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Gast
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Verfasst am: 16 Jan 2013 - 7:45
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Die Scheinselbstständigkeit habe ich aber doch nur wenn ich lediglich für einen Auftraggeber arbeite, oder? sobald ich für 2 tätig bin habe ich dieses Problem schon nichtmehr... Und ich arbeite immer für mehrere Agenturen. Selbst bei 165€ kann ich ja für mind. 2 Agenturen arbeiten wenn ich 2 einzelne Tagesaktionen mache... |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jan 2013 - 8:22
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Die Zeiten sind lange vorbei! Es werden nur noch die Tätigkeiten an sich betrachtet und daran festgestellt, ob es sich um selbstständige Tätigkeit handelt oder nicht. |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jan 2013 - 9:03
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Ok... Das wusste ich nicht... Woran erkenn ich denn dann, ob die Gefahr besteht, das man mich Scheinselbständig nennt oder eben nicht? |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jan 2013 - 9:47
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Die Sozialversicherungsträger und Zollbehörden begutachten heute die Tätigkeiten selbst und die jeweilige Weisungsgebundenheit durch den "Auftraggeber". Rechtskräftige Urteile, dass es sich um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt gibt schon für Hostessenjobs. Diese dürfen keinesfalls über Gewerbeschein abgerechnet werden. Höchst problematisch sind Service-Tätigkeiten und alle möglichen Jobs, die als "Helfer" bzw. "Hand" deklariert sind. In der Veranstaltungstechnik beispielsweise findest du heute nur noch in einigen Regionen Agenturen, die Stagehands über Gewerbeschein abrechnen, die bundesweit agierenden Agenturen arbeiten nur noch mit Angestellten und Arbeitnehmerüberlassung.
Hier ein guter weiterführender Artikel dazu:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/scheinselbstaendigkeit/ |
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Gast
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Verfasst am: 16 Jan 2013 - 10:31
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Puhh... Ist ja doch viel umfangreicher als ich dachte... aber ich glaub ich habs ein bisschen verstanden. Wenn ich z.B. Sampling für eine Agentur mache und für eine Agentur Kunden werbe (bei beiden Sachen ist ja jetzt nicht so ne große Weisungsgebundenheit) hab ich die Scheinselbständigkeit umgangen... |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 16 Jan 2013 - 16:25
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rine88 hat Folgendes geschrieben: | Wenn ich z.B. Sampling für eine Agentur mache und für eine Agentur Kunden werbe (bei beiden Sachen ist ja jetzt nicht so ne große Weisungsgebundenheit) hab ich die Scheinselbständigkeit umgangen... |
"Weisungsgebundenheit" ist ja nur ein Kriterium der Scheinselbständigkeit und erfüllt diese bei weiten nicht allein.
(Abgesehen davon,wenn du für 10€/Std von 10-19 Uhr in Kundenkleidung und nach Kundenvorgaben an einem bestimmten Ort Flyer verteilst,ist die WG in der Tat kaum abzustreiten).
Du solltest dich einfach von Aufgaben,wie Messehostess (und Hostess generell),Servicejobs und auch Reinigungsjobs,die auf Rechnung angeboten werden,fernhalten. |
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Gast
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Verfasst am: 17 Jan 2013 - 7:42
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Super, vielen Dank!
Und wenn ich im sommer tatsächlich arbeitslos werden sollte geh ich lieber für 165€ Kellnern. Macht wahrscheinlich mehr sinn und ist steuerlich usw. einfacher... |
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Gast
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Verfasst am: 07 Aug 2013 - 12:01
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Hallo ihr Lieben,
ich hab mich jetzt hier durch zig verschiedene Themen gewälzt, aber trotzdem ist mir noch nicht alles klar geworden, auch in Bezug auf die aktuelle Rechtslage.
Mein Fall ist der Folgende:
Ich habe vor Kurzem mein Arbeitsverhältnis beendet und bin somit arbeitslos.
Rausgelesen habe ich jetzt, dass ich, wenn ich als Promoterin arbeiten möchte, das Ganze per Gewerbeschein oder per LSK abrechnen lassen muss und sollte.
Ich möchte mir bewusst eine Auszeit vom Job nehmen und sehe den Job als Promoterin als durchaus guten Nebenverdienst.
a) Jetzt ist meine Frage, ob es sich in diesem Fall lohnt, ein Gewerbe anzumelden?
b) Wird es zum Problem, wenn ich arbeitslos bin und auf einer Messe arbeiten möchte - das aber ohne Gewerbeschein?
c) Kann ich bei einer Agentur als Hostess angemeldet und tätig sein, zugleich arbeitslos und ohne Gewerbeschein?
d) Gibt es für mich eine Alternativlösung zum Gewerbeschein oder ist das hier tatsächlich die beste Lösung?
e) Ist es mir möglich neben einem 400€ Job als Promoterin ohne Gewerbeschein zu arbeiten?
f) Gibt es Probleme, wenn ich verschiedene Hostessjobs auf LSK abrechnen lassen möchte?
Leider bin ich - wie man merkt - in diesem Bereich noch etwas unerfahren, würde mich aber über eure hilfreichen Antworten freuen! |
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Gast
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Verfasst am: 07 Aug 2013 - 14:21
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a) Eine Gewerbeanmeldung lohnt in jedem Fall, da Sie so jederzeit in der Lage sind, Ihre beruflichen Möglichkeiten zu erweitern. Sie sollten dem Jobcenter nur rechtzeitig Bescheid geben.
b) Messejobs sind, wenn es sich um Hostessen - Tätigkeiten handelt, nur als Arbveitnehmer möglich (also ohne Gewerbeschein)
c) ohne Probleme - wenn das Jobcenter weiß, dass Sie dort arbeiten
d) Grundsätzlich steht es Ihnen frei, sich einen Gewerbeschein zu besorgen - manche Jobs werden auch nur für Gewerbetreibende angeboten, ...weiter siehe a)
e) Sie können einen € 450,- - Job und eine Vollzeit - Tätigkeit gleichzeitig laufen lassen, wären dann aber natürlich nicht mehr arbeitslos. Gleiches gilt bei mehr als einem € 450,- - Job. Die Tätigkeiten werden in diesem Fall zusammengerechnet, so dass Sie sozialversicherungspflichtig werden
f) ja, siehe e) |
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Gast
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Verfasst am: 07 Aug 2013 - 15:28
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Hallo laurin70,
danke erstmal für die schnelle Antwort und die vielen hilfreichen Tipps!
Aber ich glaube ich muss mich hier noch präziser ausdrücken:
Ich bin zwar im Moment ohne Job, aber nicht arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet, d.h. ich beziehe kein ALG o.Ä. und habe in dem Sinne also nicht den direkten Status "arbeitslos" und bin auch nicht mit dem Jobcenter in Verbindung.
Ändert sich in diesem Fall die Situation nochmal, oder läuft das auf das Gleiche hinaus? |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 07 Aug 2013 - 15:46
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cristinam hat Folgendes geschrieben: |
Ich bin zwar im Moment ohne Job, aber nicht arbeitslos beim Arbeitsamt gemeldet, d.h. ich beziehe kein ALG o.Ä. und habe in dem Sinne also nicht den direkten Status "arbeitslos" und bin auch nicht mit dem Jobcenter in Verbindung.
Ändert sich in diesem Fall die Situation nochmal, oder läuft das auf das Gleiche hinaus? |
Die Fragen sind dabei:
1)Ob du dich dauerhaft selbständig machen willst,oder eben nur in der Übergangszeit als Promoter arbeiten willst.
2)Würde dir ALG I oder II zustehen??? |
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Gast
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Verfasst am: 07 Aug 2013 - 15:52
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1) Wenn, dann nur in der Übergangszeit.
2) Theoretisch würde mir ALG I zustehen, aber ich nehme es (freiwillig) nicht in Anspruch. |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 07 Aug 2013 - 17:26
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Gut - dann hat sich das erledigt!
Den wenn es auf eine dauerhafte Selbständigkeit hinaus laufen würde,dann würde dir vom Arbeitsamt oder Jobcenter ein Gründungszuschuss zustehen (den man auch beantragen sollte,da die (Fix-) Kostenabdeckung am Anfang durch mangelnde Auftraggeber nicht kalkulierbar ist). |
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Gast
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Verfasst am: 08 Aug 2013 - 6:01
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Grundsätzlich würde ich Ihnen immer raten, sich alle beruflich Optionen offen zu halten. Ein Gewerbeschein ist schlimmstenfalls überflüssig, kaum aber schädlich. Ich persönlich würde Ihnen empfehlen, ein Gewerbe anzumelden und parallel nach Tätigkeiten zu suchen, die Sie mit Lohnsteuerkarte bzw. als € 450,- - Job ausüben können. So lernen Sie die Branche von beiden Seiten kennen und können sich immer noch entscheiden, ob Sie dort hauptberuflich einsteigen wollen - wovon ich Ihnen (auch meine persönliche Meinung) aber dringend abraten würde.
@ maxmerel: Sich arbeitlos melden und dann einen Gründungszuschuss beantragen, damit die Agentur für Arbeit in der Startphase die Fixkosten übernimmt...ein hübscher Gedanke. Manch Anderer nennt so etwas vielleicht dummdreiste Ausplünderung des Sozialsystems.
Wenn man nackt auf die Welt plumpst, ist die Liste dessen, was einem "zusteht", meist noch recht kurz... |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 08 Aug 2013 - 12:10
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laurin70 hat Folgendes geschrieben: |
@ maxmerel: Sich arbeitlos melden und dann einen Gründungszuschuss beantragen, damit die Agentur für Arbeit in der Startphase die Fixkosten übernimmt...ein hübscher Gedanke. Manch Anderer nennt so etwas vielleicht dummdreiste Ausplünderung des Sozialsystems.
Wenn man nackt auf die Welt plumpst, ist die Liste dessen, was einem "zusteht", meist noch recht kurz... |
Und wie immer erzählst du nur dummes Zeug.....
Ihm würde ALG I zustehen und das ist sind keine "Almosen vom Staat" - sondern jeder Arbeitnehmer hat sich dort mit seinem Lohnanteil selber versichert.
Deine dumm-dreisten Kommentare bei völliger Verkenntnis der Sachlage und Ahnungslosigkeit amüsieren uns und mich immer noch..... |
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