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<< Absage 3 Tage vor Arbeitsbeginn :: Fragen zu Nebentätigkeit / Gewerbeschein / Steuer / Konto >> |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2010 - 17:22
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ja, ich kam mit dem Argument, dass wenn ich mit arbeiten anfange ohne Gewerbesein, es ja Schwarzarbeit wäre und dann womöglich Bußgeld zahlen muss, weil die Tätigkeit "schwarz" ist.
Ja und sie meinte daraufhin, dass es nun mein unternehmerisches Risiko ist auf mal Miese zu machen....
Also echt zum verzweifeln die Antwort!![/b] |
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Gast
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Verfasst am: 09 März 2010 - 17:31
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ach das übliche, wie schon viele andere geschrieben haben, ...
....,dass ich ja nicht meinen eigenen Stand auf der Messe haben würde und da selbstständig ohne irgendwelche Vorgaben arbeiten würde.
So wollte alles haargenau wissen, auf welcher Messe ich das machen will und ich sollte eine genaue Bezeichnung für meine Tätigkeit sagen, so das es jeder Leihe versteht...
Daraufhin ich, ja das habe ich Ihnen doch schon gerade eben alles erklärt und gesagt!!
und sie: " Ja dann müssen sie mal vorbeikommen und ein Formular ausfüllen und ihre genaue Tätigkeit angeben, sodass es jeder Leihe versteht und dann lass ich es von meinem Chef überprüfen ob das geht.
Also ich seh da echt keine Chance!! |
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Gast
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Verfasst am: 03 Nov 2010 - 12:21
Gewerbe in Stuttgart anmelden - unmöglich? |
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Hallo zusammen,
ich habe jetzt hier schon öfters im Forum gelesen,dass es in Stuttgart ein echtes Problem ist,ein Gewerbe als Messehostess anzumelden.
Ich selber habe das gleiche Problem,ich habe September einen Messejob gemacht und ein paar Tage vorher dafür Gewerbe beantragt.
Tja leider kam ein Schreiben,dass "Dienstleistungen aller Art" nicht eingetragen werde kann,ich solle die Tätigkeit genau beschreiben.
Gut,also habe ich "Messehostess und Übersetzungsservice" angegeben. Auch das ging nicht, und mir wurde auch eine Kopie von diesem Gerichtsurteil geschickt,Dann habe ich dort angerufen,meine Sachbearbeiterin war nicht da und witzigerweise wusste die andere nicht mal,dass es dazu ein Urteil gibt und dass man Messehostess nicht anmelden darf.Verwirrung.
Dann habe ich am nächsten Tag nochmal angerufen bis ich meine äußerst liebenswürdige Sachbearbeiterin Frau Raatz mir doch sehr nett zu verstehen gegeben hat,dass sie auf keinen Fall irgendwas mit Messe auf Gewerbeschein machen kann und ich richtig Ärger kriegen würde blabla und dass sie das bestimmt nicht zulässt.Klasse.
Also habe ich es ein drittes Mal versucht,dieses Mal etwas anders: "Betreuung und Assistenz von verschiedenen Marketingmaßnamen bei diversen Firmen". Dachte ich,ok,das wird ja jetzt wohl gehen,weil im Studium habe ich ich viel mit Websites zu tun,das würde ich auch nebenher gern mit dem Gewerbeschein machen,dann umschließt der Begriff ja alles.
Falsch gedacht!Die Sachbearbeiterin hat was dagegen,juhu.
Langsam bin ich mit meinem Latein am Ende.Gibt es jemand hier,der in Stuttgart ein Gewerbe für Messen anmelden konnte und ja,mit welcher Beschreibung?
Ich bin sehr verzweifelt und würde mich über euren Rat freuen! |
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Gast
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Verfasst am: 03 Nov 2010 - 14:27
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Das geht nicht,egal ob in Stuttgart oder woanders!
Da du das Urteil kennst,ist es somit vorsätzlicher Sozialversicherungsbetrug.
Somit einfach die Messetage auf LSK abrechnen.
(Abgesehen davon,wäre es unssinig für einen Job ein Gewerbe anzumelden:
1)Finanziell (ein GS kostet zwischen 20-40€).
2)Als Abrechnung über LSK hast du als Studentin keinerlei Nachteile. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Jun 2011 - 15:07
Gewerbeschein verweigert: Promotion+Gewerbeschein =Strafbar? |
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Hallo ihr, ich lese hier seit monaten immer wieder und bin nie auf einen grünen zweig gekommen, weil ich nie etwas zur aktuellen Sachlage finden konnte.
es ist so, ich habe vor bald einem halben jahr als promoter gearbeitet. ich bin spontan auf den job angesprungen und hatte von promotion an sich überhaupt keinen blassen schimmer. auf dem vertrag stand, ob ich auf lohnsteurerkarte arbeiten möchte oder ob ich einen gewerbeschein besitze. da ich student bin und mich bisher nie mit promotion auseinandergesetzt habe, habe ich natürlich nicht daran gedacht dass es probleme geben könnte, wenn ich nur eine lsk habe. mein auftragsgeber hatte mich auch nicht darauf hingeweisen, dass es ein problem geben könnte.
ich habe also als promoter gearbeitet und zwar 10 tage lang für etwa 100 euro am tag, so hieß es.
ich habe das geld nie erhalten, weil die agentur mir auf nachfragen sagte, ich brauche einen gewerbeschein, weil eine bezahlung anders überhaupt nicht möglich sei.
gut zu wissen, denn das gaben die mir erst NACH dem job zu erkennen (das das auf der auftragsbestätigung auch stand, habe ich natürlich auch erst später gelesen, aber ich habe dem vertrag einfach mehr aufmerksamkeit geschenkt. der fehler liegt bei mir aber..)
die rieten mir einfach einen gewerbeschein zu beantragen und dann wäre die zahlung überhaupt kein problem.
ich war also hier in stuttgart beim gewerbeamt und die unfreundliche frau am schalter sagte mir, dass es strafbar sei als promoter mit gewerbeschein zu arbeiten. diese gesetzgebung sei seit 2005 (oder 2006) in kraft.
sie gab mir auch einen entsprechenden ausdruck mit der 'neu' regelung.
auf meinem anmeldebogen hatte ich dinge wie "dienstleistungen aller art, verkaufsberatung, kundenbetreuung im Firmenkontext, promotionstätigkeit" angegeben.
ich habe das der agentur damals auch mitgeteilt, habe aber nie eine antwort bekommen, habe aber auch nicht nachgehakt, weil mich die sache echt nur noch aufgeregt hat und so unendlich viel zeit in anspruch genommen hat (ich habe wegen dem job fast drei wochen an der uni gefehlt und hatte zu allem überfluss massiven stress mit meinen profs aus diesem grund. also... echt undankbar von allen seiten)
es ist nun ja so, dass ich das geld NICHT bekommen habe, dass mir eigentlich zusteht, denn andernfalls hätte ich umsonst gearbeitet, was in diesem land unter strafe steht, da es eine schriftliche vereibarung gab. im vertrag steht nichts von einer frist, bis wann ich eine rechnung geschrieben haben muss um eine zahlung zu bekommen. lediglich wann ich nach einreichen der rechnung mit einer zahlung rechnen kann.
fragen:
1)das ganze ist ein halbes jahr her, kann ich überhaupt noch eine zahlung bekommen?
2) wieso hat es mit dem gewerbeschein nicht geklappt? ich habe im forum soviele unterschiedliche beiträge gelesen, dass man absolut nicht schlau werden kann. was hat es mit dieser gesetzmäßigkeit auf sich?
3) ist es möglich einen gewerbeschein für eine tätigkeit nachträglich zu holen? ich dachte, es gäbe kein problem, da ich ja auch keine zahlung erhalten habe.
4) liegt der fehler wirklich zu 100% nur bei mir? und ist es wirklich überhaupt gar nicht möglich wegen einer einmaligen sache nicht auf lsk abzurechnen?
5) Als freiberufler darf man auch ohne gewerbeschein rechnungen schreiben, könnte ich das dann nicht auch so tun?
falls ihr hier überschneidungen mit anderen themen seht: sorry, ich habe nur beiträge aus den jahren vor der gesetzänderung gefunden...
Vielen dank für eure hilfe!! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jun 2011 - 7:48
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Grundsätzlich würde ich Ihnen empfehlen, sich in dieser Sache rechtlich beraten zu lassen. Hätten Sie es mit einer seriösen Agentur zu tun, dann müßten Sie nicht dieses Forum aufsuchen. Um auch andere Promoter zu schützen, sollte man also diese Agentur in Frage stellen. Das Gewerbeamt mit seiner unfreundlichen Dame am Schalter wird Ihnen da kaum eine Hilfe sein, zumal die Aussage, Promotion + Gewerbeschein sei strafbar, absoluter Blödsinn ist. Falls Sie keinen Anwalt aufsuchen können/wollen und auch die ÖRA für Sie nicht in Frage kommt - vielleicht kennen Sie ja jemanden bei sich an der Uni aus der juristischen Fakultät
Forderungen, wie Sie sie haben, müssen erst der richtigen Kategorie zugeordnet werden. Haben Sie tatsächlich als Arbeitnehmer gearbeitet und damit Ansprüche aus einem Arbeitsverhältnis, so gelten hier ganz andere Verjährungsfristen als aus einem Vertrag, in dem Sie als selbständiger Unternehmer eine Leistung erbracht haben. Ich kann Sie aber beruhigen: In beiden Fällen haben Sie auch jetzt noch Anspruch auf Ihr Geld.
Einen Gewerbescheinn kann man sich grundsätzlich NICHT nachträglich holen. Sie können auch nicht Auto fahren und dann den Füherschein machen.
Für die Frage, ob Sie in einer Promotion selbständig sind, beurteilen die Rentenversicherungen die Tätigkeit, die ausgeübt wird und treffen dazu eine Status-Feststellung, ggf. durch Prüfung der tatsächlichen Verhältnisse durch die Zollbehörden. Es gibt dazu keinen Katalog - es ist also nicht alles von A-K gut und von L-Z schlecht. Am besten schildern Sie kurz, was Sie gemacht haben, dann ließe sich dazu schon mehr sagen.
Und natürlich können Sie auch einen einmaligen Job auf Lohnsteuerkarte abrechnen - hier fragen Sie am besten Ihr örtliches Finanzamt. |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jun 2011 - 14:13
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Hallo Laurin70,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe über die Promotionsagentur bei einem großen Energiekonzern gearbeitet. Ich habe dort als kurzzeitige Unterstützung zusammen mit etwa 20 weiteren Promotern beim Beschwerdemanagement (Callagent, wenn man so möchte), neben regulären Angestellten des Energiekonzerns gearbeitet. Hierfür wurde mir ein kurzzeitiger Ausweis mit Lichtbild beim Energiekonzern erstellt. Ich habe, bevor ich die eigentliche Tätigkeit begonnen hatte, zusammen mit den anderen Promotern (ich nenne meine ehemaligen Kollegen Promoter, da sie über die Promotionsagentur, bei der sie überwiegend 'Werbetätigkeiten' im Bereich Promotion gemacht hatten, bis sie zu diesem Job kamen. Der Vertrag wurde jedoch über die Promotionsagentur abgeschlossen, nicht aber über den Energiekonzern selbst! Vermutlich klingt es nicht sehr sinnvoll, jedoch war es in meinem Fall sogar noch einen Schritt komplizierter: Zwischen meiner Agentur und dem Energiekonzern lag noch eine Promotionsagentur, welche von dem Energiekonzern beauftragt wurde. Diese Agentur wiederum hat meine Agentur beauftragt, bei welcher ich letzlich den Vertrag abgeschlossen hatte.)
eine 4-Tägige Schulung absolviert, welche pro Tag mit 70 Euro vergütet werden sollte.
wieso teilte mir meine agentur mit, dass eine abrechnung nicht auf lohnsteuerkarte möglich ist? Zudem wurde mir auch gesagt, ich könne nachträglich einen gewerbeschein einreichen.
Halten sie es für sinnvoll, wenn ich mich direkt an das Finanzamt wende?
Die Zahlung meiner Arbeit erfolgte definitiv an meine Promotionsagentur, die die Zahlung lediglich weiterleiten sollte.
Da ich mir in keinster weise über die konsequenzen im klaren bin, wollte ich nicht direkt einen Anwalt einschalten...
Aber Danke für den Hinweis, ich werde mich an einen Dozenten wenden! |
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Gast
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Verfasst am: 05 Jun 2011 - 17:29
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Ganz schlimm. Hier haben Sie es mit einem der klassischen Fälle zu tun, in denen Arbeitskräfte, die unerfahren am Arbeitsmarkt sind, ausgebeutet werden. Wenn Sie in einer Firma arbeiten, in der andere Mitarbeiter des gleichen Unternehmens die gleiche Arbeit tun - nur eben als Angestellte - so ist dies einer der gravierendsten Hinweise auf eine strafbare Handlung seitens der Agentur durch Einsatz scheinselbständiger Subunternehmer.
Grundsätzlich liegt hier ein klassischer Fall von Arbeitnehmerüberlassung vor, für den Ihre Agentur eine Erlaubnis der örtlich zuständigen Regionaldirektion der Agentur für Arbeit benötigt - und wohl nicht hat, weshalb die Promoter eben "irgendwie" abgerechnet werden.
Ich würde Sie hier gerne weiter beraten, möchte Ihnen aber aufgrund der eindeutigen gesetzlichen Lage raten, sich sofort an die örtlichen Zollbehörden zu wenden, da hier die Verantwortlichen der Agentur gleich für mehrere Straftaten in Frage kommen.
Ich kann hier nur allen Promotern, die ähnliche Zustände erlebt haben, raten, sich an die Behörden zu wenden. Ausbeutung von Arbeitskraft ist kein Kavalierdelikt und schadet Allen! |
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Gast
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Verfasst am: 22 Feb 2012 - 21:36
Ablehnung der Vergabe einer Steuernummer |
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Hallo,
ich habe schon vor längere Zeit meinen Gewerbeschein geholt, mich aber dann bei der Beantragung der Steuernummer nicht wirklich damit befasst auf was ich da achten muss. Habe zur Zeit meiner Antragsstellung nur für einen Arbeitgeber gearbeitet und das auch angegeben, habe aber mittlerweile weitere Jobs in Aussicht.
Hab glaube ich einiges falsch angegeben, woraufhin die Steuernummer abgelehnt wurde. Als Gründe wurden genannt:
- es wird lediglich die eigene Arbeitskraft geschuldet
- keine uneingeschränkte Bestimmung über Ort, Zeit, Inhalt und Art und Weise der Tätigkeit
- Es wird kein UNternehmerrisiko getragen
- Leistungserbringung nur in eigener Person
- Keine Belastung mit Geschäftskosten
- Schulden der eigenen Arbeitskraft und nicht eines Arbeitserfolges
- Kein Kapitaleinsatz
- Gestellung von Arbeitsmitteln
Habs also ganz gut abbekommen. Habe mich daraufhin mal bisschen erkundigt, was eigentlich so abgeht und das als Antwort geschrieben:
Sehr geehrter Herr Hovenbitzer,
ich beantrage hiermit erneut die Vergabe einer Steuernummer für eine gewerbliche Tätigkeit.
Zum Zeitpunkt meiner Antragsstellung war das Flamingo Royal noch mein einziger Auftraggeber, allerdings ist es denke ich für Existenzgründer nicht außergewöhnlich, dass sie nicht von Anfang an einen voll entwickelten Kundenstamm haben. Mittlerweile habe ich weitere Betriebe gefunden für welche ich verschiedene Promotionaufgaben, wie beispielsweise das Verteilen von Flyern, übernehme. Über Ort, Zeit und Durchführung meiner Arbeit kann ich frei entscheiden und bin nicht den Weisungen meiner Auftraggeber verpflichtet. Auch Preis und Konditionen meiner Arbeit werden von mir bestimmt. Meinen Kundenstamm gedenke ich in Zukunft weiter auszubauen, anbei sende ich ihnen ein Schreiben eines meiner neuen Auftraggeber, um dies zu bestätigen.
Sicherlich wurde die Vergabe abgelehnt, da ich mich in meinem Fragebogen nicht eindeutig genug ausgedrückt habe, ich wurde allerdings von einem Bekannten auf das Urteil v. 5.10.2006, 14 K 117/06 hingewiesen, nach welchem die Finanzbehörde an die beabsichtigte unternehmerische Tätigkeit von Existenzgründern keine zu hohen Anforderungen stellen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Habe jetzt schon wieder eine Ablehung bekommen. Wollte jetzt mal persönlich beim Finanzamt vorbeigehen. Hoffe jemand kann mir vielleicht ein paar Tipps geben, wie ich argumentieren soll wenn ich da bin und auf was ich so achten sollte.
Wenn Finanzamt wieder absagt bleibt als einziger Ausweg, dass ich von dem Auftraggeber für den ich bisher gearbeitet habe auf 400-Basis und als Arbeitnehmer das Geld bekomme, oder?
HELP ME!!
Danke im Voraus |
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Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2012 - 6:57
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1. Vergabe der Steuernummer
Die Finanzbehörde hat auf Antrag eine Steuernummer zu vergeben und hat keine rechtliche Handhabe, dies zu verweigern, zumal sie nicht für die Beurteilung zuständig ist, ob eine Tätigkeit selbständig ist - oder eben nicht. Lassen Sie sich im Zweifelsfall die Rechtsgrundlage nennen, nach der die Steuernummer verweigert wird.
2. Für eine Selbständigkeit ist es völlig unerheblich, ob Sie 1 oder 1000 Auftraggeber haben - entscheidend ist immer nur, WAS Sie in Ihrem jeweiligen Job machen. Beispiel:
Montag: Flyer verteilen für Agentur A = selbständig
Dienstag: Messehostess für Agentur B = scheinselbständig
Mittwoch: Verkostung im Supermarkt für Agentur C = selbständig
Donnerstag: Gastroservice bei einem Event für Agentur D = scheinselbständig
usw.
3. Das Finanzamt hat mit dem Kriterienkatalog grundsätzlich recht. Auch Ihre Argumentation, Sie könnten über Ihre Arbeit selbst bestimmen und ihren Verdienst selbst verhandeln, ist mehr als fragwürdig. In den meisten Jobs (auch hier auf dieser Plattform) gibt es Briefings und Aktions-Vorgaben, dazu werden Stundenlöhne vorgegeben).
4. Sie können sich nicht aussuchen, ob Sie einen bestimmten Job selbständig machen oder nicht. Entweder Sie sind selbständig - mit allen erforderlichen Kriterien (siehe Katalog Finanzamt) - oder eben nicht. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2012 - 9:50
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laurin70 hat Folgendes geschrieben: |
3. Das Finanzamt hat mit dem Kriterienkatalog grundsätzlich recht. Auch Ihre Argumentation, Sie könnten über Ihre Arbeit selbst bestimmen und ihren Verdienst selbst verhandeln, ist mehr als fragwürdig. In den meisten Jobs (auch hier auf dieser Plattform) gibt es Briefings und Aktions-Vorgaben, dazu werden Stundenlöhne vorgegeben).
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By the way, Selbstständige schreiben Angebote keine Bewerbungen! |
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Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2012 - 10:05
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Theorie und Praxis. Theoretisch sollten das Angebote sein, die auch die eigenen Honorar - Vorstellungen enthalten, in der Praxis findet das allerdings kaum statt. Hier geht es eher um "Bewerbungen", was von den meisten Agenturen so auch lanciert wird. |
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Gast
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Verfasst am: 23 Feb 2012 - 14:19
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Darum gehts doch gar nicht!
Momentan muss man aufgrund von Überprüfungen der Rentenversicherung höllisch aufpassen,was man sagt.Denn jedes falsche Wort wird in die Wagschale geworfen.
"Bewerbungen auf Jobauschreibungen" (den die macht nur einer,der ein dauerhaftes,abhängiges Arbeitsverhältnis eingehen will) klingt auch anders als "Bewerbungen auf Ausschreibungen" (das machen Selbstständige). |
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Gast
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Verfasst am: 24 Feb 2012 - 6:35
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Wenn ich das mal so salopp ausdrücken darf: Es ist furzegal, was man gegenüber der Rentenversicherung angibt - ausschlaggebend sind immer die tatsächlichen Verhältnisse.
Erst vor kurzem hatte ich mit einer Eventagentur zu tun, die vom Zoll geprüft wurde. Im dortigen Verfahren hatten die Kleingewerbetreibenden angegeben, sich auf ein Promotion-Basis - Angebot beworben zu haben, in dem der Stundenverdienst mit € 11.50 vorgegeben und nicht verhandelbar war. Tatsächlich wurde auf einer Firmenpräsentation gekellnert - also eine klassichen Arbeitnehmer-Tätigkeit. Die Fragebögen, die dann von der Rentenversicherung kamen, wurden mit Hilfe des Agentur-Chefs so geschickt beantwortet, dass die Rentenversicherung die Selbständigkeit anerkannt hat.
Es bleibt auch hier dabei: Wo kein Kläger, da kein Richter. |
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Gast
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Verfasst am: 24 Feb 2012 - 15:18
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laurin70 hat Folgendes geschrieben: | Wenn ich das mal so salopp ausdrücken darf: Es ist furzegal, was man gegenüber der Rentenversicherung angibt - ausschlaggebend sind immer die tatsächlichen Verhältnisse.
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Das ist von Rentenversicherung zu Rentenversicherung und Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter aber unterschiedlich und deshalb auch nicht "furzegal".
Es wird ja grundsätzlich das Antwortschreiben ausgewertet und das Zoll und Co. gerade noch am prüfen sind ist genauso wahrscheinlich,wie 2 Sechser im Lotto hintereinander.Nicht desto trotz liefert "Kommisar Zufall" noch die besten Ergebnisse..... |
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