<< Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein :: Gewerbeschein für ein anderes Tätigkeitsfeld benutzen?! >> |
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Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2015 - 13:11
150€ Strafe an Agentur bei Absage |
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Hallo Ihr Lieben,
ist das überhaupt legal? Ich weiß, dass es im Vertrag steht. Aber bei einer Absage 3 Monate vor Einsatz? Es könnte doch alles passieren. Es handelt sich um eine Agentur aus Solms. War schon jemand in einer solchen Situation?
Danke.
Kamila |
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Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2015 - 14:07
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Wenn es so im Vertrag steht und du den unterschrieben hast...
Da würde ich allerdings versuchen eine Einigung zu erzielen, ggf. indem du selbst einen Ersatz organisierst. Das ist ist wirklich mehr als übertrieben. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2015 - 14:27
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Vielen Dank, ich versuche es. Allerdings habe ich schon ein Schreiben per Mail bekommen, in dem ich aufgefordert werde die Strafe zu zahlen. Und in der Mail noch der Satz, dass keine Krankenmeldung akzeptiert wird!!! Das ist doch eine Drohung. Ich meine, der Arzt entscheidet doch, ob jmd krank ist oder nicht. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2015 - 14:37
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Du erledigst da ja sicher einen Auftrag als Gewerbestreibender gegen Rechnung. Eine Krankschreibung ist ein Dokument für Arbeitnehmer und hat für Selbststsändige keinerlei Relevanz. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2015 - 14:40
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Nein, auf Lohnsteuerkarte.
Wie ist es da? |
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Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2015 - 16:44
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Autsch! Schlage denen einfach freundlich vor, dass sie von ihrer Forderung Abstand nehmen sollen, da du dich sonst an ein Arbeitsgericht wendest. Aus meiner Sicht (als gelegentlich auch Arbeitgeber) ist allein die Androhung, dass der Krankenschein nicht akzeptiert wird, justiziabel. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2015 - 17:16
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Ich danke Dir ganz herzlich.
Habe jetzt sogar geschrieben, dass ich arbeiten werde, da ich die Strafe nicht zahlen möchte. Kam bis jetzt keine Antwort.
Morgen werde ich es mit dem Arbeitsgericht versuchen. Mir kam es auch sehr merkwürdig vor. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Feb 2015 - 7:55
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Arbeitsgerichte sind natürlich die Instanzen, die dann entscheiden, wenn es zu einem Klagverfahren kommt. Vorher geht der erste Gang zum Anwalt (Fachbereich Arbeitsrecht). Da hier offensichtlich ein Arbeitsvertrag vorliegt, sind Klauseln hinsichtlich Vertragsstrafen für Verhinderung im Krankheitsfall natürlich unzulässig.
Man soll es nicht glauben, aber selbst so manche Agentur kennt die Unterschiede zwischen Subunternehmern und Arbeitnehmern nicht - vielleicht reicht hier schon ein freundlicher Hinweis darauf, dass man Arbeitnehmer war... |
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Gast
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Verfasst am: 25 Feb 2015 - 15:08
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Ja klar:)
ich meinte, ich versuche es in die Mail zu schreiben und warte die Reaktion ab.
Hatte wirklich keine Lust wegen 150€ zum Anwalt zu gehen und wir wir haben uns jetzt darauf geeinigt, dass ich am auf die Messe gehe. Ich schaue einfach wie es wird und das nächste mal lasse ich einfach die Finger davon. |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 01 März 2015 - 17:38
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schreib denen auch das du an hand des auftrages und der rahmenbedingungen prüfen läßt ob nicht eine scheinselbständigkeit für den auftrag in frage kommt und dann entsprechende sozialleistungen derrenseits zu leisten sind inkl. bezahlung da krankgeschrieben. lg |
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Gast
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Verfasst am: 01 März 2015 - 22:25
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Häh? Es wurde doch schon geschrieben, dass der Auftrag via LSK abgerechnet wird. |
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Gast
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Verfasst am: 03 März 2015 - 13:21
Eben diese Agentur aus Solms ... |
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Hallo,
leider habe ich mit genau dieser Agentur auch gerade Ärger und bin zur Zeit etwas verzweifelt.
Sie drohen mit 150€ Schadensersatzforderung wegen Nichterfüllung, obwohl ich noch überhaupt keinen Vertrag unterschrieben hab. Ich habe lediglich per Email mein Interesse an einem Job bekundet, aber auch mehrfach nach näheren Informationen gefragt, die mir nie gegeben wurden. In den Emails habe ich (aus meiner Sicht) nie verbindlich zugesagt...
LG Katharina |
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Gast
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Verfasst am: 03 März 2015 - 13:36
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Wie sollte es denn bei dir abgerechnet werden? |
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Gast
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Verfasst am: 03 März 2015 - 13:55
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Das weiß ich ehrlicherweise gar nicht.
Ich denke über den Gewerbeschein, wobei es eigentlich (laut der ersten Email) ein Hostessen-Job sein sollte ... |
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Gast
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Verfasst am: 08 Mai 2015 - 10:47
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Also sowas ist normal nicht rechtens, weil es einen einseitigen Nachteil zwischen beiden Vertragsnehmern generiert. Du bist also im Zweifelsfall im Recht. Keine Sorge! |
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