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promotionbasis.de
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<< Rechnung ohne Gewerbeschein :: Lohnsteuerkarte >> |
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Guest
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Posted: 24 Jan 2012 - 7:11
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Es gibt hier reichlich Forenbeiträge zum Thema Lohnsteuerkarte und Gewerbeschein - einfach mal durchlesen. Zur Abkürzung nur ein paar Anmerkungen:
Es gibt keine Zusammenhänge zwischen einer gewerlichen Tätigkeit und dem Studentenstatus. Auch ein 85jähriger kann Promo machen.
Eine Tätigkeit im Messe- und Eventbereich ist keine selbständige Tätigkeit und funktioniert nur auf Lohnsteuerkarte.
Sie können gleichzeitig auf Lohnsteuerkarte arbeiten und nebenbei mit drei Gewerbemeldungen Obst verkaufen, Promo machen und noch eine kleine Werkstatt betreiben. Geht alles. |
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Guest
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Posted: 24 Feb 2012 - 18:30
Gewerbeschein trotz Vollzeit/Aushilfsjob |
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Hallo ihr lieben! Ich hab mich durch das ganze Internetportal gekämpft und doch habe ich keine Antworten zu meinen Fragen bekommen. So sieht es bei mir aus:
Ich bin 20, momentan arbeite ich als Aushilfe in einem restaurant. Ab Mai werde ich dort fest angestellt. Nun, es sind noch 2 Monate hin, und momentan arbeite ich nur 2 mal die Woche, was für mich wenig ist. Ich würd gerne mehr arbeiten. Und jetzt hab ich auch die Möglichkeit als Hostess in Genf mitzuarbeiten, jedoch habe ich kein Gewerbeschein. Meine Frage dazu,
1. Kann ich einen Gewerbeschein beantragen, auch wenn ich gerade einen Aushilfsjob nebenbei habe? 2. Lohnt es sich bzw. ist es machbar einen zu beantragen wenn ich in 2 Monaten einen Vollzeitjob habe? 3. Kann ich neben meiner Vollzeitarbeit einen Gewerbeschein beantragen?
Die Sache ist die, ich würd das in Genf sehr gerne machen, wegen der guten Bezahlung, und ich würd auch morgen sofort losgehen und einen Gewerbeschein dafür beantragen, wenn ich aber auch wüsste, ob es sich lohnt /bzw. machbar ist.
By the way, ich weiß nicht ob es notwendig ist, dass dazu zusagen, aber ich bin nicht alleinversichert. Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen!!!! Danke! |
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Guest
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Posted: 24 Feb 2012 - 18:50
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Hey,
1. Ja du kannst einen Gewerbeschein beantragen, ob du einen Aushilfsjob nebenbei hast spielt keine Rolle
2. Das ist dementsprechend deine Entscheidung Ein Gewerbeschein ist mit einer jährlichen Einkommensteuererklärung verbunden.(Also für zwei Monate in hoher Aufwand )
Wobei hier auch die Überleitung zu Punkt drei ist. Du kannst auch neben deiner Vollzeitarbeit einen Gewerbeschein beantragen. Und natürlich auch (wenn der Arbeitgeber nichts dagegen haben sollte) während des Beschäftigungsverhältnisses nebenbei auf Gewerbeschein arbeiten.
Um also nebenbei noch ein extra Einkommen zu haben spricht nichts gegen den Gewerbeschein!
*Alle Angaben ohne Gewähr* |
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Guest
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Posted: 25 Feb 2012 - 2:18
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Informier dich bitte zum Thema Scheinselbstständigkeit, Hostessen jobs dürfen nicht über Gewerbeschein abgerechnet werden! |
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Guest
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Posted: 25 Feb 2012 - 9:17
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Den Punkt habe ich mal galant übersprungen |
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Guest
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Sinabee
Joined: 30 Sep 2011 Posts: 1 Location: Bremen
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Posted: 05 Mar 2012 - 15:27
400€ Job + Gewerbeschein geht das? |
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Hallo,
ich bin Studentin und habe mir einen Gewerbeschein ( Kleingewerbe) geholt um Promotion-Jobs anzunehmen, kann ich jetzt trotzdem noch auf 400€-Basis arbeiten, oder geht das nicht mehr?
Irgendwo habe ich auch gelesen, dass man nicht mehr über die Eltern versichert ist, stimmt das?
Viele Dank schonmal! |
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Guest
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Posted: 16 May 2012 - 11:05
Studentische Aushilfskraft + Gewerbeschein |
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Hallo zusammen,
habe folgendes Problem. Ich werde demnächst als studentische Aushilfskraft anfangen zu arbeiten, wobei ich mehr als 400 € verdienen werde (400-600 €). Ich mache aber nebenbei noch Promotionjobs ( meistens an Wochenenden), die ich selber in Rechnung stellte (Gewerbeschein und Steuernummer vorhanden).
Ich bin über 25 Jahre alt und Student. Krankenversicherung zahle ich selber und Kindergeld bekomme ich auch nicht mehr.
Kann ich das ohne weiteres machen oder muss ich aufpassen, dass ich keine Probleme mit dem Finanzamt kriege?
Ich kenne mich leider nicht aus und würde mich über eure Hilfe freuen.
Danke |
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Guest
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Posted: 16 May 2012 - 13:28
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Grundsätzlich kannst du beides machen. Wegen des Finanzamts musst du, wenn du über den Freibetrag (8004 € bei Steuerklasse 1) auch Steuern zahlen. Da kannst du noch einiges absetzen, wie z.B. Studiengebühren. "Blöd" ist insofern nur, dass du erst mal keine Steuern zahlst, sondern, wenn du welche zahlen musst, das erst mit der Lohnsteuererklärung mitgeteilt bekommst. Und dann darfst du nachzahlen. Also wenn du mehr verdienen willst, würde ich was zurücklegen.
Was du aber noch nicht bedacht hast, ist die Krankenkasse. Zwar gelten für dich, wenn du studentisch versichert bist, keine Verdienstgrenzen, aber du darfst als ordentlicher Student nicht mehr als 20 Std./Woche arbeiten, sonst verlierst du deinen Studentenstatus und bist nicht mehr studentisch versichert. Da müsstest du für dich mal ausrechnen, was mehr Sinn macht. Es gibt aber Ausnahmen bzgl. Arbeit am Wochenende und in den Semesterferien, aber da würde ich mich unbedingt bei deiner KK schlau fragen, nicht, dass am Ende das böse Erwachen kommt. Es soll aber auch Leute geben, die es darauf ankommen lassen und es der Krankenkasse gar nicht erst melden, dass sie nebenbei selbständig tätig sind. |
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Guest
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Posted: 17 May 2012 - 19:07
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Vielen Dank für deine Antwort! Du hast mir echt weitergeholfen!!! |
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Guest
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Posted: 14 Jun 2012 - 15:00
Gewerbe + LSK |
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Ich weiss im Internet schon 10000 fach durchgenommen aber ich blicke nicht durch.
Auf was muss ich achten wenn ich:
Student
kein Bafög bekomme
Krankenkasse selber bezahle (über 25)
900€ auf LSK 1 monatlich bekomme
jetzt ein Gewerbe anmelden möchte (für kleine Jobs)
Wieviel genau darf ich verdienen? |
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Guest
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Posted: 14 Jun 2012 - 15:15
Re: Gewerbe + LSK |
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ilja86 wrote: |
Wieviel genau darf ich verdienen? |
Wenn du die max. Wochenarbeitsstunden (20Std im Semester/40Std Semesterferien) beachtest kannst es Herrn Zuckerberg nachmachen und auch dieses Jahr noch Milliardär werden! |
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Guest
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Posted: 14 Jun 2012 - 15:17
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bis dahin muss ich noch ackern
also muss ich diese 20 std die woche trotzdem beachten obwohl ich kein Bafög bekomme und Krankenkasse selber bezahle?
ok nun bei kurzfristiger Beschäftigung lässt sich das doch schwer messen.
Mal sind es 20 std in drei Tagen mal 2 Monate nichts
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Guest
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Posted: 14 Jun 2012 - 15:28
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ilja86 wrote: |
also muss ich diese 20 std die woche trotzdem beachten obwohl ich kein Bafög bekomme und Krankenkasse selber bezahle?
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Du zahlst ja einen der Studententarife;und diese gelten nur,wenn man hauptberuflich Student ist.
[quote]ok nun bei kurzfristiger Beschäftigung lässt sich das doch schwer messen.
Mal sind es 20 std in drei Tagen mal 2 Monate nichts Quote: |
Die Stunden werden aus deiner Arbeitnehmertätigkeut und deiner Auftragnehmertätigkeit addiert.
Da du schon einen Job hast,bei dem du 900€ verdienst,dürfte da nicht viel mehr übrig bleiben.... |
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Guest
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Posted: 06 Aug 2012 - 9:51
Selbstständig, Teilzeit UND Minijob (400€-Basis) |
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Hallo
Bis jetzt hatte ich nur meinen Teilzeitjob (23 Stunden pro Woche) und meine Promotionsache nebenbei.
Jetzt habe ich allerdings die Möglichkeit noch einen zusätzlichen 400€-Job zu machen.
Über meinen Teilzeitjob habe ich alle Sozialversicherungen abgedeckt, der 400€-Job wäre dann ohne Abzüge/Steuern, richtig?!
Dazu kommt dann noch die selbstständige Promotiontätigkeit.
Spricht da rechtlich gesehen irgendetwas gegen diese drei Sachen parallel laufen zu lassen?
Liebe Grüße und danke für hilfreiche Antworten |
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