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Promotionausfall und kurzfristige Jobabsagen

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Autor Nachricht
Daniela78



Anmeldungsdatum: 24.05.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Konstanz

BeitragVerfasst am: 12 Jun 2014 - 19:14

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Hallo DanMat,

im Vertrag sind die Tage festgesetzt und der Vermerk dahinter, wenn ich kurzfristig absage müsste ich eine Vertragsstrafe von 300€ zahlen.

Ich habe der Agentur geschrieben, dass ich aufgrund der kurzfristigen Absage, ein Ausfallhonorar geltend machen möchte, aber es kam keine Antwort.

Wie soll ich weiter vorgehen?

Viele Grüße
Daniela
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Jun 2014 - 6:35

Antworten mit Zitat  

Wenn Sie einen Vertrag mit vorgegebenen Einsatztagen haben, steht Ihnen bei kurzfristigen Absagen grundsätzlich ein Schadenersatz zu. Hat allerdings der Auftraggeber eine berechtigte Mängelrüge angebracht, so kann man nur verhandeln.
Ich an Ihrer Stelle würde mir das Ganze schriftlich darstellen lassen. Sollten Sie mit der Antwort der Agentur nicht einverstanden sein, bleibt Ihnen nur das Mahnverfahren.
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jul 2014 - 10:37

Job abgesagt - Trotzdem Zahlung?!
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Hallo,

ich habe mal eine Frage:
Sollte heute von 11-16h arbeiten. Habe um 9:30 dann einen Anruf von der Agentur bekommen, dass der Job nicht stattfindet, da es irgendwelchen Probleme in der Kommunikation bei denen untereinander gab.
Ich habe mir nat. trotzdem den Tag gebloggt. Gibt es eine Möglichkeit, dass die Agentur trotzdem etwas zahlen muss?
Ich habe nachgefragt und die Agentur meint: Da der Kunde keinen KV unterschrieben hat, können sie keine Ersatzzahlung leisten, aber das ist doch nicht mein Problem?!

Vertrag zu dem Job liegt unterschrieben vor.

Danke für eure schnelle Antwort!!
Liebe Grüße!
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 Jul 2014 - 10:50

Antworten mit Zitat  

Nimm dir die Zeit und lies dich mal hier rein:
https://www.promotionforum.de/ftopic12202.html
yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jul 2014 - 14:12

Gebucht, verschoben, nicht mehr gemeldet
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Hallo liebe Community!

Bin noch relativ unerfahren, was die Selbstständigkeit angeht, deßhalb habe ich mal eine Frage an Euch! Neutral

Ich habe vor über einem Monat einen Einzelauftrag von einer Agentur bekommen, der kurzfristig verschoben wurde. Das heißt also, an dem Tag saß ich nur zuhause rum.
Nach 2 Wochen habe ich per Mail nachgefragt, was denn nun mit dem Ausweichtermin ist, habe auch eine Antwort bekommen, das der noch nicht steht.
Nach weiteren 2 Wochen habe ich nochmal nachgefragt und keine Antwort mehr erhalten.
Jetzt ist der Termin beinahe eineinhalb Monate her.

Eckdaten: 80€ für den Tag an Lohn wären es gewesen, für mich und einen Kollegen, den ich auftreiben sollte. Auch er hat sich den Tag freigehalten.

Meine Frage:
Wie handhabe ich diese Situation? Ich hätte an dem Freitag auch was anderes arbeiten können, steht mir irgendetwas zu?
Wie würdet Ihr vorgehen? Konfus

Danke im voraus für Anworten!
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jul 2014 - 19:30

Antworten mit Zitat  

Hier findest du jede Menge Lesestoff Wink
https://www.promotionforum.de/ftopic12202.html
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jul 2014 - 23:37

Antworten mit Zitat  

Danke DanMat,

habe mich ein wenig durch den Link gelesen, muss aber gestehen, das ich in meinem Fall immer noch nicht genau weiß, wie ich mich nun verhalten soll.

Vor allem weiß ich nicht, ob mir hier was zusteht, das war ein Vertrag den ich online abgeschlossen habe, ich kann das erst morgen einsehen.

Blickst du durch das Wirrwarr vielleicht etwas mehr durch, als ich, und kannst mir nen Tipp geben, wie cih vorgehen kann? yo

Ich denke, ich werde für bestmögliche Ergebnisse meinen Text, der die Sachlage beschreibt, auch mal in dem Thread aus deinem Link posten.

LG Konfus
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Gast






BeitragVerfasst am: 21 Jul 2014 - 23:48

Gebucht, verschoben, nicht mehr gemeldet
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Community!

Bin noch relativ unerfahren, was die Selbstständigkeit angeht, deßhalb habe ich mal eine Frage an Euch! Neutral

Ich habe vor über einem Monat für den 13.6. einen Einzelauftrag von einer Agentur bekommen, der kurzfristig verschoben wurde. Das heißt also, an dem Tag saß ich nur zuhause rum.
Nach 2 Wochen habe ich per Mail nachgefragt, was denn nun mit dem Ausweichtermin ist, habe auch eine Antwort bekommen, das der noch nicht steht.
Nach weiteren 2 Wochen habe ich nochmal nachgefragt und keine Antwort mehr erhalten.
Jetzt ist der Termin beinahe eineinhalb Monate her.

Eckdaten: 80€ für den Tag an Lohn wären es gewesen, für mich und einen Kollegen, den ich auftreiben sollte. Auch er hat sich den Tag freigehalten.

Meine Frage:
Wie handhabe ich diese Situation? Ich hätte an dem Freitag auch was anderes arbeiten können, steht mir irgendetwas zu?
Wie würdet Ihr vorgehen? Konfus:

Danke im voraus für Anworten!
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jul 2014 - 19:15

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Wichtig wäre zunächst mal, was dazu in dem Vertrag steht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jul 2014 - 19:20

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Nun, außer der der Info auf der Internetseite, wenn ich mich einlogge und auf Jobs gehe, das ich für den Job gebucht bin und er verschoben ist, habe ich nichts was man als Vertrag bezeichnen könnte.
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Jul 2014 - 21:15

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Das ist natürlich eher schwammig und nicht wirklich belastbar. Ich würde wahrscheinlich versuchen für den Ausweichtermin eine Frist zu setzen (Nennung des Termins bzw. verbindliche Buchung innerhalb der nächsten 14 Tage). Wenn darauf nichts kommt, würde ich 100 % Ausfallhonorar für den kurzfristig (bei Absage bis 1 Tag vorher, sonst, z. B. bei 2 Tagen vorher vielleicht 75 %) abgesagten Tag in Rechnung stellen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Jul 2014 - 12:04

Jobausfall ohne Absage
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Hallo,
ich war letzte Woche für einen Job gebucht, der am Ende gar nicht stattgefunden hat. Davon habe ich aber erst vor Ort erfahren, da die Agentur mir nicht abgesagt hat. Ich würde der Agentur jetzt die Hälfte des Honorars in Rechnung stellen, daher meine Frage: Gibt es irgendwelche Muster für solche Fälle? Ich meine was genau muss in so eine Rechnung, gibt es eine Bezeichnung für die entstandenen Kosten? ich konnte ja keinen anderen Job mehr annehmen...Ich denke ihr wisst, was ich meine, danke schonmal!!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Jul 2014 - 21:17

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Als Leistungsbeschreibung schreibst du z. B. einfach "Ausfallhonorar". Unter den von dir genannten Umständen würde ich da übrigens mit 100 % rangehen.
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