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Promotion als Nebenjob: Was beachten?

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Gast






BeitragVerfasst am: 03 März 2007 - 17:52

Promojobs auf Lohnsteuerbasis
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Hallo zusammen,

ich habe in meiner Studizeit Promo Jobs auf Gewerbeschein gemacht als Kleinunternehmer.

Jetzt bin ich wieder in einem festen Arbeitsverhältnis auf Lohnsteuerkarte würde aber gerne hin just for Fun am Wochenende PRomojobs machen. Kann mir jemand sagen ob das ohne Probleme auf Lohnsteuerkarte möglich ist oder machen die Agenturen das net mit?

Und wenn nicht, kann ich ohne weiteres wieder einen Gewerbeschein beantragen? Dann muss ich doch Steuern zahlen, oder? Da die Vorzüge eines Studenten und der Kleinunternehmung nicht mehr möglich sind, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Jan
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 März 2007 - 10:28

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Hallo Jan,

sofern Dein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit zuläßt, kannst Du weiterhin auf Gewerbeschein arbeiten (muss beim Arbeitgeber angemeldet werdenn).
Bei Messejobs solltest Du eine weitere Lohnsteuerkarte vorlegen - nicht wirklich effektiv ;-(
Steuern mußt Du natürlich dann auch auf Deinen Umsatz bezahlen (hängt wie bisher von Deinem Verdienst ab). Also, Ende des Jahres die Steuererklärung für die sozialversicherungspflichtige Tätigkeit sowie die EÜR.
Ebenso muss Deine Krankenkasse ab einer gewissen Summe des Gewinns als Unternehmer Deinen Beitrag anpassen.
Aber ansonsten steht dem nichts entgegen. Einige hier machen das neben einem "Hauptjob".
LG,
Heike
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Nadine22
Promo-Noob


Anmeldungsdatum: 11.05.2005
Beiträge: 35
Wohnort: Künzelsau

BeitragVerfasst am: 05 März 2007 - 0:37

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Habe in der letzten Zeit auch viele Agenturen gefunden, die nur möchten, dass du auf Lohnsteuerkarte arbeitest, es wäre also absolut kein Problem diese zu finden.
Jedoch solltest du dir vorher ausrechnen, ob sich das überhaupt für dich lohnt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 März 2007 - 9:59

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Die sinnvollste Lösung ist tatsächlich Anmeldung eines Gewerbes - mit Lohnsteuerkarte ist uneffektiv und zudem sehr unflexibel.

ciao derde
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 März 2007 - 12:13

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Jan,

ob Du nun eine zweite Steuerkarte beantragst oder einen Gewerbeschein.... Deinen Arbeitgeber mußt Du in jedem Fall von Deinen Nebentätigkeiten in Kenntnis setzen (wobei er Dir das nicht verbieten kann, sofern Deine Tätigkeiten seinen Bereich nicht beeinträchtigen).

Wenn Dein Umsatz aus selbständiger Tätigkeit diese berühmten € 17.500 nicht überschreitet, bleibst Du Kleinunternehmer (außer Du optierst freiwillig zur Regelbesteuerung).

Also besteht der einzige Nachteil beim Gewerbeschein aus der Pflicht zur Einkommensteuererklärung... d.h. eine kleine Anlage mehr und die EÜR.

Dagegen steht der Mehraufwand an Bürokratie bei der Lohnsteuerkarte... wobei Du neben einer geringeren Entlohnung durch den Abzug der Sozialbeiträge keinen Nutzen von der Zahlung eben dieser Sozialbeiträge hast.

Frag mal Deine KV, wie die es regeln. Solltest Du privat versichert sein, ist es sowieso egal.

Wenn nun tatsächlich mehr und mehr Agenturen nur noch auf Lohnsteuerkarte abrechnen, sehe ich diese Entwicklung sehr kritisch und halte das für bedenklich. IMHO schießen die aus Furcht vor dem Vorwurf der Scheinselbständigkeit über's Ziel hinaus.

Ich jedenfalls werde keine Jobs auf Lohnsteuerkarte annehmen... ich habe noch nicht mal eine Wink.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 März 2007 - 14:59

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Na, aber gerade für die Jobs als Messehostess geht es mittlerweile kaum noch anders als auf Lohnsteuerkarte, seit dem Eurotess-Urteil.
Auf der CeBIT z.B. auf Gewerbeschein zu arbeiten wäre mittlerweile Harakiri - auf einigen dieser großen Messen kennen die nix, wenn die (ich glaub, das örtliche Ordnungsamt) einen auf Gewerbeschein finden, machen die dem Aussteller komplett den Stand dicht, das kann und sollte niemand riskieren.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 März 2007 - 15:13

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Sunny, das hatte ich als bekannt vorausgesetzt. Wurde hier schließlich schon öfters diskutiert.

Aber ich habe leider in der letzten Zeit einige Angebote für ganz normale Promo-Jobs gesehen, die nur auf Lohnsteuerkarte gingen. Und das waren nur einzelne Einsätze, keine Langzeitpromos. Allerdings meist von ganz kleinen Agenturen, die aufgrund der verschärften Gesetzeslage wohl einfach den Weg des geringsten Widerstands gehen.

Wobei (wenn sich Agentur und Promoter an gewisse Regeln halten) die ganze Diskussion um die Scheinselbständigkeit eigentlich kein Thema sein müßte.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 März 2007 - 18:55

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Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Tips. Also habe ich das jetzt richtig verstanden. Es steht dem nichts im Wege wenn ich mir wie damlas wieder einen Gewerbeschein zulege ( 30€ beim Gewerbeamt). Dort mich als Kleinunternehmer ausgebe und wieder Promojobs mache? Vorausgesetzt mein Arbeitgeber stimmt zu und ich kläre das mit meiner Krankenkasse ab wie das mit dem Beitrag aussieht? Muss ich dann nur bei der Einkommenssteuererklärung eine zusätzliche Angabe ausfüllen mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit. Ich habe sowie so nicht vor mehr als 17500 € im Jahr damit zusätzlich zu verdienen. Möchte es mehr als kleinen Zusatzverdienst machen Just for Fun.

Wenn ich jett etwas vergessen habe zu beachten. Wäre ich euch dankbar wenn ihr mich darauf aufmerksam macht.

Vielen Dank

Gruß Jan
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 März 2007 - 19:30

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Jo...

- Anlage GSE (Einnahmen aus Gewerbebetrieb)
- Anlage EÜR (neues amtl. Formular für die Einnahme-Überschußrechnung

Ansonsten fällt mir nur die IHK ein (und das nicht unbedingt zwangsläufig), Müllgebühren (kann man aber abwiegeln) und GEZ.

Dazu gibt's entsprechende Threads:

Müllgebühren

IHK-Beiträge

GEZ

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Apr 2007 - 14:20

Promo als Nebenjob, Versicherung?
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hallihallo!

hab mir gestern ein gewerbeschein beantragt (gewerbe angemeldet als "freier handelsvertreter"), da die meisten jobangebote ja über gewerbeschein laufen. bin z.Zt. arbeitslos und besuche eine abendschule und mach dort mein fachabi und möchte nur ab und zu mal nen promo job machen, wenn sich was ergibt.
doch jetzt ist mir eine frage aufgekommen, u.a. nachdem ich das forum mal durchforstet hab. hoffe ihr erschlagt mich nicht und die antwort steht schon irgendwo und ich hab sie überlesen.

=> wie siehtsn versicherungsmäßig aus, wenn ich einen job für eine agentur ausübe? muss ich mich irgendwo zusätzlich versichern? will ja eigentlich nicht erst irgendne dicke rechnung zahlen um dann ab und zu mal paar job promos zu machen..


freu mich über eure antworten und wünsch noch einen schönen tag! Very Happy

grüße
flo
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Apr 2007 - 21:25

Antworten mit Zitat  

hallihallo,
ich bin da schon auf nummer sicher gegangen und hab ne firmenhaftpflicht,
ich arbeite aber schon lange jahre im direktvertrieb und auf messen
wünschdir noch viel spaß und erfolg hier
gruß gerda Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Apr 2007 - 22:35

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was kostet denn die Firmenhaftpflicht?
Was hast du denn als Beruf/Tätigkeit dort stehen?
Direktvertrieb wird es ja in der Form nicht geben, oder?

Ich meine, es liest sich etwas blöd, wenn jemand arbeitslos ist und ne Firmenhaftpflicht hat lol
Ich denke Flo braucht normal keine Versicherung, denn man ist ja als arbeitsloser über die Agentur angemeldet.
Man muss es halt dort melden, weil es mit Sicherheit dir angerechnet wird....
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Apr 2007 - 10:53

Ausbildung und Promotionarbeit gleichzeitig?
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Hallo

ich wollte wissen wie das ist, wenn man Auszubildende ist und nebenbei Promotionarbeit betreibt. was hat das für konsequenzen. Noch bin ich Praktikantin und ab august werd ich dann in Ausbildung sein.

muss ich dem Finanzamt die MwSt zahlen die ich in den Rechnungen jetzt angebe?
Also würde mich über jede hilfe freuen. und was sonst so zu wissen wäre, das Finanzamt betreffen und Lohnsteuerklasse und alles was anfällt...

Danke
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Apr 2007 - 14:53

Antworten mit Zitat  

Das 1. und wohl wichtigste: du musst deinen neuen Arbeitgeber informieren, dass du Nebenjob machen möchtest.
Der kann dir den auch verbieten - manche haben das sogar in ihren Verträgen stehen.....z.B. wenn man im Bankengewerbe tätig ist.

Frage: warum weist du überhaupt MWST aus?
Du kannst auch als Kleinunternehmer (Umsatz bis 17.500 Euro/Jahr) arbeiten und dann keine Steuer ausweisen, darfst aber NIE Steuer ausweisen oder verlangen.

Diese Dinge wurden aber hier zu genüge diskutiert, manches Mal etwas unübersichtlich, aber man muss sich für alles wichtige im Leben, auch da Zeit nehmen.
Kannst natürlich auch beim FA nachfragen, wie du am besten hinkommst.

Meine Aussagen betreffen jetzt nur, wenn du Promos auf Gewerbe laufen lässt.....
Da du von Lohnsteuerkarte schriebst, weis ich jetzt nicht, ob du Promo auch auf LSTK machen möchtest?
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Gast






BeitragVerfasst am: 23 Apr 2007 - 1:52

Hautberuf und Gewerbe nebenbei?
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Hallo Ihr lieben!
Ich bin neu hier und möchte zunächt einmal diese super tolle und informative Seite loben... jetzt meine Frage (habe jetzt schon viele Beträge dazu entdeckt aber noch keine befriedigende Antwort gefunden) also..ich bin Hauptberuflich Flugbegleiterin und zahle wie jeder normale Angestellte Einkommensteuern.
Ich weiß das ich auf Gewerbesteuer als Kleinunternehmer meinen Verdienst ebenfalls versteuern muß...
Kann mir jemand sagen wieviel ich nun ungefähr zurücklegen muß damit ich am Ende des Jahres die dicke Rechnung vom FA begleichen kann? Irgendwo habe ich gelesen ca. 30%? Das erscheint mir aber arg viel... dann hätte ich statt 10 E ja nur einen Stunden Lohn von ca. 8 Euro? Lohnt sich dann die Arbeit als Nebenverdienst überhaupt?
Vielen Dank schon mal im vorraus! ostern
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