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promotionbasis.de
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<< Rechnung ohne Gewerbeschein :: Lohnsteuerkarte >> |
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Guest
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Posted: 09 Feb 2009 - 18:43
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unexpected wrote: | Ob es einen Freibetrag gibt? |
Bei einem Hauptjob mit brutto 2500 euro brauchst Du nicht über einen Freibetrag nachdenken ... |
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Guest
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Posted: 11 Feb 2009 - 21:23
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Hallo, falls du ein Gewerbe anmeldest, solltest du auch noch an Versicherung denken. Im Angestelltenverhältnis, egal ob fest oder Minijob übernimmt das der Arbeitgeber. Mit einem Gewerbe musst du bei Schäden selbst haften, d.h gewerbliche Haftpflicht wäre evtl. wichtig.
Bin auch der Meinung, dass du bei deinem Gesamtgehalt nicht über einen Freibetrag nachdenken kannst... |
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Guest
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Posted: 20 Feb 2009 - 17:24
Arbeiten auf Lohnsteuerkarte , 400 Euro job und promotion? |
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Hallo Zusammen,
weiß jemand ob es möglich ist promotion zu machen, auf Lohnsteuerkarte zu arbeiten und ab und zu in der Gastronomie um die Ecke (400 Basis)?
Ist die Steuer ID nummer die gleiche die ich bei meinem Job auf Lohnsteuerkarte bekommen habe oder ist es eine seperate?
Wär super wenn jemand etwas dazu weiß...
Grüße |
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Guest
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Posted: 23 Feb 2009 - 11:34
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Gute Nachrichten: Du kannst alles zusammen machen - einen Hauptjob als Arbeitnehmer auf Lohnsteuerkarte plus EINEN 400euro-Job auf zweiter Lohnsteuerkarte Sk.6 plus selbstständige Aufträge als Gewerbetreibender auf Rechnung. Die Summe dieser Einkunftsarten (bei gewerblich Einnahmen minus Ausgaben gleich Gewinn) plus Einkünfte aus z.B. Kapitalvermögen etc. werden dann in der Einkommensteuererklärung unter einer ID zusammengefasst.
ciao derde |
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npflip Alter Hase
Joined: 24 Nov 2004 Posts: 1279 Location: Gevelsberg
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Posted: 23 Feb 2009 - 15:09
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Alles zusammen geht, warum auch nicht.
Ergänzung/ kleine Korrektur zum Eintrag von derdegrijb:
Bei einem 400-€-Job entfällt jedoch die Steuerkarte 6, die braucht man erst dann, wenn man den hals so gar nicht vollbekommt und noch einen Job mehr machen wil
Job auf Steuerkarte, Job auf 400-€-Basis (also für Dich komplett abgabenfrei, der AG zahlt alles) und obendrein über Gewerbe geht.
Der 400-€-Job wird später auch bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt, das hat der AG mit seiner Pauschale bereits alles abgegolten. |
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Guest
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Posted: 04 Mar 2010 - 18:43
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Hallo zusammen,
ich bin noch recht neu hier und habe eine Frage zur Scheinselbstständigkeit und der Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte.
ich bin Studentin und habe bisher ein/zwei Jobs bekommen, die ich als Selbständige abgerechnet habe. Nach zahlreichen erfolglosen Bewerbungen habe ich jetzt endlich einen längerfristigen Job bekommen, den ich mehrmals monatlich ausüben kann. Da ich jedoch nicht als "scheinselbständig" gelten will, bewerbe ich mich ständig, habe jedoch eher mäßigen Erfolg
Jetzt habe ich einen gefunden, der jedoch über Lohnsteuerkarte abgerechnet wird. Wird diese Arbeit auch bei der Beurteilung selbständig / scheinselbständig berücksichtigt oder ist das etwas ganz Anderes?
Ich habe absolut keine Ahnung und hoffe,dass Ihr mir schnell helfen könnt. |
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Guest
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Posted: 04 Mar 2010 - 18:49
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Keine selbstständige Arbeit, keine Rechnung, also kein Umsatz durch Gewerbe. Somit besteht weiterhin die Gefahr, dass du mehr als 5/6 bei einem Auftraggber generierst und als scheinselbstständig eingestuft werden kannst. |
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Guest
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Posted: 04 Mar 2010 - 20:57
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Vielen Dank für die Antwort.
Hatte mir so etwas schon fast gedacht. |
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Guest
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Posted: 20 Aug 2010 - 14:52
Lohnsteuerkarte und Gewerbeschein |
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Hallo,
habe schon ein wenig recherchiert, aber nicht ausreichend Informationen gefunden.
Ich arbeite seit Jahre im Promo-Bereich und kenne mich mit dem Gewerbeschein recht gut aus. Mache meine Steuererklaerungen auch selbst.
Seit ein paar Wochen habe ich nun ein Jobangebot, das langfristig stattfindet und mir zusaetzliche Einnahmen bietet. Das Problem ist, dass dieser Job nur ueber Lohnsteuerkarte abgerechnet werden kann.
Da ich dieser Jahr schon ueber 8000€ ueber den Gewerbeschein eingenommen habe, wollte ich fragen, wie am Ende des Jahres Gewerbeschein und Lohnsteuerkarte zusammengelegt werden!?
Beim Gewerbeschein kann ich durch eine Einnahme-Ausgabe-Auflistung meinen Gewinn druecken, aber wie funktioniert es bei der Lohnsteuerkarte?
Besten Dank fuer eine Antwort,
Johannes |
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Guest
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Posted: 24 Aug 2010 - 0:34
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das würd mich auch interessieren.
wie funktioniert das genau, wenn man mit gewerbeschein und lsk arbeitet? wie funktioniert das mit den steuern am ende des jahres? |
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Guest
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Posted: 24 Aug 2010 - 11:55
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Ist an sich ziemlich einfach:
Arbeite auch auf GS und LSK.
Mein Steuerberater kriegt es jedes Jahr aufs Neue so hin, daß ich keinen Cent abdrücken muß, obwohl ich brutto über die Grenze komme.
Auf LSK kann man z.B bis zu 920€ Werbepauschale "abziehen"... |
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counsellor
Joined: 20 Oct 2009 Posts: 5 Location: Böblingen
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Posted: 06 Oct 2010 - 19:26
Lohnsteuerkarte |
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Hallo Leute,
ich brauche Eure Hilfe, wer kennt sich da aus.
Ich bin hauptberuflich selbständig und freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Jetzt hat mir ein Freund eine Teilzeitstelle mit 30 Stunden/ Woche im Angestelltenverhältnis angeboten. Das würde ich gerne annehmen.
1. Kann man beides nebeneinander machen?
2. Über wenn bin ich dann krankenversichert?
3. Gibt es irgendwelche Verdienstgrenzen?
4. Was muss man dabei beachten?
Hat jemand dasgleiche schon mal gemacht?
Vielen Dank für Eure Antworten |
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npflip Alter Hase
Joined: 24 Nov 2004 Posts: 1279 Location: Gevelsberg
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Posted: 08 Oct 2010 - 17:16
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Das wurde hier schon des öfteren gefragt und auch beantwortet;
zu 1 und 3) Du kannst soviel arbeiten, wie Du lustig bist.
zu 2) Wenn Du eine Festanstellung mit 30 h / Woche annimmst, ist davon auszugehen, dass diese Beschäftigung Deinen Lebensunterhalt sichert und die Selbständigkeit eher ein Nebenjob wird- dann bist Du über den Festjob krankenversichert.
Solltest Du mit der Selbständigkeit mehr einnehmen als mit der Festanstellung, so hast Du Dich weiterhin selber zu versichern.
zu 4) Die Verteilung der Arbeitszeiten und der Einnahmen solltest Du ab und an überprüfen- und ggf. Deine Angaben gegenüber der KV korrigieren, aber die werden sicher eh in regelmäßigen Abständen mal auf Dich zukommen . |
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Guest
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Posted: 26 Oct 2010 - 21:18
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Im schlimmste Fall muss man all das Sozialgeld zurückzahlen, welches man erhalten hat. Frei sind gründsätzlich nur 100 euro "netto" (Zuverdienst).
Aber: Es gibt immer etwas was man gelten machen kann, spricht: Anschaffungen um der Tätigkeit nachgehen zu können (Büromaterial, spezielle Kleidung etc.) und auch auf eine Arge typischen Art und weise Kilometergeld. Das sind glaube ich nur 10 cent pro Kilometer, will aber auch nichts falsches behaupten. Also kann es sein das du für dem Monat X 180 euro anrechnungsfrei dazu verdienen konntest. Alles was drüber ist, davon darf man ca. 10-20 % davon zusatzlich behalten, was aber genau genommen ein Witz ist. Also, entweder muss man darauf achten nicht zu viel zu verdienen oder findet sich damit ab, dass Harzt 4 eben nur eine Leistung ist, die man bekommt, wenn das selbst verdiente Geld nicht zum leben reicht und im Falle einer Überschreitung alles wieder zurück zahlen muss. Eigentlich müsste man froh sein, dass man es nur zurück zahlen muss, denn so hat man eine Art staatliches Darlehen erhalten, für welches man keinerlei Zinsen zahlen muss! |
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Guest
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Posted: 14 Nov 2010 - 19:56
Gewerbeschein |
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Hallo zusammen,
ich Student (kein Bafög, kein Kindergeld und nicht mehr Familien versichert)
will mir ein Gewerbeschein holen wegen Promotion Jobs.
Nun meine Frage, ich arbeite in meinen Semesterferien einmal im Jahr für 2 Monate auf Lohnsteuerkarte bei der Firma Bosch (verdienst ca. 6000 €).
Nun möchte ich nebenher noch als Promoter auf Gewerbeschein arbeiten.
Wie sieht der Freibetrag für mich in diesem Fall aus?
werden die Einnahmen von der Lohnsteuerkarte (6000€) mit dem Verdienst des Gewerbescheins zusammenaddiert???
Bei Lohnsteuerkarte liegt der FB bei 8004€ und Gewerbeschein bei 17500€, aber wieviel darf ich verdienen wenn ich beides nutze 8004€ oder 17500€???
wäre echt nett wenn mir einer weiterhelfen würde |
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