MiriamVal
Anmeldungsdatum: 23.09.2012 Beiträge: 2 Wohnort: Wuppertal
|
Verfasst am: 25 Jun 2016 - 19:12
Kurzfristige Absage - Ausfallsentschädigung |
|
|
Hey ihr Lieben, ich weiß, dass Thema gab es schon öfter. Ich habe auch schon viele ähnliche Threads gefunden, aber keiner gab mir irgendwie eine klare Antwort auf meine Fragen, weshalb ich ein neues Thema eröffne.
Also, ich war auf einer Messe gebucht, habe dort heute auch den heutigen Tag gearbeitet (auf Gewerbeschein). Der Vertrag umfasst drei vergütete Messetage (pro Einsatz/Tag).
Nun wurde mir für die letzten zwei Tage abgesagt, weil ich für die Messe bzw. meine Tätigkeit zu klein sei (meine Maße ist die gleiche wie in der Sedcard, welcher sie zugestimmt haben und nach welcher ich ausgewählt wurde). Ich wurde also nicht "gefeuert" auf Grund schlechter Arbeitsmoral oder so
Nun ist es so, dass ich mir natürlich für Montag frei genommen habe von der Arbeit UND auch das Problem habe, mit drei festbezahlten Tagen gerechnet zu haben. Einen anderen Auftrag habe ich für die Messe abgesagt - jetzt im Endeffekt hätte ich den anderen Job besser angenommen. Das heißt, ich habe gleich einen doppelten Verlust (für Montag und für die nicht angenommenen anderen Jobs in der Zeit).
Es gab einen Vertrag, der von beiden Seiten unterzeichnet wurde. Leider steht dort aber nur was zur Ausfallentschädigung für den Arbeitgeber drin (natürlich...) - nichts aber für den Auftragnehmer, wenn die Agentur bzw. der Kunde einem kurzfristig absagt.
Habe ich trotzdem ein Recht darauf, mir wenigstens 50% der eingeplanten Arbeitszeit anzurechnen als Ausfallhonorar? Wie gesagt, im Vertrag dazu steht zwar nix - außer, dass ich eben FEST für die drei Tage gebucht bin. Den heutigen Tag bekomme ich 100% bezahlt - immerhin. Aber die Absage für die zwei Tage ist wirklich sehr kurzfristig. Ich bin euch für jede Antwort dankbar!
Herzliche Grüße |
|