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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 6:44
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Hätten Sie vor Beginn der Tätigkeit einen rechtsgültigen Arbeitsvertrag als angestellte Hostess für den Einsatz auf Messen unterschrieben - und damit auch von den Annehmlichkeiten des Arbeitnehmerdaseins profitiert (ich sage nur: Kündigungsschutz), dann müssten Sie jetzt nicht ständig mit dem Fuß aufstampfen und sich ärgern. Ein Pullover ist ein Pullover und wird kein T - Shirt, auch wenn Sie ganz doll und ganz lange an den Ärmeln rumzupfen... |
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 11:29
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Naja ich glaube das kommt hier ein bisschen falsch rüber. Ich ärgere mich nicht über den Ablauf der ganzen Geschichte, sondern eher über das Verhalten der Agentur/en im allgemeinen. Außerdem kann glaube ich niemand hier von Euch wirklich wissen wie die Verhältnisse vor Ort waren und deshalb auch keine Mutmaßungen treffen. Aber tut Euch keinen Zwang an , ich meine das auch nicht böse.
Dennoch: Tatsache ist, die Agentur will mit mir nach erfülltem Auftrag nachträgliche Vereinbarungen treffen bzw. möchte von mir eine Mitteilungsbestätigung über eine Mitteilung, die sie nie gemacht hat. Das ist definitiv nicht ganz legal. Aber egal.
Und es stimmt sogar das ich sehr oft meine eigenen Entscheidungen/Auslegungen in einem Vertragsverhältnis treffe, aber auch nur in einem angemessenen Spielraum. Und das kann man eben machen, wenn man selbstständig ist (vorausgesetzt man bewegt sich in einem legitimen Bereich). Und ich finde das sollten alle Promoter oder Freiberufler whatever tun.
Ich danke für alle Antworten und die hilfreichen Tipps!
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Gast
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Verfasst am: 08 Feb 2013 - 13:27
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Du, ist halt auch immer so eine Sache, wenn man hier nur Buchstaben zur Verfügung hat um Sachverhalte zu schildern bzw. darauf einzugehen. Einer meint es so, der andere versteht es so. Am Ende haben alle ein völlig falsches Bild voneinander
Was ja aber sicher deutlich geworden ist, dein Fall gestaltet sich schon eher schwierig. Da sind viele "Unbekannte" drin, bzw. Sachen, die jede Seite im Ernstfall für sich versuchen wird auszulegen. Allein unter dem Aspekt der Scheinselbstständigkeit würde ich versuchen das Ding irgendwie durchzustehen, sprich Vertrag nachträglich hinschicken und hoffen, dass sie sich wenigstens an das darin genannte Zahlungsziel halten. Mit einem gerichtlichen Mahnverfahren weckst du unter Umständen nur schlafende Hunde.
Halt uns gern auf dem Laufenden |
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LilC88
Anmeldungsdatum: 25.02.2011 Beiträge: 4 Wohnort: Celle
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Verfasst am: 03 März 2013 - 15:01
Von Auftragsbestätigung zurücktreten |
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Hallo,
ich habe bei einer Agentur eine Auftragsbestätigung unterschrieben auf selbständiger Basis für einen Messejob und habe jetzt gut eine Woche vorher wieder abgesagt (weil ich ein besseres Jobangebot angenommen habe).
Nun will die Agentur ein Krankheitsattest, weil ich abgesagt habe.
Ist das nötig? Oder kann man eigentlich problemlos von einer Auftragsbestätigung zurücktreten, indem man vorher absagt?
Vielleicht kennt sich jemand mit den rechtlichen Grundlagen aus und kann mir weiterhelfen. |
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Gast
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Verfasst am: 03 März 2013 - 16:20
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Die rechtliche Grundlagen dazu sollten in deinem Vertrag stehen! Im übrigen eine blöde Masche, einen Job anzunehmen und ihn dann wieder abzusagen, weil man was Besseres hat... |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 03 März 2013 - 21:08
Re: Von Auftragsbestätigung zurücktreten |
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LilC88 hat Folgendes geschrieben: |
ich habe bei einer Agentur eine Auftragsbestätigung unterschrieben auf selbständiger Basis für einen Messejob und habe jetzt gut eine Woche vorher wieder abgesagt |
Was sollst du da "selbständig" machen???
Doch etwa keine Hostesstätigkeiten,oder???
Dann ist sowieso der ganze Vertrag als nichtig anzusehen!
Zitat: | Nun will die Agentur ein Krankheitsattest, weil ich abgesagt habe. |
Attest = Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Arbeitnehmer |
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cara88x
Anmeldungsdatum: 05.03.2011 Beiträge: 2 Wohnort: Mössingen
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Verfasst am: 05 März 2013 - 14:07
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Hallo ihr Lieben,
hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Wenn man einen Arbeitsvertrag in Form einer kurzfristigen Beschäftigung geschlossen hat (Stundenlohn, Stundensatz, Datum der Arbeitstage erfasst) und die Agentur aber 2 Tage vor Einsatz absagt, weil das Event aus technischen Gründen nicht mehr durchzuführen ist, hat man dann trotzdem Anspruch auf Zahlung des vollen Gehaltes für diesen Tag?
Ich habe den Ausfall des Events ja nicht zu verschulden. Zudem sind 2 Tage vorher ja schon sehr kurzfristig. Die Agentur will natürlich nicht zahlen.
Was meint ihr?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar! |
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Gast
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Verfasst am: 05 März 2013 - 19:17
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Hast du irgendwo einen Arbeitsvertrag unterschrieben? Steht da ggf. was zu höherer Gewalt? Technische Probleme, klingt so, als würde man das versuchen als höhere Gewalt einzustufen. |
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Gast
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Verfasst am: 18 März 2013 - 13:25
Fehler im Vertrag --> Verdienstausfall? |
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Hallo,
ich habe vor kurzem für eine Agentur Promo gemacht.
Alle Einsatztage und Einsatzzeiten waren im Vertrag selbstverständlich abgeregelt.
Ich habe vor einem Tag vor dem Aktionsbeginn erfahren, dass die Aktion erst ein Tag später anfängt (durch einen anderen Promoter, nicht durch die Agentur).
Die Agentur hat zugegeben, dass es ein Fehler war.
Never the less, so hat der Fehler (falsches Datum) im Vertrag für mich zu einem Verdienstausfall geführt.
Ich wollte jetzt die hälfte des Tagessatzes in Rechnung stellen (Verdienstausfall, da ich an dem Tag irgendwo anders sein könnte).
Gibts dafür irgendwelche gesetzliche Gründe bzw. wie sieht die rechtliche Lage aus? Die Agentur will es nicht bezahlen (ooops, sorry, ein Fehler).
Vielen Dank! |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 19 März 2013 - 15:32
Re: Fehler im Vertrag --> Verdienstausfall? |
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myass hat Folgendes geschrieben: |
Gibts dafür irgendwelche gesetzliche Gründe bzw. wie sieht die rechtliche Lage aus? |
Der Honorarausfall ist ein ganz normaler Schadenersatzanspruch nach §§280ff. |
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Gast
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Verfasst am: 21 März 2013 - 13:04
Wichtige Frage zur Abrechnung. |
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Hallo,
mal ne Frage, wenn man wegen Stau unterwegs eine halbe Stunde laut Vereinbahrung zu spät auf einer Messe ankam, aber immer noch rechtzeitig zum Messebeginn da war und auch rechtzeitig hätte anfangen können, aber dann nach Hause geschickt wurde, kann man den Tag dann dennoch in Rechnung stellen, als Verdienstausfall oder dann nur noch die Kilometer berechnen?
lg |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jul 2013 - 15:42
Dauerpromotion Kündigen?! |
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Hey,
ich hab vor kurzem zu einer Agentur gewechselt. Nun bin ich mit einigen Dingen nicht ganz so zufrieden und hab zudem ein Stellenangebot als Außendienstmitarbeiter wo ich sofort anfangen könnte.
Im Vertrag steht 30 Tage Kündigungsfrist... Geht das?
Außerdem haben die Pfeifen den Vertrag noch garnicht zurückgefordert was dann wohl heiß Sie haben keine Unterschrift von mir... allerdings brauch ich mit dem Argument nicht kommen da ich ja sonst meine Austehende Kohle nicht bekomme.
ich will eig die ganze Sache friedlich klären und niemanden ärger machen.
Wollte bloß mal wissen ob wer vll schon erfahrung gemacht hat. |
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extasyA Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 10.09.2011 Beiträge: 206 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 01 Jul 2013 - 16:33
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Hi,
hast du mit denen ein Angestelltenverhältnis? Sprich auf Lohnsteuerkarte? |
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Gast
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Verfasst am: 01 Jul 2013 - 16:36
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extasyA hat Folgendes geschrieben: | Hi,
hast du mit denen ein Angestelltenverhältnis? Sprich auf Lohnsteuerkarte? |
nein. Normaler Subunternehmer. Sprich selbständig. Aber im Rahmenvertrag steht dass beide Partein eine Kündigungsfrist von 30 Tagen zum ende des Monats haben. |
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extasyA Promo-Prof
Anmeldungsdatum: 10.09.2011 Beiträge: 206 Wohnort: Dortmund
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Verfasst am: 01 Jul 2013 - 16:53
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Ich mein du bist ja nicht verpflichtet jeden Job anzunehmen den die dir anbieten,
dann sagste eben, dass du an den Tagen keine Zeit hast und gut ist, ansonsten kannste ja jeden anderen Job in der Zeit annehmen. Nach 30 Tagen kündigste quasi und hast dann mit denen nichts mehr zutun. |
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