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<< Statusfeststellungsverfahren (ehemals BfA) / BfA-Befreiung :: Steuererklärung? >> |
Autor |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jan 2011 - 20:12
Hilfe!!! |
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Hallo ihr Lieben,
Hoffe, ihr könnt mir helfen.
Habe letzte Woche für eine Agentur gearbeitet. Veranstaltung war sehr schlecht organisiert und wir standen 2 volle Stunden in Sommerjäckchen in der Kälte....Das nur am Rande.
Auf alle Fälle hat uns der Kunde 2,5 Stunden vor Ende nach Hause geschickt, weil es nichts mehr zu tun gab. Wir waren aber bis 2h gebucht. Uns wurde vom Veranstalter gesagt, dass sie für uns bei der Agentur den vollen Betrag bezahlt haben. Wie ist das rein rechtlich? Muß uns die Agentur die 2,5 Stunden auszahlen?
LG |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jan 2011 - 20:32
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Hallo! Was steht denn in Deinem Vertrag dazu? Die Agenturen handhaben das nämlich unterschiedlich. Es gibt Agenturen bei denen steht schon im Vertrag drin, dass nur die tatsächlich gearbeiteten Stunden bezahlt werden. Bei anderen Agenturen bekommt man einen Pauschalbetrag, da ist es dann egal, wie lange man da war. Wenn in Deinem Vertrag nichts dazu steht, würde ich einfach die komplette Zeit in Rechnung stellen, also so wie es vorher vereinbart war. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jan 2011 - 20:49
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Prima, vielen Dank. Daran hab ich dummerweise nicht gedacht.
Im Vertrag steht nichts, also stell ich mal alles in Rechnung! |
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Gast
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Verfasst am: 24 Jan 2011 - 23:44
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Kannst du nicht jemanden fragen, der schon mal für diese Agentur gearbeitet hat? Oder die Agentur einfach selber fragen - im Gespräch kann man auch argumentieren und das ein oder andere Zugeständnis herausschlagen.
Manche Agenturen beanstanden die Rechnung auch erst nach drei Wochen und dann läuft das Zahlungsziel wieder von vorn los. Bei gewissen Beträgen muss man sich dann überlegen, ob sich das Warten wegen Kleinsummen lohnt. |
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Gast
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Verfasst am: 25 Jan 2011 - 15:06
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Hallo,
ich würde knallhart die geleisteten Stunden in Rechnung stellen!
Habe ähnliches auch schon erlebt; reden mit der Agentur half nichts - war nur Zeitverschwendung auf meine Kosten. Es gab zaw einiges "Gemurre", aber schließlich haben sie dann doch brav bezahlt.
Gruß
Airboss |
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Gast
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Verfasst am: 11 Feb 2011 - 12:37
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Vertrag ist Vertrag! Was steht denn da drin zur einseitigen Kündigung? Stand irgendwo geschrieben, dass das Briefing Vorraussetzung bzw. Pflicht ist? Z. B. im Inserat? Falls nicht, würde ich zunächst mal freundlich anklopfen und sagen, dass du darüber nicht informiert wurdest und das somit nicht Vertragsbestandteil ist. Da dir dadurch jetzt ein Verdienstausfall entstanden ist, würde ich zunächst mal anbieten, dass die Agentur 75 % des vereinbarten Honorars tragen soll. Da kannst du dich immernoch auf 50 % runterhandeln lassen. |
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Gast
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Verfasst am: 11 Feb 2011 - 13:43
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Ich würde das wie gesagt noch freundlich und "verhandlungsbereit" formulieren Am Ende würde ich aber auf jeden Fall auf 50 % bestehen, zur Not dann halt auf dem Mahnweg. Halt uns auf dem Laufenden! |
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Gast
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Verfasst am: 11 Feb 2011 - 14:15
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Dave_E hat Folgendes geschrieben: |
Ich werde wohl ein Schreiben aufsetzen, in dem ich den Sachverhalt schildere und die 75% einfordere.
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Wie schon DanMat es dir vorgeschlagen hat:
Zuerst reden,dann schreiben!
Auf eine einfache email ein Schreiben aufzusetzen,das Schadenersatzansprüche
einfordert ist etwas übertrieben.Am besten dort anrufen und beherscht seinen Standpunkt äußern und wenn es eben nicht klappt,dann ist auf jeden Fall der Schrieb unerlässlich. |
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2011 - 18:01
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Dave_E hat Folgendes geschrieben: | Ich würde dies ehrlich gesagt nicht als übertrieben ansehen wenn ich denen ein Schreiben sende, da das Verhalten der Agentur einfach inakzeptabel ist.
Rechtlich gesehen könnte ich mir vorstellen, dass ich sogar die volle Summe verlangen könnte.
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1)Mit "Trotz3 erreicht am am wenigsten.
2)Rechtlich sind 50-75% der Auftragssumme vertretbar.Aber 100% auf gar keinen Fall.
Zitat: | Naja, die Agentur hat sich per Mail gemeldet und mir Angeboten von 14. bis zum 20.2. den Job zu machen.
Wie soll ich hier vorgehen? |
Den Job jetzt gar nicht annehmen und Schadenersatzansprüche stellen???
Das natürlich nicht! |
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2011 - 21:01
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Sehe ich auch so... Dir wird jetzt quasi der gleiche Job zur Schadensminimierung angeboten und Du willst absagen, statt dessen Schadenersatzansprüche stellen? Geht gar nicht, sorry!
Ich könnte mir sogar vorstellen, daß die Rechtsprechung (also ein Richter) das so sieht und Dich abweist.
LG,
*** Sabine *** |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 12 Feb 2011 - 21:13
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Wenn Du schon Erfahrungen mit sowas hast und lieber die "harte Tour" magst, warum fragst Du dann überhaupt hier um Rat?!
Dass die Agentur Dich sicher nicht nochmal buchen wird, wenn Du denen gleich drohst, ist Dir klar- offensichtlich würde Dich das ja nicht stören.
Dass das auch mal an anderer Stelle auf Dich zurückfallen kann, weil Agenturen untereinander kommunizieren, dürfte Dir ebenfalls klar sein.
Wenn es Dir das wert ist -trotz, dass die Agentur Dir ja mit einem neuen Angebot entgegengekommen ist- dann lasse halt die Freundlichkeit weg. |
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2011 - 21:53
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Schlechter Vergleich!
Also wirklich, Fehler passieren halt, das ist menschlich, Du hast quasi ein Fríedensangebot bekommen und willst das nun ausschlagen, weil Dir das jetzt irgendwie nicht paßt? Und all das Geld am Liebsten kassieren, ohne zu arbeiten?
Toll, solche Promoter braucht das Land!
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2011 - 22:36
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Wie war das mit "selbständig" und dem viel beschrieenen unternehmerischen Risiko? Da können noch ganz andere Dinge passieren in Deinem Leben, da sind das hier nur Peanuts.
Les mal hier im Forum, was so manchen Leuten widerfahren ist. Dafür sind wir eben keine "Arbeitnehmer" und geniessen eben auch keinen Schutz des Gesetzgebers. Aber das haben wir ja so gewollt...
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 12 Feb 2011 - 23:45
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Also ich kann deine Argumentation gut verstehen und sehe es auch eher wie du. Erst ja, dann nein, dann doch wieder aber nicht so lange...ist meiner Meinung nach kein gutes Ohmen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Biete doch einfach an, dass du deren Angebot unter der Voraussetzung annimmst, dass sie dir die vertragswidrig abgesagten Tage zu 50 % bezahlen. Sagen die dann, dass sie das nicht machen, kannst du immernoch drauf bestehen 50 - 75 % des vertraglich zugesicherten Honorars für die volle Zeit bezahlt zu bekommen.
@ Sabine: das mit dem unternehmerischen Risiko passt m. E. an der Stelle nicht so ganz. Wozu dann überhaupt Verträge, wenn sie nicht eingehalten werden? Das kommt dann eher an anderen Stellen zum Tragen. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Feb 2011 - 1:38
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Daniel, ich finde schon, daß das paßt. Ich habe Verträge, in denen haarklein detailliert aufgeführt ist, wer wann was zu bezahlen hat, sollte die Aktion x-Tage vorher von einer der beiden Seiten gekündigt werden. Dann wiederum habe ich andere Verträge, in denen zu dem Thema eben nichts steht. Es ist meine Sache, solche Verträge anzunehmen oder abzulehnen, wir haben Vertragsfreiheit. Und ich habe dann eben die Folgen zu tragen.
LG,
*** Sabine ***. |
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