|
promotionbasis.de
|
<< Als Promoter ins Handelsregister? :: Probleme mit dem Ordnungsamt bei Promotionaktionen >> |
Autor |
Nachricht |
Gast
|
Verfasst am: 14 Sep 2009 - 8:49
Reinigungskosten absetzen |
|
|
Ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass ich Reinigungskosten für Arbeitskleidung (die nicht privat getragen werden kann) in der Steuererklärung geltend machen kann.
Zur Berechnung der Ausgaben habe ich die Kosten eines Waschgangs ermittelt, da ich die Kleidung in der häuslichen Waschmaschine reinige.
Ein Arbeitnehmer kann diese Kosten als Werbungskosten geltend machen. Wo gebe ich als Selbstständiger diese Kosten an?
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind es Betriebsausgaben?
Ich benutze das Steuerprogramm Taxman und finde allerdings keine Möglichkeit diese Reinigungskosten einzutragen.
Wo werden diese Kosten genau eingetragen? |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 15 Sep 2009 - 22:35
Re: Reinigungskosten absetzen |
|
|
LenaB80 hat Folgendes geschrieben: | Ich habe jetzt schon mehrfach gelesen, dass ich Reinigungskosten für Arbeitskleidung (die nicht privat getragen werden kann) in der Steuererklärung geltend machen kann.
Zur Berechnung der Ausgaben habe ich die Kosten eines Waschgangs ermittelt, da ich die Kleidung in der häuslichen Waschmaschine reinige.
Ein Arbeitnehmer kann diese Kosten als Werbungskosten geltend machen. Wo gebe ich als Selbstständiger diese Kosten an?
Wenn ich es richtig verstanden habe, sind es Betriebsausgaben?
Ich benutze das Steuerprogramm Taxman und finde allerdings keine Möglichkeit diese Reinigungskosten einzutragen.
Wo werden diese Kosten genau eingetragen? |
Eigentlich ist es schwer, als Promoter Berufskleidung anerkannt zu bekommen, und nur dann ist deren Reinigung abzusetzen.
Vielleicht hilfreich:
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-11078.xhtml?currentModule=home
Falls Du es trotzdem versuchen willst... in meinem Steuerprogramm (Akademische Arbeitsgemeinschaft) findet sich "Reinigung" unter "Sonstige Betriebsausgaben".
LG,
*** Sabine *** |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 20 Nov 2009 - 23:10
Paar Fragen zur Absetzbarkeit |
|
|
Hallo ,
ich habe ein paar Fragen zur Absetzung der Fahrtkosten...
1) Ich wurde zu einer Schulung von jemandem mitgenommen und habe der Person Spritkosten gezahlt ? Kann ich diese absetzen?
2) Gesundheitszeugnis kann man ja absetzen, aber gehen auch die Fahrtkosten dahin ? Musste dafür leider weit fahren und somit erhöhten sich die Kosten natürlich.
3) Ich hab jetzt verschiedene Sachen gelesen.- sind Fahrtkosten jetzt auch für den Rückweg absetzbar oder nur für den Hinweg ? Habe als Promoterin ja wechselnde Arbeitsplätze. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 21 Nov 2009 - 3:12
Re: Paar Fragen zur Absetzbarkeit |
|
|
sandina hat Folgendes geschrieben: | Hallo ,
ich habe ein paar Fragen zur Absetzung der Fahrtkosten...
1) Ich wurde zu einer Schulung von jemandem mitgenommen und habe der Person Spritkosten gezahlt ? Kann ich diese absetzen?
2) Gesundheitszeugnis kann man ja absetzen, aber gehen auch die Fahrtkosten dahin ? Musste dafür leider weit fahren und somit erhöhten sich die Kosten natürlich.
3) Ich hab jetzt verschiedene Sachen gelesen.- sind Fahrtkosten jetzt auch für den Rückweg absetzbar oder nur für den Hinweg ? Habe als Promoterin ja wechselnde Arbeitsplätze. |
Das hängt auch ein Stück weit davon ab, ob du z. B. einen eigenen PKW hast, bzw. wie du deine Fahrtkosten belegst. Im Schnelldurchlauf würde ich deine Fragen so beantworten:
1. Nein, da vermutlich kein Beleg dafür vorliegt.
2. Ja, es war eine Fahrt für betriebliche Zwecke.
3. Ja, jeder Kilometer zählt. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 28 Dez 2009 - 18:19
Arbeitszimmer absetzbar? |
|
|
Hallo,
habe ein Nebengewerbe für Promotion am laufen. Kann ich ein Arbeitszimmer absetzten? Wenn ja, in welcher Höhe?
Vielen Dank im Voraus. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 28 Dez 2009 - 19:26
|
|
|
Es geht um das Thema : Absetzen
also ich habe das letze Mal bei meiner Steuererklärungen Belge für ein Kostüm (Blazer+Hose+Rock) beigelegt und auch hingeschrieben,dass ich es für meine Arbeit gebraucht habe und gerne absetzen würde.
Aber das Geld dafür habe ich leider noch nicht bekommen...
Mir wurde nur das GEld überwiesen, dass mir wegen der Lohnsteuer zusteht(ich habe auch ab und zu auf Lohnsteuergearbeitet)
habe ich was falsch gemacht?
Über einen Tipp wäre ich sehr dankbar.
Liebe GRüße |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 28 Dez 2009 - 19:30
|
|
|
Naja also prinzipiell müsstest du auch einen Steuerbescheid bekommen haben, aus dem hervorgeht, wieviel du wofür bezahlen musst oder erhälst. Bei solchen Dingen wie Kostüm und Blazer gibt es meines Wissens aber Schwierigkeiten mit der Absetzbarkeit, auch wenn du es nur beruflich brauchst. Da fällt glaube ich nur spezielle Kleidung drunter (z. B. Sicherheitsschuhe, Kochschürze und so Kram).
Edit: Hab gerade das hier gefunden:
Für die Berufsausübung benötigen viele Menschen eine besondere Kleidung. Die Ausgaben dafür sind steuerlich aber nur dann abziehbar, wenn es sich um "typische" Berufskleidung handelt. Das ist zum einen Spezialkleidung, zum anderen kann es in bestimmten Fällen durchaus auch bürgerliche Kleidung sein.
Inhalt:
- Spezialkleidung für die Berufsausübung
- Bürgerliche Kleidung für die Berufsausübung
- Absetzbar: Anschaffungskosten
- Absetzbar: Reinigungskosten
- Absetzbar: Instandhaltungskosten
- Absetzbar: Schaden durch Diebstahl
- Verschleiß, Beschädigung und Diebstahl von bürgerlicher Kleidung
Zur Not einfach mal beim FA nachfragen und ggf. versuchen nachzuweisen, dass du die für den Job benötigst und extra anschaffen musstest |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 28 Dez 2009 - 20:37
|
|
|
Also ich fürchte, Deinen Blazer + Hose + Rock wirst Du nicht absetzen können, da diese eher der privaten Lebensführung zuzurechnen sein werden. Das mmit der bürgerlichen Kleidung ist wohl eher für z.B. Pflegekräfte gedacht, deren weiße Hosen, Clogs und Hemden kann man auch locker privat tragen, ohne aufzufallen.
Ich denke, man kann sich da an Spezialgeschäften für Berufskleidung oder z.B. der entsprechenden Fachabteilung der Metro orientieren. Die haben auch durchaus bürgerlich anmutende Teile (z.B. wattierte schwarze Westen), aber die werden immer als Arbeitskleidung für spezielle Berufsgruppen gekennzeichnet.
Banker können ihre schnicken Anzüge auch nicht absetzen, auch wenn sie in ihrer Freizeit sowas nie tragen würden. Oder damals die Verkäuferinnen in Bekleidungsketten, die mußten immer schwarz-weiß gemusterte Blusen tragen, ungeachtet, ob sowas gerade modern war oder nicht... absetzen konnten sie die nicht.
Ich würde meine Klamotten auch gerne absetzen... was ich schon an Geld für schwarze Hosen, Blusen und Schuhe ausgegeben habe . Aber ich will es mir auch nicht mit dem FA verscherzen, zumal die Erfolgschancen gleich gegen Null tendieren.
LG,
*** Sabine *** |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 28 Dez 2009 - 20:43
|
|
|
Wobei man Inventar wie Möbel und Gerätschaften auch ohne anerkanntes Arbeitszimmer absetzen kann... mache ich schon lange. Möbel über 1000 € dann eben über 10 Jahre ansetzen, Gegenstände (wie z.B. Schreibtischlampe) unter 150 € netto muß man sofort abziehen oder über 150 € bis 1000 € kommen die Teile in einen Sammelposten (absetzbar über 5 Jahre).
LG,
*** Sabine *** |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 28 Dez 2009 - 23:41
|
|
|
Also detailliert geht es dann bei den kostenpflichtigen Inhalten weiter aber wenn du an Hand der Kapiteleinleitungen (die ich als sehr übersichtlich und ausfürhlich empfinde) noch nicht mal den groben Einstieg in die Problematik schaffst, dann kann wohl nur ein Steuerberater weiterhelfen |
|
Nach oben |
|
|
Sannypless Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 24.01.2009 Beiträge: 242 Wohnort: Osterberg
|
Verfasst am: 30 Dez 2009 - 22:00
|
|
|
also wir setzen das arbeitszimmer nicht ab.
zuviel steuerlicher aufwand zumal es ja ständig änderungen gibt wegen dem arbeitszimmer
und bevor jemand mal vom finanzamt kommen will und jammern will weil zu hoher privater anteil am arbeitszimmer
wirds gar net erst mit reingenommen. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 30 Dez 2009 - 22:58
|
|
|
Ich habe mir auch nie den Streß angetan (Männe schon, aber sein Büro ist größer als meins, das lohnte sich eher, als es noch ging).
Mein Büro habe ich mir schon etwas häuslicher eingerichtet, so mit Vitrinenschrank mit Stofftierausstellung , Fernseher, Radierungen und viel Nippes.... also typisch Frau. Deshalb habe ich mich vor 10 Jahren mit dem Typ vom FA geeinigt, welche (der damals neu gekauften) Möbel ich absetzen möchte, das waren dann:
- spezieller Computer-Schreibtisch
- Rollcontainer
- Ordnerrondell
- 2 Aktenschränke
(immerhin nur dafür ein Kaufpreis von knapp 1300 €)
In und auf den Teilen gibt es auch nix Privates, könnten also gerne mal kontrollieren kommen.
Dann habe ich mir einen speziellen (ziemlich teuren) Bürostuhl gekauft, darum gab es keinerlei Diskussion. Ebenso Schreibtischlampe, Fußstütze, Telefon etc., private Anteile werden nicht berücksichtigt. Und das alles geht nach wie vor!
Ist eigentlich eine gute Alternative und fast kein Papierkram.
LG,
*** Sabine *** |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 01 Jan 2010 - 3:37
|
|
|
also kann ich dann nur telefon und teilweise tankquittungen als ausgaben gegen rechnen. oder fällt auch noch mehr ein, die jedes jahr gegen gerechnet werden können. evtl. noch reinigungskosten von aktionskleidzng etc. was noch? |
|
Nach oben |
|
|
|
Seite 4 von 7 | Gehe zu Seite Zurück 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7 Weiter |
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
|