|
promotionbasis.de
|
<< Rechnungsstellung, Rechnungstool - Fragen & Probleme :: Riesterst Du mit? >> |
Autor |
Nachricht |
Gast
|
Verfasst am: 17 Jan 2012 - 15:06
Auftrag und Vertrag - Fragen & Probleme |
|
|
Hey ihr Lieben,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen oder hat schon die gleiche Erfahrung gemacht. Bei mir hat sich folgendes Problem aufgetan:
Ich war für eine komplette Messe gebucht und nun hat der Kunde seine Präsenz nach 3 Tagen aufgrund eines tragischen Unfalls abgesagt. Somit wurde auch uns Host und Hostessen seitens der Agentur die Kündigung ausgesprochen. Im Vertrag steht, dass dieser während der Laufzeit von beiden Seiten kündbar ist und das Recht zur fristlosen Kündigung unberührt bleibt.
Meine Frage: WAS kann ich für den Ausfall der restlichen 6 Tage noch konkret verlangen (es war ein Pauschalbetrag pro Messetag angesetzt)?
Danke für eure Antworten
|
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 17 Jan 2012 - 16:16
|
|
|
Steht auch was drin zu höherer Gewalt? Wahrscheinlich kann man das darunter "verbuchen", weil ja offensichtlich der gesamte Auftritt abgesagt wurde. In dem Fall wird man sicher versuchen dich ohne Vergütung abzuspeisen. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 17 Jan 2012 - 16:25
|
|
|
nein, von höherer Gewalt steht nichts im Vertrag...nur das, was ich geschrieben habe, steht unter "Kündigung". Also meinst du, da ist nichts zu machen? |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 17 Jan 2012 - 19:01
|
|
|
DanMat hat Folgendes geschrieben: | Steht auch was drin zu höherer Gewalt? Wahrscheinlich kann man das darunter "verbuchen", weil ja offensichtlich der gesamte Auftritt abgesagt wurde. In dem Fall wird man sicher versuchen dich ohne Vergütung abzuspeisen. |
Könnte ich aber auch so nicht nachvollziehen!
Schließlich besteht die Firma (höchstwahrscheinlich) nicht nur aus einer Person und somit wäre es ihr zumutbar gewesen einen Ersatz zu schicken.
Fragwürdig ist auch inwieweit das "Abbrechen" einer Veranstaltung überhaupt legitim ist,zumal eine Werbeagentur mit der Durchführung betraut wurde!
@TE:
Ich werde das Gefühl nicht los,dass hier was anderes im Argen ist und würde an deiner Stelle weiter nachforschen! |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 17 Jan 2012 - 19:58
|
|
|
Deine Annahme basiert auf einigen Unbekannten, ich kann nicht erkennen, dass der Auftritt von einer Agentur organisiert wurde, da wurde sicher nur das Personal bestellt.
Ich würde da einfach mal bei der Agentur nachfragen, wie man gedenkt den Ausfall zu vergüten. Schließlich hast du dir alle Tage freigehalten.
Aber halt uns auf dem Laufenden, wir wollen wissen, was nun genau war |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 18 Jan 2012 - 7:03
|
|
|
Grundsätzlich sind Sie als Hostess oder Host auf einer Messe Arbeitnehmer. Sollten Sie rechtswidrig selbständig tätig geworden sein, dürften Ihre Ansprüche entsprechend schwer durchsetzbar sein.
Falls Sie aber einen regulären Arbeitsvertrag haben, so gilt für Sie der reguläre Kündigungsschutz. Angesichts der hier wohl tatsächlich vorliegenden höheren Gewalt wird eine zivilrechtliche Klärung wenig bringen, so dass ich anregen würde, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine (zumindest teilweise) Abfindung zu verständigen. |
|
Nach oben |
|
|
PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
|
Verfasst am: 18 Jan 2012 - 13:43
|
|
|
Hallo FMaGZ,
wie schon erwähnt, sind hier natürlich einige Fragen offen. In erster Linie fällt mir auf, dass Du wörtlich von einem 'tragischen Unfall' schreibst, der zu Deinem Ausfall geführt hat.
Ich frage mich an dieser Stelle, ob die Diskussion um eine Ausfall-Forderung und die Art und Weise ihrer Eintreibung überhaupt angebracht ist.
Da hier ja alle Anwesenden Geschäftsleute sind, können sicher auch alle nachvollziehen, wie es wohl ist, aufgrund einer solchen Angelegenheit mal eben auszufallen und dann noch gegen Forderungen kämpfen zu müssen.
Letztlich stimme ich DanMat zu: Frag doch einfach mal nett nach bei der Agentur (ich habe Dich so verstanden, dass eine zwischengeschaltet war). Ich würde aber an Deiner Stelle nicht zu viel Energie hinein stecken. Gegen einen Unglücksfall kann man nichts machen außer Verständnis zu zeigen . Ist ja sicher für alle Beteiligten dumm gelaufen.
Halt uns auf dem Laufenden.
LG,
Nicole von PB-Team _________________ _
_ Hilfe, Tipps & Tricks ___ Tipps & Tricks | Hilfe-Themen | Häufig gestellte Fragen
_ Besucht uns auch auf __ Facebook | Twitter | Google+
_ |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 18 Jan 2012 - 14:23
|
|
|
laurin70 hat Folgendes geschrieben: | Grundsätzlich sind Sie als Hostess oder Host auf einer Messe Arbeitnehmer. Sollten Sie rechtswidrig selbständig tätig geworden sein, dürften Ihre Ansprüche entsprechend schwer durchsetzbar sein.
|
Und das ist wieder mal völliger Quatsch!Und da braucht man auch wieder keine Urteile aus der Schweiz dazuziehen!
User "laurin70" ist eben unbelehrbar!
Und "laurin70" was macht dein Schild mit "2012 geht die Welt unter" - hast du für dieses Jahr ein neues???? |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 18 Jan 2012 - 14:34
|
|
|
Na, dann führen Sie mal ein Zivilverfahren mit Rechtsansprüchen aus einem allgemeinverbindlich sittenwidrigen Beschäftigungsverhältnis. Welcher Promoter legt da mal eben so die rund € 1200,- Vorschüsse und Gerichtskosten aus? Oder machen Sie das? Wäre eine Idee... |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 18 Jan 2012 - 15:37
|
|
|
Zitat: | Na, dann führen Sie mal ein Zivilverfahren mit Rechtsansprüchen aus einem allgemeinverbindlich sittenwidrigen Beschäftigungsverhältnis. |
Den Fall hatten wir schon - und hier hast du "Schweizer" Urteile zitiert und ich habe sie mit deutschen Urteilen widerlegt!
Zitat: | Welcher Promoter legt da mal eben so die rund € 1200,- Vorschüsse und Gerichtskosten aus? Oder machen Sie das? Wäre eine Idee... funny |
So wann kostet ein Zivilverfahren,bei dem es um ein paar hundert Euro geht standardmäßig im ersten Rechtszug 1200€???
Für Studis und Co. kommt zudem PKH in Betracht. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 19 Jan 2012 - 7:03
|
|
|
Suchen Sie nicht Fragen, sondern Antworten. Ich, im Gegensatz zu Ihnen, bin vom Fach und kann daher jedem "kleinen" Promoter nur abraten, bei derartigen Sachverhalten zu klagen - und das weiß ich aus Erfahrung, nicht aus Vermutung (so wie Sie)
Vielmehr muss es darum gehen, Rat und Hilfe zu leisten, wie sich solche Fehler in Zukunft vermeiden lassen. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 19 Jan 2012 - 14:30
|
|
|
laurin70 hat Folgendes geschrieben: | Suchen Sie nicht Fragen, sondern Antworten. Ich, im Gegensatz zu Ihnen, bin vom Fach und kann daher jedem "kleinen" Promoter nur abraten, bei derartigen Sachverhalten zu klagen - und das weiß ich aus Erfahrung, nicht aus Vermutung (so wie Sie)
|
Vom Fach!?!
Das behauptest du immer,man merkt davon leider nichts!
Auf der Seite davor steht nämlich alles nochmal!
Und liebe "laurin70",dass man demselben Mist und Quatsch nocheinmal schreibt,heißt nur,dass man es leider selber glaubt. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 19 Jan 2012 - 15:46
|
|
|
Nun ja, dann ist das wohl so. Irgendwann, wenn Sie mal Ihr Studium abgeschlossen ( ) und ein bißchen Berufserfahrung gesammel haben, lade ich Sie mal zu einem Heißgetränk ein, dann können Sie mal so richtig Frust ablassen und müssen hier nicht immer die Foren zumüllen.
Bis dahin erkläre ich Ihnen hier gerne weiterhin, wie es in der weiten Welt da draußen wirklich steht. |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 06 Feb 2012 - 1:45
|
|
|
Hi sahajika,
Ich hatte dass Problem als ich für einen Eventdienstleister in der Philharmonie Essen sowie Duisburg (Mercatorhalle) gearbeitet habe .
Ich war offiziell für den Eventservice dort(auf Gewerbeschen) ,der wiederrum von HochTief angeheuert worden war.
Mir wurde nicht mal ein Vertrag vorgelegt ,sondern irgendwann brühwarm nebenbei erzählt:" Ach ja ,wenn was kaputt geht achtet drauf das zumindest ein Festangestellter von HochTief Vorort ist sonst müsst ihr das zahlen...."
Der Witz war das HochTief auf Grund von Scheinselbständigkeit usw. immer glauben wollte (wider besseren Wissens), dass wir Angestellte des Eventservices sind .
Also wenn jemand gefragt hat und hieß es immer das sind keine Selbstständigen sondern Mitarbeiter der Firma XY ,aber hatten keine Privilegien die einem Angestellten zu Teil werden und wurden gedrängt uns selbst zu versichern....
Hilft dir vllt. nichts aber ne Betriebshaftpflicht is nicht teuer aber notwendig....
Gruß |
|
Nach oben |
|
|
Gast
|
Verfasst am: 01 März 2012 - 18:30
|
|
|
Hallo Leute ,
Ich habe da ein Problem mit einer Agentur , ich schildere das mal so :
Monate lang lief die zusammenarbeit hervorragend dann eines tages wo ich frei hatte hat die Agentur mich angerufen und gefragt ob ich nächsten tag wo anders für einen tag arbeiten kann , ich habe das öfters schon gemacht doch genau am nächsten tag hatte ich schon was wichtiges vor und verneinte das Angebot recht freundlich , 2 std später kamm per mail die jobanfrage und solle doch bitte zusagen was ich nicht gemacht habe .
Am nächsten Tag kam eine mail wo drin stand das mein job für nächsten Monaten ( 16 tage a 75 € + Provi) gekündigt sei !!!!
Original : auf Grund deines Verhaltens und der fehlenden Absage.BOAH
Steht mir ein Schadenanspruch zu ist meine Frage ?
Jobzusage und Vetrag besteht .
So darf doch keine Agentur Mit den Promotern umgehen .
Danke |
|
Nach oben |
|
|
|
Seite 1 von 11 | Gehe zu Seite 1, 2, 3 ... 9, 10, 11 Weiter |
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
|
|
|
Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Du kannst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
Powered by phpBB © 2001, 2002 phpBB Group Deutsche Übersetzung von phpBB.de
|