|
promotionbasis.de
|
<< Bewerbung verbindlich? :: Agentur versäumt Einsatz / Trotzdem in Rechnung stellen? >> |
Autor |
Nachricht |
Philski
Anmeldungsdatum: 23.05.2017 Beiträge: 3 Wohnort: Berlin
|
Verfasst am: 28 Jan 2018 - 17:18
Rahmenvertrag Promotion-Agentur |
|
|
Hallo!
Im Rahmenvertrag, den ich für den Auftraggeber unterschreiben soll, steht folgender Satz:
"Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Dauer des Auftrages und auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, keine Aufträge die das Tätigkeitsfeld vom Auftraggeber berühren direkt anzunehmen oder Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden einzugehen. Bei Nichteinhaltung ersetzt der Auftragnehmer den hierdurch entstandenen Schaden."
Die Frage: Bedeutet das, dass ich, solange der Rahmenvertrag besteht, für keine andere Agentur Promotion-Jobs machen darf?
Vielen Dank für eure Antworten! |
|
Nach oben |
|
|
mwarmuth ABC-Schütze
Anmeldungsdatum: 16.06.2016 Beiträge: 12 Wohnort: Seesen
|
Verfasst am: 22 Feb 2018 - 1:21
|
|
|
Nein !
Es bedeutet lediglich.:
Du triffst keine Vertagsbedingten Absprachen mit dem Direkten Kunden.
( Agentur beschäftigt dich für Kunden xy, du Triffst keine Vertraglichen Absprachen mit Kunden xy ! )
Du bist gebucht für Kunden VW, also Arbeitest du im gleichen Zeitraum nicht für Mercedes.
Es geht hier vor allem darum, das du kein Internes Wissen (durch Schulung etc.) an Mitbewerber weitergibst und somit einen Wettbewerber Vorteil durch internes Wissen Schafst. Grob gesagt " Industrie Spionage " |
|
Nach oben |
|
|
|
Seite 1 von 1 |
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
|