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BaföG - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 19 Mai 2011 - 18:23

BaföG - Fragen & Probleme
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Hallo Leute.
Habe schon das Tipps über Bafög und Gewerbe gelesen, jedoch komme nicht weiter und habe auch nicht normalen Bafög, sondern Schüler Bafög.
Kann mir jemand erklären wie ich das rechnen soll, damit ich weiss, was ich max. pro Monat evtl. Jahr zusätzlich verdienen kann?
Also hier ein paar Zahlen:
Bafög im Monat - 572,- (Wohne allein)
Kindergeld - 184,-
Krankenkasse - Familienversichert
Was darf ich denn Verdienen, damit ich keine Kürzungen und Probleme bei der Versicherung kriege?
Macht das ein Unterschied, ob ich 100,- pro Monat oder 1200,- pro Jahr verdiene?
Vielen Dank im Voraus,
mfg

Alexander
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Gast






BeitragVerfasst am: 20 Mai 2011 - 21:36

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Nicht verzagen und beim Bafögamt (Arbeitsamt/Studentenwerk) nachfragen!

Bei "normalen" Studenten ist die Grenze bei 400 euro im Monat bzw. hoch aufs Jahr gerechnet. Das gute ist, man kann vieles als Ausgaben kennzeichnen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2011 - 13:12

Bafög, Gewerbeschein und Lohnsteuerkarte
Antworten mit Zitat  

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu im Geschäft und total verwirrt von den vielen neuen und komplizierten Infos. Vielleicht kann mir ja ein alter Hase helfen Wink

Also ich bekomme Bafög und möchte nun Promo-Jobs übernehmen. Manche davon laufen über die Lohnsteuerkarte (5o Tage Regelung) und manche üben den Gewerbeschein. Wieviel darf ich jetzt im Monat verdienen, so dass mir nichts gekürzt wird? Wie verhält sich das mit der Kombination aus Gewerbeschein und Lohnsteuerkarte??
Welche sonstigen Tipps, Tricks etc habt ihr für mich?

Liebe Grüße
NAdine Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2011 - 13:15

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Hier steht das recht gut erklärt:
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=673
yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2011 - 13:27

Antworten mit Zitat  

ja, das heißt dann, dass ich durch den gewerbeschein weniger verdienen kann im bewilligungszeitraum als ohne???? das wäre ja total bescheuert...??
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2011 - 21:14

Antworten mit Zitat  

In einem Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis (Minijob) darfst du 4.800€ im Jahr (400€ im Monat) verdienen ohne dass dir Bfög abgezogen wird. Hier sind allerdings die Werbungskosten pauschal enthalten. (ca. 80€ pro Monat)
Als Selbständiger hast diese Pauschale nicht und musst sozusagen für "Werbungskosten" sorgen. Dies sind dann deine Betrieblichen ausgaben. An Gewinn darfst 3.800€ im Jahr einfahren ohne Bafög abzüge zu befürchten. Kann Vor- und Nachteile haben. Wenn du bei Mutti wohnst und deine einzigen Ausgaben deine Handyrechnung von 20€ hast dann lohnt sich aufs Jahr gerechnet Minijob mehr.

Als Promoter hast du aber den Vorteil das du dir die Arbeit einteilen kannst. So kannst du dich während der Klauserenphase aufs pauken konzentrieren und in die Semseterferien durcharbeiten so dass du es dir leisten kannst übers Jahr verteilt nur alle ein-zwei Wochen mal nen Job anzunehmen.

Den Minijob musst du halt das ganze Jahr über halten und durchhalten um auf das Geld zu kommen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 27 Jul 2011 - 21:31

Antworten mit Zitat  

Gut, danke. Das leuchtet ein.
Wie sorge ich jetzt aber für WEbungskosten? Also was kann ich als betriebliche Ausgaben alles geltend machen?

Ich kann jetzt also beruhigt in dem Semesterferien arbeiten und dabei auch mehr als 400 euro pro Monat verdienen!? Ich darf nur am Ende meines Bewilligungzeitraumes nicht über 3900 Euro Gewinn liegen, richtig??
sind z.B. die Fahrtkosten betriebliche Ausgaben, die dann nicht zum Gewinn zählen??

Und wie verhält es sich, wenn ich nebenher auch noch Jobs auf Lohnsteuer mache??
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Jul 2011 - 6:12

Antworten mit Zitat  

Auch wenn ich das schon diverse Mal gepostet habe - gerne noch einmal: Sie können sich NICHT aussuchen, ob Sie einen Job mit oder ohne Gewerbeschein machen. Entweder sind Sie Unternehmerin mit einem eigenen Marktauftritt und eigenen unternehmerischen Chancen und Risiken - oder eben nicht. Wenn Sie nur "so nebenbei" Geld verdienen wollen, dann wohl eher mit einem klassichen Aushilfsjob. Leider gibt es immer noch Agenturen, die sich gerne auf Scheinselbständigen ausruhen und Berufsanfänger so mit in´s Unglück stürzen.
Und was die Betriebsausgaben angeht: Die müssen Sie nicht erst "produzieren" - die haben Sie - oder eben nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Jul 2011 - 10:58

Antworten mit Zitat  

Ich möchte aber sowohl Unternehmerin sein als auch manchmal auf Lohnsteuerkarte arbeiten, wenn die Aufträge, die über den Gewerbeschein laufen, nicht genügend Einnahmen ergeben (ist ja nicht so, dass ich die erste bin, die das so machen will).

Meine Frage ist ja auch eher wie hoch dann meine BAfög Grenze ist, wenn ich beides kombiniere...
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Aug 2011 - 12:38

Antworten mit Zitat  

Sehr hilfreich für einen weiteren Neuling, danke! Dass mit der LSK als Messehost wusste ich auch noch nicht! Klasse Support hier! Weiter so!
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tequilaOk
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 23.11.2009
Beiträge: 203
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2011 - 10:46

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hallo Leute,

ich bin auch neu in Sachen Steuernummer/Gewerbeschein!
Komme aus NRW und bekomme Bafög.
Beim Bafögamt habe ich nichts angegeben bis jetzt/wurde auch nicht gefragt oder so.
WIe sieht das denn jetzt aus Ihr Experten?)))

Ich darf doch pro Jahr nicht mehr als 8000€ verdienen wenn ich Bafög bekomme????

ISt das so oder gilt da was anderes?

würd mich über ne klare Antwort freuen!

Danke Wink Wink Wink
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asviypt8



Anmeldungsdatum: 24.10.2011
Beiträge: 1
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 13 Dez 2011 - 20:40

Rechnungsdatum oder Überweisungsdatum für zeitl. Zuordnung?
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Hallo Community,

ich bin BAföG-beziehender Student und darf ja ca. € 4800 im Bewilligungszeitraum (bei mir jeweils ab Oktober) verdienen.
Ich habe ein Paar Promo-Jobs vor Oktober dieses Jahres verrichtet und auch mehrere danach, also schon im laufenden BWZ.
Ich frage mich nun, welche Jobs ich zum laufenden BWZ zählen soll und welche zum letzten zählen darf.
Nehme ich dafür das Rechnungsdatum, das Überweisungsdatum der jeweiligen Jobs oder wie kann ich die Jobs jeweils zu den Bewilligungszeiträumen zuordnen?
Vielen Dank im Voraus,

Paul
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Gast






BeitragVerfasst am: 13 Dez 2011 - 20:42

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I. d. R. gilt das Zuflussprinzip, d. h. der Tag der Gutschrift auf deinem Konto.
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Dez 2011 - 13:42

Re: Rechnungsdatum oder Überweisungsdatum für zeitl. Zuordnu
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asviypt8 hat Folgendes geschrieben:

Ich frage mich nun, welche Jobs ich zum laufenden BWZ zählen soll und welche zum letzten zählen darf.


Je nachdem,ob du die "Soll" oder "Ist" Besteuerung gewählt hast.

Bei "Soll" = Kontoeingang entscheidend

Bei "Ist" = Leistungszeitraum
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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Jun 2013 - 8:45

Antworten mit Zitat  

Im Jahr darf man 4800€ dazu verdienen. dabei ist es egal, ob du es auf die 12 Monate verteilst (also 400€ pro Monat) oder in einem Monat verdienst.
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