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promotionbasis.de
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Gast
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Verfasst am: 19 Jun 2011 - 6:51
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Hey Leute,
ich habe vor ab Oktober zu studieren, dh ich bin ein angehender Student. Bis dahin möchte ich aber einige Promotiontätigkeiten durchführen.
Ich habe vor paar Tagen ein Gewerbeschein besorgt, da ja viele Agenturen dies verlangen.
Nun habe ich aber eine Agentur gefunden, die über die Lohnsteuerkarte abrechnet.
Muss ich meinen Gewerbeschein jetzt wieder abmelden, da ich auf Lohnsteuerkarte verrechnen lasse oder gibt es die Möglichkeit mein Gewerbeschein "still zu legen"? Denn es könnte ja sein , dass ich den Schein in Zukunft gebrauchen könnte für andere Promotiontätigkeiten.
Und wenn ich mal über meinen Gewerbeschein verrechnen lasse, ab wann zahle ich Steuern ?
Ich muss ja dann meine Rechnung auch selber schreiben. Da ich das noch nie gemacht habe, wollte ich euch fragen, ob es irgendwie Bsp-Rechnungen gibt???
Sorry so viele verschiedene Fragen aufeinmal. Bin neu hier ...
Gruß aus Berlin |
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lischen83 Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 04.11.2010 Beiträge: 159 Wohnort: Essen
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Verfasst am: 19 Jun 2011 - 14:20
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Hallo,
also du kannst deinen Gewerbeschein abmelden, dann musst du ihn aber wenn du wieder einen brauchst wieder neu anmelden.
Allerdings kannst du ihn ja auch einfach behalt, hast ja keine Nachteile dadurch, nur das du eine Steuererklärung machen musst.
Rechnungen kannst du hier auf der promotionbasis erstellen. Bei Deine Promotionbasis kannst du einfach alle wichtigen Daten eingeben und dann wird die Rechung erstellt.
So, ich hoffe das hilft dir schonmal etwas weiter.
LG |
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Gast
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Verfasst am: 21 Jun 2011 - 9:03
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Entschuldigen Sie bitte, wenn ich das jetzt so platt ausdrücke, aber ich habe selten so einen Quatsch gelesen. Wer keine Ahnung vom Steuerrecht hat, sollte hier nichts posten.
Lesen Sie zur Besteuerung von Kleinunternehmern bitten den § 19 Umsatzsteuergesetz (läßt sich einfach googeln), hier geht es um den UMSATZ, nicht um den Gewinn, für den die Grenze von € 17 500,- gilt (und das auch nur im ersten Geschäftsjahr).
ABER: Die Umsatzsteuer ist eine "Rein-Raus-Steuer". Sollten Sie Umsatzsteuer ausweisen, so erheben Sie auf Ihre Leistung eben diese 19%, die Sie dann wieder an das Finanzamt abführen - diese Steuer belastet Sie also NICHT. |
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2012 - 12:31
Festjob auf Lohnsteuerkarte+400,-€Job+Gewerbe möglich? |
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Hallo!!
Wer kann mir weiterhelfen?....
Ich habe einen festen Job in Teilzeit auf Lohnsteuerkarte und würde ebenfalls gerne eine Aushilfstätigkeit auf 400,- € Basis annehmen. Aber auch weiterhin gerne auf meinen Gewerbeschein arbeiten.
Sind diese drei Konstellationen möglich? Oder gibt es da steuerrechtlich Probleme?
Danke für Eure Antworten! |
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2012 - 12:54
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Möglich ist das, Steuern zahlst du auf die Summe deiner Einkünfte. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jul 2012 - 18:06
Lohnt sich´s...? |
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Hallo in die Runde,
ich bin Hauptberuflich Flugbegleiter, habe also reichlich Zeit für einen Nebenjob den ich vor kurzem beim Saturn (400€ Basis) angetreten hab.
Neulich habe ich mich mit einem Promoter darüber unterhalten. Er war der Meinung dass es sich für mich doch eher lohnen würde einen Gewerbeschein zu holen und das gleiche zu machen wie er, da ich ja unter einen gewissen Freibetrag fallen würde und noch nicht einmal Steuern dafür zu bezahlen bräuchte.
Könnt Ihr mir da weiterhelfen? Wie hoch ist der Freibetrag und wie hoch ist der Aufwand (Rechnungsstellung etc.) den ich einplanen muss?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
Grüßle,
Deniz |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jul 2012 - 19:13
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Es muss schon abenteuerlich sein da draußen, wenn man so liest, was so manche Promoter als Berater von sich geben. Bevor wir hier irgendwo im Urschleim anfangen, tu dir bitte einen Gefallen. Nimm dir eine halbe stunde Zeit und überfliege mal die ersten 15 bis 20 Artikelbäume im Thread "Die unangenehmen Seiten". Wenn dir das, was du da so zu lesen bekommst immernoch gefällt und es dir nichts ausmacht, das alles gegen einen sicheren Job, mit bezahlter Krankenkasse, gesetzlichem Urlaubsanspruch und pünktlichem Gehalt zu tauschen, dann melde dich gern nochmal |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jul 2012 - 19:57
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Ich glaube, DanMat, du hast ihn falsch verstanden. So wie ich ihn verstehe, will er sich nicht haupberuflich als Promoter selbständig machen. Er arbeitet auf 400-€-Basis bei Saturn und überlegt jetzt, sich einen Gewerbeschein zu holen und selbständig zu arbeiten, dabei aber den Hauptberuf als Flugbegleiter zu behalten.
Wenn ich das so richtig verstehe, dann würde ich dir davon abraten. Wenn du dich selbständig machst, dann musst du am Ende des Jahres alles in deiner Steuererklärung angeben. Kommst du über aktuell 8.004 € (wovon ich ausgehen bei einem Hauptberuf), musst du Steuern auf alles zahlen. D.h. du zahlst auch Steuern auf die Einnahmen aus deiner selbständigen Tätigkeit. Verfährst du aber wie bisher, sind die 400 € monatlich aus deinem Nebenjob bei Saturn steuerfrei, gesetzt den Fall, du wirst pauschal versteuert.
Ist denn der Unterschied von dem, was du bei Saturn bekommst und was der Promoter bekommt, so groß? Dann könnte man wieder neu überlegen. Hier verdienen die nämlich gar nicht so schlecht bei Saturn, irgendwie 9,nochwas.
Edit: Ich glaube, ich habe es falsch verstanden! Dann nehme ich alles zurück und schließe mich DanMat an! (Und wenn ich könnte, würde ich das oben durchstreichen!) Asche auf mein Haupt! |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jul 2012 - 20:08
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Offensichtlich muss der TE hier noch Infos nachlegen, schon zwei, die ihn vielleicht völlig falsch verstanden haben |
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Gast
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Verfasst am: 08 Jul 2012 - 22:42
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Erstmal: Vielen Dank für die Antworten
Und nun zur Klarstellung: Es geht hier lediglich um die Nebentätigkeit.
Also wenn ich das nun richtig verstanden habe, so ist es nicht allzu Sinnvoll da mein Haupteinkommen und das Einkommen aus Selbständiger Tätigkeit addiert werden um die Steuernachzahlung zu ermitteln? |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jul 2012 - 0:31
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Obs am Ende eine Nachzahlung wäre, hängt halt davon ab, was du bereits an Lohnsteuer mit deinem Gehalt abgeführt hast und wieviel du mit deinem Nebengewerbe einnimmst. Fakt ist, die Einkommen werden addiert und auf die Summe aller Einkünfte wird dann die Einkommenssteuer berechnet. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Jul 2012 - 8:25
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So sieht's aus! Bei dem 400-€-Job sind halt 4.800€ im Jahr, die du damit verdienen könntest, steuerfrei, wenn du deinem Arbeitgeber keine Lohnsteuerkarte abgeben musstest.
Es lohnt sich für dich erst wieder dann, wenn du so viel mehr als Selbständiger verdienst, dass du Steuern für 4.800 € ausgleichen könntest. Da müsstest du aber mal einen Steuerberater oder so fragen, wie viel du überhaupt schätzungsweise zahlen müsstest. Und, was viele vergessen, du bist dann tatsächlich selbständig! Du musst Rechnungen schreiben, evt. IHK-Beitrag entrichten, dich besser in die ganze Materie einarbeiten, Auftraggebern hinterherlaufen etc.
Also ich finde deine jetzige Situation um Längen besser! |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 09 Jul 2012 - 9:11
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Hallo dekon78,
Herzlich Wilkommen im Forum! Ich habe Deine Frage an dieses Thema angehängt. Bitte wähle in Zukunft einen aussagekräftigen Titel wie "Lohnt sich Promotion als Nebenjob". Das hilft unser Forum übersichtlich zu halten und die Themen besser ausfindig zu machen.
Viele Grüße,
Jessica vom PB-Team _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2014 - 19:07
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Sorry aber irgendwie blick ich das nicht mehr....
Nehmen wir an ich verdiene in meinem Hauptberuf (Angestellter) 20.000 im Jahr.
Möchte nun über meinen Gewerbeschein (Kleinunternehmer?) ca. 2000 im Jahr dazu durch Promo verdienen? Muss ich dann diese 2000 versteuern? bzw. lohnt sich das überhaupt? Es muss doch jemanden hier drin geben der eine ähnliche Situation hat
Bzw. gibt es irgendeine "einfache" Möglichkeit sich auszurechnen was ich dann bei diese 2.000 an Steuern noch abziehen muss?
Ok beispielrechnung....:
Gehalt Hauptberuf: 22000
Nebenverdienst Gewerbe: 1500
Gesamt: 23500
Zu zahlende Einkommenssteuer: 3605 (lt. Einkommenssteuerrechner)
Bereits bezahlte Lohnsteuer durch HB: 2560
restliche Steuerschuld: 1045
Wenn ich es nun also irgendwie schaffe das zu versteuernde Einkommen auf 20000 zu drücken (durch Fahrtkosten, Verpflegungskosten, Zusatzversicherungen usw usw...) hätte ich also eine Steuerschuld von 2634€ und müsste somit gerade mal 74€ an Steuern nachzahlen? Richtig gerechnet?
Oder sagen wirs mal so... Ist es überhaupt möglich das zu versteuernde Einkommen von 23500 auf 20000 zu drücken als "Otto Normalverbraucher" ? |
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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2014 - 19:57
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Es gibt im Netz diverse Rechner dafür. Hast du bei deiner Beispielrechnung schon den Grundfreibetrag von 8354 € brücksichtigt? Der ist nämlich steuerfrei. Ansonten ist es so, wie du beschrieben hast. Die Einkommen werden addiert und darauf die Einkommenssteuer erhoben. Einen Teil hast du ja bereits in Form des Lohnsteuerabzugs vorausbezahlt. Grundsätzlich ist es schon so, dass du durch den Zuverdinest unter Umständen schon schlechter gestellt bist, z. B. wenn du dadurch in einen höheren Steuersatz fällst. Sowas und die Lücken lässt du dir am besten von einem Fachmann (Steuerberater) erklären. |
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