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<< Gewerbeschein: Die besten Fragen & Antworten Teil 1 :: Arbeitszeugnis >> |
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Gast
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Verfasst am: 09 Apr 2010 - 23:35
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Bei Bezug von Elterngeld wird Zuverdienst genrell angerechnet, im Schnitt bleiben dir dann ca. 33 % des Zuverdienstes übrig. Ein hübsches Beispiel für so eine Berechnung findest du hier:
http://www.elterngeld.net/elterngeld-forum/viewtopic.php?p=11677&sid=892582de1034aca19ce7beb318f7e7c7
Anders ist es wohl, wenn du 2 Jahre Elternzeit nimmst. Da wird ja der Betrag aus dem Elterngeldanspruch nur halbiert und dafür doppelt so lange gezahlt. Da darfst du meines Wissens im zweiten Jahr wieder "normal" dazuverdienen, ohne, dass das angerechnet wird.
Alles Gute fürs Mutter werden |
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Gast
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Verfasst am: 10 Apr 2010 - 5:20
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hmm, ja danke! Dann lohnt sich das für mich gar nicht! Muss ich wohl abwarten.
Liebe Grüße Vika |
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Gast
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Verfasst am: 10 Apr 2010 - 20:42
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Ist halt immer die "Gewissensfrage", zu Hause sitzen oder mit Abstrichen beruflich am Ball bleiben. Aber da ich selbst Vater eines knapp 2-jährigen Sohnes bin, kann ich dir nur empfehlen so viel Zeit wie es geht deinem Kind zu widmen Das wird schon früh genug von alleine selbstständig und lässt dir dann wieder mehr "Freiräume". |
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