<< Arbeitsbestätigung vs Arbeisvertrag :: Vertragsstrafe bei Nichterfüllung >> |
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UB2711264
Anmeldungsdatum: 28.04.2014 Beiträge: 2 Wohnort: Kaarst
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Verfasst am: 17 Okt 2016 - 12:35
Aktionsausfall ohne Benachrichtigung |
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Hallo zusammen,
ich bin gerade von einem Einsatz nach Hause gekommen, der nicht stattgefunden, aber mir leider auch nicht abgesagt wurde.
Sprich: Ich bin heute morgen zum Einsatz gefahren, dort wurde mir jedoch vom Kunden mitgeteilt, dass die Aktion eingestampft wurde.
Daraufhin habe ich die Agentur angerufen, die scheinbar angeblich an alle Promoter eine Mail und eine SMS geschickt hat. Weder das eine noch das andere habe ich erhalten.
Ich habe mir insgesamt 8 Termine freigehalten und andere Jobs dafür nicht angenommen.
Steht mir nun Geld zu oder nicht?
Die Agentur hat sich am Telefon zwar entschuldigt, aber von Luft und Liebe kann ich leider auch kein Essen kaufen
Danke für Eure Antwort =) |
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Gast
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Verfasst am: 17 Okt 2016 - 20:24
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Wie gehabt die erste Frage: was steht dazu in deinem Vertrag? |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 18 Okt 2016 - 19:43
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Da hier zwei verschiedene Namen im Forum auftauchen, scheint die Agentur wohl mehrere Benachrichtigungen vergessen zu haben ....
Das hilft Dir zwar nicht weiter bei Deinen Ansprüchen (dafür zählt der Vertrag) ; aber immerhin könnt ihr schauen, dass ihr Euch zusammentut, sofern Ansprüche da sind. |
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UB2711264
Anmeldungsdatum: 28.04.2014 Beiträge: 2 Wohnort: Kaarst
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Verfasst am: 22 Okt 2016 - 6:32
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Im Vertrag steht, dass der Auftrag jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann.
Wurde er aber in diesem Fall ja nicht - ich habe ja nie eine Absage bekommen, bis ich schon vor Ort also quasi im Einsatz war.
Ich habe bis heute auch nichts schriftliches erhalten. |
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Gast
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Verfasst am: 22 Okt 2016 - 19:40
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Schwammige Angaben, keine Fristen - so als Hobbyjurist würde ich sagen: versuch es auf die freundliche Art, ob man dir vielleicht einen Teil vergütet, ansonsten verbuch es unter Lehrgeld. |
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SabineN Alter Hase
Anmeldungsdatum: 05.09.2016 Beiträge: 263 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 12 Nov 2016 - 1:45
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Oh je, warum unterschreibt ihr nur so etwas?
Bei " jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden kann" hast Du in Deinem Fall maximal Anspruch auf die Anfahrt und die erste Stunde des Einsatzes - bis dann halt widerrufen worden ist. Die restlichen Stunden und Tage sind dann Lehrgeld. Und der dir möglicherweise zustehende Betrag so gering, dass du ihn wohl auch am besten gleich vergisst. |
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trimaro Alter Hase
Anmeldungsdatum: 25.02.2014 Beiträge: 395 Wohnort: Schöppenstedt
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Verfasst am: 13 Nov 2016 - 13:57
Ich kann und darf alles oder fast alles |
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vorallem aber Erfahrungen machen. mensch genau darum sind wir Freiberufler, wir unterschreiben Verträge zu UNSEREN Ansagen. Heißt ich würde nie so einen Müll unterschreiben in dem es nix gibt und die machen können was sie wollen. |
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