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Begleitender Thread Zahlungsziel Guide

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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 29 Nov 2011 - 13:28

Antworten mit Zitat  

Siehe oben:

https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=660

lol

Und bitte immer fleißig die Suche benutzen ...

Gruß,

Nicole von PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2011 - 13:40

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äh ja genau deswegen komm ich ja auf die Idee mit dem Mahnwesen O.o
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2011 - 16:26

Rechnung vom 25.10.
Antworten mit Zitat  

So. Ich hab mir jetzt die Threads zum ZAHLUNGSZIEL GUIDE und den Begleitender Thread zum Zahlungsziel Guide Thread durchgelesen.

Dazu hab ich jetzt ein paar Fragen:
- Muss ich ne Zahlungserinnerung schreiben oder kann ich direkt eine Mahnung schicken? Hab dem Herrn (scheint ne ein-Mann-Agentur zu sein) schon mehrere mails geschickt und ans Telefon und an sein Handy geht er nicht.
- Wenn ich eine Mahnung schicke, kann ich dort meine Kosten und Verzugszinsen berechnen, die durchs Telefonieren entstanden sind?
- Ab wann kann ich Verzugszinsen berechnen? Ab dem 30. Tag oder ab dem Tag, den ich auf der Rechnung stehen hab? (Benutze die Rechnungsvorlage von promobasis und deswegen weiß ich, dass alle Daten drauf sind und ich hab sie sogar nich mal kontrolliert. --> 14 Tage) Und wenn, wie berechnet man die?

~~~

Hab von ihm heute folgende mail bekommen:

liebe frau XXX,
ich habe den betrag eben nochmals angewiesen. bei uns war ein fehler in
der kontonummer. somit stimmte die kontonummer nicht mit der bankleitzahl
ueberein.
gruss
XXX

Da frag ich mich doch echt, warum ICH ihn darauf aufmerksam machen muss, die Daten noch mal zu überprüfen, wenn das eigentlich SEINE Aufgabe ist. Die andere Promoterin hat ihr Geld ebenfalls nicht bekommen. Ich geb ihm bis Freitag und wenn das Geld dann nicht drauf ist, schick ich ihm per Einschreiben mit Rückschein eine Mahnung.
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Gast






BeitragVerfasst am: 29 Nov 2011 - 17:07

Antworten mit Zitat  

Hallo edmerel!

Wo dus erwähnst: Wie berechnet man den Verzugsschaden? Und wie berechnet man "8% über dem Basiszinnsatz ab dem ersten Tag des Verzugs"? Woher weißt du, dass es 8% sind?
Sorry dass ich so unwissend frage, aber ich hab davon überhaupt keine Ahnung. Embarassed


edit:
Hab grad auf http://basiszinssatz.info/zinsrechner/ (hoffentlich bekomm ich jetz keinen aufn Deckel, weil ich den link hier gepostet hab) berechnet, was ich bei 8.00 Prozentpunkten über Basiszinssatz bei einem ausstehenden Betrag von 297€ bekommen würde. Rechnungsdatum: 25.10.2011: 1,50€. Kann das stimmen?
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 01 Dez 2011 - 16:57

Antworten mit Zitat  

Hallo Ratti,

habe jetzt mal selbst die Suche bemüht und das gefunden:

"Nach BGB fällt eine Rechnung nach 4 Wochen automatisch in den Verzug -
Zinsen sind ab diesem Datum ansetzbar mit 8% über dem Basiszinssatz BGB § 288 - "Zinsrechner für Verzugszinsen" gibts im net ".

Very Happy

Lieben Gruß,
Nicole von PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Dez 2011 - 19:50

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Hab ihm grad ne mail geschrieben, mal sehen, was jetz passiert...



Sehr geehrter Herr Weßing,

ich hatte zwar gehofft, dies vemeiden zu können, aber nachdem Sie mir seit nunmehr 6 Wochen mein Gehalt von 297€ schulden und auch nach mehrmaliger Aufforderung dieses nicht überwiesen haben, sehe ich mich gezwungen, ein Mahnverfahren gegen Sie einzuleiten. Sollten Sie auch darauf nicht reagieren, werde ich ein Inkassounternehmen mit Ihrem Fall beauftragen.

--
Mit freundlichen Grüßen,
Elisa Kirsten
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Dez 2011 - 19:57

Antworten mit Zitat  

Wenn nichts passiert, hast du auch nichts gekonnt. Bei sowas immer nach Musterbriefen schauen oder vorher im Forum fragen Wink
Da du auf die Begleichung einer Rechnung wartest, ist dir die Firma kein Gehalt schuldig, du bist dort schließlich nicht angestellt. Außerdem fehlt eine Fristsetzung, bis wann bezahlt werden soll, bis weitere Schritte eingeleitet werden. Last but not least hat eine Email keine Beweiskraft. Wie willst du nachweisen, dass er die Mail bekommen, geschweige denn gelesen hat?
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Gast






BeitragVerfasst am: 02 Dez 2011 - 20:05

Antworten mit Zitat  

Er hat grad geantwortet:

hallo frau xxx,

sie sollten ihre auszüge bei der xxx auch überprüfen. das geld müsste längst bei ihnen sein.

bei einleitung eines mahnverfahrens würde ich daher widerspruch einreichen - ich denke, diese kosten könnten sie sich sparen. bitte überprüfen sie ihre auszüge.

schönes wochenende
xxx

~~~

Er schreibt meistens alles klein und wird grundlos persönlich.
Ich hab jetzt bis 90 Tage zurück meine Daten überprüft (onlinebanking ist was Tolles Very Happy) und es ist def. nichts drauf. In seiner letzten mail hat er sich damit rausgeredet, dass er einen Zahlendreher in der Kontonummer hatte. (nachdem ich ihn darauf hingewiesen hatte, das zu überprüfen - bei mir passt alles, ich hab extra noch mal geschaut und die Vorlage benutze ich immer)

Musterbriefe hab ich hier im Forum schon gefunden und mich auch drüber eingelesen.
Stimmt, haste recht, war falsch formuliert. Wie heißt das in dem Fall? Honorar?
Frist stand in der Rechnung: 14 Tage. (ich benutze das tool von promotionbasis)
Hab ihm die mail nur als "Vorwarnung" geschickt und um ihm Druck zu machen, was aber offensichtlich nicht geklappt hat. Aber im Zweifelsfall kann ich ja nachweisen, dass das Geld nicht eingegangen ist.
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Gast






BeitragVerfasst am: 05 Dez 2011 - 11:04

Antworten mit Zitat  

So, neues von mir: Ich schicke ihm heute eine Mahnung. Habe mich auch schon mit einem Rechtsanwalt in Verbindung gesetzt. Mein Problem ist nur, dass der Vertrag nicht von ihm unterschrieben wurde und ich so das Gefühl hab, dass der das öfter durchzieht. Sollte er ums Verrecken nicht zahlen, werde ich mich auch mit der Firma in Verbindung setzen, für die ich gearbeitet habe. Denn die werden ihn sicher schon bezahlt haben.

Wünscht mir Erfolg! Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 07 Dez 2011 - 21:49

Antworten mit Zitat  

Das ist der andere grund. Wenn man eine korrekte Rechnung geschrieben hat und den richtigen Mahnlauf eingehalten hat, dann kann man ohne Angst haben zu müssen auch den Rechtsweg androhen bzw. auch bestreiten![/quote]

Die Kosten für das Mahnverfahren sind dann auch vorzufinanzieren und u.u. bei der Sorte von Firma schwer zu realisieren =Titel. Die zahlen entweder nicht weil sie nicht wollen aber können oder sie zahlen nicht weil sie nicht wollen und oder nicht können und gehen in Isolvenz. Glücklicherweise insgesammt die Ausnahme.

cu bo weihnachten
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doc4u
ABC-Schütze


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 28
Wohnort: Egling

BeitragVerfasst am: 14 Dez 2011 - 0:02

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Habe noch nie Probleme mit der Bezahlung gehabt. Rechnungen wurden bis auf eine pünktlich (Zahlungsziel 2-4 Wochen) gezahlt Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Dez 2011 - 16:25

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Boah krass, ein halbes Jahr na gott sei dank, hast es endlich bekommen Smile oh man ich verstehe auch nicht, arum sich einige, auch sogenannte Premiumagenturen soviel Zeit lassen, immer schön auf den letzten Drücker, echt ätzend Sad
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Dez 2011 - 17:12

Antworten mit Zitat  

Tini123 hat Folgendes geschrieben:
auch sogenannte Premiumagenturen soviel Zeit lassen


Was ist den eine "Premiumagentur"????
Doch nicht etwa Agenturen,die für "ein Appel und ein Ei" bei PB einen Premiumaccount haben.... lol

Zitat:
oh man ich verstehe auch nicht warum sich einige soviel Zeit lassen, immer schön auf den letzten Drücker, echt ätzend Sad


Wieso sollte ein Geschäftsbetrieb vor Fälligkeit seine Geschäftspartner bezahlen??? Wink

Wenn also eine mittelgroße Agentur jetzt in der Weihnachtszeit 100 Promoter in Einsatz hat diese ca. 20 Tage im Monat arbeiten,hast du etwa folgende Rechnung:

100€ Tagessatz x 100 Promoter x 20 Tage = Auszahlungsbetrag von 200.000€ (allein in einem Monat).

Ist es nicht schön,wenn man ein zinsloses Darlehnen in dieser Summe bekommt und damit arbeiten kann???

prosit
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 15 Dez 2011 - 17:26

Antworten mit Zitat  

Nanana, edmerel, wir wollen doch hier keine PB-Funktionen abwerten? Wink

Wenn das wording im Forum sich den Sprachlichkeiten des Betreibers anpasst, ist das doch zudem eine schöne Sache mr green

Weiter so yo

Ich kann mir allerdings auch gut vorstellen, dass hier die fünf Agenturen-Riesen gemeint sind. Oder die Top Ten. Oder so ...

LG,
Nicole von PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 15 Dez 2011 - 18:13

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PB-Team hat Folgendes geschrieben:
Nanana, edmerel, wir wollen doch hier keine PB-Funktionen abwerten? Wink


Abwerten???Auf gar keinen Fall!
Schließlich bin ich ja auch hier "Premiumpromoter" und auch stolz darauf! hehe

Zitat:
Wenn das wording im Forum sich den Sprachlichkeiten des Betreibers anpasst, ist das doch zudem eine schöne Sache mr green


Das stimmt!
Jedoch ist es mir bis heute unklar,was eine "Premiumagentur" ausmacht!?! hehe
Gute und schnelle Bezahlung sind es jedenfalls nicht.Exklusive Kunden auch nicht......
lol

Zitat:
Ich kann mir allerdings auch gut vorstellen, dass hier die fünf Agenturen-Riesen gemeint sind. Oder die Top Ten. Oder so ...


Ne,den Spruch habe ich nur von kleinen und mittleren Agenturen gehört.
Aber auch hier gilt:

Eigenlob stinkt! weihnachten
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