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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2008 - 11:17
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | Wenn du magst, kannst du mir den mal Text als Nachricht zukommen, ich hab ne Ausbildung im kaufmännischen Bereich und hatte dabei auch Einiges zum Thema Recht. Ich schau dann mal drüber und würd ggf. was ändern. Super wäre auch, wenn du beim Rathaus mal den entsprechenden Gesetzestext für diese Gebühr anforderst oder zumindest mal fragst, wo du das nachlesen kannst. Vielleicht steh es auch in der Satzung des Entsorgungsunternehmens.
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Hi DanMat, also den Brief habe ich am 3.Juli bekommen, den Widerspruch kann ich binnen eines Monats einlegen. Ich könnte dir am Do., den 19.06, den Text mailen. ABer die Schrecken da ganz schön ab, von wegen:"Durch die Einlegung des Widerspruchs wird die Erhebung der angeforderten Abgaben nicht aufgehalten"etc. Wie bekomme ich deine Email-Adresse? |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2008 - 14:17
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Schreib ihm doch eine PN, das geht am einfachsten. |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jun 2008 - 15:15
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Hallo Ilona,
PN funktioniert, hab ich schon getestet
Und abschrecken lassen würde ich mich erstmal gar nicht. Die Antworten aller zeigen es doch - nur wo gehobelt wird fallen auch Späne (die dann entsorgt werden müssen ).
Daniel |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jun 2008 - 10:40
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Hallo liebe Kollegen,
um das Ganze hier etwas zu vervollständigen:
Ich habe das gleiche Problem. Nach einem recht netten Telefonat mit der zuständigen Person kristallisierte sich sehr schnell heraus, dass diese Gebühren abhängig davon sind, ob ein Gewerbe über eine Werkstatt/ eigene Büroräume o.ä. verfügt.
Mir wird nun ein Formular zugeschickt in dem ich erklären darf, dass dies bei mir nicht der Fall ist. Anschließend werde ich von den Gebühren befreit werden.
Leider konnte ich nicht herausfinden, ob dies von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt wird, oder nicht. Davon ist aber wohl leider auszugehen.
Hoffe, dass dieser Text der ein oder anderen Person hilft.
Grüße |
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Gast
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Verfasst am: 20 Jun 2008 - 11:01
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Super! Da haben wir wieder die typisch deutsche Bürokratie. Zunächst mal alle unter "Generalverdacht" stellen und dann doch irgendwann kleinbeigeben, weil es die Vorschriften und Verordnungen nicht hergeben
Danke für deine Info |
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Gast
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Verfasst am: 27 Jun 2008 - 21:27
Re: Gewerbemüllgebühren??? |
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ilona123 hat Folgendes geschrieben: | Hallo Leute, wundere mich, dass ich dieses Thema im Forum nicht gefunden habe.
Als ich im Januar 2008 mein Gewerbeschein für Hostessentätigkeit ausgestellt bekommen habe, hat man mir einen Bogen zum Gewerbemüll mitgegeben, laut welchem ich als Kleinunternehmer ca. 40 Euro Müllgebühr im Jahr zahlen sollte. Daraufhin habe ich beim Rathaus angerufen, wo sie mir versichert haben, dass man auch als Messehostess Gewerbemüllgebühren zahlen muss. Da keiner von meinen Freunden, die auch Promotion machen, so etwas bekommen hat, habe ich nichts weiter gemacht. Nach einem halben Jahr (also jetzt) habe ich von der Stadt eine Rechnung über die Müllgebühren bekommen.
Vielleicht habe ich bei der Gewerbeanmeldung etwas falsches angegeben? Kann ich mich von dieser Müllgebühr befreien lassen.
Würde mich über schnelle Antworten sehr freuen.
Danke!! |
als ich im jahr 2007 mein gewerbe angemeldet habe, konnt ich mich net schnell genug umschauen wie ich den bogen auch hatte zum gewerbemüll
hab denen schriftlich aufgesetzt dass wie vereinbart im gewerbeschein die tätigkeit nicht zuhause vor ort ausgeführt wird sondern direkt beim kunden, und das der anfallenden müll dem kunden oder dem auftraggeber zur last fällt und ich daher nicht gewillt bin diese gewerbemülltonne abzunehmen.
damit war das landratsamt einverstanden und ich hatte meinen gewerbemüllantrag wieder los. |
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