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Gast
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Verfasst am: 01 März 2012 - 19:17
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Was steht denn im Vertrag zu den Kündigungsbedingungen? |
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Gast
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Verfasst am: 01 März 2012 - 23:33
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Kündigung, Aufrechnung, Vertragsstrafe
33. Beide Seiten sind berechtigt, das Auftragsverhältnis aus wichti-gem Grund zu kündigen. Als wichtiger Grund für die Kündigung seitens des AG ist insbesondere, aber nicht abschließend, anzuse-hen: 1. Wenn ein berechtigtes und begründetes Interesse des Kunden des AG aufgrund von grob unprofessioneller Leistungser-bringung des AN und/oder Gefährdung der Aktionsziele besteht (z.B. durch Alkoholkonsum während der Aktionsdurchführung, ganz oder teilweise Nichtdurchführung vereinbarter Aktionstage durch den AN, fehlerhafte Vermittlung des spezifischen Aktionszieles).
2. Wenn der AN gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 2b, 4, 6, 7, 8, 14, 19, 20, 22, 23, 32b verstößt.
34. Der AN ist nicht berechtigt, wegen Forderungen gegen den AG aufzurechnen oder das Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
35. Verstößt der AN schuldhaft gegen seine Verpflichtungen aus Ziffer 2b, 4, 14, 19, 20, 22, 23, 32b so wird eine Vertragsstrafe in Höhe bis zu 1000,00 € fällig, welche der AG nach seinem billigen Ermessen festsetzt und gegenüber dem AN geltend macht und ggf. vom Honorar einbehält. Die Vertragstrafe ist vom zuständigen Amtsgericht überprüfbar. Die Einrede des Fortsetzungszusammen-hangs ist ausgeschlossen. Dem AG steht es jedoch frei, weiterge-hende Schadensersatzansprüche gegen den AN geltend zu machen, wobei auf die Höhe der Schadensersatzforderung die verwirkte Vertragsstrafe angerechnet wird. Die Vertragsstrafe muss nicht bei Annahme vorbehalten werden, sondern kann bis zur Schlusszahlung geltend gemacht werden. |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2012 - 8:28
Einsatz gebucht für 6h, bekomme aber nur 5h bezahlt??? |
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Hallo,
ich wurde von einer Agentur 6h gebucht, habe eine Rechnung gestellt und bekomme nun die Antwort, ich habe nur 5h gearbeitet und bekomme daher auch nur 5h bezahlt. (Wir wurden früher nach Hause geschickt). Meiner Meinung nach, habe ich ein Recht das zu erhalten, was mir zugesichert wurde. Liege ich da falsch? Gibt es irgendwo gesetzliche Grundlagen zu dieser Thematik???
Grüße |
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Magenta Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 29.12.2006 Beiträge: 165 Wohnort: Gäufelden
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Verfasst am: 02 März 2012 - 9:35
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Wurde für den Einsatztag eine Pauschale, die halt ursprünglich auf 6 Stunden Arbeit beruhte, vereinbart oder wirklich ein direkter Stundenlohn?
Pauschale ist Pauschale und wenn man Dich früher heimschickt, ist das eben Agentursache. Wurde ein direkter Stundenlohn vereinbart, kannst Du vermutlich nicht viel machen, weil eben nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in Rechnung gestellt werden kann.
Aber auch in diesem Fall würde ich mit der Agentur sprechen und vielleicht einen Kompromiss ausmachen. Sonst wirst Du ja vermutlich nie mehr für die Agentur arbeiten und wenn Du gut warst, gehen die dieses Risiko sicher nicht ein......
Liebe Grüsse
M |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2012 - 9:41
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Was genau stand denn in deinem Auftrag? |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2012 - 11:18
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die agentur hat nicht mit sich reden lassen und ich musste eine neue rechnung stellen mit 5h...habe aber dann auch gleich mitgeteilt, dass ich kein interesse mehr habe, mit denen zu arbeiten. schlechte bezahlung, unklare arbeitsaufträge, keine fahrkostenerstattung und und und... |
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Gast
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Verfasst am: 02 März 2012 - 11:58
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Wäre in dem Fall wahrscheinlich Perlen vor die Säue gekippt, aber lasst euch nicht schnell abspreisen. Gebucht ist gebucht. Und wenn es die Agentur versäumt entsprechende Regelungen festzuhalten, dann besteht auch der Anspruch für die erbrachte Leistung. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Mai 2012 - 19:23
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loecki hat Folgendes geschrieben: | die agentur hat nicht mit sich reden lassen und ich musste eine neue rechnung stellen mit 5h... |
Mache das mal selber mit einem Handwerker etc. um die Ecke oder einem sonstigen Gewerbetreibenden!
Zitat: | habe aber dann auch gleich mitgeteilt, dass ich kein interesse mehr habe, mit denen zu arbeiten. schlechte bezahlung, unklare arbeitsaufträge, keine fahrkostenerstattung und und und... |
Hat die bestimmt interessiert und sie haben es sich für nächstes Mal zu herzen genommen! |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jun 2012 - 13:06
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Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:
Ich habe mich hier über die Website für eine Standbetreuung beworben. Nach einigen Telefongesprächen mit einem Mitarbeiter habe ich nun eine Auftragsbestätigung bekommen, die ich unterschrieben zurücksenden soll... sie beinhaltet die Aktionsdaten, Stundenlohn und Tätigkeitsbeschreibung, soweit, so gut.
Aber... sie ist weder handschriftlich unterschrieben (stattdessen einfach per Computer ein "gez. xy"), es fehlt mein Nachname in meiner Anschrift und Grammatik und Zeichensetzung sind nach Gutdünken vorhanden. Des Weiteren hat die Agentur nur eine Handynummer als Telefonkontakt und wenn man die Webseite aufruft, hat man nur eine Startseite und einen Unterpunkt Impressum... und der ist bis auf den Satz "Hier kommt der Text für den Impressum" leer.
Auch hier auf Promotionbasis ist abgesehen von diesem einem Inserat nichts zu finden, die Agentur ist jedoch mit einem silbernen Stern verifiziert.
Mal abgesehen davon, dass ich in meinem (zugegeben kurzem) Promoterleben eine solche Unprofessionalität nicht erwartet hätte -
Ist eine solche Auftragsbestätigung ohne handschriftliche Unterschrift überhaupt bindend? Hab ich mit diesem "gez." überhaupt was in der Hand, wenn es Schwierigkeiten geben sollte? Der Job würde auf Gewerbeschein gehen und als Selbstständige habe ich doch ohnehin ein höheres Finanzrisiko, oder?
Ich hab da ein mieses Gefühl und weiß nicht, ob ich den Auftrag wirklich annehmen sollte. Das Geld brauche ich allerdings recht dringend...
Wie seht ihr das, ist eine solche Agentur vertrauenswürdig?
Liebe Grüße! |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jun 2012 - 19:15
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Hey ihr lieben Leutz,
ich stehe mit meinen Kollegen vor einem kleinen Problemchen:
Wir hatten einen Auftrag (Besucherlotse an einer Baustelle) der über zwei Monate ging (Ende 31.05.2012) nun sind die Baumaßnahmen natürlich nicht rechtzeitig fertig gewesen.
Wir haben aber bisher noch keinen neuen Vertrag bekommen, der die Verlängerung der Arbeitszeit beinhaltet. Unsere Agentur hat vorhin am Telefon gesagt, dass wir uns am Dienstag noch einmal deswegen melden sollen. Leider kennen wir diese Vertröstungen von denen schon, da es bei der Bezahlung auch nicht alles glatt gelaufen ist.
Reicht diese mdl. Mitteilung, dass der Auftrag weitergeht, oder können wir hier auf die Schriftform bestehen? Unsere Sorgen drehen sich halt um solche Sachen wie Versicherungsschutz und Bezahlung...
Hoffentlich kann mir hier jmd. eine Antwort geben.
Beste Grüße
Tobias |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jun 2012 - 19:35
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JahBaTob hat Folgendes geschrieben: | Hey ihr lieben Leutz,
ich stehe mit meinen Kollegen vor einem kleinen Problemchen:
Wir hatten einen Auftrag (Besucherlotse an einer Baustelle) der über zwei Monate ging (Ende 31.05.2012) nun sind die Baumaßnahmen natürlich nicht rechtzeitig fertig gewesen.
Wir haben aber bisher noch keinen neuen Vertrag bekommen, der die Verlängerung der Arbeitszeit beinhaltet. Unsere Agentur hat vorhin am Telefon gesagt, dass wir uns am Dienstag noch einmal deswegen melden sollen. Leider kennen wir diese Vertröstungen von denen schon, da es bei der Bezahlung auch nicht alles glatt gelaufen ist.
Reicht diese mdl. Mitteilung, dass der Auftrag weitergeht, oder können wir hier auf die Schriftform bestehen? Unsere Sorgen drehen sich halt um solche Sachen wie Versicherungsschutz und Bezahlung...
Hoffentlich kann mir hier jmd. eine Antwort geben.
Beste Grüße
Tobias |
Natürlich kann man einen Vertrag auch mündlich schließen. Wenn ihr allerdings schon "Vertröstungen" gewöhnt seit, würde ich mich auf keinerlei Diskussionen einlassen und ganz im Gegenteil eine fordernde Haltung einnehmen. Entweder schriftlicher Vertrag etc. bis dann und dann oder Beendigung wg. Auslaufen des bisherigen Vertrages. |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jun 2012 - 19:49
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Amarthiel hat Folgendes geschrieben: | Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen:
Ich habe mich hier über die Website für eine Standbetreuung beworben. Nach einigen Telefongesprächen mit einem Mitarbeiter habe ich nun eine Auftragsbestätigung bekommen, die ich unterschrieben zurücksenden soll... sie beinhaltet die Aktionsdaten, Stundenlohn und Tätigkeitsbeschreibung, soweit, so gut.
Aber... sie ist weder handschriftlich unterschrieben (stattdessen einfach per Computer ein "gez. xy"), es fehlt mein Nachname in meiner Anschrift und Grammatik und Zeichensetzung sind nach Gutdünken vorhanden. Des Weiteren hat die Agentur nur eine Handynummer als Telefonkontakt und wenn man die Webseite aufruft, hat man nur eine Startseite und einen Unterpunkt Impressum... und der ist bis auf den Satz "Hier kommt der Text für den Impressum" leer.
Auch hier auf Promotionbasis ist abgesehen von diesem einem Inserat nichts zu finden, die Agentur ist jedoch mit einem silbernen Stern verifiziert.
Mal abgesehen davon, dass ich in meinem (zugegeben kurzem) Promoterleben eine solche Unprofessionalität nicht erwartet hätte -
Ist eine solche Auftragsbestätigung ohne handschriftliche Unterschrift überhaupt bindend? Hab ich mit diesem "gez." überhaupt was in der Hand, wenn es Schwierigkeiten geben sollte? Der Job würde auf Gewerbeschein gehen und als Selbstständige habe ich doch ohnehin ein höheres Finanzrisiko, oder?
Ich hab da ein mieses Gefühl und weiß nicht, ob ich den Auftrag wirklich annehmen sollte. Das Geld brauche ich allerdings recht dringend...
Wie seht ihr das, ist eine solche Agentur vertrauenswürdig?
Liebe Grüße! |
Also wenn im Vertrag wirklich Standbetreuung steht, dann ist das nichts weiter als eine Tätigkeit als Host/Hostess und die ist abhängig beschäftigt, also nicht selbstständig. Sollte man hier tatsächlich auf eine Auftragsvergabe an einen Selbstständigen abzielen wollen, ist im Grunde, da du ja sicher Einzelunternehmer bist, der Vertrag in sich schon nicht korrekt. Als Einzelunternehmer trittst du ja mit Vor- und Zunamen auf, also bist du schon gar nicht richtig betituliert.
Alles in allem würde ich aber an Hand deiner Schilderung von einer Unterschrift absehen. Das klingt doch recht unprofessionell. Du kannst höchstens versuchen anzubieten gegen Vorkasse zu arbeiten oder, wenn du wirklich dringend Geld brauchst, kannst du dir einen Abmahnanwalt suchen und wg. des fehlenden Impressums einen kostenträchtige Abmahnung verschicken |
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Gast
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Verfasst am: 19 Aug 2012 - 20:12
Agentur hält sich nicht an Vertrag |
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Hallo,
habe folgende Angelegenheit:
wurde sehr kurzfristig zu einer Schulung eingeladen und habe zu einem lukrativen Merchandising bzw. Produktvorstellungsjob zugesagt.
Einsatzorte sollen in der Nähe des Wohnortes sein.
Nun stellt sich bei Veröffentlichung der Einsätze heraus, dass diese circa 540km entfernt sind.
Diese werde ich definitiv nicht durchführen, selbst wenn sie mir 200€ Honorar täglich zahlen würden plus km-Geld.
Könnte mir jemand Tipps geben, ob man da evtl. Ausfall/ Entschädigung geltend machen könnte?
Danke im Voraus. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Sep 2012 - 11:32
Promotionvertrag |
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Hallo,
gibt es einen "Muster"vertrag über Promotionauftrag?
mfg
gere |
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PB-Team Site Admin
Anmeldungsdatum: 05.12.2002 Beiträge: 1258 Wohnort: Kiel
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