<< Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein :: Gewerbeschein für ein anderes Tätigkeitsfeld benutzen?! >> |
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Gast
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Verfasst am: 08 Mai 2015 - 23:19
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Bei Selbstständigen herrscht Vertragsfreiheit, da kann man sich nicht auf Sachen berufen, die für Verbraucher bzw. Bürger gelten. Vom Grundsatz her sind Strafzahlungen bei Nichterfüllung Gang und Gebe und rechtlich gedeckt. |
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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2015 - 12:33
Vertragsstrafe |
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Wie ich vor einer Weile geschrieben habe, wurde mir ja von der Agentur FAIRSERVICE Messepersonal aus Solms mit 150€ "Vertragsstrafe"/"Schadensersatz" usw. gedroht, obwohl ich noch NICHTS unterschrieben hatte.
Die gute Dame war auch sehr hartnäckig und ziemlich unverschämt ...
Im Endeffekt, hab ich ihr ein Einschreiben/Rückschein gesendet in dem ich definitiv klargemacht habe, dass ich NICHT bezahlen werde und habe auch nochmal deutlich gemacht, dass ich nie irgendetwas unterschrieben habe und nicht mehr von ihr kontaktiert werden möchte.
Das hat auch geholfen und von da an hat sie mich in Ruhe gelassen ; ) |
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Gast
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Verfasst am: 20 Mai 2015 - 16:01
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Eigentlich ein gutes Geschäft. Nehmen wir mal an, von 10 Leuten zahlt einer, weil er denkt die sind im Recht...
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Gast
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Verfasst am: 21 Mai 2015 - 14:29
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Ganz genau. Für sie scheint das ein Geschäft zu sein. Ich hoffe, dass diese Frau niemanden mehr findet der für sie arbeitet und irgendwann ihre Bude dicht machen muss. |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 25 Mai 2015 - 6:29
Hallo |
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echt geiles Geschäftsmodell, werde euch allen ein Jobangebot senden, dann mitteilen das dieser vergeben ist und gleichzeitig wegen eurem Intresse 150€ einfordern und wer vorher absagt weil er krank oder Verhindert ist zahlt das doppelte - Ich sehe mich schon im reichtum schwlgen.
Ach nee doch lieber nicht eher mit einer flut von Anwaltsschreiben zu rechnen.
Leute mal ehrlich, eine Vertragsstrafe kann doch nur zustande kommen wenn ihr gegen den Vertragsinhalt verstößt, was bei einer Begründeten Absage z.B. Krankheit nicht der Fall ist - hierzu Frankfurter Landgericht von 2013 (genaues Aktenzeichen folgt)
Da geht hervor das auch bei übernommenen Aufträgen als einzel Person eine Vertragsstrafe nicht zum tragen kommt wenn ein ärztliches Attest vorliegt. |
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_Marisa_
Anmeldungsdatum: 12.11.2015 Beiträge: 1 Wohnort: Köln
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Verfasst am: 12 Jul 2018 - 8:50
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Hallo zusammen,
ich habe genau das gleiche Problem und es liegt jetzt sogar beim Incasso Büro vor.Weiss echt nicht weiter..kann mir jemand von euch helfen? Hat sich jemand an seinen Anwalt gewendet und weiss, ob wir diese Strafe zahlen müssen?
Danke und liebe Grüße |
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