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Promotion und Arbeitslosigkeit

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Guest






PostPosted: 01 Apr 2008 - 22:23

Businessplan erstellen trotz Scheinselbständigkeit?!
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Hallo zusammen, habe sehr große schwierigkeiten ich habe letzen Monat mein Gewerbe angemeldet allerdings stresste das Gewerbeamt weil ich Promotion angegeben hatte die sagten das es Scheinselbständigkeit wäre
wollten es nicht genehmigen also musste ich mir was neues ausdenken
weil ich ja ein Gewerbeschein nunmal brauchte so dachte ich mir nun was neues aus um es kurz zu machen in mein Gewerbeschein steht Einzelhandel mit Kosmetika und Elektronischen Artikeln über Internet. Naja ich will Promotion machen also brauche ich einen Gewerbeschen die wollten mir keinen ausstellen also habe ich es anders gemacht um einen zu bekommen nun habe ich einen und kann loslegen aber jetzt mein Problem:

Ich will denn Gründungszuschuss dazu muss ich einen Businessplan erstellen und meine tätigkeit schildern wird von der IHK geprüft und anschließend beim Arbeitsamt weiterbearbeitet.

Wie soll ich die tätigkeit schildern ich habe keine ahnung Promotion kann ich nicht schildern weil das ja anscheinend eine Scheinselbständigkeit ist, und auserdem steht ja in mein Gewerbeschein Einzelhandel mit Kosmetika und Elektronischen Artikeln über Internet also muss ich das beschreiben aber ich habe leider keine ahnung kann mir da bitte bitte jemand helfen....???
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PostPosted: 02 Apr 2008 - 11:43

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Versuch es doch mal mit "verkaufsfördernden Maßnahmen".
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PostPosted: 05 Apr 2008 - 21:24

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Very Happy Very Happy Very Happy Danke für den Tipp habe das Problem ab Juni und habe bis Mitte Septemper keine Aufträge,ich bekomme bis Oktober aber etwa 900 € Exi Zuschuß und ab November 300€ war nur von Dez07 bis ende Januar08 arbietslos . wie sieht es da bei mir aus?? Konfus Konfus
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PostPosted: 13 Mar 2009 - 13:30

400€ Job bei Marketingagentur und nun Kleingewerbe anmelden?
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Huhu!

Erstmal bin ich super froh diese Community gefunden zuhaben- wirklich ein super Portal yo

Kurz zu meiner Person: Bin Simone und 29 Jahre alt. Arbeite seit nun über 2 Jahren für eine Marketingfirma auf 400€ Basis als Regalauffüllerin und Promoterin. Beziehe im Monat aber nur einen 2stelligen Betrag als Regalauffüllerin. Weiterhin bin ich leider arbeitssuchend und beziehe ALGII seit nun 3 Jahren...

Nun bin ich am überlegen ein Kleingewerbe anzumelden um auch für andere Agenturen promoten zukönnen, weil es mir wirklich sehr viel Spaß bereitet und meine Marketingfirma nur ab und zu Promoter-Jobs hat.

Jetzt habe ich gestern mit meinem Bezirksleiter telefoniert und wenn ich dann ein Kleingewerbe habe dann bräuchten die diese BfA-Bescheinigung. Ich möchte das wirklich nicht Hauptberuflich machen sondern nur als Nebenbeschäftigung betreiben.
Kann ich meinen Job als Regalauffüllerin einfach als Selbstständige ausüben oder kriege ich da Probleme, weil es ja eine 400€ Tätigkeit ist?

Liebe Grüße Simone
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Guest






PostPosted: 13 Mar 2009 - 19:13

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OK sowas kannte ich auch noch nicht. Dachte 400€ Basis heist man kriegt am Ende des Monats auch 400€ sonnst wäre es ja eine Geringbeschäftigung. (Zahlt der Arbeitgeber dir denn wenn du so wenig verdienst wirklich die Kranken und Rentenversicherung Oder veralbern die dich?)

Aber soweit ich weis kannst du trotzdem ein Gewerbe anmelden. Ob das bei ALG2 sinnvoll ist weis ich nicht, aber dein Arbeitgeber kann dir in diesem Arbeitsverhälltnis nicht verwehren, dass du nebenbei ein Gewerbe hast. Du musst ja nicht bei Ihm als Selbstständiger arbeiten aber bei anderen Trittst du dann als Selbstständiger auf. Genau so kannst du mehrere 400€ jobs haben.

Das größte Problem dürfte sein, dass du mit Promtions schnell dein ALG2 verlierst und dich dann auch selber versichern musst. Also mindestens 200€ pro monat an kranken und rente rausgehen.
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Guest






PostPosted: 19 Mar 2009 - 22:45

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da kann ich dir leider nur abraten von.
Sprich einfach mal mit deinem Arbeitsvermittler darüber.
Da du keinen festen Arbeitsvertrag hast und unterschiedlich verdienst jeden Monat
wird das ein wahnsinns Aufwand und super bürokratisch.
Du muss auch aufpassen, dass du nicht aus dem ALG II rausfliegst, wenn du mal
nen Monat zu viel verdienst.
Dazu kommt noch die Sache mit dem Finanzamt.
Die ersten 100 Euro sind frei, danach gibts nur noch 20 von 100 Euro.
Aus meiner Sicht macht nur ein richtiger Arbeitsvertrag Sinn, wenn man zum ALG II dazu verdienen will. Promoter sind Tagelöhner und leben von der Hand in den Mund und all zu schnell kommt man in die Schuldenfalle oder ist nicht mehr krankenversicht oder oder ...
Überlege dir das gut !!!
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PostPosted: 02 Jul 2009 - 18:30

Promotion&Arbeitslosengeld
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Hallo Leute,

habe da mal eine Frage. Und zwar bekomme ich jetzt Arbeitslosengeld von ca 650€, kann ich dann nebenbei Promotion machen wenn ich was bekomme? Also sprich mich abmelden und dann wieder anmelden wenn ich was habe? Weil mein erster Berater hat gemeint das ist kein Problem kann ich machen und die Hotline vom Arbeitsamt hat mir auch gemeint ich kann das machen. Nur mein neues Berater vom Arbeitsamt macht da faxen, weil er mich unbeding in eine Schulung packen will wegen Bewerbungen schreiben und son scheiß. Und droht mir mich komplett abzumelden. Hat da einer von euch Erfahrungen damit? Bitte um schnelle Hilfe.
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PostPosted: 02 Jul 2009 - 19:15

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hi also so weit wie ich meine muss man auf die bewerbungschulungen hin die das arbeitsamt anordnet. also bei mir war damals in den schreiben immer drin gestanden das sie mir sonst das arbeitslosengeld bis zu 50% steichen können
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Guest






PostPosted: 02 Jul 2009 - 19:31

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Und wie sieht das aus wenn man sich für zwei Wochen abmeldet und dannach wieder anmeldet? Dann ist das doch egal. Weil er will mich unbedingt in diese Schulung packen, aber ich habe echt kein bock auf son scheiß.
Also so gesehen kann ich mich doch für 2 bis 3 Wochen abmelden und dannach ohne Probleme wieder anmelden oder?
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Guest






PostPosted: 02 Jul 2009 - 19:40

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ja schon aber das ist auch wieder mit kosten verbunden das anmelden kostet geld ich habe 13 euro bezahlt und das abmelden kostet dann auch noch mal geld....
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Guest






PostPosted: 02 Jul 2009 - 19:42

?
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Wie was denn für Kosten? Das höre ich zum ersten mal das man fürs anmelden beim Amt Geld bezahlen muss.
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Guest






PostPosted: 02 Jul 2009 - 19:53

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Seit wann muss man beim Arbeitsamt bezahlen wenn man sich arbeitslos meldet?
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npflip
Alter Hase


Joined: 24 Nov 2004
Posts: 1279
Location: Gevelsberg

PostPosted: 02 Jul 2009 - 19:56

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Du musst nicht beim Arbeitsamt zahlen, sondern für den Gewerbeschein.
Und ganz ehrlich; was ist denn das bitte für eine Einstellung? Ich mach mich selbständig- und immer, wenn ich gerade mal keinen Bock auf Arbeit habe oder nichts ansprechendes finde, dann melde ich mich einfach wieder arbeitslos und lasse mir mein Leben von der Allgemeinheit finanzieren?!

Sorry, sowas kann ich echt nicht nachvollziehen.
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Guest






PostPosted: 02 Jul 2009 - 19:59

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Wie kommst du denn darauf? Ich bemühe mich was zu finden so ist das nicht, ich wollte nur wissen ob das machbar ist, da ich nicht gerade mit 650€ weit komme. Ich zahle ein paar Sachen und die kosten nun mal Geld. Das hat nichts damit zu tun ob ich kein bock habe oder nicht. Und ich habe dich ja nicht aufgefordert zu Antworten oder? Also erst nachdenken dann schreiben. Danke.
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workmichel
Alter Hase


Joined: 03 Sep 2007
Posts: 338
Location: Aalen

PostPosted: 02 Jul 2009 - 22:12

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Es ist eine kleine Gebühr, Du zahlt bei jedem Amt Geld.
Ist hatl so.
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