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promotionbasis.de
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<< Prüfung durch das Finanzamt :: Wo bekommt man den Sozialversicherungsausweis? >> |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jul 2005 - 22:29
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Hallo Sabine, hab dich jetzt erst gesehen.
Zitat: | Gewinnspielkarten oder Flyer verteilen und praktisch alles andere, was unter Promotion läuft (außer vielleicht Fachberatung in GENAU Deinem erlernten Beruf) ist gewerblich und verlangt nach einem Gewerbeschein. |
Wenn du mir dazu eine rechtlich abgesicherte Quelle nennen könntest, dann verspreche ich dir, hier nicht mehr zu nerven
Meines Wissens hat das nichts mit dem ERLERNTEN Beruf zu tun, sondern ob die ausgeübte Tätigkeit unter freiberuflich fällt oder nicht. Wenn ich Rechtsanwalt bin und Fußpflege betreibe, bin ich trotzdem noch Freiberufler.
Was Promotion betrifft, habe ich halt keine Ahnung, da wisst ihr sicherlich mehr. Aber warum hat der Typ heute am Telefon keinen Gewerbeschein verlangt? Hatte der keine Ahnung? Ging um Promotion für einen Zeitungsverlag. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jul 2005 - 22:47
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Zur letzten Frage zuerst... weil er stillschweigend den Besitz eines Gewerbescheins voraussetzt.
Zu der abgesicherten Quelle: Hatte vor 2 Jahren eine sehr lange und ausführliche Diskussion mit meinem zuständigen Sachbearbeiter beim Finanzamt (nachdem ich alle sonstigen Quellen abgegrast hatte und trotzdem nicht 100%ig sicher war, alles richtig verstanden zu haben)... zudem steht hier ein halber Meter Steuerfachliteratur... wobei ich da sehr ungern nachschlage (hab zwar Abi und studiert, aber dieses Fachchinesisch geht mir zu sehr auf die Nerven). Und die klugen Hinweise meines Steuerprogramms lassen sich leider nicht herauskopieren und hier einstellen.
Das mit dem Fußpflege-treibenden RA, der trotzdem Freiberufler ist, möchte ich schwer bezweifeln... widerspricht genau dem, was mir bekannt ist. Denn dann könnte ich mir locker den Gewerbeschein sparen... als selbständiger Ing. bin ich immer Freiberufler, genau wie RA, Steuerberater, Apotheker und andere Berufsgruppen, die per Definition zu Freiberuflern erklärt wurden.... aber eben nur, wenn ich in meinem Beruf arbeite (was ich ja nun nicht mehr mache).
Vorschlag: Google mal ein bißchen, habe ich vor 2 Jahren auch getan. Da gab's sooo viele seriöse Quellen (wie IHKs, Oberfinanzdirektionen etc.), die sich sehr um dieses Thema kümmern. Ich hatte es damals dann abgehakt (s.o.) .
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jul 2005 - 23:05
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Zitat: | Zur letzten Frage zuerst... weil er stillschweigend den Besitz eines Gewerbescheins voraussetzt. |
Habe ihm aber erzählt, dass ich Freiberufler bin und keinen habe und er hat trotzdem keinen verlangt.
Zitat: | Das mit dem Fußpflege-treibenden RA, der trotzdem Freiberufler ist, möchte ich schwer bezweifeln... widerspricht genau dem, was mir bekannt ist. Denn dann könnte ich mir locker den Gewerbeschein sparen... |
Wieso? Wenn Promotion zu den gewerbepflichtigen Tätigkeiten zählt, brauchst du natürlich einen Gewerbeschein. Wenn du Fußpflege betreibst, brauchste keinen, weil Fußpflege zu den freien Berufen zählt. Ist doch schnurzpiepe, was man GELERNT hat, es kommt doch darauf an, welchen Beruf man AUSÜBT.
Ich bin ebenfalls Ing., aber wenn ich Produkte herstellen würde und verkaufe, müsste ich natürlich ein Gewerbe anmelden.
Zitat: | Vorschlag: Google mal ein bißchen, habe ich vor 2 Jahren auch getan. Da gab's sooo viele seriöse Quellen (wie IHKs, Oberfinanzdirektionen etc.), die sich sehr um dieses Thema kümmern. Ich hatte es damals dann abgehakt (s.o.) |
Hab im Moment eh schon viereckige Augen vom ganzen Herumgooglen und der Jobsuche. Die Jobsuche nimmt im Moment mehr Zeit in Anspruch als die paar Aufträge, die derzeit zu erledigen sind. Hach, das Leben ist schon schwer (Mist, falscher Smiley...) |
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Gast
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Gast
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Verfasst am: 06 Jul 2005 - 3:29
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Zitat: | Habe ihm aber erzählt, dass ich Freiberufler bin und keinen habe und er hat trotzdem keinen verlangt. |
Oh... aber eigentlich kann es ihm ja egal sein, solange Du selbständig bist. Es schützt Dich aber auch nicht davor, später Ärger deswegen zu bekommen. Auch wenn es keinen Sinn macht, manchmal sind sie beim FA sehr eigensinnig .
Wenn tatsächlich so viele verschiedene Infos herumgeistern, blickt da eigentlich noch jemand durch ? Ich jedenfalls weiß, warum ich einen Gewerbeschein habe... dann habe ich nämlich meine liebe Ruh .
BTW natürlich ist es egal, welchen Beruf man ausübt. Ich halte mich absolut nicht für was Besseres... eigentlich wollten nur meine Eltern, das ich es besser habe als sie. Deshalb durfte ich (aus heutiger Sicht: leider) nicht ihren Laden übernehmen! Nun ja, ich hatte immer lieber mit Fischer-Technik und Dampfmaschinen statt mit Puppen gespielt, da war ein technisches Studium das kleinste Übel. Heute bin ich froh, das ich wenigstens jetzt endlich das machen kann, was ich wirklich wollte... und das mit Leidenschaft. An die vergangenen zwei Jahrzehnte mag ich nicht mehr denken .
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jul 2005 - 6:41
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Zitat: | Oh... aber eigentlich kann es ihm ja egal sein, solange Du selbständig bist. Es schützt Dich aber auch nicht davor, später Ärger deswegen zu bekommen. Auch wenn es keinen Sinn macht, manchmal sind sie beim FA sehr eigensinnig |
Ja, da haste wohl recht. Naja, mal sehen, werde da mal hingehen und wenn der Job mir zusagt, vielleicht doch ein Gewerbe anmelden. Will nur nicht einfach auf gut Glück ein Gewerbe anmelden und dann in die Röhre gucken, wenn ich keinen Promotion-Job kriege oder mir die Arbeit überhaupt nicht liegt. Vielleicht kann ich ja auch beim FA vorher mal fragen.
Bei mir isses so, dass ich bereits einen Job mache, der mir viel bedeutet, davon aber (noch nicht) so wirklich leben kann (Sommerloch). Promotion wäre eher ein vorübergehender Zuverdienst, das würde mich niemals ausfüllen. Daher bin ich noch etwas zögerlich, was die Gewerbeanmeldung betrifft.
Danke jedenfalls für deine Antworten! |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jul 2005 - 6:45
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Ähm, was passiert eigentlich, wenn ich kein Gewerbe anmelde und das bei der Steuererklärung als freiberufliche Tätigkeit angebe? Mehr als ne Ordnungswidrigkeit kann das doch nicht sein, oder? Kommt doch niemand zu Schaden dadurch (außer dass die armen Beamten vom Gewerbeamt weniger Verwaltungskram haben und sich evtl. langweilen ) Gibt's da Strafen? |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jul 2005 - 22:15
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Zu den Strafen gab's hier irgendwo einen Thread, genau damit hat's hier nämlich letztens jemanden erwischt.
Ich an Deiner Stelle würde einfach das bisschen Kohle in den Gewerbeschein investieren, in den meisten Städten und Gemeinden sind das 20 Euro, und so ein großer Akt ist das echt nicht, rennst zur entsprechenden Stelle, meist Ordnungs- oder Gewerbeamt, hin, gibst Deine Daten an und was Dein Gewerbe abdecken soll (wenn es geht, Formulierungen wählen, die einen großen Spielraum bieten), und 2 Minuten später hältst Du den Wisch in den Händen.
Damit bist Du in jedem Fall auf der sicheren Seite, und die Investition hält sich wie gesagt echt in Grenzen und ist lächerlich gegenüber dem zu erwartenden Ärger bei Nichtanmeldung. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Jul 2005 - 22:21
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Und natürlich als "Nebengewerbe" und als "Kleinunternehmer" ohne MwSt... ist dann auch steuerlich kaum Arbeit !
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jul 2005 - 0:06
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Kleinunternehmerregelung kann ich nicht anwenden, wenn ich als Freiberufler bereits Umsatzsteuerpflichtig bin. Oder geht das etwa, wenn es ein "Nebengewerbe" ist? Ist mir neu. Wie ist denn "Nebengewerbe" definiert? Und wie habt ihr euer Gewerbe genannt?
Hmm, 20 Euro, nur um die Voraussetzung zu schaffen, evtl. einen Nebenjob zu finden, den ich eh nur ca. 2 Monate mache und dann mangels Erfahrung wohl eh nur mies verdiene. Bin noch nicht so überzeugt. Wenn ich die Option hätte, langfristig damit neben meinem Hauptberuf richtig Knete zu machen, dann würde sich das ja lohnen, aber so stecke ich meine Energie lieber in was, das für mich Zukunft hat und such mir lieber für die 2 Monate Sommerloch 'n Ferienjob als Wasserträger oder sowas. Ab Herbst geht's mit Aufträgen nämlich wieder richtig rund.
Auf jeden Fall lieben Dank für eure Auskünfte! |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jul 2005 - 21:57
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Ja, dann können wir Dir auch nicht weiterhelfen - muß eh jeder alleine entscheiden ob sich Investitionen (immerhin 20 Euro!!!) lohnen - oder ob das Risiko dabei zu groß ist.
Viel Erfolg weiterhin
Frank |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jul 2005 - 22:03
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Also, ich investier lieber 20 Euro, um an schon einem Tag 100 zu verdienen, statt Däumchen zu drehen ... nun gut, wer nicht will, der hat schon!
// ich habs mal edited, sunny - ich finde der erste satz von dir sagt alles
lg, arne |
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Gast
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Verfasst am: 10 Jul 2005 - 9:36
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Zitat: | Also, ich investier lieber 20 Euro, um an schon einem Tag 100 zu verdienen, statt Däumchen zu drehen |
Hast wohl nicht gelesen, dass ich 1. noch keinen Promotionjob habe und 2. noch nichts in Sachen Promotion gemacht habe und überhaupt nicht einschätzen kann, wieviel oder ob ich überhaupt was verdiene. Bei meiner derzeitigen finanziellen Situation sind 20 Euro schon viel Geld, die man nicht gern zum Fenster rausschmeißt. Deine unsachlichen Seitenhiebe kannste dir also sparen.
Zitat: | ich finde der erste satz von dir sagt alles |
Verstehe ich jetzt nicht. Aber egal, ich würde mich trotzdem noch über Antworten zu folgenden Fragen freuen, entschieden habe ich nämlich noch nichts:
Zitat: | Wie ist denn "Nebengewerbe" definiert? Und wie habt ihr euer Gewerbe genannt?
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Solange ich noch keine Jobzusage habe, wüsste ich nämlich ehrlich gesagt noch nicht, wie ich mein Gewerbe bezeichnen sollte.
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen |
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Gast
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Verfasst am: 10 Jul 2005 - 9:42
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@Sunny76:
Wenn du mir 'nen Job vermittelst, der mir sofort mindestens 100 Euro am Tag bringt, überweis ich dir gerne 20 Euro Vermittlungsgebühr. |
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Gast
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Verfasst am: 18 Jul 2005 - 18:37
Schwachsinn!!! |
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Hallo!!!
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Promoter sind keine Freiberifler und werden es auch nie sein. Ein Blick in Literatur zum Gesellschaftsrecht gibt da Aufkunft. Freiberufler arbeiten ohne Gewinnerzielungsabsicht - sie geben quasi nur ihr Wissen weiter. ( "Offizielle" Def. )
2. Sehr wohl ist es möglich, bis zu einem Betrag von, es müßten 25o Euro im Jahr sein, erkundige Dich da aber nochmal, als sonstige Einnahmen bei der Steuererklärung anzugeben. Gewerbeschein ist bei einmaligen!!! Aufträgen, wenn Du sonst event.einen anderen festen Job auf Steuerkarte hast total überflüssig.
Viele Grüße!!! |
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