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Einnahmen / Überschuss-Rechnung

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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2003 - 13:37

Gewinn-/Verlustrechnung
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Hallo!
Kann mir bitte jemand erklären was es mit der Gewinn-/Verlustrechnung auf sich hat und wie ich sie erstelle. Wann muß ich was beim FA abführen? Danke und Grüße
Sanny
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2003 - 13:43

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das ist wirklich schwre so ein einem forum zu erklären.

besorg dir am besten einfach ein buchhaltungsbuch aus ner bibliothek und alle fragen werden damit beantwortet.

im endeffekt ist es ein konto wo im soll (links) alle Aufwändungen und im haben (rechts) alle Erträge sich gegenüberstehen. Der Saldo ist dann je nachdem ob er im Soll oder Haben steht dein Gewinn oder Verlust
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2003 - 18:21

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Es gibt da auch so komische Typen in Anzügen .. nicht Anwälte .. äh .. Steuerberater .. Very Happy ...

Die helfen super weiter und deren Rechnung kann man sogar absetzen Smile Wahlweise gibts auch diverse gute Buchhaltungsprogramme für den PC (und auch Mac).

Dieses Thema kann hier im Forum sicher nicht ausreichend erörtert werden. Letztendlich ist dies ja auch Teil der Selbständigkeit ..
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2003 - 19:15

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höhö, GuV, damit hab ich mich letztes Jahr im Wirtschafts-LK vergnügt! Das ist vielleicht ätzend! Im Endeffekt musst du immer Soll, Haben, und Saldo auflisten, und vor allem alles doppelt verbuchen, aber das sagt dir jetzt eh nix...wird mich echt mal näher damit befassen so einfach ist das net
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2003 - 19:26

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wie gesagt nen einfaches buchhaltung bucht wird dir wohl am besten helfen.

@anna promo ich habe jetzt buchhaltung und bilanzierung im studium gehabt, ich weiß genau was du meinst
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Aug 2003 - 15:33

Re: Gewinn-/Verlustrechnung
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danke für eure antworten! werde dann wohl mal losziehen und mir ein buchhaltungsbuch o. ä. besorgen...
eine schöne zeit wünsch ich euch......
gruß sanny
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Aug 2003 - 16:46

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so mal ne Frage nebenbei, kann man so ein Buch auch absetzen?
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sebastianv
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.01.2003
Beiträge: 747
Wohnort: Leipzig

BeitragVerfasst am: 07 Aug 2003 - 17:48

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na sicher, ist ein Fachbuch, welches man für sein Unternehmen braucht!
_________________
Der Kabel Blog
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Aug 2003 - 20:17

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sind aber nur 7% UmSt also aufpassen was du absetzt.

Man kann alles absetzen was dem Betriebszwecke dient und/also auch den Herstellkosten des Umsatzes.

Daher immer schön Quittungsen sammeln, Vorsteuer zurückkassieren und die dann 10 Jahre aufbewahren Wink
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 14:01

BITTE UM EURE HILFE!!!!!
Antworten mit Zitat  

Hallo ! Ich weiss, sicher werden einige denken- nicht schon wieder. Trotzdem möchte ich diese Fragen euch stellen, da ich ganz dringend eure Hilfe benötige. Bitte beantwortet sie noch möglichst heute.

Es geht um meine Einkommenssteuererklärung.
Ich bin kein Kleinunternehmer.

In der Einnahmen-Überschußrechnung muss ich ja meinen Umsatz und meine Ausgaben einfach gegenüberstellen.
Muss ich dort den Brutto- und Nettobetrag aufführen oder nur den Brttobetrag?

Ich bin in der gesetzlichen Krankenverischerung- wie kann ich denn Betrag, den ich an die Kranken- und Pflegeversicherung zahle, in meiner Einkommenssteuererklärung berücksichtigen??
Kann ich als Sonderausgaben berücksichtigen? Da steht aber nur was von freiwilliger Krankenversicherung. Oder muss ich diesen Betrag in der Einnahmen- Überschußrechung als Ausgabe berücksichtigen?

Einige von euch sind ja auch Studenten-
Wie sieht es mit den Auwendungen für die eigene Berufsausbildung wie Studiengebühren und Lernmaterials aus- muss ich denn auch seperat als Ausgabe berücksichtigen?


Und meine letzte Frage ist eigentlich ziemlich einfach- in welcher Zeile der Anlage GSE trage ich meinen Gewinn genau ein?

Bitte keine Belehrungen oder dergleichen- ich brauche dringend eure Antworten- kurz und knapp.

Ich danke euch vielmals!!
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 15:05

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Krankenversicherung ist nicht anzurechnen.

Kann man nicht absetzen. Krankheitskosten wie Verbandsmittel oder Zuzahlungen zu Arzneimitteln sowas kann man absetzen.

Soweit ich weiß bei Kleinunternehmer Bruttoverrechnen, da die Mehrwertsteuer nicht gesondert geführt wird.

Der Betrag der bei GuV heruaskommt unter dem Punkt Einkünfte aus selbständiger Arbeit eintragen. Die Pauschalen (sonderausgaben etc.) die sonst noch anfallen werden in der Erklärung selbst abgezogen.

kann dir Wiso empfehlen da wirst du alles gefragt und Pauschalen werden automatisch eingetragen. hilft unheiml8ch nur GuV musst du selbst errechnen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 17:03

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Danke schon mal1
Wiss das mit der Krankenversicherung jemand genauer?? Kann ich die wirklich nicht als Ausgabe berücksichtigen?
Ich bin umsatzsteuerpflichtig.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 17:40

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Keine Versicherung kann von der Umsatzsteuer abgesetzt werden!!!

Die Krankenversicherung kann ein normaler Arbeitnehmer auch nicht absetzen vom Einkommen.

Lebensversciherungen kannman bis zu einem gewissen betrag geltend machen genau wie diverse Sachversicherungen unter bestimmten umständen.

Wenn du Umsatzsteuerpflichtig bist, dann gilst du ncht als Kleinunternehmer und dann rechnest du mit Nettobeträgen.

Die Mwst geht dann extra
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 18:43

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Es geht ja auch nicht um die Umsatzsteuer.
Ich möchte die Krankenversicherung nicht von der Umsatzsteuer absetzen.
Ich möchte damit meinen Gewinn schmälern- also sprich von meinem Gesamtumsatz meine Krankenversicherung abziehen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Nov 2005 - 21:56

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Also ich habe eben gerade meine Steuererklärung mit Wiso gemacht. er fragt mich anch meinem Beitrag der freiwilligen Krankenvers. und ich habe ihm den Beitrag angegeben. er hat es dann am ende auch abgezogen also scheint es wirklich absetzbar zu sein. Die mUtter meines Freundes hat mir das ebenfalls bestätigt (auch selbständig).
Das Programm hat mir das eingetragen bei Versicherungsbeiträge(Vorsorge).

Wieso sagt bis um die 5000 kann man als Vorsorgebeiträge angeben
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