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Rechnungsstellung: Die besten Fragen und Antworten Teil 1

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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Okt 2005 - 8:38

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Hmmmm.... Ihr sprecht also über Rechnungen per email INNERHALB einer email. Auf die Idee würde ich gar nicht kommen... schon alleine wegen der einzuhaltenden Formalitäten.

Ich erstelle die meisten meiner Rechnungen mittels promotionbasis (Rechnungstool)... dann habe ich einen pdf-file, den ich auch extern auf CD sichern kann.

Je nachdem, wie von der Agentur gewünscht, schicke ich die Rechnungen per Schneckenpost oder per email (als Anhang). Bei den per email verschickten Rechnungen hat noch niemand gemeckert, weil die Unterschrift fehlte... notfalls könnte ich immer noch einen Ausdruck unterschreiben und einen pdf daraus erzeugen (setzt natürlich geeignete Programme voraus).

LG,

*** Sabine ***
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LenaJL
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 06 Okt 2005 - 12:13

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Hallo,

Ja dass kann mal wohl so sagen dass ich neuling bin. Bin gerade vom ersten Casting zurück.
Aber das mit der Rechnung war ja schon geklärt *g*

Da ich Gastronomie habe, sprich ein Restaurant, habe ich kein Kleingewerbe... denke ich.

gruss Lena
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Okt 2005 - 13:41

Antworten mit Zitat  

hast du eigentlich eine ahnung von dem,was du da tust?
du hast ein restaurant und mit dem gewerbeschein willst du promo machen?????
Und denkst nicht, dass du kleingewerbler bist? weißt du das oder denkst du das nur???
Mache mir echt sorgen.... lol
Heike
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Okt 2005 - 14:38

Antworten mit Zitat  

Hallo Lena,

also, nur damit ich es bergreife, du hast einen Gewerbeschein, weil du Besitzerin einer Gaststätte bist. Jetzt ist dir langweilig und du willst Promo nebenher machen?

Da meine Schwester auch ein Restaurant besitzt, weiss ich dass du auf jeden Fall kein Kleingewerbler bist. Daber an deiner Stelle würde ich meinen Steuerberater noch mal anrufen, ich nehme an du hast einen, weil es eigentlich kaum ohne geht, wenn man nen eigenen Laden hat.
Zweitens würde ich noch mal nachschauen was auf deinem Gewerbeschein drauf steht, denn ich glaube kaum, dass alles was es an Promo gibt unter Gastronomie läuft.
Drittens solltest du dir genau überlegen, ob du diese beiden Sachen vermischen willst, und wenn ja, solltest du deinen Steuerberater noch mal aufsuchen, damit er deine Voraussteuer und so ein Zeug anpassen kann.
Viel Spass noch
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Okt 2005 - 20:33

Antworten mit Zitat  

aber generell könntest du sowas sicher als außerordentlichen ertrag bzw. außerordentlichen aufwand buchen schätze ich.

Grüße
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Okt 2005 - 21:00

Antworten mit Zitat  

krass, ich hatte noch nie mit einer Agentur zu tun, die rechnungen per email annimmt! gut zu wissen! meine schicken mir sogar meistens rechnungsausdrucke zu, die ausgefüllt (und unterschrieben) zurückgeschickt werden müssen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 06 Okt 2005 - 21:38

Antworten mit Zitat  

redhill hat Folgendes geschrieben:
krass, ich hatte noch nie mit einer Agentur zu tun, die rechnungen per email annimmt! gut zu wissen! meine schicken mir sogar meistens rechnungsausdrucke zu, die ausgefüllt (und unterschrieben) zurückgeschickt werden müssen...


Hatte ich auch schon, sogar mit zig Durchschlägen. Dann fülle ich natürlich die gewünschten Papiere aus (ergänze sie ggf. mit meiner Rechnungsnummer und dem Standardspruch wg. §19 UStG) und schicke die per Schneckenpost... wobei ich die vorher immer einscanne.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Okt 2005 - 7:59

Antworten mit Zitat  

diese geschichte mit den rechnungsvordrucken ist ja gut und schön und ich bin auch der überzeugung, dass es sicher für die agenturen einfacher ist, da es ja genügend promoter gibt, die keine rechnung schreiben können, oder wo sich immer mal wieder kleine fehler einschleichen.

dennoch sind wir ja alle selbstständige unternehmer, die ein eigenes auftreten am markt anstreben, um sich unter anderem vor dem vorwurf der scheinselbstständigkeit zu schützen.
aus diesem grund ist es eigentlich unabdingbar eigene rechnungen zu schreiben, oder am besten ( um sich vor fehlern zu schützen) das rechnungstool hier bei pb zu nutzen.
ausserdem sind externe, also von der agentur gestellte rechnungen, nicht in eine buchhaltungssoftware zu integrieren. was die zahlungsüberwachung und den mahnlauf vereinfacht.

generell gilt ja für rechnungen:

Abrechnungsvoraussetzungen

Neben den bisher bestehenden Abrechnungsvoraussetzungen wie

- Gewerbeschein
- Mehrwertsteuerbescheinigung

ist ab 2004 bei der Rechnungsstellung unbedingt darauf zu achten, dass die Vorgaben des Steueränderungsgesetzes eingehalten werden.

Folgende Anforderungen seitens des Gesetzgebers gelten ab 2004:

Damit eine Rechnung zum Vorsteuerabzug zugelassen wird, muss sie nach Vorgaben des Steueränderungsgesetzes ab 2004 enthalten:

1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
und des Leistungsempfängers,

2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

3. das Ausstellungsdatum,

4. eine fortlaufende Rechnungsnummer, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird,

5. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,

6. den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung oder bei Zahlung vor Rechnungsausstellung der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist,

7. das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die
Lieferung oder sonstige Leistung sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgeltes, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist, und

8. den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
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LenaJL
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 07 Okt 2005 - 22:02

Artikelbezeichnung?
Antworten mit Zitat  

Hallo,

kann mir jemand helfen?

wenn ich bei Artikelbezeichnung schreibe:

Tagespauschale für Messeeinsatz

ist dass dan ok??

Trotz lesen der Beträge zu diesem Theman habe ich es immer
noch nicht verstanden *aufdemschlaufsteh* was ist jetzt genau der Unterschied zwischen Rechnungsdatum und Ausstellungsdatum?
Wenn ich meine Rechnung am Tag der Aktion stelle sind dann beide gleich, oder nicht?

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Gast






BeitragVerfasst am: 08 Okt 2005 - 21:06

Antworten mit Zitat  

Nun, ich denke, dass 5 Rechnungen auf Vordrucken der Agenturen bei 40 eigenen Rechnungen dazu fuehren, jemanden als scheinselbststaendig einzuordnen, oder ? Very Happy

Ich mache das auch nur, wenn auf den Vordrucken spezielle Codes und Felder fuer die Bearbeitung innerhalb der Agentur vorhanden sind... sonst tut's auch eine meiner Rechnungen.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Okt 2005 - 11:46

Antworten mit Zitat  

Hallöle,

also ich führe unter dem Punkt Honorar immer die Einsatztage auf, multipliziert mit der Häufigkeit der Einsätze. Das klingt allgemein und ist Aussagekräftig genug. Ganz oben scheibe ich immer, worum es dabei geht. Aber da schreibt sicher jeder seine Rechnung anders. Und solange die wichtigen Punkte einer Rechnung eingehalten werden, ist die übrige Form zweitrangig. Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Okt 2005 - 22:06

Antworten mit Zitat  

...und Rechnungsdatum und Ausstellungsdatum sind üblicherweise dasselbe... keinen Kopf drum machen, Datum der Leistungserbringung muß natürlich auch drauf.

LG,

*** Sabine ***
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Gast






BeitragVerfasst am: 14 Okt 2005 - 7:51

Antworten mit Zitat  

Gehe mal unter "Deine Promotionbasis" in "Deine Rechnungen" !
Steht alles notwendige und wichtige dabei Wink

Lg
Marisa
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Okt 2005 - 10:21

Antworten mit Zitat  

hallo ertl!

ich erstelle abschließend immer nochmal eine endquittung, die ich dann
auch für die steuer verwende.

im gegensatz zu der debitorrechnung, die du der agentur geschickt hast
und die nur den offenen betrag ausweist, enthält vorgenannte dann auch
die zahlart und den betrag.

bei mir kam es erst einmal vor, dass ungefordert etwas mehr geld als
belohnung überwiesen wurde. ich habe dann in die endquittung noch
einen auslagenposten "tip" eingebaut, der meines wissens nach noch
nicht einmal als einkommen versteuert werden muss, weil es sich um
eine art schenkung handelt. nett ist dann, wenn du die endquittung an
deine agentur schickst, weil die dann auch einen beleg für den zuviel
gezahlten betrag haben.

den zweiten von dir genannten punkt hasse ich ja: nicht wegen 20 cent.
bei mir kam das jetzt zweimal vor bei mahnkosten. ich schicke beispiels-
weise zwei mahnungen per einschreiben und dann überweist mir die
agentur endlich das honorar, nicht aber die zusätzlich in den mahnungen
aufgelisteten portokosten und verzugszinsen.

da habe ich dann beides mal abgewägt, ob ich für die agentur nochmal
arbeiten will. bei einem fall habe ich dann eben für die übrig gebliebenen
rund sechs euro nochmal gemahnt und nicht locker gelassen. ich finde das
ein unmögliches geschäftsgebahren, ich mahne ja nicht zum spaß,
sondern weil die agentur fristen überzogen hat.

es grüßt, zwischenzeitlich etwas aufgebracht: Surprised
tobias
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LenaJL
Promo-Prof


Anmeldungsdatum: 19.09.2005
Beiträge: 162
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16 Okt 2005 - 20:59

Antworten mit Zitat  

danke marisa, ich wollte meine Rechnung auch unter promotionbasis machen aber das steht nichts weiter, ausserdem finde ich es blöd, dass dann beim ausdrucken unten steht promotionbasis....

aber danke erstmal für eure Hilfe
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