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promotionbasis.de
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Guest
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Posted: 20 Jan 2009 - 11:12
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hallo!
Bei selbstständiger Arbeit darfst du nur 355,00 Euro im Monat verdienen, um in der Familienkrankenkasse zu bleiben. Bei einem Minijob kommt ja noch die Werbekostenpauschale hinzu. Ich denke also, dass 400,00 Euro im Monat völlig okay sind, um in der Versicherung zu bleiben.
Rufe aber zur Sicherheit nochmal bei deiner Krankenkasse an, die können dir das genau sagen und dann hast du Sicherheit!
Liebe Grüße,
Annika |
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Guest
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Posted: 20 Jan 2009 - 16:40
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Ich habe vorhin grade gelesen, dass (ich weiß gar nicht, ob dies seit Januar 09 jetzt neu ist) du 400 Euro verdienen darfst, wenn du auf Gewerbeschein UND LSK arbeitest. Der Steuerfreibetrag bleibt gleich.
Findest du aber auch unter unseren Tipps und Tricks, habe ich heute ergänzt.
Liebe Grüße, Annika |
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Guest
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Posted: 07 Jul 2009 - 11:17
Studentin + 400 €-Job + Promotion : gleiche Fälle gesucht |
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Hallo ihr Lieben,
ich habe schon alle Foren durchforstet, aber ich finde keine Antwort auf meine Fragen.
Ich habe vor, zusätzlich zu meinem Nebenjob an der UNI auf Messen zu arbeiten, d.h. auf Gewerbeschein. Geht das denn, dass man dann als Student versichert ist?
Bei den Krankenkassen steht überall, man ist nur dann beitragsfrei, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht überschreitet (außer in den Semesterferien). Bei Promotionjobs würde es aber vorkommen, dass man ab und zu diese Zahl überschreitet, aber natürlich nicht regelmäßig.
Für diesen Fall haben die keine Erklärungen.
Gibt es einige von euch, die in der selben Situation sind? Seit ihr als Studenten krankenversichert?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!!! |
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Guest
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Posted: 07 Jul 2009 - 17:59
Re: Studentin + 400 €-Job + Promotion : gleiche Fälle gesuch |
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Hallo,
würdest Du denn wirklich mehr als 20 Stunden die Woche während des Semesters arbeiten? Also neben Deinem Unijob innerhalb einer Woche auch noch auf ner Messe? Ich bin auch Studentin, also auch als Studentin krankenversichert und arbeite regelmäßig auf Messen und anderen Veranstaltungen. Auf Messen, die mehrere Tage gehen, arbeite ich aber nur in den Semesterferien, während des Semesters würde ich das gar nicht schaffen. Von daher meine Frage... |
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Guest
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Posted: 07 Jul 2009 - 18:30
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Hallo Danke für deine Antwort. Also ich würde das auf jeden Fall schaffen, das ist keine Frage, denn ich brauche keine Scheine mehr. Ich muss nur noch Prüfungen machen und Magisterarbeit schreiben. Deswegen wäre diese Zeit eigentlich perfekt um viel zu arbeiten :-/ |
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Guest
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Posted: 07 Jul 2009 - 18:35
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Achso, also wenn ich während einer Woche auf der Messe arbeiten würde, dann würde ich mir in der Uni freinehmen, das ist bei mir kein Problem (Ich habe das schon einmal gemacht, aber auf Lohnsteuerkarte und das war ein großes Hin und her mit der Lohnsteuerkarte, daher der Gedanke es auf Gewerbeschein zu machen).
Allerdings sind es doch immer mehr als 20 Stunden die Woche, so eine Messe, die z.B. 4 Tage dauert, das sind doch ca. 40 Std.
Hast du bisher immer nur in den Semesterferien auf Messen gejobbt? |
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Guest
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Posted: 07 Jul 2009 - 18:39
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Hmm, dann ist das wohl ein Problem... Ich mein, ich weiß nicht, wie genau die das nehmen wegen den 20 Stunden und wie die das bei Selbstständigen überhaupt kontrollieren... Vielleicht ist es ja auch ok, wenn Du nicht mehr als durchschnittlich 20 Std. arbeitest. Ansonsten bleibt Dir wohl nichts anderes übrig, als auf den Messen nur in den Semesterferien zu arbeiten. Tut mir leid, dass ich Dir da keinen besseren Tip geben kann! |
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Guest
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Posted: 07 Jul 2009 - 18:44
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Ja klar, bei ner Messe, die vier Tage oder so geht, arbeitest Du immer mehr als 20 Stunden in einer Woche, auch ohne weiteren Nebenjob.
Ja, ich habe nur in den Semesterferien auf Messen gearbeitet. Ich habe in meinen Seminaren Anwesenheitspflicht, so dass ich nicht ne ganze Woche oder so der Uni fernbleiben kann. Allerdings muss ich sagen, dass ich schon auch mal auf mehreren Veranstaltungen innerhalb einer Woche während des Semesters gearbeitet habe, und jetzt nicht ganz genau weiß, wieviele Stunden das dann wirklich waren.... |
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Guest
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Posted: 09 Dec 2009 - 12:28
2Nebenjob |
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Hallo,
wie funktioniert es Angestellte zu sein und nebenbei zu promoten mit der Steuer.
Ab wieviel Euro Zusatzverdienst muss man versteuern?
Wird man in Lohnsteuerklasse 6 gestuft wenn man dies macht für das Angestelltenverhältnis?
Muss man sonst noch etwas beachten dafür?
Vielen Dank schonmal |
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Guest
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Posted: 09 Dec 2009 - 13:12
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Also versteuert werden muss grundsätzlich ab einem Betrag von 7834 € (bzw. 8004 € in 2010). Dabei wird die Summe aller deiner Einkünfte zu Grunde gelegt, sprich EInkünfte aus Angestelltenverhältnis + Einkünfte aus Nebenerwerb etc.
Wie das mit den Lohnsteuerklassen läuft weiß nicht, das ist nicht mein Fachgebiet Wichtig ist in jedem Fall, dass du das Einverständnis deines Arbeitgeber einholst, wenn du neben deinem Hauptjob noch dazuverdienen möchtest. |
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Guest
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Posted: 14 Dec 2009 - 0:05
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Und wenn man verheiratet ist und in Gütergemeinschaft lebt, wird es noch schlimmer... dann wird jeder müde Euro mit dem individuellen Spitzensteuersatz versteuert... da können einem manchmal die Tränen kommen.
LG,
*** Sabine *** |
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Guest
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Posted: 04 Jun 2010 - 4:41
Alles zum Thema > Promotion als Nebenjob |
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Hallo zusammen,
ich habe erst Anfang des Monats mit Promo angeangen und die Auftragslage ist auch recht gut.
Ich habe einen 35 Std. Job über den ich auch Krankenversichert bin. Muss ich mich jetzt trotzdem bezgl. KV um was kümmern?
Ich habe meinen Arbeitgeber noch nicht informiert, lt. Vertag ist ein Nebenjob genehmigungspflichtig. Er kann doch nicht sehen wie oft ich arbeite oder? Dann würde ich einfach sagen, ich mache es nur 1-2 mal im Monat....bin nämlich noch recht neu in der Firma und hab Angst, dass sie sonst nein sagen. Hauptsache sie wissen von meinem Gewerbe oder?
Danke schon mal im voraus. |
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Guest
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Posted: 04 Jun 2010 - 6:39
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Ich denke nicht, dass sich dein Chef irgendwelche Unterlagen über deine Tätigkeit einholen kann. Ich würde mich aber auf keine Experimente einlassen. Wenn er dich z. B. erwischt, wie du für eine Firma promotest, die direkt oder indirekt in Kokurrenz mit der deines Chefs steht, sieht es finster aus. Wenn du regelmäßig anbibst, für wen du am Wochenende nocha arbeitest, kann eigentlich nichts schief gehen.
Was die KV angeht, kann ich dir keine Auskunft geben. Am besten mal unter falschem Namen direkt dort anrufen und so einen Fall konstruieren |
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npflip Alter Hase
Joined: 24 Nov 2004 Posts: 1279 Location: Gevelsberg
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Posted: 06 Jun 2010 - 18:23
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Unter falschem Namen bei der KV anrufen?! Hm, irgendwie albern, oder?!
@Tina: Was die Genehmigung angeht- wenn Du den Job gleich wieder verlieren willst, machst Du gerade alles richtig .
Wenn Du einen Vertrag unterschreibst, bei dem Du Dich "einverstanden erklärst" jegliche Nebentätigkeiten (überlicherweise VOR Antritt) anzuzeigen bzw. sogar genehmigen zu lassen, ist es nicht sonderlich ratsam, sich dem eigenmächtig zu widersetzen.
Was die Krankenversicherung angeht; solange Du mit der Promo weniger Stunden und Einnahmen hast als mit dem Festjob, ist alles ok und Du brauchst auf Deine selbständige Tätigkeit keine Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen. |
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Guest
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Posted: 06 Jun 2010 - 19:00
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npflip wrote: | Unter falschem Namen bei der KV anrufen?! Hm, irgendwie albern, oder?!
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Wieso? Ich kenn zwei, drei Leute, die haben mit solchen Nachfragen erst schlafende Hunde geweckt. Denen hätte ein einfaches: "Hier ist Lieschen Müller, wie ist denn das, wenn ich..." wahrscheinlich nicht sofort derart zugesetzt. |
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