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Gast
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Verfasst am: 08 Jun 2010 - 23:45
Alles zum Thema > Rentenversicherung |
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Hallo Leute,
ich bin Student und bin Nebenbei als Promoter tätig.
Ich bin 2mal die Woche mit jeweils 8 Stunden tätig.
Mein monatliches Einkommen liegt dabei über 400 Euro.
Versichert bin ich zur Zeit über meine Krankenkasse zum
Studententarif, da ich ja Student bin. Nur was ich mich
gerade Frage ... Ob ich zusätzlich noch zum normalen
Satz 19,9% Rentenversicherung zahlen muss?!
Und wenn ja kann es mir passieren, dass ich diese noch
für die Monate in welchen ich mehr als 400 Euro verdient
habe Nachzahlen müsste?
Danke für die Infos |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jun 2010 - 7:19
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Hallo,
beträgt Dein Reingewinn 400,00 € oder die Gesamteinnahmen ohne Betriebsausgaben?
Unter 400,00 € handelt es sich um eine geringfügige selbstständige Tätigkeit, die nicht sozialversicherungspflichtig ist.
Nun stellt sich aber die Frage wielange willste denn Selbstständig sein? Wäre es nicht besser in eine vernünftige private Rentenanlage einzuzahlen??
Du bist als Selbstständiger für Deine Rente selbst verantwortlich und musst nicht in die Rentenversicherung zahlen, denn die Rentenversicherungspflicht besteht für alle Personen, welche als Arbeitnehmer beschäftigt sind. Ausnahmen bei Selbstständigen sind Handwerksunternehmen, Hebammen, Leher (Dozententätigkeiten) diese sind Zwangsmitglieder der gesetzl. RV.
Als Selbstständiger musst Du selbst dafür aufkommen, Privatrente.
Die Wahl ob gesetzliche Rentenversicherung oder Privatrente ist Dir hierbei freigestellt.
Als Selbstständiger bist Du selbst für Dich verantwortlich.
Zudem solltest Du Dich mal umgehend beraten lassen.
BfA-Befreiung, Scheinselbstständigkeit sind auch tolle Wörter für die Suchfunktion |
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Gast
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Verfasst am: 11 Jun 2010 - 18:42
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Was genau ist denn eine geringfügige selbstständige Tätigkeit unter 400 €? |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jun 2010 - 6:51
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | Was genau ist denn eine geringfügige selbstständige Tätigkeit unter 400 €? |
Als "geringfügig selbstständig tätig" stuft das Sozialgesetzbuch IV Leute ein,
die aus einer selbstständigen Tätigkeit regelmäßig nicht mehr als 400 € im Monat bzw. 4.800 € im Jahr verdienen oder
deren selbstständige Tätigkeit z.B. per Vertrag auf zwei Monate oder 50 Tage im Jahr begrenzt ist.
Quelle: SGB IV |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jun 2010 - 15:14
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Weißt du "aus der Kalten", ob sich daraus relativ rechtssichere Möglichkeiten ergeben, ALG II Empfänger über Gewerbeschein zu beschäftigen? |
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Gast
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Verfasst am: 12 Jun 2010 - 19:33
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | Weißt du "aus der Kalten", ob sich daraus relativ rechtssichere Möglichkeiten ergeben, ALG II Empfänger über Gewerbeschein zu beschäftigen? |
Es ist durchaus möglich.
Um das Thema nicht zu schreddern, schick mir doch ne PN mit Deinen speziellen Fragen. |
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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2011 - 16:05
Prüfung des sozialversicherungsrechtlichen Status |
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Hallo Leute,
Hallo Kollegen und Freelancer,
kann mir jemand einen Rat geben, wie ich aus der Sache herauskomme oder ist hier evtl. auch mal ein Anwalt zur Stelle ?
Für eine Agentur sollte ich o.g. Verfahren bei der Rentenversicherung durchführen lassen. Dachte mir, ok, da ich eh für weitere Auftraggeber tätig bin, ist das ok. Denn Scheinselbständig ist man ja nur, wenn man ausschiesslich einen Auftraggeber hat. Das sieht die Rentenversicherung allerdings anders. Die unterstellt mir jetzt eine Scheinselbständigkeit und verlangt, dass ich gleiches Verfahren auch noch für die weiteren Auftraggeber durchführen lasse.
Eine bekannte Anwältin hat ein Urteil herausgesucht, demnach alle Promotionleute scheinselbständig sind.
HILFE!!!! Wer kann mir mehr dazu sagen ? Oder müssen wir bald alle zum Sozialamt ? |
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Gast
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Verfasst am: 26 Feb 2011 - 20:05
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Zum einen findest du z. B. hier: https://www.promotionforum.de/ftopic1063-180.html schon einiges dazu. Zum anderen gibt es weitaus mehr Kriterien, als die 5/6-Regelung in Sachen Auftraggeber, die zur Beurteilung herangezogen werden. Ein Urteil gibt es meines Wissens nur für Host/essen, die sind definitv als abhängig beschäftigt eingestuft. |
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wiedi
Anmeldungsdatum: 09.02.2011 Beiträge: 7 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 25 Apr 2012 - 13:20
Frage zur 3 jährigen Befreiung von der Rentenversicherung |
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Hallo,
ich habe jetzt einige Themen durchgelesen, allerdings keine passende Antwort auf meine Problematik gefunden.
folgender Fall:
Ich bin seit 31.01.11 als Handelsvertreter (im Auftrag eines Unternehmens vermitteln wir eine Vielzahl von Produkten verschiedener Gesellschaften - Stichwort Mehrfachvermittler) in der Finanzdienstleitungsbranche tätig. Im Zusammenhang mit der neuen Existenzgründung habe ich auch gleichzeitig eine Befreiung bei der Rentenversicherung beantragt. Dies geschah mit dem Formular V50 "Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung für Selbständige mit einem Auftraggeber".
Jetzt bin ich aktuell bis zum Januar 2014 rentenversicherungsbefreit. Mit der Existenzgründung habe ich auch den Existenzgründerzuschuss bekommen (die 9 Monate AL-Geld + die 300 € und danach noch einmal zusätzlich die 6 Monate die 300 €). Dieser Endet jetzt am 30.04.12.
Nun zu meiner Frage:
Kann ich trotz oder auf Grund der Befreiung für weitere Auftraggeber arbeiten? Ich möchte mein Einkommen nicht nur auf ein Standbein stellen und daher möchte ich z.B. gern verschiedene Promotionjobs wahrnehmen. Ich habe während des letzten Jahres schon ab und zu auf Minijobbasis als Verkäufer und "Lückenfüller" ausgeholfen. Könnte ich beispielsweise, nachdem das Vertragsverhältnis des Minijobs jetzt ausläuft, auf Rechnung da arbeiten? Wichtig ist, das die Selbständigkeit in der Finanzdienstleistungsbranche das Hauptstandbein weiterhin bilden soll, allerdings möchte ich gern die Einkommensschwankungen in der Anfangszeit ausgleichen.
Mein Hauptfrage in kurz: Darf ich während der Zeit der Befreiung nur für einen Auftraggeber arbeiten wie es im Namen des Formulars steht oder kann ich mir noch weitere Jobs als Promoter oder ähnliches suchen?
Viele Grüße
Mirko |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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Verfasst am: 27 Apr 2012 - 15:52
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Hallo wiedi,
das hört sich für mich so an, als würdest Du ziemlich genaue und rechtlich abgesicherte Informationen sowohl bereits besitzen (sehrt lobenswert ) als auch suchen.
Daher rate ich Dir, Dich an das zuständige Amt zu wenden. Ich weiß die Antwort auf Deine Frage leider nicht.
Lieben Gruß und viel Erfolg,
Nicole von PB-Team _________________ _
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Gast
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Verfasst am: 23 Apr 2014 - 23:14
Brauche dringend Hilfe |
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Hallo Leute,
Ich habe mein Gewerbe am Januar 2014 als Selbstständiger Promoter angemeldet.
Leider konnte ich die letzten 4 Monate nicht als selbstständiger Arbeiter, ich hate andere Sachen zu tun. (Also keine direkten Einnahmen als Promoter)
Heute war ich beim Steuerberater und er hat mir empfohlen mein Gewerbe abzumelden und wieder anzumelden sodass ich ein neuen Datum im Gewerbeschein habe, damit soll ich vermeiden das ich eingewissen Rentenbeitrag zahlen muss( ist sehr viel). Dan soll ich mir ein bei DRV ein Formular für die Befreiung der Rentenversicherungspflicht.
Wenn ich mich befreie lasse kann ich dann trotzdem irgendwann selbst einzahlen?
Ist das empfehlenswert?
Ist das OK?
Wenn Ihr noch Tipps für mich als totaler Anfänger habt nur hier damit, bin für alles dankbar was mir Hilf.
Ich weiß ich stelle Dumme fragen.
Danke schonmal im Voraus. [/code] |
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Gast
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Verfasst am: 24 Apr 2014 - 6:24
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Auch wenn ich nur die Hälfte verstanden habe, so würde ich doch zunächst dazu raten, den Steuerberater zu wechseln. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Apr 2014 - 15:13
Rentenbeitrags Pflicht |
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Hallo Leute ,
Eine Frage an alle Promoter.
Ich werde bald durch eine Agentur für HTC als Promoter Arbeiten.
Ich bin freiwillig GV, muss ich jetzt auch Rentenbeitrag zahlen oder bin davon befreit?
Danke im Voraus. |
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Gast
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Verfasst am: 28 Feb 2017 - 15:12
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Zahl nicht ein! Man muss mit seinem Geld auch gut mangen können. |
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