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promotionbasis.de
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<< Steuer: Identifikationsnummer :: Promotion in der Elternzeit? >> |
Autor |
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Gast
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Verfasst am: 23 Aug 2003 - 7:22
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zu 1.
Nein, nicht in jeder Stadt gibt es für Promotion einen Gewerbeschein. Es redet zwar alles von Globalisierung, aber innerhalb der BRD gibt es massive Unterschiede!
zu2.
Reisegewerbe brauchst Du als Promoter/in NICHT!
Gib mal den Suchbegriff ein, ich habe dazu schon in einem anderen Posting etwas geschrieben!
zu3.
Anschrift = Privatanschrift.....es sei denn, Du mietest Dir ein Büro / Ladenlokal, dann natürlich nicht!
zu4.
Brauchst Du nur einmal beantragen....die Zahlung kommt dann aus Nürnberg.....Du musst lediglich angeben, wenn Du umgezogen bist, aber keinen neuen Antrag stellen!
zu5.
Werbung / Promotion
Gruß
Bernd |
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Gast
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Verfasst am: 02 Okt 2003 - 8:30
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Das heißt ich könnte zur Agentur auch sagen ich habe eine Steuernummer das reicht????
Joey |
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Gast
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Verfasst am: 02 Okt 2003 - 9:26
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Hi Joey,
manchen Agenturen reicht ne Steuernummer,wenn ich das richtig mitbekommen habe.Aber immer mehr (scheint mir zumindest so) wollen ne Kopie des Gewerbescheins,bevor du den Auftrag bekommst....also werde ich mir den auch noch holen müssen.... |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2003 - 17:47
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chris2407 hat Folgendes geschrieben: | man man man das mit dem Gewerbeschein und den ganzen Steuern ist echt eine komplizierte Sache. |
keine angst, das ist im endeffekt nicht so hart.
was du brauchst ist eigentlich nur das UstG und das EstG. dann kannste alles was du brauchst nachschlagen.
bei der steuererklärung sind da felder für einnahmen aus organhandel und so. brauchste ja wahrscheinlich eh nicht. vom 50 feldern musste 3 ausfüllen.
musst nur ne gute E-Ü-rechnung machen und die summen eintragen.
so far... |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2003 - 23:26
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also muss ich jetzt als promoter immer am ende des Jahres ne Steuererklärung machen oder? Denn bis jetzt hatte ich mit sowas noch nie etwas am Hut.. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Okt 2003 - 23:50
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ja sicher musste das
aber wie gesagt, das ist kein problem.
die formulare sind im endeffekt leicht zu verstehen und eine einfach gegenüberstellung der einnahmen und ausgaben gesamt, ohne steuern und mit steuern ausgewiesen reicht da schon.
wenn du dann aber noch mehr absetzen willst (wird erstmal wahrscheinlich eh nicht der fall sein), dann wirds ein wenig mehr, aber auch alles lösbar. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Jun 2004 - 0:10
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Hey Ho,
Ist das normal , dass die Agenturen immer ein Gewerbeschein verlangen??
ich hab bisher immer auf Steuernummer gearbeitet!!Für mich klingt das alles sooooooooo ...hmmmm... |
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Gast
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Verfasst am: 15 Aug 2004 - 10:43
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Also die meisten Agenturen verlangen mittlerweile einen Gewerbeschein d.h. die Jobaussichten sind größer. Das Bedeutet wiederum deutsche Bürokratie und ein ganzen Tag herumrennen und verückt werden |
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Gast
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Verfasst am: 07 Sep 2005 - 13:32
Verkauf von Waren mit meinem vorhandenem Gewerbeschein ? |
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Hallo zusammen,
ich weiss nicht ob jemand on Euch in dem Bereich vielleicht Erfahrung hat und mir da weiterhelfen kann. Es geht um folgendes. Ich habe ja einen Gewerbeschein um diverse Promtion und Messejobs ausüben zu können was ich auch tue. Jetzt meine Frage, ist es möglich das ich mit meinem vorhanden Gewerbeschein auch ganz normal (z.B über Ebay) handel betreibe und Produkte ein + verkaufen wenn ich auf meinen Einkommensgrenzen zwecks Bafög / Krankenversicherung etc. achte ? Oder gibt es da Probleme z.b mit der MwSt. die ich ja als Kleinunternehmer bisher nicht berechnet habe ? Muss ich auf noch andere Dinge achten ? Ich bedanke mich schon mal für eure Antworten und Anregungen.
Gruß Jan |
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Gast
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Verfasst am: 09 Sep 2005 - 5:58
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Also Handel bei ebay... das ist bei der derzeitigen Gesetzeslage kein Zuckerschlecken. Sobald Du naemlich gewerblich taetig wirst (und da reicht schon alleine die Gewinnerzielungsabsicht!!!), gibt es sehr strenge Auflagen bei der Gestaltung der Auktionen selber (Informationspflicht, Widerrufsbelehrung) als auch sehr weitreichende Verbraucherrechte (Ruecksendung zu Deinen Lasten, Gewaehrleistung)... die Du widerum als einkaufender Gewerbetreibender selbst nicht in Anspruch nehmen kannst.
Kleines Beispiel: Du kaufst eine gebrauchte Waschmaschine und verkaufst sie weiter.... sollte sie innerhalb eines Jahres beim Endverbraucher nicht mehr funktionieren, musst Du nachweisen, dass der Fehler bei Lieferung noch nicht mal im Ansatz vorhanden war... ein ziemlich aussichtsloses Unterfangen.
Auch bei Nichtgefallen... Du musst zuruecknehmen und den Verbraucher so stellen, als wenn es nie einen Deal gegeben haette (sprich: Hin- und Rueckversand zu Deinen Lasten).... und wenn was wegkommt, ist Ersatz faellig.
Ich empfehle Dir dringend, mal die Diskussionsforen bei ebay zu lesen... das sind Horrorgeschichten pur, und viele Haendler und Moechtegernhaendler sind schon heftig auf die Schnauze gefallen. Vertraue nicht der Propaganda von ebay selbst oder irgendwelchen Ratgebern (so a la "So verdienen Sie sich dumm und daemlich mit ebay")... die Realitaet ist heute eine andere.
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 09 Sep 2005 - 9:38
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Ok danke für die Info. Da ich aber mit Produkten handeln möchte wo die Gewährleistungsansprüche keine so große Relevanz haben ist das nicht so wichtig. Wichtiger ist mir ob es da Probleme gibt mit meinem Gewerbeschein. Reicht dieser aus um das so zu betreiben oder muss ich auf noch andere Dinge achten ?
Vielen Dank
Gruß Jan |
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Gast
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Verfasst am: 09 Sep 2005 - 15:18
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Also mit dem Gewerbeschein, da wuerde ich zur Sicherheit mal beim Amt anrufen... koennte dann aber auch bei der Muellabfuhr zu Aenderungen fuehren (gibt's hier Threads zu).
Und wegen der MwSt.... gut moeglich, dass jemand mal eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt haben will (gerade bei Neuwaren wuerde ich auch eine haben wollen)... was Du natuerlich nicht machen kannst.
Trotzdem... lese mal eine Zeitlang quer in den Foren... das Verhaeltnis Kaeufer-Verkaeufer scheint etwas "gestoert" zu sein. U.a. ist es wohl Usus, vermeintliche Gewerbliche bei der Wettbewerbszentrale anzuschwaerzen, auch bei nur kleinen Nachlaessigkeiten in den Auktionsbeschreibungen. Das ist nicht mehr das ebay, wie ich es von frueher her kenne .
LG,
*** Sabine *** |
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Gast
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Verfasst am: 20 Sep 2005 - 12:20
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Hallo,
wenn ich mich noch erinnere hatte mal mein Steuerberater zu mir gesagt, bis zu einem Betrag von 150€ bin ich nicht Verplichtet die Mwst. auszuweisen, ab 150€ ist die Mwst. auf einer rechnung Pflicht. Ich weiß nun auch nicht wem man glauben kann. |
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Gast
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Verfasst am: 20 Sep 2005 - 12:46
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icequam200 hat Folgendes geschrieben: | Hallo,
wenn ich mich noch erinnere hatte mal mein Steuerberater zu mir gesagt, bis zu einem Betrag von 150€ bin ich nicht Verplichtet die Mwst. auszuweisen, ab 150€ ist die Mwst. auf einer rechnung Pflicht. Ich weiß nun auch nicht wem man glauben kann. |
Das stimmt so mal überhaupt nicht!
Wir haben aber wirklich genügend Threads, wo drinsteht, wie das mit der Mehrwertsteuer und Kleinunternehmerregelung funktioniert, ich verweise auf die Suchfunktion. |
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Gast
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Verfasst am: 20 Sep 2005 - 13:04
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Danke Dior, dann wurde ich mal wieder über was neues Unterrichtet. Habe mich halt auch nur auf die Aussagen meines Steuerberaters verlassen. |
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