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<< Einsatz beendet vom Kunden :: Gutschrift statt Rechnung -> verzug? >> |
Autor |
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NWesseln
Anmeldungsdatum: 21.10.2014 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 04 März 2017 - 12:30
Auftragsbestätigung brutto/netto |
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Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Auftragsbestätigung für einen Messejob bekommen. Bin Kleinunternehmerin und weise somit keine Umsatzsteuer aus.
Als Lohn hatten wir den Betrag x ausgemacht. In der Auftragsbestätigung steht nun bei Vergütung der Betrag x minus 19% mit der Klausel: "Alle genannten Beträge verstehen sich zzgl. 19,00% Ust. (außer bei Befreiung). Die
Vergütung effolgt nach Rechnungsstellung."
Da ich die Ust. ja nicht ausweise, erhalte ich nun nach Rechnungsstellung nur den Betrag x minus 19%, oder? Ich erhalte also nicht den zunächst ausgemachten Betrag x? Ist es möglich, doch irgendwie den Bruttobetrag als Kleinunternehmerin auszweisen?
Danke für eure Hilfe! |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 04 März 2017 - 13:10
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Nein, als Kleinunternehmerin kannst Du keinen Bruttobetrag in Rechnung stellen.
Aber ganz ehrlich; mein erster Eindruck ist, dass der Auftraggeber nicht sonderlich seriös zu sein scheint. Denn Verhandlungen betreffend Honorar laufen eigentlich immer über den Nettobetrag, das Brutto interessiert im Vorfeld überhaupt nicht.
Wenn ich Dein "rum - xen" richtig verstehe habt ihr (fiktiv) 119 € Tagessatz ausgemacht und in der Auftragsbestätigung stehen nur noch 100 € drin?
Wenn es so ist, würde ich den Vetrag so nicht unterschreiben und Rücksprache mit der Agentur halten, es war ja schließlich was anderes ausgemacht.
Dass Messe und Gewerbe so eine Sache ist, steht dabei dann nochmal auf einem anderen Papier . |
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