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Autor |
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Gast
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Verfasst am: 27 Aug 2017 - 15:17
Rechnung: Verpflegungsmehraufwand |
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Hallo Leute,
ich sitze gerade an meiner ersten richtigen Rechnung und soweit klappt es ganz gut. Eine Frage stellt sich mir aber:
Da ich im Rahmen des Jobs 11 Std. im Einsatz war, würde ich der Agentur gern den Verpflegungsmehraufwand in Rechnung stellen.
Ein Weg wäre ja über Quittungen, aber könnte ich auch die Pauschale von 12€ ansetzen oder gilt diese tatsächlich nur für Geschäftsreisende und/oder gegenüber dem Finanzamt, nicht der Agentur selbst?
Vielen Dank!
LG |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 28 Aug 2017 - 16:35
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Hm, es mag ja sein, dass Du eine absolute Rarität unter den Agenturen erwischt hast....
Da ich aber nicht ernsthaft davon ausgehe, dass das so ist und Du eine vertraglichen Zusagen dazu hast, dass die Agentur für Deine Verpflegung aufkommt, wirst Du diese Kosten nicht in Rechnung stellen können.
Deine Kalkulation für ein ausgehandeltes Honorar beinhaltet Pauschalen für Krankenkasse, Rente, Krankheitsausfall, Essen & Trinken, manchmal sogar schon für Fahrzeugnutzung, Telefon, Kopierkosten etc.
Der Verpflegungsmehraufwand kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden, die Agentur hat mit den 12 € gar nichts zu tun.
Und bevor Du Quittungen einreichst, würde ich Dir ein Telefonat zur Klärung mit der Agentur empfehlen. Stellst Du überhöhte und damit fehlerhafte Rechnungen, so kann sich die Begleichung der Rechnung unnötig in die Länge ziehen... |
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Gast
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Verfasst am: 29 Aug 2017 - 10:09
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Super, danke für die sehr hilfreiche Antwort! |
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Nedim89 ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 23.11.2017 Beiträge: 27 Wohnort: Filderstadt
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Verfasst am: 17 Dez 2017 - 12:21
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Alles vorher vertraglich vereinbaren wäre die beste Lösung (man sollte - vorallem bei Selbständigkeit - direkt aus Fehlern lernen und es beim nächsten Mal optimieren ).
Im Nachhinein kann man allerhöchstens - unabhängig von der Rechnung - nett für ein Bonus oder ähnliches mit einer kurzen Begründung anfragen. |
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