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Kann ich ohne Grund nicht mehr zum Messejob

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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Feb 2015 - 22:33

Kann ich ohne Grund nicht mehr zum Messejob
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Ich arbeite grad auf einer Messe als Hostess, dies aber auf Lohnsteuerkarte und nicht wie üblich auf Gewerbeschein. Kann ich eigentlich ohne Grund nicht mehr zur Arbeit kommen, also reicht es wenn ich Absage? Braucht man auf jeden Fall eine Attest? Auf Gewerbeschein bekommt man ja eine Strafe.
Die Arbeit ist beschwerlich und anstrengend und durch die Messenluft hab ich immer Kopfschmerzen. Ich bekomm auch nur 10€ die Stunde. -.-
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Feb 2015 - 22:43

Antworten mit Zitat  

Ist dein Einsatz vertraglich geregelt ? Wenn ja was steht im Vertrag zu einem Ausfall, Krankheit, Versäumnisse etc ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Feb 2015 - 23:06

Antworten mit Zitat  

Malte hat Folgendes geschrieben:
Ist dein Einsatz vertraglich geregelt ? Wenn ja was steht im Vertrag zu einem Ausfall, Krankheit, Versäumnisse etc ?


Leider steht da nichts konkretes drin. Hab mal einen Auszug davon angehängt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Feb 2015 - 23:51

Antworten mit Zitat  

Lies dir mal den §9 genau durch. Bei Krankheit darfst du fehlen, musst aber Kleidung und Ausweis eine halbe Stunde vor arbeitsbegin der Agentur oder dem Ersatz zur Verfügung stellen. Und ich würde mir sicherheitshalber ein Attest besorgen.
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 03 Feb 2015 - 12:27

Antworten mit Zitat  

Hallo Imaa,

Deinen Upload habe ich vorsichtshalber - sensible Daten - entfernt.

In Deinem ersten Beitrag klingt es so, als würdest Du sonst auch auf Messen über den Gewerbeschein arbeiten oder als sei es Dir neu, dass hier die LSK gilt.

Daher ein wichtiger genereller Hinweis: Bei Jobs auf Messen musst Du - z.B. wegen Deiner Weisungsgebundenheit - Deine Tätigkeiten als Host oder Hostess über die Lohnsteuerkarte abrechnen.

Beste Grüße aus Kiel,

Friederike - Dein PB-Team
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