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Rechnungsstellung, Rechnungstool - Fragen & Probleme

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PostPosted: 31 Mar 2012 - 18:43

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Es gibt doch das schöne Internet, da lässt sich doch einfach googeln, welche Anforderungen an eine kaufmännische Rechnung gestellt werden.

Ich kann aber immer, immer, immer wieder nur empfehlen, machen Sie sich doch bitte VOR Ihrer gewerblichen Tätigkeit Gedanken, nicht hinterher. Ist ja nicht so schwer, oder? kopfschüttel

Die Verdienstgrenze von € 8000,- hat natürlich NICHTS mit Ihrer Rechnung zu tun. Was Sie meinen, ist der Umsatzsteuer - Ausweis. Und da schreiben Sie einfach als letzten Satz:

"Da ich Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UstG bin, weise ich keine Umsatzsteuer aus"
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Guest






PostPosted: 31 Mar 2012 - 18:46

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laurin70 wrote:


"Da ich Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UstG bin, weise ich keine Umsatzsteuer aus"


Ich habe eher den Eindruck, hier liegt überhaupt keine Anmeldung von irgendwas vor...
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Guest






PostPosted: 01 Apr 2012 - 5:52

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Eben. Und da EU - weit die Förderung der Selbständigkeit gewollt ist, wobei die gesetzlichen Normen da eher nicht ganz so ernst genommen werden, ist diese Subkultur auch nicht zu unterschätzen.

So lange sich ein Auftraggeber findet, der ein entsprechendes Angebot auf den Markt schmeißt (so wie in diesem Fall), kann Jeder alles überall machen.

Vielleicht ist das ja die Lösung: Der Staat zieht sich völlig vom Arbeitsmarkt zurück - und Alle bekommen Gewerbescheine. yo
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Guest






PostPosted: 03 Apr 2012 - 11:57

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Du musst in deinem Finanzamt zunächst eine Steuernummer beantragen und diese auf jeden Fall in jeder Rechnung angeben. Lade dir einfach die MUsterrechnung runter und dann weißt du bescheid. Wichtig ist vor allem dieser Satz, der in jeder Rechung aufgeführt sein muss:

Nach § 19 UStG bin ich Kleinunternehmer und nicht berechtigt Mehrwertsteuer entgegenzunehmen. Ich bitte um Überweisung der von mir in Rechnung gestellten Honorare innerhalb von 3 Wochen ohne Abzug auf das u.g. Konto. Alle Steuern und Sozialabgaben werden von mir gemäß meiner Gewerblichkeit gemeldet und an die Behörden abgeführt.
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Guest






PostPosted: 10 Apr 2012 - 12:20

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Könnte die Agentur vielleicht gemeint haben, dass du die Job-ID mit in die Rechnung schreiben sollst?

Gruß
Key
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FulyaK
ABC-Schütze


Joined: 27 Aug 2011
Posts: 19
Location: Bremen

PostPosted: 19 Apr 2012 - 9:25

JA verlangt nachträglich Rechnung zu gezahlten Beträgen
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Hey Leute,
ich habe ein kleines Problem. Heute hat mir die Agentur geschrieben, für die ich im September gearbeitet habe und die mich dann ca. 2 Monate später entlohnt hat. Die haben eine Prüfung im Haus (laut mail) und er wollte eine Kopie der Rechnung haben. Sie haben mich damals aber über Lohnsteuer abgerechnet, weshalb ich keine Rechnugn ausstellen musste, richtig, oder?

Und jetzt schreibt er mir:
dann tu mir bitte einen Gefallen, da wir dir aus versehen den Bruttobetrag überwiesen haben, stelle uns einfach eine Rechnung aus für den Job.
Denn sonnst müssen wir dich anmelden und eine offizielle Abrechnung machen. Nachteil für dich: Wir führen für dich die Steuern und Sozialversicherungsabgaben ab und du mußt uns diese zurück zahlen.

Schick uns eine Kopie des Gewerbescheins, Kopie Rechnung und Kopie des Vertrages.

Soll ich das wirklich machen? ich meine, ist das dann nicht doppelt gemoppelt, weil die mich ja entlohnt haben und sieht das mit Rechnung nicxht so aus, als hätten die das 2 Mal getan? Außerdem müsste ich doch eh keine Steuern zahlen, weil ich Studentin bin.


Bin gerade überfragt, was ich tun soll.

Wenn ich einen Tipp habt oder euch viel besser damit auskennt, dann antwortet bitte.



Vielen lieben Dank Smile
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PostPosted: 19 Apr 2012 - 10:55

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Kurz gesagt: Finger weg. Im Gegenteil - melden Sie diese Agentur den zuständigen Behörden. Was man dort von Ihnen verlangt, ist Beihilfe zur Urkundenfälschung und zum Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen - beides Tatbestände, für die SIE bestraft werden können.

Wenn die Agentur eine Prüfung im Hause hat und von Ihnen jetzt panisch eine Rechnung haben möchte, dann kann das nur bedeuten, dass man Sie dort seinerzeit nicht angemeldet und auch keine Beiträge gezahlt hat.

Und die Geschichte, Sie müssten irgendetwas zahlen, ist natürlich erfunden und erlogen - lassen Sie sich keine Angst machen.

Schlimme Geschichte, geht gar nicht.

Also, auch im Sinne aller anderen Promoter, die für diesen Verein gearbeitet haben: Anruf beim Finanzamt.
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Guest






PostPosted: 19 Apr 2012 - 10:58

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Mach dir zunächst mal übrhaupt keinen Streß, wer sich 2 Monate Zeit lässt den Lohn zu bezahlen, muss sich eben auch etwas gedulden, wenn er was will!
Selbst wenn du einen Gewerbeschein hättest, wäre es schwierig ein halbes Jahr später und dazu im neuen Jahr in der forlaufenden Nummerierung des Vorjahres eine Rechnung nachträglich zu erstellen. Hast du denn damals irgendwas bekommen? Einen Lohnzettel z. B.? Was stand zur Bezahlung und Abrechnung im Vertrag? Ich würde erstmal genau ergründen, was denn da angeblich zu viel gezahlt wurde.
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FulyaK
ABC-Schütze


Joined: 27 Aug 2011
Posts: 19
Location: Bremen

PostPosted: 19 Apr 2012 - 11:02

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Hey DanMat, ich habe einen Stundenzettel bekommen, den ich unterschrieben einreichen musste. mehr nicht. Lohn hab ich auch bekommen. Zur Bezahlung stand da 10 €/Std. Aber ich bin ja auch Studentin und hab doch keine Abgaben, daher weiß ich nicht, was ich da zu viel bekommen haben soll.
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PostPosted: 19 Apr 2012 - 11:11

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Das solltest du getrost Ignorieren. Schau mal die Zeit an, die von September letzten Jahres bis jetzt vergangen ist. Sowas, vorrausgesetzt man Arbeitet seriös, fällt schon vor der Überweißung auf! Und nicht erst ein halbes Jahr später!!
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FulyaK
ABC-Schütze


Joined: 27 Aug 2011
Posts: 19
Location: Bremen

PostPosted: 22 Apr 2012 - 20:55

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hilfe, der terrorisiert mich per telefon und will eine Rechnung und Gewerbeschein haben. und sagt, dass ich mir keinen Kopf machen soll und dass es keine Nachteile für mich geben wird. Sie bräuchten eine Gegenbuchung.
Er meinte, dass sie mich sonst nachträglich anmelden würden und dann müsste ich die abgaben an sie bezahlen.



Was soll ich tun?
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PostPosted: 22 Apr 2012 - 22:27

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FulyaK wrote:

Was soll ich tun?


1)Den Beitrag von User "laurin70" und "DanMat" (zwecks fortlaufender Rechnungsnummerprblematik) nochmal lesen!

2)Nichts weiter!
Außer vielleicht klar und deutlich deine Meinung zu sagen und aufzulegen! Wink

Quote:
Er meinte, dass sie mich sonst nachträglich anmelden würden und dann müsste ich die abgaben an sie bezahlen.


Er ist also der "Robin Hood" und nicht der "Sheriff of Nottingham"........ lol
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PostPosted: 04 Jun 2012 - 17:25

Darf Agentur Frist für Rechnungsstellung vorschreiben?
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Hallo,

hoffentlich kann mir jemand diese Frage beantworten.
Habe hier eine Agentur, die meint, die Rechnung hätte 4 Tage nach Einsatz bei denen sein sollen und möchte wegen "verspäteter" Rechnungsstellung um 10€ !! (lächerlich) kürzen.
Bin bisher mit meiner Recherche nicht weit gekommen. §14 UStG gibt mir eigentlich 6 Monate Zeit.

Vielen Dank für die Antworten!
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PostPosted: 04 Jun 2012 - 18:56

Re: Darf Agentur Frist für Rechnungsstellung vorschreiben?
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lunamab wrote:

§14 UStG gibt mir eigentlich 6 Monate Zeit.


Konfus

Eine "Rechnung" verjährt nie,nur der "Zahlungsanspruch" daraus nach 3 Jahren.

Somit könntest du die Rechnung auch noch im Jahre 2014 schicken und einklagen,oder auch noch im Jahre 2054,solange der Schuldner nicht die Einrede der "Verjährung" geltend macht.

Quote:
Habe hier eine Agentur, die meint, die Rechnung hätte 4 Tage nach Einsatz bei denen sein sollen und möchte wegen "verspäteter" Rechnungsstellung um 10€ !! (lächerlich) kürzen.


Quatsch mit Soße! lol
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PostPosted: 04 Jun 2012 - 20:16

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Frag doch einfach mal nach, auf welcher rechtlichen Grundlage die diesen Anspruch geltend machen. Das würde mich mal interessieren.
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