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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 16:24
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Klar ist das "ihre sache" aber wenn ich für die arbeiten will brauche ich nun mal den gewerbeschein
Also wie gehe ich das alles am besten an? Was gebe ich bei den unterlagen an?
Vielen dank für die hilfe
Lieben gruß aus hannover |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 16:34
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Es ist auch deine Sache, auch du musst im Zweifelsfall für die dem Staat entgangenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen. Im Übrigen wird nicht ganz klar, worauf du genau hinaus willst. Wenn du bisher als Kleinunternehmer abgerechnet hast, dann hast du ja deine Tätigkeiten auch schon irgendwo angemeldet (Finanzamt & Co.) und daraufhin eine Steuernummer bekommen. |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 16:42
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Ja das ist richtig! Ich habe bereits über die Steuernummer als kleinunternehmer abgerechnet...
Diese agentur verlangt aber einen gewerbeschein und meint ich könnte nicht so abrechnen wie bisher...
Der job soll auch noch zu dem in der gastro als chefhostess sein...
Nun weiß ich echt nicht mehr was ich machen soll...will ja auch für die paar hundert euro keine schwierigkeiten bekommen.
Es scheint ein ziemliches problem zu sein mit dem gewerbeschein..aber warum wollen die agenturen immer darüber abrechen?
Was soll ich denn nun tun liebe leute |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 16:52
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Ania1989 hat Folgendes geschrieben: | Ja das ist richtig! Ich habe bereits über die Steuernummer als kleinunternehmer abgerechnet...
Diese agentur verlangt aber einen gewerbeschein und meint ich könnte nicht so abrechnen wie bisher...
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Der Mitarbeiter,der dir diese Auskunft gegeben hat,hat keine Ahnung.
Mit deiner Str.Nr. kannst du ganz normal eine Rechnung erstellen und deine selbständige Arbeit abrechnen.
Die Eröffnung eines Gewerbes ist nicht erforderlich und auch nicht ratsam.
Zitat: | Es scheint ein ziemliches problem zu sein mit dem gewerbeschein..aber warum wollen die agenturen immer darüber abrechen? |
Bei vielen selbständigen Tätigkeiten ist die Eröffnung eines Gewerbes Grundvoraussetzung und gesetzlich vorgeschrieben.
Das ist bei Promojobs nicht der Fall und für dich und für die Agentur entstehen somit keinerlei Nachteile.
Vorteil für dich:Keine weiteren Kosten für Anmeldung UND Abmeldung;das sind je nach Stadt zwischen 25-45€ pro Verwaltungsakt und somit 50-90€ insgesamt + deine Zeit mit der Wartemarke in der Hand im Amt!
Ich würde dir empfehlen,den Zettel vom Finanzamt mit deiner Steuernummer der Agentur als Kopie zu kommen zu lassen.
Sie wollen auch nur eine Kopie deines Gewerbescheins,damit sie sicher gehen können,dass du deine Einnahmen auch beim FA angibst.
In der Vergangenheit ist es wohl auch dazu gekommen,dass Promoter Rechnungen erstellt haben,obwohl sie weder ein Gewerbe angemeldet haben oder eine Steuerrnummer für ihre Tätigkeit hatten (Schwarzarbeit). |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 17:03
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Ich habe nun von der agentur einen wisch bekommen, wo ich unterschreiben soll, dass es keine scheinselbstständigkeit ist....
Ich weiß, dass ich auch per steuernummer abrechnen kann! Aber die wollen nun mal eben den gewerbeschein als kopie! Ich verstehe nicht warum das so kompliziert gemacht wird, wenn ich doch auch über die steuernummer eine ganz normale rechnung schreiben kann!
Was würdet ihr denn nun an meiner stelle machen?
Job absagen, da kein gewerbeschein....
oder gewerbeschein besorgen?
ode rich schicke ihr einfach den eingescannten wisch vom finanzamt..aber ich denke nicht dass das klappt..weil sie mir ja gesagt hat, dass jede agentur anders abrechnet..und die es nun mal NUR über gewerbeschein machen.
Ach wasn stress...ich will doch nur n bisschen geld verdienen |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 17:32
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Ania1989 hat Folgendes geschrieben: |
Ich weiß, dass ich auch per steuernummer abrechnen kann! Aber die wollen nun mal eben den gewerbeschein als kopie! Ich verstehe nicht warum das so kompliziert gemacht wird, wenn ich doch auch über die steuernummer eine ganz normale rechnung schreiben kann!
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Die wollen es nur als Kopie haben,damit sie sicher gehen können,das du deine selbständige Tätigkeit angemeldet hast und nicht "schwarz" eine Rechnung einfach so erstellst.
Sprich:Es gibt Leute,die erstellen Rechnungen mit erfundenen Steuernummern oder der von ihrer Lohnsteuerkarte,obwohl sie dafür nicht berechtigt sind eine selbständige Tätigkeit abzurechnen.
Bei dir reicht auch eine Kopie des Nachweises der Steuernummer vom Finanzamt aus,um eben den "Vorwurf" zu entkräften.
Abgesehen davon geht es die Agentur einen feuchten D***** an,wie du deine Selbständigkeit handelst!!!!!
(Ich habe es im vorherigen Post etwas ausführlicher beschrieben - ich hoffe es ist jetzt verständlicher geworden um was es im Endeffekt geht)
Falls nicht nochmal melden!!! |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 18:12
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@ maxwel:
viielen viele dank!
Also ich werde jetzt einfach alles einscannen was ich vom finanzamt habe und der agentur schicken!
Ich bin aber nicht ganz sicher, ob die das kappieren werden...weil die ja so auf diesen gewerbeschein bestehen. Kann man den das irgendwie rechtlich und mit paragraphen erklären
Und nur nochmal zum verständis:
Wenn ich einen gewerbeschein beantragen würde..und damit im cateringbereich arbeite würde das als scheinselbständigkeit gelten?
Auf meinem zettel zur steuerlichen erfassung steht, dass ich promotiontätigkeiten ausführe.Reicht das für diesen job aus?
Nochmal viiiiielen dank...:-* |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 18:19
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Also dafür jetzt einen GS zu beantragen, davon ist dringlichst abzuraten. Landessozialgerichtes Hessen vom 20.10.2005 (Az. L8/14 KR 334/04), da steht das recht gut erläutert. Der Servicebereich steht da zweifelsfrei im direkten Zusammenhang. Grundsätzlich solltest du darauf achten, in deinen Rechnungen bei der Leistungsbeschreibung Wörter wie "Hostess + Service" zu vermeiden. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Feb 2013 - 14:53
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Hey liebe helfer in der Not.
Habt ihr ne idee wie ich das der agentur klar machen soll mit dem finanzamt und der steuernummer? Ich will mir natürlich nicht die chance auf den job verderben.
Und ich denke wenn die agentur mich nicht über die steuernummer anrechnen wird werde ich wohl oder übel den gewerbeschein beantragen müssen...
Muss ich da was beachten? Bin ja ab dem 28.02 quasi arbeitslos...
Was trägt man als tätigkeit ein?
Lieben Gruß und schönes restwochenende |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 09 Feb 2013 - 16:22
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Ania1989 hat Folgendes geschrieben: | .
Und ich denke wenn die agentur mich nicht über die steuernummer anrechnen wird werde ich wohl oder übel den gewerbeschein beantragen müssen...
Muss ich da was beachten? Bin ja ab dem 28.02 quasi arbeitslos...
Was trägt man als tätigkeit ein? |
Ich weiß leider nicht mehr,wie ich es dir erklären kann,damit es endgültig klar wird!
Das ganze umkehrt würde bedeuten,dass du der Agentur,die z.B eine GbR ist sagen würdest,ich arbeite für euch nicht,solange ihr euch nicht zumindest in eine GmbH umfirmiert. Noch lieber wäre dir allerdings e.K.,den dann würde der eingetragene Kaufmann zudem auch mit seinem Privatvermögen haften und nicht nur mit dem Stammkapital......
Ist genau derselbe Quatsch mit extra viel Soße! |
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Gast
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Verfasst am: 09 Feb 2013 - 16:47
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Ania1989 hat Folgendes geschrieben: |
Habt ihr ne idee wie ich das der agentur klar machen soll mit dem finanzamt und der steuernummer? Ich will mir natürlich nicht die chance auf den job verderben.
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Ich versteh jetzt auch nicht genau, warum du dir solchen Unsinn an die Backe hängst. Wegen diesem 1 Job? Bei Arbeitslosigkeit kannst 165 € dazuverdienen, was drüber geht wird verrechnet. Zieh da nochmal 25 € für die Gewerbeanmeldung ab, dann reden wir hier über einen *@?&/§! voll Aufwand für 140 €. |
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Gast
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Verfasst am: 09 Feb 2013 - 21:11
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Also ich versteht schon vollkommen, dass es unsinn ist, wenn die unbedingt den gewerbeschein haben wollen...aber ich kann das ja nicht ändern.
Ich kann dennen halt nur sagen, dass es für die keine nachteile gibt und es quasi das selbe ist wie mit gewerbeschein. Dass ich eine normale rechnung schreiben kann und somit auch kleinunternehmener bin...ob die das nun akzeptieren werde ich montag sehen....
Arbeitslos würde ich mich erst nach dem job melden somit hätte ich keine abzüge richtig?
Sorry nochmal...ist für mich auch grad n bisschen nervig das ganze :-/ |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 3:05
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Ania1989 hat Folgendes geschrieben: |
Arbeitslos würde ich mich erst nach dem job melden somit hätte ich keine abzüge richtig?
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Da würde ich nicht von ausgehen. Ich kenn die Regelungen nicht im Detail, entscheidend wird aber eher sein, wann das Geld auf deinem Konto eingeht, nicht, wann du die Leistung erbracht hast. Zum Nachweis über deinen Zuverdienst musst du dem A-Amt ja auch eine BWA vorlegen, nicht deinen Terminkalender
Dein Fall scheint übrigens noch mehr Sprengkraft zu haben. Bist du nun arbeitslos oder nicht? Weil ich gerade noch was verdienen kann, melde ich mich halt später beim Amt ist nicht wirklich ratsam und vom Gesetzgeber auch nicht so vorgesehen. Findige Beamten können für die Zeit dazwischen aus deiner Nebentätigkeit schnell mal eine Haupttätigkeit machen, das kann u. U. ne Menge Ärger mit Krankenkasse und Co. nach sich ziehen. |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 12:40
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Puuuh ohjee...das wird ja immer schlimmer.haha
Also ich bin bis zum 28.02.2013 fest eingestellt bei meinem ex-ausbildungsbreuf.
Und somit ab dem 01.03.13 arbeitslos...obwohl ich noch bei einem kleinen nebenjob gemeldet bin..da gehe ich ab und zu hin und bin auf 50 euro im monat gemeldet.
Das ganze wird ja mit jedem tag komplizierter...merk ich grad. Ich bin gespannt was die agentur morgen sagt, wenn ich ihr den wisch vom finanzamt schicke..
Schönen sonntag!
anna |
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Gast
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Verfasst am: 10 Feb 2013 - 19:27
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Gruselig. Irgendwann nehme ich mal Geld für den rechtlichen Support, den ich hier leiste...
1. Die Agentur besteht auf dem Gewerbeschein, weil die Herrschaften keine Lust haben, für Sie Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer zu bezahlen - auch wenn das nur pauschal abgerechnet wird.
2. Im Wissen, dass diese Praxis ungesetzlich ist, besteht hier der Verdacht einer Straftat - nämlich der Vorenthaltung von Arbeitsentgelt (§ 266a (1) u. (2) Nr. 2 StGB).
3. Da Sie von Punkt 2 WUSSTEN, bevor Sie den Job angenommen hatten, können Sie wegen Beihilfe belangt werden (§ 27 i. V. mit § 266a (1) u (2) Nr. 2 StGB)
4. Warum zum Teufel ist es Ihnen egal, wie Sie abgerechnet werden. Sind Sie als Selbständige gegen Krankheit und Unfall versichert? Glauben Sie im Ernst, Ihre normale KV würde bei einem Unfall, der Ihnen auf dem Weg zur CeBit passiert, die Arztkosten bezahlen? NEIN, eben nicht!!!
Wenn hier einer der "alten Hasen" im Forum schreibt "Finger wech von diesem Job" - dann halten Sie sich daran. |
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