist das überhaupt rechtlich so korrekt mit dieser Klausel?

Danke für eure Antworten


Gruß

Kimahri
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LenaJL
Promo-Prof


Joined: 20 Sep 2005
Posts: 162
Location: München

PostPosted: 15 Apr 2006 - 16:32

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Hallo Kimahri,

Quote:
Ist das überhaupt rechtlich so korrekt mit dieser Klausel?


du hast es unterschrieben oder? Damit müsste die Frage eigentlich schon beantwortet sein. Hast du denn mal mit der Agentur gesprochen (oft lassen die mit sich reden) ob die Ersatz haben? Normalerweise hilft dir da eigentlich nur eine Gesundheitlicher Grund warum du nicht arbeiten kannst - sprich ein Attest vom Arzt... aber das ist nicht gerade die feine art.

Vlg Lena
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PostPosted: 16 Apr 2006 - 0:23

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finde, dass 2,5 wochen vorher absagen eigentlich echt akzeptabel ist, vor allem, wenn der vertrag 1 tag vorher erst abgeschickt wurde. die agenturen haben doch bestimmt auch ersatzleute, die im krankheitsfall einspringen würden oder in 2,5 wochen auch noch reichlich zeit, jemand anders zu suchen für den job.

wenn es wirklich dabei bleibt, dass du ersatz besorgen musst, würde ich einfach mal ne jobbeschreibung hier ins forum setzen und so versuchen, ersatz zu finden. dürfte ja eigentlich kein ding sein.
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LenaJL
Promo-Prof


Joined: 20 Sep 2005
Posts: 162
Location: München

PostPosted: 16 Apr 2006 - 13:45

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Hi nochmal,

ich fände es generell ja auch nicht so schlimm, aber unterschrieben ist unterschrieben und wenn die agentur drauf besteht kann sie das.
Also davon eine Anzeige ins Forum zu stellen, kann ichdir abraten, da es von den Mod sofort gelöscht werden wird.

Vlg Lena
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PostPosted: 19 Apr 2006 - 13:10

Re: Widerrufsrecht bei Verträgen, welche rechtlichen Folgen?
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Kimahri wrote:
Hi!

Ich habe folgendes Problem. Gestern habe ich einen Messejob für insgesamt 5 Tage, beginnend in 2 1/2 Wochen angenommen. Der Vertrag ging gestern in die Post. Heute habe ich erfahren, dass ich aus wichtigen Gründen auf keinen Fall arbeiten kann, was die Agentur gleich von mir erfuhr.

Darauf hin muss ich jetzt Ersatz suchen, sonst drohen 750 € Vertragsstrafe; leider bin ich hier neu und kenne niemanden, bzw. ist es auch ziemlich schwer jemanden zu finden, da das Anforderungsprofil (mehrere Sprachen) ziemlich hoch ist!

Ist das überhaupt rechtlich so korrekt mit dieser Klausel?

Danke für eure Antworten


Gruß

Kimahri


Servus,


schon einmal überlegt,dass du als "Angestellter" (vgl.Urteil "Messestandpersonal") auftritts.

Gem. § 622 BGB steht dir als Aushilfe/Arbeitnehmer ein Kündigungsrecht zu!

Da du ja selber (im gegensatz zum Selbständigen) keinen Ersatz besorgen mußt und DARFST!,hat sich auch die Strafe von selbst erledigt!

Hinzukommt:

Aufgrund n.Rspr. ist der Vertrag eh als nichtig anzusehen (und zwar ex tunc=von anfang an nichtig),weil er keinen "Arbeitsvertrag" darstellt.
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PostPosted: 22 May 2006 - 14:37

Buchung telefonisch mit Buchungsbestätigung
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Hallo Kollegen,

ich brauche mal einen Rat von jemanden, der ebenso schon eine Weile in dem Business ist.
Mir ist das bisher noch nie vorgekommen, daher bin ich gerade etwas ratlos.

Ich wurde für ein Event mal wieder wegen einer Moderation gebucht und habe nach langem hin und her ein Angebot abgegeben. Dieses wurde telefonisch so angenommen und es wurde um eine Auftragsbestätigung gebeten. Wie immer habe ich eine Auftragsbestätigung, mit Gage, KM Geld und Übernachtungskosten etc. an den Kunden geschickt und eine Empfangsbestätigung zur Unterschrift mit angebracht.
Diese habe ich nicht zurück erhalten, aber war ja nicht weiter schlimm, da er mir kurz drauf eine email geschickt hat in dem der Empfang bestätigt wurde. Alles also soweit chicco

Jetzt nachdem das Event kurz vor dem Start stand... genau gesagt wäre es am letzten mai wochenende, habe ich mal nach Eventaublaufplan etc erkundigt. Daraufhin wurde mir gesagt, das es jetzt nicht stattfinden würde und man evtl. demnächst nochmal ein solches Event starten wird und auf mich zurückkommen wird. Man ist davon ausgegangen, daß ich nicht wirklich fest gebucht wäre, da sie mir die Buchung ja nicht bestätigt hätten und deswegen auch das Schreiben nicht zurück geschickt haben. So ein schwachsinn...

Naja jetzt wollen sie sich also rausreden und ich hab extra deswegen ein event verschoben bei dem es richtig schotter gegeben hätte. Zudem kam auch noch das ich meinen urlaub anpassen musste und so in eine andere buchungsklasse gesteckt wurde. Wieder geld in den sand geschossen.

Wie würdet ihr in diesem fall handeln? Habe gesagt das ich min. 75% der Buchungskosten in Rechnung stellen werden. Das können Sie ganz und gar nicht verstehen mit obiger Begründung.

Jetzt wär ich mal gespannt was ihr vorschlagen würdet oder wie ihr in diesem Fall gehandelt habt.

Gruß
Stefan
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PostPosted: 22 May 2006 - 22:31

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*Puh* Im eigentlichen Sinne erfüllt auch eine eMail ensprechend BGB (der genaue Paragraph fällt mir nicht ein, müßte ich nachschlagen) das Schriftformerfordernis.
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promotionbasis
Site Admin


Joined: 06 Dec 2002
Posts: 1869
Location: Kiel

PostPosted: 23 May 2006 - 12:26

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egal, was du nun machst, möchte ich einen juristen zitieren: 'alles ohne schriftliche belege ist schei..e ...'

da alles nur telefonisch lief, wird es am ende auf zeugenaussagen und -schilderungen hinauslaufen, dabei steht aussage gegen aussage.

daher sagen wir ja auch immer mal wieder: solange ihr nichts schriftliches habt, seid ihr quasi frei.

*sorry*

lg, arne
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PostPosted: 23 May 2006 - 17:08

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Zettel wrote:
*Puh* Im eigentlichen Sinne erfüllt auch eine eMail ensprechend BGB (der genaue Paragraph fällt mir nicht ein, müßte ich nachschlagen) das Schriftformerfordernis.


§126a BGB

ABER:

Die email muß mit einer SIGNATUR versehen sein (Signaturgesetz).
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