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Steuern, Freibeträge & Finanzamt - Fragen & Probleme

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Gast






BeitragVerfasst am: 26 Okt 2011 - 14:34

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Hallo zusammen,

ich habe mehrere Fragen zum Thema, hoffe jemand kann mir helfen Smile.

Ich bin über meine Eltern in der Familienversicherung und habe in diesem Jahr ein bisschen zu viel verdient. Aufs Jahr gemittelt bin ich leicht drüber, monatsweise hab ich nur in 3 Monaten die Grenze geknackt, ist das irgendwie relevant?

Nun war meine Idee meine Betriebsausgaben nochmal zu checken und in vollem Maße zu erfassen, falls nicht schon geschehen:
1.Fahrtkosten und Handykosten hab ich schon. Angenommen ich lege mir heute nen PC zu, kann ich den für das ganze Jahr als Betriebsausgabe ansetzen?

2. Fast immer habe ich den Wagen meiner Mutter genutzt um zu den Einsätzen zu gelangen, kann ich diese Kosten auch irgendwie geltend machen(0,3 € pro km hab ich schon). Wie sieht es generell mit Kosten aus, die ich zwar dem Betrieb als Verursacher zurechnen würde, aber nicht auf meinen Namen laufen(Bsp: Telefon und Internet, da ich noch zuhause wohne, laufen diese über die Namen meiner Eltern)

Welche Möglichkeiten habe ich noch meine Betriebsausgaben "hochzufahren", außer mit Kleinkram ala Kopierpapier (mehr als 4 € kommen da ja eh nicht rum)?

Ich danke euch schonmal vielmals für eure Antworten Smile!
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Gast






BeitragVerfasst am: 16 Nov 2011 - 0:56

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Check doch die Basics zum Thema Steuern:
https://www.promotionbasis.de/tipps.php?rub=tipps&id=693
Danach müsstest du etwas konkreter werden, was genau du wie steuerlich geltend machen möchtest, dann können wir dir vielleicht helfen yo
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2012 - 8:20

Finanzamt - Fragen & Probleme
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Hallo Leute.

Ich promote für die Firma von einem Freund (Flyer+Warenproben verteilen). Da sich die Firma noch in der Startphase befindet und er ein guter Freund ist, mache ich dies ohne irgendeine Gegenleistung dafür zu bekommen.

Mache ich oder macht er sich dadurch Strafbar?
Brauche ich, obwohl ich dadurch nichts verdiene, einen Gewerbeschein?
Braucht er eine Genehmigung?

Vielen Dank für eure Hilfe.
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2012 - 13:48

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Auf öffentlichen Plätzen brauchst du eine Genehmigung und auf Privatgrundstücken die Einwilligung des Eigentümers/Stellvertreters (Beispiel:Du flyerst in einem Einkaufszentrum auf dem Parkplatz => Einwilligung des Centermanagements).

Jetzt stell dir mal vor,du wirst kontrolliert.Willst du dann dann behaupten,dass du unentgeltlich arbeitest???Das kauft dir kein Schwein ab!

"Gefälligkeitsarbeit" im gewerblichen Sinne gibt es nicht!

Sonst würde auch jedes Kind eines Gewerbetreibenden/Unternehmers und alle,die ihm bloß helfen wollen "umsonst" in der Firma arbeiten.Das wären Zustände,nicht wie im alten,sondern im modernen Griechenland......
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Gast






BeitragVerfasst am: 09 Jan 2012 - 13:58

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Am besten einen Gewerbeschein holen für "Unentgeltliche Probehelfungen" funny

Aber mal im Ernst: Helfen gibt´s nicht. Arbeit ist Arbeit. Sie könnten höchstens einen Praktikumsvertrag oder eine Hospitation konstruieren - aber wofür? Und versichert sind Sie auch nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 10 Feb 2012 - 23:47

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das ist aber sehr unpraktisch, da wie sich oben erwähnt, man dann den zufluss nicht kontrollieren kann..

wie soll man da auf 365 euro kommen, wenn die agenutr a erst nach 4 wochen zahlt und die agenutr b schon nach 1 woche ..hmm ich fände es sinnvoller, wenn man von dem rechnungsdatum ausgehen könnte da hätte man einen überblick über die grenzen
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2012 - 1:03

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Du kannst beim Finanzamt auch eine Soll-Besteuerung beantragen, dann würde es so gehandhabt. Das hat allerdings auch Nachteile und sollte gut überlegt sein. Aber wie schon gesagt, frag die Krankenkasse, i. d. R. wird der Jahresdurchschnitt als Grundlage genommen, um zu prüfen ob du familienversichert bleiben kannst.
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Gast






BeitragVerfasst am: 11 Feb 2012 - 1:11

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ja ich werd da mal anrufen und euch dann mal bescheid geben Smile
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Gast






BeitragVerfasst am: 28 Jun 2012 - 1:45

Bescheid Steuererklärung
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Hallo zusammen,
wartet ihr dieses Jahr auch so lang auf euren Steuerbescheid? Habt ihr da schonmal nachgehakt, sonst mache ich das die Tage mal!

SG
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PB-Team
Site Admin


Anmeldungsdatum: 05.12.2002
Beiträge: 1258
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 28 Jun 2012 - 13:36

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Hallo kabo1988,

bitte mache nicht so viele neue Themen auf, sondern suche zuerst einen Thread der zu Deiner Frage passt. Da haben wir beide weniger Arbeit miteinander Wink

Viele Grüße,

Jessica vom PB-Team
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 11:46

Umsatzsteuer bei Messejobs
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Hallo zusammen,

nachdem ich jetzt mehrmals beim Finanzamt in Frankfurt war und eigentlich meinen "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" wegen eines Nebenjobs als Messehostess/Promoterin abgeben wollte, hab ich jetzt mehrere Fragen, bei denen ihr mir evtl. weiterhelfen könnt.

Ich möchte gerne gelegentlich in Frankfurt am Main vor allem als Messehostess arbeiten (bietet sich ja an bei der Messestadt) und habe bereits den Gewerbeschein besorgt und wollte mich nun beim Finanzamt als Kleinunternehmer registrieren, um auch den ganzen Hickhack wegen der Umsatzsteuer nicht zu haben, da ich sehr sicher bin, dass ich unter der Grenze von 17.500€, bzw. 50.000 im Folgejahr bleiben werde.

Nun meinte aber die Dame vom Finanzamt, ich müsse im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" meine vorraussichtliche Umsatzsteuer unter Punkt 154 (7. Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer) eintragen, wovon ich das 1. Mal hörte, denn der letzte Kollege, der mich beriet, hatte gesagt, das sei nicht nötig, da ich ja als Kleinunternehmerin gelten möchte.
Die Dame meinte aber, was mir völlig neu war, ich solle das eintragen, denn ich würde wohl kaum eine Agentur für Messjobs finden, die eine Rechnung von mir ohne Umsatzsteuer annimmt.

Meine 1. Frage ist nun:

Könnt ihr mir das bestätigen, dass so gut wie alle Agenturen bei Messejobs die Umsatzsteuer auf der Rechnung haben wollen?


Bzw. hier auf der Seite lese ich immer wieder, dass Messejobs überhaupt ja eine Ausnahme sind und grundsätzlich auf Lohnsteuerkarte und nicht auf Gewerbeschein gehen.

Stimmt das und ich hab mir für Messejobs quasi umsonst den Gewerbeschein besorgt, kann damit also nur Promojobs außerhalb von Messen ausführen?

Wenn dem tatsächlich so ist, wie läuft das dann mit Arbeiten bei Messejobs auf Lohnsteuerkarte?
Muss ich dann die übliche Steuererklärung nächstes Jahr machen, bloß eben zusätzlich zu meinem normalen Job einen für diesen Messejob? Und welche Steuern muss ich abführen?
Alle, wie bei meinem normalen Angestelltenjob auch?

Wäre ganz lieb, wenn jemand, der Erfahrung speziell mit Messen hat, mir dazu etwas sagen könnte.

Lieben Dank!


Jessica
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 13:23

Antworten mit Zitat  

Zitat:
Bzw. hier auf der Seite lese ich immer wieder, dass Messejobs überhaupt ja eine Ausnahme sind und grundsätzlich auf Lohnsteuerkarte und nicht auf Gewerbeschein gehen.


Genau so ist es!
Messehostess/Messestandpersonal sind keine selbstständigen Tätigkeiten,sondern es stellt ein abhängiges Verhältnis dar (Urteil des Sozialgerichts) und daran solltest du dich auch halten,vor allem wenn man viel in dem Bereich machen möchte und nicht nur einmal "aus Versehen" den Messejob über den GS abgerechnet hat.

Zitat:
Könnt ihr mir das bestätigen, dass so gut wie alle Agenturen bei Messejobs die Umsatzsteuer auf der Rechnung haben wollen?


Ob du die Umsatzsteuer bei Promotionjobs und eben nicht bei Messejobs abrechnen möchstest ist dir überlassen.
Wenn du damit angefangen hast,musst du es 5 jahre durchziehen,was bei geringen Umsätzen überhaupt keinen Sinn macht nur viel mehr Arbeit!

Zitat:
Stimmt das und ich hab mir für Messejobs quasi umsonst den Gewerbeschein besorgt, kann damit also nur Promojobs außerhalb von Messen ausführen?


Nicht nur das,sondern du solltest dir es wieder aus dem GS auschreiben lassen!

Zur Beurteilung ist nämlich nicht das Finanzamt oder Gewerbeamt zuständig,sondern die DRV und da könnte es schon bald Ärger geben.
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 17:49

Antworten mit Zitat  

Hi edemerel,

danke fuer deine schnelle Antwort.

Unten in fett noch ein paar Fragen!

Nachricht
edmerel
BeitragVerfasst am: 01. Aug 2012 - 13:23 Titel:
Zitat:
Bzw. hier auf der Seite lese ich immer wieder, dass Messejobs überhaupt ja eine Ausnahme sind und grundsätzlich auf Lohnsteuerkarte und nicht auf Gewerbeschein gehen.


Genau so ist es!
Messehostess/Messestandpersonal sind keine selbstständigen Tätigkeiten,sondern es stellt ein abhängiges Verhältnis dar (Urteil des Sozialgerichts) und daran solltest du dich auch halten,vor allem wenn man viel in dem Bereich machen möchte und nicht nur einmal "aus Versehen" den Messejob über den GS abgerechnet hat.

Was ich mich dabei aber nun frage ist, warum hat das Finanzamt dazu nichts gesagt und mich einfach machen lassen, bzw. das Gewerbeamt mir ueberhaupt den Schein ausgestellt? Wissen die das nicht oder ist das denen egal, weil sich DRV darum kuemmert?

Zitat:
Könnt ihr mir das bestätigen, dass so gut wie alle Agenturen bei Messejobs die Umsatzsteuer auf der Rechnung haben wollen?


Ob du die Umsatzsteuer bei Promotionjobs und eben nicht bei Messejobs abrechnen möchstest ist dir überlassen.
Wenn du damit angefangen hast,musst du es 5 jahre durchziehen,was bei geringen Umsätzen überhaupt keinen Sinn macht nur viel mehr Arbeit!

Das ist mir klar, dass ich das selbst entscheiden kann. Ich wollte dies vermeiden und mich davon befreien lassen. Aber die Dame vom Finanzamt sagte, ich solle immer Umsatzsteuer vermerken auf den Rechnungen, sonst bekaeme ich kaum Jobs.
Hast du mit diesem konkreten Punkt Erfahrungen gemacht? Dass Agenturen es fast alle bevorzugen, die UST in der Rechnung vermerkt zu bekommen?


Zitat:
Stimmt das und ich hab mir für Messejobs quasi umsonst den Gewerbeschein besorgt, kann damit also nur Promojobs außerhalb von Messen ausführen?


Nicht nur das,sondern du solltest dir es wieder aus dem GS auschreiben lassen!

Zur Beurteilung ist nämlich nicht das Finanzamt oder Gewerbeamt zuständig,sondern die DRV und da könnte es schon bald Ärger geben.

Das heisst, ich sollte mit dem Gewerbeschein auf keinen Fall Messen machen, aber andere Promotionjobs waeren in Ordnung?
Ich habe im Gewerbeschein "Hostess" und "Promotion" stehen.
Dann lass ich das "Hostess" streichen, behalte "Promotion" drin und mach auf keinen Fall Messejobs. Waer ich damit auf der sicheren Seite?

Und warum wollen denn so viele Anbieter von Messejobs weiterhin auf Gewerbeschein abrechnen? Wenn das doch rechtswidrig ist, machen die sich doch damit auch strafbar oder nicht? Und ja auch die eine oder andere Hostess hier, die ihren Job auch Gewerbeschein abrechnen laesst
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 18:01

Antworten mit Zitat  

Zitat:
Was ich mich dabei aber nun frage ist, warum hat das Finanzamt dazu nichts gesagt und mich einfach machen lassen, bzw. das Gewerbeamt mir ueberhaupt den Schein ausgestellt? Wissen die das nicht oder ist das denen egal, weil sich DRV darum kuemmert?


Geanauso ist es!

Zitat:
Das ist mir klar, dass ich das selbst entscheiden kann. Ich wollte dies vermeiden und mich davon befreien lassen. Aber die Dame vom Finanzamt sagte, ich solle immer Umsatzsteuer vermerken auf den Rechnungen, sonst bekaeme ich kaum Jobs.
Hast du mit diesem konkreten Punkt Erfahrungen gemacht? Dass Agenturen es fast alle bevorzugen, die UST in der Rechnung vermerkt zu bekommen?


Vollkommender Quatsch mit extra Soße!
Vorher soll die gute Frau vom FA das überhaupt wissen???Oder wird man dort so schlecht bezahlt,dass sie auch nebenbei Promojobs macht??? lol

Zitat:
Das heisst, ich sollte mit dem Gewerbeschein auf keinen Fall Messen machen, aber andere Promotionjobs waeren in Ordnung?
Ich habe im Gewerbeschein "Hostess" und "Promotion" stehen.
Dann lass ich das "Hostess" streichen, behalte "Promotion" drin und mach auf keinen Fall Messejobs. Waer ich damit auf der sicheren Seite?


Das ist OK!
Nur solltest du eben nicht den Job auf Messen und Co. ausführen (den es zählt nur die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit).
Es gibt ja auch Übersetzungshostessen etc.
Außerdem kostet die Umschreibung in FFM wieder 30€.

Zitat:
Und warum wollen denn so viele Anbieter von Messejobs weiterhin auf Gewerbeschein abrechnen? Wenn das doch rechtswidrig ist, machen die sich doch damit auch strafbar oder nicht?


1)Weil es ihnen egal ist
2)Sie einfacher abrechnen können
3)Sozialversicherungsbeiträge "sparen"
4)Dagegen lange Zeit nichts unternommen worden ist (das Urteil ist von 2006) und die DRV die Überprüfungen erst letztes Jahr aufgenommen hat (laut einem Zeitungsbericht)
5)Es einfach nicht wissen
6)Es bis jetzt zu keiner Verurteilung gekommen ist
7)......
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Gast






BeitragVerfasst am: 01 Aug 2012 - 22:49

Antworten mit Zitat  

kyuuketsu hat Folgendes geschrieben:

Ich habe im Gewerbeschein "Hostess" und "Promotion" stehen.


Also bei mir steht bloß "Promotiontätigkeiten". Die Dame im Amt meinte damals, ich solle mich bloß nicht festlegen lassen, damit ich verschiedenste Jobs annehmen kann, und dann gäbe es auch keinen Ärger.
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