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Gast
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Verfasst am: 14 Jan 2013 - 18:52
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Du musst auf jeden Fall festhalten, dass du ihr Typ bist |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 15 Jan 2013 - 19:03
Re: Zusatzvereinbahrung zum Promotionvertrag |
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MichaelB hat Folgendes geschrieben: | Hallo
was schreibe ich im Zusatzvertrag rein und was nicht |
Du hast doch in anderen Postings dutzendfach anderen dies empfohlen und geschrieben,dass du das immer so machst!
Mittlerweile müsstest du doch darin Profi sein!
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Gast
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Verfasst am: 06 Feb 2013 - 16:24
Rahmenvertrag erst nach der Aktion erhalten. Was gilt?????? |
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Hallo,
ich habe ein kleines Problem. Ich habe im letzten Monat auf einer Messe gearbeitet. Mit der Agentur habe ich 2 Wochen vor der Messe die Tage am Telefon und per E-Mail vereinbart. Ich habe also alle Konditionen die für mich wichtig waren, von der Agentur im Voraus erhalten ( Arbeitszeiten, Honorar etc.). Auftrag erledigt und direkt am nächsten Tag meine Rechnung geschrieben und per Einschreiben weg geschickt (bestätigt). Da ich keine Vereinbarung bzw. Rahmenvertrag erhalten habe, legte ich ein eigenes Zahlungsziel von 14 Tagen fest.
Ich wusste zu dem Zeitpunkt schon, dass ich nie wieder für diese Agentur arbeiten würde, da der Ton mancher Supervisor vor Ort echt eine absolute Unverschämtheit war und die Bezahlung auch zu wünschen übrig ließ.
In der darauf folgenden Woche erhielt ich eine E-Mail (Fehlende Unterlagen). Im Anhang waren Rahmenvertrag (Inhalt: 4 Wochen Zahlungsziel, Vertragsstrafen usw.) und ein paar andere Vereinbarungen (Informierung über Ausweismitführung etc.).
Auf diese E-Mail habe ich prompt geantwortet und entgegnet, dass ich die Vereinbarung leider erst nach Abschluss des Auftrages erhalten habe und deshalb keine nachträgliche Vereinbarung akzeptiere bzw. unterzeichne.
Da nicht anders vereinbart, habe ich ja das Zahlungsziel festgelegt und mir den Erhalt (Einschreiben mit Bestätigung durch unterzeichnen) der Rechnung bestätigen lassen.
Da seit Erhalt der Rechnung und dem gestrigen Tag mehr als 16 Tage um waren, rief ich gestern in der Agentur an und merkte an, dass ich auf mein Geld warte und ob ich denn jetzt eine Mahnung rausschicken soll. Ich wollte ja nur vermeiden der Agentur 15 Euro Mahngebühr in Rechnung zu stellen und aus Nettigkeit vorher Bescheid geben.
Es stellte sich heraus das bisher weder meine E-Mails noch meine Unterlagen geprüft wurden (war klar). Keine wusste Bescheid. Dazu kam noch das der Herr am Telefon sagte: "Wir legen unser eigenes Zahlungsziel fest und das ist am 15." und ich solle die Vereinbarung unterschreiben und zurück schicken sonst kein Geld usw.
Wer hat nun Recht und habe ich mich korrekt Verhalten? |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 06 Feb 2013 - 17:02
Re: Rahmenvertrag erst nach der Aktion erhalten. Was gilt??? |
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xKaisx hat Folgendes geschrieben: |
Wer hat nun Recht und habe ich mich korrekt Verhalten? |
Streng genommen keiner von euch!
1)Das arbeiten auf einer Messe ist keine selbständige Tätigkeit (das sollte mittlerweile bekannt sein).Die Agentur hätte dich anstellen müssen!
2)Mit pauschalen 15€ Mahngebühr landest du in einem Rechtsstreit,wenn es sich wirklich um eine selbständige Tätigkeit handelt,mächtig auf der Nase (sieh z.B. Vergleich),da bisher alle Gerichte nur die tatsächlichen Kosten zugelassen haben,sprich Preis für Porto,Druckkosten und Verzugszinsen,aber keine Pauschalen insgesamt,die über 5€ hinaus gehen und nicht aufgeschlüsselt sind.
3)Einen Vertrag im nach hinein muss keiner eingehen.Zudem gilt immer noh Punkt 1. |
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Gast
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Verfasst am: 06 Feb 2013 - 17:29
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Hallo danke für die Antwort.
Das Thema selbstständige Tätigkeit auf Messen ist mir wohl bekannt.
Ich habe es aber wie folgt deklariert: "Meine Tätigkeit beschränkte sich auf die Betreuung von Kunden als VIP-Host/ess oder Host/ess auf Messen und sonstigen Events"
...und soweit mir bekannt ist, kann man wie oben deklariert doch selbständig auf einer Messe arbeiten oder?
Auf die 10 Euro Mahngebühr, würde ich auch verzichten, mir geht es nur darum, dass ich die 14 Tage Zahlungsfrist (da nicht vorher vereinbart) ja nun selbst festlegen durfte. Oder etwa nicht? |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 06 Feb 2013 - 18:14
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xKaisx hat Folgendes geschrieben: |
Ich habe es aber wie folgt deklariert: "Meine Tätigkeit beschränkte sich auf die Betreuung von Kunden als VIP-Host/ess oder Host/ess auf Messen und sonstigen Events"
...und soweit mir bekannt ist, kann man wie oben deklariert doch selbständig auf einer Messe arbeiten oder?
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Das ist deshalb falsch,weil nicht die Beschreibung der Tätigkeit maßgebend ist,sondern die tatsächliche erbrachte Leistung.
Das Urteil spricht insbesondere von "Messestandpersonal" nicht als wortbezugspunkt,sondern argumentiert mit deren Handlungsweise und sonstigen Auftreten.Was somit auch im GS steht ist uneheblich!
Auch "Hostess" außerhalb einer Messe ist keine selbständige Tätigkeit.
Zitat: | mir geht es nur darum, dass ich die 14 Tage Zahlungsfrist (da nicht vorher vereinbart) ja nun selbst festlegen durfte. Oder etwa nicht? Smile |
Rein formal hast du recht!
(Allerdings ist hierbei das Problem,dass z.B schon bei Einlegung einer gerichtlichen Mahnung spätestens im 1.sten Rechtszug die Zivilkammer auf das Arbeitsgericht verweisen wird = Kostenfalle für dich,besonders,wenn du noch einen RA bemüht hast). |
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Gast
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Verfasst am: 06 Feb 2013 - 20:28
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also für mich ist das halt eine Auslegungssache (so sehe ich es ). Wenn jemand meine Dienstleistung auf einer bestimmten Messe benötigt, und mich dafür beauftragt, nämlich wie oben beschrieben, so finde ich handelt es sich sehr wohl um eine selbstständige Tätigkeit. Mit meinem Gewerbeschein hat das eigtl. garnix zu tun, das kam vielleicht falsch rüber. Ich habe es im Betreff meiner Rechnung so (s.o.) betitelt. In meinem GS steht einfach nur Promotion .
Ich arbeite auch hin und wieder als Moderator auf Messen und das ist ganz klar eine selbstständige Tätigkeit.
Aber Du magst Recht haben. Für mein Problem mit der Rechnung ist eigentlich auch unerheblich.
Zu der Zahlungsfrist:
Was meinst Du damit, dass ich auf den Kosten sitzen bleiben könnte, speziell diesen Satz:
[b][b]"1.sten Rechtszug die Zivilkammer auf das Arbeitsgericht verweisen wird = Kostenfalle für dich,besonders,wenn du noch einen RA bemüht hast" [/b][/b]
verstehe ich nicht.
ups bissl groß geworden der Satz |
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Gast
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Verfasst am: 06 Feb 2013 - 20:53
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Hier mal etwas weiterführende Literatur:
Landessozialgerichtes Hessen vom 20.10.2005 (Az. L8/14 KR 334/04)
Das mag sicher nicht auf deine Moderatoren-Jobs zutreffen, jeder andere Host/essen-Job ist damit allerdings erfasst und den Sozialversicherungsträgern ist es ziemlich Schnuppe, wie du dir das persönlich zurecht legts.
Was maxwel damit meint ist, dass du, wenn du jetzt einen Anwalt bemühen möchtest, um deine Forderungen geltend zu machen, ggf. irgendwo vor Gericht einer dieses Urteil kennt und den Fall an ein Arbeitsgericht verweist, so dass du dann auf den Anwaltskosten sitzen bleibst. |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 07 Feb 2013 - 14:03
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DanMat hat Folgendes geschrieben: | um deine Forderungen geltend zu machen, ggf. irgendwo vor Gericht einer dieses Urteil kennt und den Fall an ein Arbeitsgericht verweist, so dass du dann auf den Anwaltskosten sitzen bleibst. |
Und auch wenn man keinen RA bemüht bleibt man zumindest auf den Gerichtskosten und sonstigen Verfahrenskosten sitzen. |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 07 Feb 2013 - 16:12
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xKaisx hat Folgendes geschrieben: | also für mich ist das halt eine Auslegungssache (so sehe ich es ). Wenn jemand meine Dienstleistung auf einer bestimmten Messe benötigt, und mich dafür beauftragt, nämlich wie oben beschrieben, so finde ich handelt es sich sehr wohl um eine selbständige Tätigkeit |
Genau das es das eben nicht Auslegungssache ist,wurde doch im Urteil festgestellt.
Abgesehen davon,dass die DRV momentan ziemlich an den jeweiligen Agenturen und vermeíntlichen "Auftragnehmern" hinterher ist,kann z.B die KK ihre Leistung bei einem Arbeitsunfall verweigern. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2013 - 16:14
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Also praktisch ist halt das ich einen sehr hilfsbereiten Anwalt für Arbeitsrecht im engeren Bekanntenkreis habe, den würde ich mir sparen. Ich wollte ihn aber wegen dieser Kleinigkeit nicht ansprechen, um mein Kontingent nicht aufzubrauchen ;D.
Ich möchte aber ohnehin keinen Rechtsstreit führen und die Agentur hat mir auch schon bestätigt, dass ich mein Geld am 15. bekomme (natürlich unter Vorbehalt, dass ich die geforderten Unterlagen nach sende).
In einem gestrigen Gespräch mit dem Agenturchef, indem ich meinen Standpunkt nochmal klar gemacht habe kam es dann mehr oder weniger zu einer lautstarken Auseinandersetzung. Der Hintergrund:
Ich habe per E-Mail eine "Auftragsanweisung" für 3 Tage bekommen (Damit meine ich die 3 Tage die berechnet habe und worüber ich in den letzten Posts geschrieben habe). Einen Tag vor Beginn der Messe habe ich angerufen und gefragt ob ich nicht die ganze Woche arbeiten könnte. Daraufhin wurde mir das zugesagt und es wurden telefonisch 2 weitere Tage vereinbart.
Diese weiteren 2 Tage war ich aber nicht mehr vor Ort, da mir der Ton und die Arbeitsbedingungen überhaupt nicht gefallen haben.
Da ja schriftlich (E-Mail) nur die ersten 3 Tage vereinbart sind, bin ich da ja mehr oder weniger aus dem Schneider.
Nach dem Telefonat mit dem Agenturchef bekam ich nun eine E-Mail in der nur noch lediglich eine "Vereinbarung über die Information der Ausweispflicht auf Messen", der Rahmenvertrag UND eine Sondervereinbarung enthalten sind wo nun von 5 Tagen anstatt 3 die Rede ist.
Ich wäre natürlich blöd wenn ich davon irgend etwas unterschrieben zurückschicken würde.
Mir geht's jetzt auch nur noch um's Prinzip. Ich habe keine rechtzeitige Vereinbarung von der Agentur erhalten, ich selbst habe aber die E-Mail der Agentur in der ich beauftragt wurde. Ich habe mich daraufhin für die 2 Wochen Zahlungsfrist entschieden und ich bin der Meinung, dass die Agentur diese jetzt auch einhalten muss. Selbst wenn ich nur die 5 Euro Porto für die Mahnung drauf setze. Allein die Unverschämtheit zu versuchen mich mit dieser Sondervereinbarung über den Tisch zu ziehen treibt mich dazu an die Mahnung rauszuschicken. Ich frage mich halt ob ich nach verstreichen der Zahlungsfrist überhaupt schon anmahnen darf.
Ich habe mich auch entschieden das jede Vereinbarung die ich nach der Messe von der Agentur bekommen habe nicht zurück zu schicken. Ist ja eigentlich auch nicht wirklich legal oder nicht? Zumal mich ja tatsächlich niemand darauf Aufmerksam gemacht hat das ich z.b. meinen Ausweis dabei haben muss,w enn ich auf der Messe bin, das sollte ja wenn der Gesetzgeber regeln und nicht die Agentur. Und dazu wurde mir auch nicht gesagt das die Agentur mich in einem kurzfristigen Arbeitsverhältnis beschäftigen will. Das kam alles im Nachhinein.
Ich hoffe ihr steigt durch mein Kauderwelsch ncoh irgendwie durch danke nochmals für die Antworten! |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2013 - 16:14
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2013 - 16:20
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Dem Ganzen steht dann aber immernoch der mündlich geschlossene Vertrag für die 2 zusätzlichen Tage gegenüber, für die du am Ende gar keine Leistung erbracht hast. Mal ehrlich, ohne dir jetzt zu Nahe treten zu wollen, aber in all deinen Ausführungen steht mir persönlich ein wenig zu viel "Ich habe entschieden, ich lege das fest..." etc. drin. Eine geschäftliche Zweisamkeit sieht in meinen Augen irgendwie anders aus, da muss man sich hinterher auch nicht wegen solcher "Kleinigigkeiten" streiten. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2013 - 16:49
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ja mündlich geschlossen stimmt wohl aber ohne Nachweis. So ist es halt zu meinen Gunsten auch wenn sich das blöd anhört. Wenn ein Handelsmann waren einkauft und sich diese vorher ansieht und weiß was er kauft so gebe ich dir mit deinen Ausführungen Recht. Bei der Promo ist das halt anders. Du sprichst mit irgendwem am Telefon der sich nett anhört und im Nachhinein stellt sich der Job als eine absolute Katastrophe raus. Ich bin wirklich jemand der 100% gibt, wenn ich merke, dass es Faire Angelegenheit ist, aber wenn es sich so rausstellt, steht es mir ja frei vorzeitig abzubrechen, vor allem dann, wenn es keine schriftliche Vereinbarung gibt und ich merke die Agentur ist nicht ganz sauber. So sehe ich das
Der Ton macht halt hin und wieder auch die Musik. Auch im Geschäftsleben. Mal abgesehen von der völlig fahrlässigen und teilweise illegalen Verhaltensweise seitens der Agentur. |
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Gast
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Verfasst am: 07 Feb 2013 - 17:21
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So oft ich deine Beiträge auch lese, ich kann kein fahrlässiges oder illegales Verhalten seitens der Agentur sehen, ich sehe im Moment nur, dass du auf Teufel komm raus Recht haben willst und daher die Sachen so auslegst, wie sie dir am besten passen. |
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