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Scheinselbstständigkeit? Was beachten.

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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Okt 2007 - 18:49

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Mir geht es halt darum, dass ich erst seit September ein Gewerbe habe und seitdem nur für die gleiche Agentur gearbeitet habe.
Von dieser bekomm ich jetzt viele Angebote - natürlich bewerb ich mich bei anderen Agenturen, aber da kam bisher nichts rum.
Deswegen frag ich nochmal nach...
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Okt 2007 - 19:08

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Neige hat Folgendes geschrieben:
Mir geht es halt darum, dass ich erst seit September ein Gewerbe habe und seitdem nur für die gleiche Agentur gearbeitet habe.
Von dieser bekomm ich jetzt viele Angebote - natürlich bewerb ich mich bei anderen Agenturen, aber da kam bisher nichts rum.
Deswegen frag ich nochmal nach...


In anderen Threads gibts du dich als der Profi schlechthin aus ("ich habe in einer Agentur gearbeitet und weiß das ganz genau") und dein hier dieses rumgeheule.Du hast doch erst seit September dein GS,also seit höchstens einem Monat Wink .

Wenn wir von verschiedenene Agenturen Aufträge bekommen,dann wohl auch du!

Außerdem gehört nicht nur,dass man für andere Auftrggeber arbeitet,sondern das "unternehmerisches Handeln".Dazu gehört auch die Jobsuche auf Portalen wie diesen.(z.B die Zählfunktion deiner Bewerbungen)
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Okt 2007 - 0:39

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.....hmmm...also wenn du jetzt erst angefangen hast im september, würde ich mir noch nicht ganz so viele gedanken machen....habe gedacht du hast seid januar die jobs nur von einer agentur...

.....ich weiß in meiner sparte ( also in meinem gewerbeschein steht extra noch "...alle nicht genehmigungsbedürftigen dienstleistungen.."...womit auch promo drinnen ist...) ich sogar bis 6 monate für einen auftraggeber ein sog projekt machen darf ohne probleme zu bekommen....also würde ich mal sagen, das wird bei dir wohl dann auch gehen Wink

lieben gruß
puhstigger
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Okt 2007 - 6:58

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Hallo Neige,

ich kann mich nur meinen Vorrednern anschließen, da Du noch nicht lang deinen Gewerbeschein hast und das Jahr bald auch zu Ende ist, macht es nicht wirklich was, wenn Du nur für eine Agentur beschäftigt bist - ich würde aber trotzdem vorsichtshalber noch die Agenturen notieren, bei denen Du Dich für bestimmte Jobs hier bei PB beworben hast inkl. der Inseratsnummer, damit es auch wirklich gar keine Probleme gibt...
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Nov 2007 - 17:44

scheingewerbe?
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Hallo,
ich bitte dringend um hilfe!
Ich habe seit august 2007 einen gewerbeschein und habe bisher nur 2 mal für einen und denselben auftraggeber gearbeitet. hatte an 2 aktionen teilgenommen, deren dauer jeweils 1 woche betrug. ich habe vor mein nebengewerbe noch diesen monat aufzulösen. werde auch keine weiteren aufträge mehr haben. wird mir dann ein scheingewerbe unterstellt? wenn ja, was droht mir dann?

vielen dank im voraus.
LG
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Gast






BeitragVerfasst am: 25 Nov 2007 - 18:06

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Hallo,

melde,wie Du es vorhast, Dein Gewerbe ab und mache am Jahresende Deine Steuererklärung. Wenn Dir das zu unsicher ist, gehe mit der Gewerbeabmeldung zum Finanzamt und frage, was Du für Formulare ausfüllen mußt. Meistens sagen sie Dir dann genau, auf was Du achten mußt.
Ist nicht immer angenehm, direkt hinzugehen aber am effektivsten.

Liebe Grüße
Simone Beate
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Dez 2007 - 20:33

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Also der Tipp ist doch ziemlich vorschnell! Bei der Situation muss ich einfach sagen: nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Niemand muss ein Gewerbe abmelden, wenn damit derzeit keine Umsätze gemacht werden - sondern erst dann, wenn man sich sicher ist, damit nie mehr Umsätze machen zu wollen. Im anderen Fall ruht das Gewerbe einfach eine Zeit lang. Denn bei abgmeldetem Gewerbe lassen sich Werbungskosten nicht absetzen.
Das Finanzamt gibt nur sehr unwillig Auskünfte, wie eine Steuererkllärung auszufüllen ist. Also: Hauptantrag, Anlage GS (für selbständige Einkünfte) und die Gewinn-/Verlustaufstellung beilegen.
Wenn weitere Fragen sind gebe ich gerne Auskunft.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Dez 2007 - 20:38

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Habe noch eine Anmerkung zum Thema "Scheingewerbe" vergessen:
Die Teildefinition, dass man überwiegend nur für einen Auftraggeber tätig ist, betrifft eher einen längeren Zeitraum und wohl auch eher Leute, die davon auch leben müssen.
Beispiel: der selbständige Programmierer, der Aufträge hat die jeweils über mehrere Monate gehen und während derer er fast nichts anderes machen kann, ist trotzdem nicht scheinselbständig.
Schließlich gibt es ja auch noch vier andere Kriterien, von denen immer mehrere zutreffen müssen.
Also ich sehe da kein Problem.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Dez 2007 - 11:06

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Scheinselbstständig kann man nur sein, wenn man seinen kompletten Lebensunterhalt mit immer denselben Auftraggebern bestreitet und an Diese auch noch in Form und Ausübung weisungsgebunden ist.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Dez 2007 - 20:16

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Hallo derde,

das muss man etwas differenzierter sehen.
Eine sehr gute Darstellung der Problematik, aber auch der Unklarheiten dabei, gibt es hier: http://www.rechtsanwalt.de/schein.html.
Rechtsquelle ist §§ 7 ff SGB IV.

Übrigens, das Finanzamt interessiert sich nicht für Scheinselbständigkeiten. Das kommt erst heraus bei einer BfA-Prüfung. Und wenn man dann klarstellen kann, dass man unwissentlich in diese Situation hineingetappt ist, dann gibt es auch fast keine Nachzahlung. Den Auftraggeber trifft es aber meist heftiger, weshalb der sich meist absichert, indem er sich eine Anlage zum Vertrag unterschreiben lässt, in der man bestätigt, dass man nicht mehr als 85 % bei diesem Unternehmen verdient, für seine Steuern selbst verantwortlich ist etc. etc.

Für die Sache mit dem einen Auftraggeber habe ich ein aktuelles Beispiel aus einer anderen Branche:
Ein Kurierunternehmen beauftragt selbständige Kurierfahrer, von denen es wiederum verlangt, jederzeit zur Verfügung zu stehen. Der Kurierfahrer selbst bemüht sich nun, um unabhängiger zu sein, auch um Aufträge für andere Firmen. Dann kommt er aber häufig in einen Interessenkonflikt und kann für seinen Hauptauftraggeber nicht immer bereit stehen. Dieses Dilemma führt zwangsläufig in eine Abhängigkeit von diesem Hauptauftraggeber, die rechtlich als Scheinselbständigkeit zu sehen ist.

Ivo
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Dez 2007 - 17:32

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Bei mir war die Auskunft damals so, daß die Beiträge vom Auftragnehmer maximal 3 Monate rückwirkend eingefordert werden können. Also kann dir, wenn du zum 31.12.2007 das Gewerbe abmeldest nur bis 31.03.2008 was passieren. Das betrifft dann aber nicht das Finanzamt, sondern die Sozialversicherungen.

Das ist auch der Grund, warum die Agenturen so hinter der Bfa-Bescheinigung wegen der Scheinselbständigkeit her sind. Die Agentur haftet für die gesamte Beschäftigungszeit sowohl für den Arbeitgeber- als auch für den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Dabei gilt der vereinbarte Satz als Nettogehalt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 30 Dez 2007 - 20:37

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Hallo derde,
es gibt nichtselbständige, wie auch selbständige Nebentätigkeiten - und letztere sind oftmals eine echte Scheinselbständigkeit.
Es gab einmal jene oft zitierten 5 Kriterien, von denen 3 zutreffen sollten, damit es eine Scheinselbständigkeit ist. Diese Kriterien kamen aber nur dann zum Zug, wenn keine der beteiligten Seiten zu einer Stellungnahme zu bewegen war. Seit 2003 sind sie ersatzlos aufgehoben, weshalb einige den § 7, Abs. 4 SGB IV nicht mehr finden; es ist nun immer eine Einzelfallentscheidung, wohl weil die Unsicherheiten der Grauzone zu groß waren.

Zum Verständnis hier noch einmal die bis 2002 geltenden Kriterien:
- im Wesentlichen nur ein Arbeitgeber (mehr als 5/6)
- keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten
- identische Tätigkeit wird auch von anderen Arbeitnehmern desselben Betriebs ausgeführt
- keine unternehmertypischen Merkmale (z.B. keine Weisungsbindung bei Ort, Zeit und Inhalt)
- Tätigkeit vergleichbar mit früherer Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber in Beschäftigungsverhältnis

Gruß, Ivo
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2008 - 13:16

Scheinselbständigkeit
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Hallo,

meine Frage wäre:
Darf eine Agentur mir verbieten meine Arztermine wärend die Aktion durchführen?
Also, habe rechtzeitig ca (3 Wochen vor den Termin) die Agentur Bescheid gesagt, das ich einen Zahn-Op habe und evt. drei Tage fehlen würde.
Die Tage die ich nicht arbeite, gibt es kein Geld, das ist soweit klar:-) aber alles anderes scheint mir nach Scheinselbständigkeit...
Eine agentur die wie Arbeitgeber arbeitet aber keine Sozialversicherung für uns zahlt...
Die Agentur hat mir schriflich verboten den Termin wahr zu nehmen.
Darf eine Agentur von mir Krankmeldung verlangen?
Wäre für Ihre Hilfe und Antworten dankbar.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2008 - 13:49

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Also wenn du das vorher schon mit denen geklärt hast und sie es dir schriftlich verboten haben (was ich äußerst daneben finde), dann frage ich mich, wieso du den Job überhaupt angenommen hast.

Ich denke, wenn du trotzdem den Arzttermin wahrnimmst und nicht den Vertrag erfüllst, könnte es zu einer Vertragsstrafe kommen.
Schau einfach mal nach, ob du so eine Klausel darin findest...
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2008 - 14:18

Scheinselbständigkeit
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Tja, sowas kommt immer natürlich nachträglich, wenn ich das gewusst hätte , hätte ich selbstverständlich den Auftrag nicht angenommen.
So Klausel gibt es nicht in Vertrag
Vertragsstrafe?
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