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Gast
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Verfasst am: 05 Aug 2015 - 16:23
Kann ich den Vetrag kündigen?? |
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Hallo zusammen, ich habe da eine Frage
Ich habe bei einer Agentur einen Vetrag unterschrieben. Es handelt sich um einen Job als Hostess. Leider erscheint mir die Agentur von Zeit zu Zeit immer unseriöser. Ich kann niemanden erreiche - sowohl telefonisch als auch per Mail. Deshalb möchte ich nicht mehr für die Agentur arbeiten.
Im Vetrag steh aber folgender Satz:
Der AN verpflichtet sich, an die XY für den Fall des schuldhaften Nichtantritts der vereinbarten Einzelaufträge oder der nachträglichen vertragswidrigen Beendigung des oder der vereinbarten Einzelaufträge eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 Stundensätzen oder im Falle des Nachweises eines höheren Schadens, der durch das vertragswidrige Verhalten des AN entstanden ist, zu zahlen. Der AN haftet insbesondere in vollem Umfang für Schäden, die durch ein kurzfristiges Absagen eines Einsatzes entstehen, sowie für alle ihm übergebenen Gegenstände.
Was kann ich jetzt tun?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 05 Aug 2015 - 16:29
Re: Kann ich den Vetrag kündigen?? |
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Julia-711 hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen, ich habe da eine Frage
Ich habe bei einer Agentur einen Vetrag unterschrieben. Es handelt sich um einen Job als Hostess. Leider erscheint mir die Agentur von Zeit zu Zeit immer unseriöser. Ich kann niemanden erreiche - sowohl telefonisch als auch per Mail. Deshalb möchte ich nicht mehr für die Agentur arbeiten.
Im Vetrag steh aber folgender Satz:
Der AN verpflichtet sich, an die XY für den Fall des schuldhaften Nichtantritts der vereinbarten Einzelaufträge oder der nachträglichen vertragswidrigen Beendigung des oder der vereinbarten Einzelaufträge eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 Stundensätzen oder im Falle des Nachweises eines höheren Schadens, der durch das vertragswidrige Verhalten des AN entstanden ist, zu zahlen. Der AN haftet insbesondere in vollem Umfang für Schäden, die durch ein kurzfristiges Absagen eines Einsatzes entstehen, sowie für alle ihm übergebenen Gegenstände.
Was kann ich jetzt tun?
ERGÄNZUNG: im Vetrag steht ausserdem:
.. Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung…
Er kann von jeder Partei mit einer Frist von drei Tagen gekündigt werden .
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 05 Aug 2015 - 19:52
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Wann sollst du den Vertrag denn ausführen? |
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Gast
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Verfasst am: 06 Aug 2015 - 5:44
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Einfach per Einwurf-Einschreiben kündigen. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Aug 2015 - 18:03
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Der Job wäre am 25.08.-29.08.
Ist die Kündigung dann gültig? Hab das mit der Frist so verstanden, dass ich eigentlich nur 3 Tage nach Unterzeichnung Zeit habe zu kündigen. Oder gilt die Frist 3 Tage vor Beginn?
Danke Euch |
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Gast
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Verfasst am: 08 Aug 2015 - 11:30
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Alles gut, das passt so mit der Frist. |
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