<< Einkommenssteuer zahlen? :: Briefing oder Auftrag - was ist verbindlich für Rechnung? >> |
Autor |
Nachricht |
Gast
|
Verfasst am: 26 Okt 2014 - 17:00
Absage der Agentur 1. Tag vorher |
|
|
Hallo.
folgende Situation:
Ich wurde für eine Aktion gebucht und beide Seiten haben den Vertrag unterschrieben. Es geht darum dass ich ab letzten Freitag und Samstag jedes WE bis Ende Januar in einem Markt eingesetzt werden sollte. Nun kam am Donnerstag um 11:00 eine Mail, dass der Markt storniert hat und ich daher "nicht starten" kann.
Ich sollte Freitag 11:00 starten, also haben sie 24 Stunden vorher abgesagt.
Nun finde ich das aber ziemlich daneben, da ich ja mit 180 € pro Wochenende gerechnet habe, und das 4 Monate lang.
Kann ich da irgendwie Ausfallanspruch an die Agentur erheben? Ich habe ja auch ziemlich grosse Ausfälle...
Help anyone?
Danke |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 26 Okt 2014 - 17:13
|
|
|
Wie immer in diesem Fall die Frage, was steht dazu in deinem Vertrag???
Sehr empfehlenswert auch dieser Thread hier: https://www.promotionforum.de/ftopic12202.html Einfach mal die Zeit nehmen und alles durchlesen, vielleicht ist ja sowas wie dein Fall schon dabei.
Grüße! |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 28 Okt 2014 - 14:10
|
|
|
Im Vertrag steht, dass mir bei einem Ausfall 50% zusteht. Diese Rechnung habe ich also nun geschrieben und schon Rückmeldung erhalten (obwohl ich es schon etwas grenzwertig finde, dass man sich selbst drum kümmern muss und die Agentur nichts sagt, ja ich weiss, Kapitalismus und so).
Nun kam aber auch eine Mail, dass die Aktion ganz ausfällt, weil kein Ersatzmarkt für mich gefunden wird.
Kann ich da nun auch rechtlich noch was machen? Immerhin war ich für Ende Januar gebucht und habe auch den Vertrag unterschrieben...hat da jemand eine Ahnung?
Danke! |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 28 Okt 2014 - 18:52
|
|
|
Naja, irgendwo musst du als Unternehmer ja auch mit einem wirtschaftlichen Risiko leben. Wenn du jetzt für 1 oder 2 Wochenenden noch 50 % (anstandslos) von der Agentur bekommst, dann ist das doch okay. Womit willst du denn rechtlich da ansetzen? Gerade im Weihnachtsgeschäft findet sich kurzfristig immernoch was für die nächsten Wochen und vielleicht ist ja auch was besser bezahltes dabei |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 29 Okt 2014 - 14:07
|
|
|
Es geht mir eher darum, ob das rechtlich alles einwandfrei ist. Vertrag ist nunmal Vertrag. Klar kann ich mir einen anderen Job suchen, aber ich finde man sollte sich gerade als Kleinunternehmer durchaus informieren, wie es da geregelt ist, dass man eben nicht andauernd über den Tisch gezogen wird. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 29 Okt 2014 - 18:48
|
|
|
Naja, was heißt denn über den Tisch gezogen? So eine Promo ist nun mal auch kein Persilschein. Da kann immer irgendwo was dazwischen kommen. Und dass der Markt storniert klingt ja nicht unüblich (mal unabhängig davon, was du dort machen solltest). Da gibt es unter Umständen immer irgendwelche Entscheider in den Chefetagen der Märkte, die es sich kurz bevor es losgeht anders überlegen.
Wenn du es 100 % wissen willst, kannst du die Sache nur von einem Anwalt prüfen lassen.
Aber wie gesagt, die Agentur hat das scheinbar nicht wirklich verschuldet und wenn sie dir anstandlos zumindest einen Teil des Geldes für die ersten Wochen ersetzt, gehört so ein Klappern aus meiner Sicht ganz einfach zum Handwerk |
|
Nach oben |
|
|
|