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Gast
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Verfasst am: 13 Dez 2015 - 14:30
Darf der Arbeitgeben meine Tasche durchsuchen? |
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liebe promoter-kollegen,
euer weiser rat ist gefragt!
mich würde die frage interessieren, ob die kunden meiner agentur nach lust und laune einfach so mal eben meine tasche kontrollieren wollen. ist mir vor kurzem in einem handyladen passiert für den ich 8 stunden promo gemacht habe. kontrolliert wurde ich, meine kolllegin, die auch dabei war nicht. was sagt das gesetz? was sagen eure erfahrungen?
danke im voraus für eure antworten |
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Gast
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Verfasst am: 14 Dez 2015 - 6:48
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Grundsätzlich sind Taschenkontrollen oder auch das Abtasten zulässig, allerdings muss man hier zwischen präventiven (also regelmäßigen) und Anlass - bezogenen Kontrollen unterscheiden. Im Regelfall hat der Arbeitgeber hierzu Regelungen im Arbeitsvertrag getroffen. Spezielle gesetzliche Normen gibt es hier nicht, somit ist jeder Einzelfall zu beurteilen. Wenden Sie sich, falls Sie Bedenken haben, einfach an den zuständigen Betriebsrat (falls es so etwas geben sollte). |
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