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Autor |
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Gast
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Verfasst am: 07 Mai 2015 - 7:16
Die IHK mal wieder.. |
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Hallo ihr Lieben,
ich hätte da eine Frage bezüglich der IHK. Und zwar habe ich eine Rechnung über 45,00€ erhalten, berechnet auf einer Bemessungsgrundlage von 5.201 Euro.
Jedoch war ich das komplette letzte Jahr nicht im Land und habe somit keinerlei Einnahmen erzielt.
Was nun? Anrufen? Brief zurück? Ignorieren?
Danke für eure Hilfe.
Liebe Grüße! |
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Gast
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Verfasst am: 07 Mai 2015 - 8:13
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Rechnungen ignoriert man nie! Einfach mal den Höhrer in die Hand nehmen und nachfragen, auf welchen Zeitraum bzw. welches Jahr sich die Beitragsberechnung bezieht. Da die ihre Zahlen vom Finanzamt bekommen, wirst du wohl oder übel in den letzten Jahren mal die entsprechenden Gewinne eingefahren haben. |
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Teamleiter Alter Hase
Anmeldungsdatum: 27.05.2013 Beiträge: 3545 Wohnort: Musterstadt
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Verfasst am: 01 Jun 2015 - 11:30
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Kann DanMat da auch nur zustimmen.. ignorieren ist die völlig falsche Reaktion... einer meiner Promoter hat auch schon mal eine in seinen Augen unberechtigte Rechnung erhalten und wußte nicht, was das soll, da er im letzten Jahr unter der Bemessungsgrenze lag.. auf meine Empfehlung, dort einfach mal nett nachzufragen stellte sich heraus, dass er tatsächlich auf das Jahr davor bemessen wurde, da das der letzte Stand bei der IHK war.
Nachdem er ihnen mitteilte, dass er künftig unter dieser Grenze liegen wird, haben sie ihm diese Gebühr gestrichen. |
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