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Gast
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Verfasst am: 17 Nov 2008 - 12:32
Erweiterung. |
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Hat jemand von euch schon mal was von Zulagen gehört?
Leider werden mir Jobs am Sonntag oder Feiertag zum selben Honorar
wie unter der Woche angeboten. Genauso wie Kneipenpromotion am Freitag/Samstag Abend.
In einem Festangestellten Verhältnis machen Zulagen am Monatsende schon mal gleich 300€ bis 500€ netto aus. Und Zulagen sind in den meisten Jobs
STEUERFREI.
Nachtschicht um 25% auf den Brutttostundenlohn.
Sonntags 50% auf den Bruttostundenlohn
Feiertages 100% auf den Bruttostundenlohn.
Und was noch zu schreiben ist:
Wer von euch da draußen hat eigentlich immer sein 20 Tage komplette Auslastung?
Hinzukommt dass die meisten Jobs nur sehr kurzfristg sind und das dann gerade mal 2 bis 3 Tage die Woche.
Zuletzt bearbeitet von Gast am 17 Nov 2008 - 12:40, insgesamt einmal bearbeitet |
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Gast
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Verfasst am: 17 Nov 2008 - 12:32
Zulagen |
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Hat jemand von euch schon mal was von Zulagen gehört?
Leider werden mir Jobs am Sonntag oder Feiertag zum selben Honorar
wie unter der Woche angeboten. Genauso wie Kneipenpromotion am Freitag/Samstag Abend.
In einem Festangestellten Verhältnis machen Zulagen am Monatsende schon mal gleich 300€ bis 500€ netto aus. Und Zulagen sind in den meisten Jobs
STEUERFREI.
Nachtschicht um 25% auf den Brutttostundenlohn.
Sonntags 50% auf den Bruttostundenlohn
Feiertages 100% auf den Bruttostundenlohn. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Nov 2008 - 15:02
Steuern |
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Hallo Leute, habe mich zwar schon durch ein paar Foren gelesen, aber ich verstehs leider nicht so ganz.
Also mal auf meine Situation bezogen. Ich habe einen festen Job auf Lohnsteuer. Jährlich ca. 22T Euro. Dazu möchte ich mir noch den kleinen Gewerbeschein holen und ein wenig Promo machen. Sagen wir so für 200 Euro extra im Monat.
Muss ich dann USt zahlen oder nicht? Was muss ich ausweisen?
Bitte kurz und einfach erklären. Wäre dankbar dafür.
Vielen Dank. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Nov 2008 - 23:51
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Du wirst erst Umsatzsteuerpflichtig, wenn deine Umsätze im laufenden Jahr 17.500 und im folgenden 50.000 Euro übersteigen. Du kannst also getrost die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen und zahlst somit keine Umsatzsteuer. Die Beträge gelten rein für die gewerbliche Tätigkeit und da bleibst du mit 200 Euro im Monat locker drunter. Um die Einkommenssteuer kommt du allerdings nicht herum, deine Gewinne aus dem Gewerbe kommen am Ende mit auf dein Jahreseinkommen, auf das die Einkommenssteuer fällig ist. |
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macestro
Anmeldungsdatum: 25.03.2007 Beiträge: 2 Wohnort: Göttingen
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Verfasst am: 16 Feb 2009 - 15:57
Fragen zur Umsatzsteuer und zum Erfüllungszeitraum |
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Hallo,habe da mal folgende Frage und hoffe,ihr könnt mir da weiterhelfen.Ich bin Student und mache ca. ein mal im Jahr eine Promotiontätigkeit (Gewerbeschein/Steuernrz. usw.).Jetzt war es so,dass ich bei meiner letzten Tätigkeit (Auftrag von ca.2 Monaten) um die 3000 Euro verdient habe.
Meine Frage ist jetzt,muss ich dafür Unsatzsteuern oder ähnliches bezahlen bzw. gilt für mich bei 3000 Euro einmaligem Verdienst noch die Regel,dass ich als Student/Kleinunternehmer erst ab einem Betrag von ca. 7000 Euro/Jahr bezahlen muss?
Habe in der Rechnung keine Steuern mit aufgeführt,also nur netto Beträge, mit dem Hinweis,§ 19 Absatz 1UstG..Ist das richtig so????
Wenn der Erfüllungszeitraum der Aktion im letzten Jahr liegt,ich aber das Geld jetzt erst in diesem Jahr ausgezahlt bekomme bzw. die Rechnung auch erst in diesem Jahr gestellt habe,wird dann der verdiente Betrag noch auf das vergangene Jahr mit angerechnet oder auf das jetzige?
Ist es zwingend notwendig, dass der Erfüllungszeitraum mit in die Rechnung eingetragen wird bzw. muss er unbedingt mit angegeben werden,wenn man eine Rechnung stellt.Hat das Vorhandensein des Erfüllungszeitraumes auf der Rechnung für den Rechnungsempfänger einen Vorteil?
Sind sehr viel Fragen auf einmal,aber ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.Danke
Gruss |
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Gast
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Verfasst am: 16 Feb 2009 - 19:01
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Hallo, das hast du soweit erstmal richtig gemacht. Umsatzsteuer wird erst fällig, wenn man freiwillig dazu optioniert oder man im laufenden Jahr über 17.500 € und/oder im nächsten mehr als 50.000 € Umsatz erzielt. Da du im Fragenbogen fürs Finanzamt sicher angegeben hast, dass du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, ist das völlig korrekt auch den Satz (nach § 19 Abs. 1...) mit auf der Rechnung zu erwähnen. Die Grenze von knapp 7.500 € gilt nur für die Einkommenssteuer, die ja an Hand der Einkommenssteuererklärung festgesetzt wird.
Wann der Betrag für deine Buchhaltung relevant wird, hängt ebenfalls von einem Kreuz auf dem Fragebogen fürs Finanzamt ab. Hast du Ist-Versteuerung angekreuzt, ist der Zahlungseingang auf deinem Konto ausschlaggebend. Hast du Soll-Versteuerung angekreuzt, zälht das Datum der Leistungserstellung. I. d. R. wählt man aber die Ist-Versteuerung.
Das Datum der Leistungserstellung muss zwingend auf der Rechnung vermerkt sein. Warum, wieso, weshalb - keine Ahnung, ist halt Vorschrift. Ich vermute, das ist für Betriebsprüfungen relvant, damit man nachweisen kann, dass man an dem Tag auch wirklich diese erbracht hat. Zusätzlich muss das Rechnungsdatum drauf, sprich der Tag, an dem du die Rechnung erstellt hast. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Mai 2009 - 14:07
HILFE!!! Finanzamt MwSt |
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Hallo,
seit dem ich 18 bin mache ich ab und an Promotion. Habe mich nie wirklich mit Steuererklärung etc. beschäftigt und bin immer irgendwie beim Finanzamt durchgekommen, indem ich alle meine Einnahmen aufgelistet und hingeschickt habe (war damal snoch Azubi). Auf zurufen von mehreren Ageturen sollte ich doch die MwSt berechnen, da würde ich besser bei wegkommen etc. (ich weiß, DUMM!) gesagt, geatn...immer schön mitberechnet.
So, heute rief mich ein Herr vom Finanzamt an, er möchte doch alle meine Rechnungen von 07 haben und ob ich denn die MwSt mit aufgeführt hätte..."Nein" war meine antwort... was passiert nun? Also wenn doch die MwSt draufsteht...
Sorry,habe wirklich absolut keine Ahnung wie man da jetzt weiter vorgeht. Habe nie wirklich viel verdient...vll. 2.500 pro Jahr.
Über Antwort wäre ich SEHR SEHR dankbar.
Gruß
Jule |
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Dianas Promo-Noob
Anmeldungsdatum: 03.04.2007 Beiträge: 98 Wohnort: Bleicherode
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Verfasst am: 26 Mai 2009 - 21:09
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Hallo,
du wirst wohl oder Übel die MwSt für 07 nachzahlen müssen, da du sie ja auch in Rechnung gestellt hast. (UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT)
Hast du noch Belege die du vielleicht auch noch dagegen rechnen kannst?
Vielleicht solltest du Dir mal einen Steuerfachmann/-frau suchen der Dir weiter helfen kann bevor du noch tiefer reinrasselst. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Aug 2009 - 18:47
Rechnung |
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Hallo,
bin neuerding auch unter die Promoter gekommen. Habe jetzt meinen ersten Auftrag erledigt und hätte eine Frage zur Rechnung. Ich habe beim Finanzamt meine USt-ID beantragt (ich weis national braucht man nur die persönkliche) und was die Umsatzsteuer angeht, habe ich das beim FInanzamt so gemacht, dass ich die Mwst nicht über eine Vorsteuer ausweisen muss. Wenn ich jetzt eine Rechnung schreibe, schlage ich dann dennpch die Mwst auf meine Kosten drauf und stellt die Summe der Werbeagentur komplett in Rechnung oder lasse ich die Mwst komplett aus der Summe raus ?
Ich bin mir hier unsicher und deswegen frage ich am besten vorher nach.
Gruß
maikelb |
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Gast
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Verfasst am: 03 Aug 2009 - 21:32
Re: Rechnung |
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maikelb hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
und was die Umsatzsteuer angeht, habe ich das beim FInanzamt so gemacht, dass ich die Mwst nicht über eine Vorsteuer ausweisen muss. |
Verstehe ich jetzt nicht, Mehrwertsteuer über eine Vorsteuer ausweisen??? Es gibt nur eine Umsatzssteuer, die im Volksmund Mehrwertsteuer heißt. Entweder du bist Kleinunternehmer und weist keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer aus oder du bist kein Kleinunternehmer und weist sie aus. Wenn du sie ausweist darfst die die Mehrwertsteuerbeträge deiner Betriebsausgaben als Vorsteuer geltend machen (heißt also von den Mehrwertsteuerbeträgen abziehen, die du, wenn ausgewiesen und eingenommen ans Finanzamt abführen musst). Ich würde deine Aussage mal so deuten, dass du keine Mehrwertsteuer ausweisen darfst. |
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Gast
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Verfasst am: 03 Aug 2009 - 21:40
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hi danmat,
okay, du hast mich richtig verstanden. Heisst das dann wenn ich für nen auftrag 100 € netto bekomme ich auch nur die 100 € in rechnung stelle ? |
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Gast
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Verfasst am: 04 Aug 2009 - 9:15
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Jepp! |
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Gast
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Verfasst am: 10 Aug 2009 - 18:02
Re: Rechnung |
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maikelb hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
bin neuerding auch unter die Promoter gekommen. Habe jetzt meinen ersten Auftrag erledigt und hätte eine Frage zur Rechnung. Ich habe beim Finanzamt meine USt-ID beantragt (ich weis national braucht man nur die persönkliche) und was die Umsatzsteuer angeht, habe ich das beim FInanzamt so gemacht, dass ich die Mwst nicht über eine Vorsteuer ausweisen muss. Wenn ich jetzt eine Rechnung schreibe, schlage ich dann dennpch die Mwst auf meine Kosten drauf und stellt die Summe der Werbeagentur komplett in Rechnung oder lasse ich die Mwst komplett aus der Summe raus ?
Ich bin mir hier unsicher und deswegen frage ich am besten vorher nach.
Gruß
maikelb |
Aber Du hast ein Problem: Du hast eine USt-ID beantragt, damit dürfte das Finanzamt glauben, Du wolltest eben nicht als Kleinunternehmer agieren und damit Umsatzsteuer abführen.
Du solltest dringend Kontakt mit Deinem Finanzamt suchen und den Fehler korrigieren, sonst kommst Du in Teufels Küche !
USt-ID bekommen nur "Unternehmer", und die sind eben umsatzsteuerpflichtig.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 07 Sep 2009 - 11:59
Antrag auf Ust Befreiung stellen oder nicht? |
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Hallo, ich habe nun auch einen Gewerbeschein und bin seit letzter Woch Kleinunternehmer.
So nun habe ich mich unterhalten mit Verwandten (sind schon Großunternehmer), diese haben gemeint ich solle mich genau informieren, nicht dass ich am Ende des Jahres haufen Steuern bezaheln muss.
Ich habe mich nun bisschen informiert und gemerktt, dass ich auf keinen Fall pber die Grenze von 7664€ komme, also noch Kleinunternehmer bin und dieser Betrag ja sowieso Steuerfrei ist.
Laut §19 bin ich auch nicht dazu verpflichtet die Ust auszuweisen und muss somit auch nix ans Finanzamt abführen.
Muss ich denn dafür nen extra ANtrag stellen oder gehjt das auch ohne?
Muss ich überhaupt irgendetwas an Steuern bezahlen, wenn ich im JAHR weniger als 5000€ verdiene? |
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Gast
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Verfasst am: 09 Sep 2009 - 15:58
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Also ganz wichtig erstmal. Nach der Gewerbeanmeldung bei deinem zuständigen Amt kam der Fragebogen zur steuerlich Erfassung ddes Finanzamtes. Darin gibt es ein Punkt, der sich Kleinunternehmer-Regelung nennt. Dort kannst du nun ankreuzen, ob du diese regelung in Anspruch nehmen möchtest. Da du keine sehr großen Jahreseinnnahmen hast, würde es für dich von Vorteil sein. Dabei musst du dann auch keine Ust-Voranmeldungen abgeben, darfst aber auch keine in deinen Rechnungen ausweisen. Das erleichtert dir und den Ämtern die Arbeit im Allgemeinen.
Da du nach deiner Ansicht nach nicht mehr als 5000€ im Jahr erwirtschaften wirst, fällst du unter den Steuerfreibetrag und somit musst du auch keine Einkommensteuer zahlen. Der derzeitige Steuersatz liegt bei 7.834€ für das Jahr 2009
Grüße,
Robert |
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