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Gewerbeschein - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Apr 2014 - 11:20

Gewerbeschein in Osnabrück
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Hallo liebe Community und liebes PB-Team,

ich bin noch relativ neu in der Promotion-Szene und habe deshalb auch erst morgen vor, meinen Gewerbeschein zu beantragen.
Hat jemand mit dem hiesigen Gewerbeamt schon Erfahrungen gemacht? Bzw gab es dort Probleme mit dem Begriff 'Promotion' und habt ihr für den Fall Alternativen in Petto?

Besten Dank im Vorraus!
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Apr 2014 - 13:58

Antworten mit Zitat  

Grundsätzlich brauchen Sie vor dem Gewerbeamt keine Angst zu haben. Dort hat man keine Handhabe, Ihnen die Ausstellung zu verweigern, es sei denn, Sie wollen mit Atombomben handeln oder ein Gewerbe anmelden, für das Sie eine zusätzliche Bescheinigung brauchen (Eintragung in die Handwerksrolle etc.).
Das Gewerbeamt nimmt Ihre Gewerbeanzeige entgegen, eine Prüfung zum Thema Promotion führt allenfalls die Rentenversicherung durch. Sie haben im Zweifelsfall bei der Clearingstelle der DRV Bund in Berlin die Möglichkeit, einen Antrag auf Statusfeststellung zu stellen - ob die von Ihnen geplante Tätigkeit also tatsächlich eine Selbständigkeit darstellt. Verpflichtet sind Sie dazu aber nicht.
Sollte sich das Gewerbeamt also weigern, den Schein auszustellen, verlangen Sie eine Begründung mit Rechtsquelle bzw. einen Rechtsmittel - fähigen Bescheid.
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Mai 2014 - 14:33

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Hallo Alle,
ich war heute bei der Behörde und wollte ein Gewerbe auf Kleinunternehmen Regelung nebenberuflich anmelden mit der Bezeichnung " Durchführung von Verkaufsförderungsmaßnahmen". Dabei haben die Bearbeiter gleich darauf hingewiesen, dass ich mit meinem Promotion Gedanke beim Finanzamt nicht durchkommen werde...und so war es dann auch.
Gibt es irgendeine Bezeichnung für den Gewerbeschein, die zum Einen die Promotion Tätigkeit möglichst kaum einschränkt und zum Anderen das Finanzamt nicht auf den Promotion Gedanke kommt und somit NICHt die Steuernummer verweigert rauszugeben.

Wenn ihr helfen könntet, wäre das schon echt klasse!

Gruß
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Mai 2014 - 6:35

Antworten mit Zitat  

So lange keine Status - Feststellung der Rentenversicherung vorliegt, die Ihnen bescheinigt, NICHT selbständig tätig zu sein, darf Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer nicht verweigern.
Gerade und besonders in Hamburg gibt es einige Finanzämter, die diesen Weg für sich entdeckt haben, um die Gefahr einer möglichen Schein - Selbständigkeit von vorn herein auszuhebeln - dies allerdings völlig ungesetzlich. Nochmals und in aller Deutlichkeit: Weder Finanzamt noch Gewerbeamt können und dürfen darüber befinden, ob Sie selbständig sind.
Also: Die Entscheidung, Ihnen die Steuernummer zu verweigern, stellt einen Verwaltungsakt dar - und ist somit Rechtsmittel - fähig, sprich, Sie können Widerspruch oder Einspruch einlegen ... und das sollten Sie auch tun. Im Zweifelsfall lassen Sie sich in Hamburg bei der ÖRA beraten.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Mai 2014 - 13:47

frage
Antworten mit Zitat  

wo beantrage ich den meinen gewerbeschein ??
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jun 2014 - 14:10

Antworten mit Zitat  

Gar nicht. Sie zeigen beim Ihrem örtlich zuständigen Wirtschafts- und Ordnungsamt die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit an und bekommen als Bestätigung den so genannten Gewerbeschein.
Anders verhält es sich, wenn Sie ein genehmigungspflichtiges Gewerbe ausüben möchten (z. B. Handel mit Sprengstoffen), hier berät Sie Ihre Handelskammer oder ggf. die Handwerkskammer .
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Gast






BeitragVerfasst am: 12 Jun 2014 - 17:42

Antworten mit Zitat  

Beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Kommune.
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jun 2014 - 11:26

Frage zum Gewerbeschein / Steuernummer bei Umzug
Antworten mit Zitat  

Hallo ihr Lieben,

ich bin im September bereits in ein anderes Bundesland umgezogen und habe hier schon ein paar Mal auf Gewerbeschein gearbeitet und immer meine bisherige Steuernummer angegeben.

Jetz habe ich erfahren, dass ich eine Steuernummer von hier beantragen muss. Muss ich dann auch die Adresse des Gewerbescheins ummelden? Die alte Adresse ist die von meinen Eltern und nicht meine neue hier.

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jun 2014 - 1:42

Antworten mit Zitat  

Siehe dein anderer Beitrag. Sofern du bei deinen Eltern noch einen Wohnsitz angemeldet hast, könntest du dein Gewerbe allerdings auch über die alte Adresse weiterlaufen lassen, was jedoch keine optimale Variante ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Nov 2014 - 11:47

Gewerbeschein und 450 euro Job
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Hallo zusammen,

ich arbeite eigentlich seit Juli in einer Apotheke auf 450 euro basis, jedoch hat mir die Chefin dort nun meine Stunden reduziert sodass ich nur noch 180 euro im Monat verdiene, das ist mir leider viel zu wenig.
Ich habe schon ein paar mal als Hostess auf verschiedenen Vernastaltungen gearbeitet, die Agentur meinte jetzt, dass ich eben einen Gewerbeschein anmelden muss, jetzt meine Frage: kann ich meinen 450 euro job weiterhin behalten und trotzdem nebenher als Hostess arbeiten?
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yulieel
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 13.01.2014
Beiträge: 12
Wohnort: Frankfurt am Main

BeitragVerfasst am: 08 Nov 2014 - 13:56

Gewerbescheinanmeldung
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Hey Leute!

Bin grade dabei die Gewerbescheinanmeldung auszufüllen und hab da ein paar Schwierigkeiten mit der Beantwortung..

1. Muss ich eine Betriebststätte bzw Hauptniederlassung angeben, wenn ich ''nur'' als Promoter arbeite? Wäre das dann meine Wohnadresse? Habe ja dann eigentlich keine ..

2. Haupt- oder Nebengewerbe?! Ich habe mir dieses Jahr freigenommen, um auf Reisen zu gehen. Möchte daher nur nebenbei immer mal wieder Promojobs machen um ein wenig dazu zu verdienen, weiß jetzt also nicht, was ich ankreuzen soll. Nächsten Oktober gehe ich dann wieder studieren.

3.''Die Anmeldung wird erstattet für'' .. was heißt das? Ich verstehe bei dieser Frage irgendwie nicht, was von mir verlangt wird Konfus


Und hat einer von euch zufällig eine Ahnung, ob ich bei der Einzahlung direkt die 25,50 und die 7,20€ für die Eingangsbestätigung zusammen überweisen kann oder ob die Überweisungen einzeln gemacht werden sollen?

Vielen Dank schon mal!! knuddel
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Nov 2014 - 22:24

Re: Gewerbeschein und 450 euro Job
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Cherry33 hat Folgendes geschrieben:
Hallo zusammen,

ich arbeite eigentlich seit Juli in einer Apotheke auf 450 euro basis, jedoch hat mir die Chefin dort nun meine Stunden reduziert sodass ich nur noch 180 euro im Monat verdiene, das ist mir leider viel zu wenig.
Ich habe schon ein paar mal als Hostess auf verschiedenen Vernastaltungen gearbeitet, die Agentur meinte jetzt, dass ich eben einen Gewerbeschein anmelden muss, jetzt meine Frage: kann ich meinen 450 euro job weiterhin behalten und trotzdem nebenher als Hostess arbeiten?


Grundsätzlich ist es kein Problem eine Selbstständigkeit und einen 450 € Job nebeneinander laufen zu lassen. Für die Einkommenssteuer ist am Ende so oder so die Summe der Einkünfte entscheidend.
Was jedoch nicht geht ist, Hostessenjobs über Gewerbeschein abzurechnen. Einerseits gibt es dazu schon Gerichtsurteile, dass es sich auf Grund der Einbindung in die Arbeitsabläufe des jeweiligen Unternehmens um Scheinselbstständigkeit handelt, andererseits bestimmt nicht die Agentur, ob du selbstständig bist oder nicht. Siehe Beitrag von laurin70 weiter oben ("Grundsätzlich gilt für eine Selbständigkeit: Nicht der Arbeit/Auftraggeber entscheidet darüber, wie Sie abgerechnet werden, sondern SIE. SIE haben irgendwann die Idee, selbständig tätig werden zu wollen und bieten Ihre Dienstleitungen dann auf dem Markt an, schreiben Angebote und bekommen Aufträge.
In allen anderen Fällen handelt es sich meistens um Arbeitnehmer - Tätigkeiten. Wenn Sie also für eine Firma "gejobbt" haben und dieses Unternehmen jetzt von Ihnen eine "Rechnung" haben möchte, dann läuft da etwas gewaltig schief.")
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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Nov 2014 - 22:31

Re: Gewerbescheinanmeldung
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yulieel hat Folgendes geschrieben:
Hey Leute!

Bin grade dabei die Gewerbescheinanmeldung auszufüllen und hab da ein paar Schwierigkeiten mit der Beantwortung..

1. Muss ich eine Betriebststätte bzw Hauptniederlassung angeben, wenn ich ''nur'' als Promoter arbeite? Wäre das dann meine Wohnadresse? Habe ja dann eigentlich keine ..

2. Haupt- oder Nebengewerbe?! Ich habe mir dieses Jahr freigenommen, um auf Reisen zu gehen. Möchte daher nur nebenbei immer mal wieder Promojobs machen um ein wenig dazu zu verdienen, weiß jetzt also nicht, was ich ankreuzen soll. Nächsten Oktober gehe ich dann wieder studieren.

3.''Die Anmeldung wird erstattet für'' .. was heißt das? Ich verstehe bei dieser Frage irgendwie nicht, was von mir verlangt wird Konfus


Und hat einer von euch zufällig eine Ahnung, ob ich bei der Einzahlung direkt die 25,50 und die 7,20€ für die Eingangsbestätigung zusammen überweisen kann oder ob die Überweisungen einzeln gemacht werden sollen?

Vielen Dank schon mal!! knuddel


1. Betriebsstätte = Hauptniederlassung = Meldeadressse
2. Nebengewerbe
3. siehe 1. - für eine Hauptniederlassung

Das das mit Sicherheit 1 Vorgang bzw. 1 Aktenzeichen ist, kannst du die Überweisungen zusammen ausführen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Feb 2015 - 16:15

Antworten mit Zitat  

Hallo.

ich war heute morgen bei mir auf dem GEwerbeamt. Ich hatte das Wort Promotion nicht einmal in den Mund genommen und die DAme dort verzweigerte mir die Ausstellung eines SCheines. Sie hat mir dafür einene ANtrag auf ein Reisegwerbe gegeben, welches mich jedoch jährlich 180 € kostet, wie kann ich denn das Gewerbe nennen ohne dass es als Promotion "enttarnt" wird ? Das könnnen die doch nicht so einfach machen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Mai 2015 - 19:26

Antworten mit Zitat  

Ich weiß nicht, was das immer ist bei diesen Ämtern... Man muss es immer als Verkaufsberater deklarieren, dann gibt es keinen Stress.
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