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Freiberufler: Fragen zum Status

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PostPosted: 28 Apr 2004 - 1:36

Freiberufler: Fragen zum Status
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Hallo,
bin Student und nebenbei freiberuflich tätig. Darf ich denn als Freiberufler eine Promotion Tätigkeit ausüben? Auch wenn es nichts mit dem Freiberufler Beruf zu tun hat? Oder ist das nur eine Sache der Formulierung in der Rechnung?
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PostPosted: 28 Apr 2004 - 10:59

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promoter sind freiberufler
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PostPosted: 28 Apr 2004 - 11:54

Gesetze und Vorschriften
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habe mit großem interesse und ach mit schmunzeln die postings hier gelesen.

grundsätzlich bin ich jemand, der gern sowenig wie möglich "steine im weg" liegen hat und daher kann ich nur jedem empfehlen vor dem sart in die selbstständigkeit oder die freiberufliche tätigkeit einen steuerberater ganz unverbindlich mal aufzusuchen.

mit dem kann man prima klären ob freiberuflich, oder gewerbe. das hängt nämlöich sehr stark von den tätigkeiten ab. viele machen ausser promotion ja auch noch andere sachen und da ist es dann sinnvoll vorher mal zu schauen, ob das noch freiberuflich ist.

ich staune immer wieder, wie blauäugig hier einige an die selbstständigkeit rangehen. frei nach dem motto: ich mach erstmal und schaue dann mal.
grundsätzlich ist das finanzamt eine ganz "fiese" behörde, die sich selten mit dem argument "habe ich ja garnicht gewußt" abspeisen läßt.
auch in der beziehung kann ein steuerberater bares geld wert sein. gerade bei uns promotern reicht ja eine einfache einnahmen-überschüß-rechnung und die kostet auch beim steuerberater nur kleines geld. dafür kann der aber sicher steuertricks aus dem hut zaubern, die den ein oder anderen euro in eurer tasche mehr ausmachen. für mich ist es auch ein großer vorteil, dass der steuerberater sich um fristen kümmert. jeder von uns ist viel unterwegs und wenn der steuerberater die wichtigen termine im auge hat, entlastet es mich imens!

ein steuerberater ist übrigens auch bei den betriebskosten abzusetzen. also nicht wirklich eine große investition.
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PostPosted: 29 Apr 2004 - 19:36

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WladiP wrote:
promoter sind freiberufler


würde ich nicht so stehen lassen. promoter sind zwar selbständig aber nicht unbedingt freiberufler. nicht jeder wird als freiberfuler anerkannt, oder nicht? Und da man nur in bestimmten berufsgruppen als freiberufler tätig sein darf ist eben die frage ob man dann den promotionjob auch darunter laufen lassen darf....???
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PostPosted: 29 Apr 2004 - 21:17

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also wenn ich das richtig verstehe gibt es nur drei möglichkeiten

scheinselbständig
freiberufler
gewerbetreibender

da man als promoter normalerweise nicht schienselbständig sein sollte und auch kein (handels)gewerbe hat, bleibt doch eigentlich nur die dritte möglichkeit über.
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Guest






PostPosted: 23 Feb 2005 - 13:27

Freiberufler
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Hey Leute,

also, bevor jetzt der große Protest kommt, ich hab die Boardsuche ausgiebig genutzt und auch schon einige Antworten zu dem Thema gefunden, aber einiges ist mir noch unklar. Daher nochmal n neuer Thread.

promotionbasis-hilfe wrote:
Wenn Dein Studienfachabschluss zu einem der so genannten freien Berufe führt, kannst Du jederzeit ohne Anträge oder behördliche Formulare auszufüllen freiberuflich tätig werden. Dies gilt z.B. für alle Naturwissenschaftler und Ingenieure. Du erbringst eine Leistung, z.B. im Rahmen eines Werkvertrages, stellst dafür eine Rechnung aus und erhältst das vereinbarte Honorar. Insbesondere benötigst Du für eine freiberufliche Tätigkeit auch keinen Gewerbeschein.


So nun zu den Haken an der Sache,

- ich darf dann keine USt in meinen Rechnungen berücksichtigen, oder?
- Nichts destotrotz brauch ich zusätzlich eine Steuernr, weil ich ja ohne keine Rechnungen ausstellen kann, oder?
- Akzeptieren die Agenturen Freiberufler, schließlich hab ich dann keinen Gewerbeschein
- In wie fern bin ich als Freiberufler dem Finanzamt gg.über verprflichtet? Schließlich muss ich mich (wenn ich des richtig verstanden hab) nicht behördlich registrieren
- auf welche fallen muss man sonst noch aufpassen?


Vielen Dank!
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Guest






PostPosted: 23 Feb 2005 - 14:29

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Doch, Freiberufler müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit trotzdem beim Finanzamt anmelden. Auch die sonstigen Regeln greifen (MWSt).

Aber Vorsicht ! Nicht jede Tätigkeit gilt als freiberuflich, auch wenn man eigentlich aufgrund seiner Ausbildung dazu berechtigt wäre.

Ein Beispiel: Ich bin Maschinenbau-Ing., solange ich fachspezifisch berate (als Ing.-Büro), bin ich Freiberufler.... Webseiten erstellen selbst mit ausschließlich technischen Inhalten ist grenzwertig, wird oft schon nicht mehr anerkannt. Um technische Geräte zu promoten, brauche ich unbedingt einen Gewerbeschein.... drücke ich mich verständlich aus ?

Außerdem... ich persönlich sehe keinen großen Vorteil als Freiberufler versus Gewerbetreibenden. Solange "Dienstleistungen" auf Deinem Gewerbeschein steht, fallen einige Nachteile (Stichwort: Müllabfuhr) weg. Männe z.B. hat auch einen Gewerbeschein, obwohl er ausschließlich freiberuflich tätig ist. So spart man sich regelmäßige Diskussionen mit dem FA.

LG,

*** Sabine ***
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Guest






PostPosted: 23 Feb 2005 - 14:39

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Ok, vielen Dank! Dann fällt des schon mal weg. Is n langer Weg bis man sich in unserem Rechtsdschungel mal ans Licht durchgearbeitet hat.

Dann werd ich mich jetzt mal weiter über die Tücken und Pflichten bei der Gewerbeanmeldung informieren Smile
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PostPosted: 25 Feb 2005 - 4:01

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Ich kann dir nur bestätigen, daß du nur Probleme mit deinem Lokalen Finanzamt haben wirst, wenn du hier allgemeingültige Angaben für die Handhabung des FA von freiberuflicher Tätigkeit suchst. Das wird überall unterschiedlich gehandhabt.
Sogar soweit das unterschiedliche Umsatzsteuersätze gelten... was auch immer das soll.
Viel Glück beim Gewerbeanmelden. Formulierungen findest du hier im forum ja genug.
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PostPosted: 25 Feb 2005 - 14:36

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ja, des Forum hat mir wirklich weitergeholfen. Ganz im Gegensatz zum FA, deren Öffnungszeiten sind echt der Witz...

Zumindest hab ich jetzt schon mal den Gewerbeschein daheim liegen, versuch nun grad, die vorläufige Steuernr. zu bekommen, dass ich evtl. ab 1. März anfangen kann. Und die ganzen Unterlagen zur USt Berechtigung etc brauch ich auch noch. Aber heut werd ich da wohl keinen Erfolg mehr haben.
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PostPosted: 01 Mar 2005 - 2:51

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Da Du schon den Gerbeschein hast, kannst Du sofort Aufträge annehmen. Das Ordnungsamt informiert alle Stellen automatisch wie das FA, die VBG und die IHK.

Zunächst wirst Du vom FA einen Fragebogen samt Anleitung zur steuerlichen Erfassung bekommen, darauf dann die Steuernummer. Das ganze läßt sich beschleunigen, indem Du dich selbst beim FA meldest.

In der zwischenzeit würde ich Dir raten bei Fragen nach der Steuernummer die Angabe "in Gründung" zu machen und mit Rechnungen zu warten bis Dir diese vorliegt.
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PostPosted: 05 Jul 2005 - 15:33

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Hallo, ich bin Freiberufler und will mir im Sommer aufgrund der schlechten Auftragslage was nebenbei mit Promotion verdienen. Jetzt wird bei vielen Promotion-Jobs ein Gewerbeschein verlangt.

Quote:
Ein Beispiel: Ich bin Maschinenbau-Ing., solange ich fachspezifisch berate (als Ing.-Büro), bin ich Freiberufler.... Webseiten erstellen selbst mit ausschließlich technischen Inhalten ist grenzwertig, wird oft schon nicht mehr anerkannt. Um technische Geräte zu promoten, brauche ich unbedingt einen Gewerbeschein....

Das leuchtet mir ja ein, a-Bär: Brauche ich wirklich einen Gewerbeschein, wenn ich Gewinnspielkarten-Aktionen mache oder Flyer verteile? Wozu, ich verkaufe dann doch nix, bin doch nur Dienstleister und Rechnungen schreiben kann ich als Freiberufler mit Steuernummer doch auch. Habe ehrlich gesagt keine Lust für einen einmaligen Job, der ohnehin nicht so toll bezahlt wird, ein Gewerbe anzumelden.

Kann mir das mal jemand näher erläutern? Dankeschön prost
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PostPosted: 05 Jul 2005 - 22:39

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Hallo Kookaburra,

selbst wenn uns Deine Argumentation als schlüssig erscheint, glaub mir die Behörden sehen das bestimmt anders Sad . Ich würde an Deiner Stelle dem Ärger aus dem Weg gehen - so ein großer Hit ist die Anmeldung auch wieder nicht.

Gruß Frank
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PostPosted: 05 Jul 2005 - 23:08

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Ähem... ob Du Freiberufler bist oder nicht, interessiert nicht die Bohne (sorry, aber genau so ist es)... Gewinnspielkarten oder Flyer verteilen und praktisch alles andere, was unter Promotion läuft (außer vielleicht Fachberatung in GENAU Deinem erlernten Beruf) ist gewerblich und verlangt nach einem Gewerbeschein.

Nun macht es eh nix aus... es ist steuerlich gesehen Jacke wie Hose. Gewerbesteuer zahlst Du nicht, solange der Gewerbeertrag unter dem Freibetrag von €24.500 liegt, die Anlagen zur Steuererklärung sind auch dieselben, nur der Gewerbeschein kostet einen Obulus (den Du wieder steuerlich geltend machen kannst).

LG,

*** Sabine ***
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PostPosted: 05 Jul 2005 - 23:23

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Im Moment sehe ich das Problem weniger bei den Behörden, sondern vielmehr bei den Auftraggebern, die ja den Gewerbeschein verlangen. Ich habe aber noch nirgends eine juristisch glaubhafte Quelle gefunden, aus der eindeutig hervorgeht, welche Promotion-Jobs wirklich gewerbepflichtig sind. Habe da zwar eine Liste gefunden (im Buch "Steuer 2005 für Unternehmer"), in der zahlreiche Berufe aufgeführt sind (sogar Telefonsex), aber nix zum Thema Promotion. Würde mich wirklich mal interessieren, ob es da irgendwelche Urteile o.ä. gibt.

Habe heute ein Telefonat geführt, bei dem es um einen Promotion-Job ging, der angeblich keinen Gewerbeschein erfordert (trotzdem auf Provisionsbasis). Irgendwie scheint das alles etwas willkürlich zu sein...

Quote:
so ein großer Hit ist die Anmeldung auch wieder nicht.


Für mich schon: Behördengang plus Gebühren für einen vermutlich erstmal vorübergehenden Nebenjob, von dem ich noch gar nicht weiß, ob ich ihn überhaupt kriege (da keine Referenzen/Erfahrungen etc., ich will ja auch erstmal nur checken, ob das überhaupt was für mich ist). Zusätzliche getrennte Buchführung für Einkünfte, die wahrscheinlich eh nur Peanuts sind. Nee, da kann ich auch kellnern gehen, weniger Bürokratie... prost prosit

Oder mache sowas: weihnachten (hat der Weihnachtsmann einen Gewerbeschein? hehe )
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