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Messehostess: selbständige- oder Arbeitnehmer-Tätigkeit?

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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Sep 2010 - 15:02

Antworten mit Zitat  

sunshine_ hat Folgendes geschrieben:
also ich hab jetzt auch nochmal nachgefragt beim kunden, bzw. agentur


Du bist jetzt Selbständiger und mußt dich auch selber informieren!
Schließlich lassen ja noch viele Agenturen und Kunden Messestandpersonal auf Gewerbeschein arbeiten,weil sie es für "rechtens" halten.

Aktuelles Beispiel aus diesem Jahr:

Der Kunde und die Agentur haben es für rechtens befunden einen Sprinter mit Anhänger am Sonntag zu überführen.
Das Sonntagsfahrverbot gilt für alle LKWs ab 7,5 t oder eben alle als LKW eingetragenen Fahrzeuge mit Anhänger.

Folge:
280€ Bußgeld und 3 Punkte!

Worst case:

Er hätte einen Unfall gebaut und die Versicherung hätte die Leistung verweigert!
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Feb 2011 - 13:16

Messehostess: selbständige- oder Arbeitnehmer-Tätigkeit?
Antworten mit Zitat  

Hallo liebe Community,

ich wollte mich erkudigen ob das Arbeiten als Messehostess auf Gewerbeschein oder auf Lohnsteuerkarte abgerechnet werden muss?

Ich habe nämlich für eine Agentur auf einer Messe gearbeitet und jetzt muss ich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Dt. Rentenversicherung machen.
Hat jemand von euch ein Formular bei der Dt. RV ausfüllen müssen und hat die Anerkennung bekommen, dass das arbeiten als Messehost/ess zur selbständigen Tätigkeit gehört?

Wäre für jede Antwort sehr dankbar Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Feb 2011 - 13:52

Re: Messehostess: selbständige- oder Arbeitnehmer-Tätigkeit?
Antworten mit Zitat  

TatjanaM hat Folgendes geschrieben:


Ich habe nämlich für eine Agentur auf einer Messe gearbeitet und jetzt muss ich ein Statusfeststellungsverfahren bei der Dt. Rentenversicherung machen.


Müssen mußt du gar nichts!

Seit dem Urteil des Sozialgerichts sind Messehostessen/Messestandpersonal Arbeitnehmer und somit sozialversicherungspflichtig.Urteil googeln bzw. hier nachlsesen!

Wenn du tatsächlich das Statusfestulungsverfahren einleitest,dann gibt es ein passendes Filmzitat dazu:

"Dumm ist der,der Dummes tut!" Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Feb 2011 - 0:42

Antworten mit Zitat  

Wenn die nur Hostess lesen, kommt garantiert sofort die Nachforderung von SV-Beiträgen. Und zwar an die Agentur und dich! Dass das auch Auswirkungen auf deinen weiteren Jobs hat, die du bisher auf Gewerbeschein abgerechnet hast, kannst du dir an der Stelle sicher selber ausmalen. Wer hat dich denn dazu "verpflichte" die Statusfeststellung zu machen? Kommt das etwa von der Agentur selbst?
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 März 2011 - 14:41

fast nur noch lohnsteuerkarte
Antworten mit Zitat  

ich weiß nicht obs euch auch so geht,

aber ich seh fast nur noch (hostessen)angebote auf lstk.

mich nervts!!!

ich weiß, es gibt das "neue" gesetz usw. aber es ist so unpraktikabel!
ich möchte weiter auf gewerbeschein arbeiten rechnung schreiben und gut ist.

ist ja für die agenturen auch einfacher so.

gehts auch auch so?
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Gast






BeitragVerfasst am: 03 März 2011 - 16:08

Re: fast nur noch lohnsteuerkarte
Antworten mit Zitat  

Anna_Promo hat Folgendes geschrieben:
ich weiß nicht obs euch auch so geht,

aber ich seh fast nur noch (hostessen)angebote auf lstk.

mich nervts!!!


Nur "Messestandpersonal" und somit Messehostessen sind von dem Urteil betroffen.

Trotzdem werden aber immer noch sehr viele Jobs auf Messen über GS abgerechnet und ganz normale Hostessenjobs (nicht auf Messen) auf LSK.

Das ist eben die Dummheit der Agenturen.... lol
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Gast






BeitragVerfasst am: 04 März 2011 - 1:10

Antworten mit Zitat  

Im E-Fall auch für den Host/die Hostess, er/sie "darf" genauso SV-Beiträge nachzahlen.
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extasyA
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 10.09.2011
Beiträge: 206
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22 Nov 2011 - 16:34

.....
Antworten mit Zitat  

also wenn ich als host auf einer messe arbeite kann ich nur mit lohnsteuerkarte arbeiten?
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Gast






BeitragVerfasst am: 22 Nov 2011 - 18:20

Antworten mit Zitat  

Entweder als klassische Aushilfe oder als kurzfristig Beschäftigter.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2012 - 16:57

Hostessjobs auf Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,
ich hab das Forum gesucht, aber ich finde nirgendwo eine klare Antwort.
Sind wirklich alle Hostessenjobs auf Gewerbeschein illegal??
Oder ist es okay wenn man gleichzeitig einen Vertrag mit der Agentur geschlossen hat? Oder sollte man einfach die Bezeichnung "Hostess" weglassen und zB Befragungen/Interviewer oder sowas benutzen?

Ich verstehe einfach nicht wie so viele Agenturen noch auf Gewerbeschein Jobs verteilen können, teilweise auch Hauptagenturpartner von zB Messe Köln/Düsseldorf ?!

Und wie kommt ihr alle übers Jahr gesehen mit dieser 50-Tage-Regelung aus? das ist doch dann nicht gerade viel..

Danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2012 - 18:12

Re: Hostessjobs auf Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

SVha hat Folgendes geschrieben:

Ich verstehe einfach nicht wie so viele Agenturen noch auf Gewerbeschein Jobs verteilen können, teilweise auch Hauptagenturpartner von zB Messe Köln/Düsseldorf ?!


Umso schlimmer! kopfschüttel

Zitat:
Oder ist es okay wenn man gleichzeitig einen Vertrag mit der Agentur geschlossen hat? Oder sollte man einfach die Bezeichnung "Hostess" weglassen und zB Befragungen/Interviewer oder sowas benutzen?


Wenn du als "Messestandpersonal" (=Messehostess) eingesetzt bist (es kommt auf die tatsächliche Tätigkeit darauf an) nützt es eben nicht,wenn im Vertrag Interviewer vermerckt wird.
Zumal ein Interviewer an einem Stand nuneinmal "Mesestandpersonal" ist und man an diesen Oberbegriff eben nicht vorbei kommt!

Die Hauptargumente sind nuneinmal,dass das Personal auf einer Messe eben nuneinmal für einen objektiven Betrachter,wie die Mitarbeiter des jeweiligen Unternehmens auftreten und von diesen auch nicht zu unterscheiden sind.Abgesehen davon,wird es damit begründet,dass eine unmittelbare Abhängigkeit aufgrund der orts- und weisungsgebundenheit vorliegt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2012 - 18:22

Re: Hostessjobs auf Gewerbeschein
Antworten mit Zitat  

Danke schonmal fürs Antworten!

Zitat:
Wenn du als "Messestandpersonal" (=Messehostess) eingesetzt bist (es kommt auf die tatsächliche Tätigkeit darauf an) nützt es eben nicht,wenn im Vertrag Interviewer vermerckt wird.
Zumal ein Interviewer an einem Stand nuneinmal "Mesestandpersonal" ist und man an diesen Oberbegriff eben nicht vorbei kommt!


Ich hab diesen Monat seit langem mal wieder auf meinen Gewerbeschein gearbeitet und zwar tatsächlich als Interviewerin auf einer Messe. Ich habe also nicht auf einem Stand gearbeitet, sondern alle Aussteller etc. befragt.
Mein Arbeitgeber, eine Messe/Marktforschungs GmbH, sagte mir ich sei "als freie Mitarbeiterin eingestellt", d.h. falls ich eine Rechnung schreiben müsste, könnte ich das gerne machen. Ansonsten würden sie einfach so überweisen.
Ich hab denen also eine Rechnung geschickt. Aber jetzt bin ich mir doch wieder unsicher, ob das so korrekt war und wie ich mich gegenüber dem Finanzamt etc. verhalten soll.. ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 19 März 2012 - 18:46

Antworten mit Zitat  

Du gibst wie gehabt eine EÜR mit deiner Steuererklärung ab. Wenn, dann kommt höchstens mal der Sozialversicherungsträger auf dich zu, weil die Agentur bei einer Tiefenprüfung aufgefallen ist. Aber selbst dann wird dir kaum was passieren.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 März 2012 - 18:58

Antworten mit Zitat  

das Problem ist, dass man bei Google oder selbst auf der DRV Seite keine klaren Aussagen zu dem Thema findet. Und Gesetzestexte sind ja nicht gerade leicht verständlich..

ich frage mich auch, wie es sein kann dass mir Anfang 2009 noch ein Gewerbeschein auf "Messe-Hostess" usw. ausgestellt wurde, wenn das zu dem Zeitpunkt schon alles nicht mehr legal war?! nur weil die Stadt daran 20 Euro verdient??

Und meine Steuererklärung wurde bisher auch immer durchgewunken. Wirds also erst kritisch wenn die Rentenversicherung sich das anschaut?
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