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Schadensersatzforderung ohne Anwalt??

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Guest






PostPosted: 27 Jan 2015 - 15:44

Schadensersatzforderung ohne Anwalt??
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Hallo alle miteinander,

ich hab folgendes Problem: eine Agentur hat mich mitten in der Aktion gekündigt, obwohl ich mir laut Vertrag nichts zu schulden kommen lassen hab.
Jetzt wollte ich mal nachfragen, ob ich ggf. auch selber eine Schadensersatzforderung gegenüber der Agentur geltend machen kann, ohne dass ich dafür einen Anwalt einschalten muss??

Mein Problem ist, dass ich keine RV fürs Gewerbe habe, was ich aber dringend nachholen sollte ...

Danke schon einmal im voraus!
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Guest






PostPosted: 27 Jan 2015 - 17:19

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Was sagt denn die Vetragslage zu dem Fall? Ohne stichhaltige Sachlage wirst du ohne Rechtsbeistand kaum eine Möglichkeit haben gegen eine Agentur vorzugehen.
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Guest






PostPosted: 27 Jan 2015 - 17:38

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hallo Dan,

der Vertrag ist vorhanden, als auch der gesamte E-Mail-Verkehr.
Gott sei Dank ist der Vertrag standartmäßig, heißt es ist nur Ort, Datum, Uhrzeit und Vergütung geregelt. Der Grund, dass ich mein Soll bei der Umfrage nicht geschafft habe, war in keinster Weise im Vertrag geregelt. Ebensowenig wurde ich bei Vertragsunterzeichnung darauf hingewiesen, dass ich ein Soll zu erfüllen habe, dass wurde uns ganz nebenbei während der Schulung mitgeteilt.
An sich habe ich das ganze auch schon prüfen lassen und die Chancen würden recht gut stehen, jedoch handelt es sich bei dem Verlust "nur" um 500,00 EUR.
Ich denke mir nämlich, dass ich mir das Geld für den Anwalt eigentlich klemmen könnte, da von den 500,00 EUR gleich wieder 400,00 EUR weg sind ...
Das die Agentur bis heute noch nicht gezahlt hat steigert meinen Frust nur umso mehr.

VG

Benni
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Guest






PostPosted: 27 Jan 2015 - 19:45

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Naja, also die Gebühren, die ein Anwalt aufruft, richten sich nach dem Streitwert, es ist also unwahrscheinlich, dass bei 500 Euro Streitwert gleich 400 Euro Anwaltskosten entstehen. I. d. R. trägt die Kosten des Verfahrens (auch deine Anwaltskosten), derjenige der den Prozess verliert.
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Guest






PostPosted: 28 Jan 2015 - 9:18

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Selbstverständlich haben Sie bei dieser Konstellation einen Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages. Die Erbringung eines Solls ist hier als nicht vertraglich geregelte und damit nicht verpflichtende Nebenabsprache zu verstehen.

Abgesehen davon, dass Sie im Erfolgsfall den Anwalt nicht bezahlen müssen (das macht die Gegenseite), können Sie sich vor der eigentlichen Beauftragung eines Rechtsvertreters dort eine sogenannte "anwaltliche Erstberatung" buchen, die nach BRAGO berechnet und in Ihrem Fall kaum mehr als € 40,- kosten wird. Hier können dann grob Ihre Erfolgsaussichten beleuchtet werden, um so Ihre Entscheidung für oder gegen einen Rechtsstreit zu erleichtern.

Ich an Ihrer Stelle würde die Agentur schriftlich (Einwurf - Einschreiben) auffordern, den Vertrag zu erfüllen. Weisen Sie auf die Unzulässigkeit der Kündigung aufgrund der nicht rechtlich gesicherten Nebenabsprache bezüglich der Erfüllung eines Solls hin.
Kündigen Sie rechtliche Schritte an, bieten Sie aber auch eine Verhandlungsbasis.

Sprich: Sie bieten an, auf (sagen wir mal) € 100,- zu verzichten, vermeiden dadurch aber auch Zeitaufwand für die Rennerei zum Anwalt. Denn selbst wenn Sie gewinnen - Ihre Zeit ist weg.
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trimaro
Alter Hase


Joined: 25 Feb 2014
Posts: 395
Location: Schöppenstedt

PostPosted: 31 Jan 2015 - 7:34

Hallo
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geh zum Anwalt der macht das schon. viele agenturen fahren doch deshalb noch hier im fahrwasser weil sie wissen das sich keiner der kleinen Promoter dagegen wehrt.
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alexxmay



Joined: 26 Oct 2007
Posts: 1
Location: Biberbach

PostPosted: 08 Feb 2015 - 11:30

Mahnkosten über einen Anwalt
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hallo zusammen,

Es gibt sehr hilfreich Seiten über die Kostenaufstellung und Hilfe über einen Rechtsanwalt. Bitte keine URL im Forum! und da Bitte keine URL im Forum! anklicken.

Auf keinen Fall auf Forderungen verzichten!!!

Die Anwaltskanzlei ist sehr nett, sehr hilfreich und sehr günstig.

also, viel Erfolg.

Alex

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