<< Probleme mit der Agentur :: Promotiontätigkeit im Hauptgewerbe >> |
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npflip Alter Hase
Anmeldungsdatum: 24.11.2004 Beiträge: 1279 Wohnort: Gevelsberg
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Verfasst am: 02 Apr 2010 - 18:58
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Natürlich sichern die Agenturen Schäden an Fahrzeugen ab- jedoch ist es legitim, dass die Agenturen eine Selbstbeteiligung an die Auftragnehmer weitergeben. Die Vereinbarungen dazu regelt jede Agentur anders. Eine allgemein gültige (rechtliche) Richtlinie dazu gibt es nicht. |
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Gast
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Verfasst am: 04 Apr 2010 - 11:53
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danke!
die Agentur hat sich bis jetzt nicht gemeldet, meine teamcheffin wollte das eig. mit denen klären und sich dann melden..aber von beiden nix.
können die mir das einfach vom lohn abziehen?
lg |
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Gast
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Verfasst am: 07 Apr 2010 - 15:58
Re: Parkunfall mit agenturauto...selbstbeteiligung? |
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EifriG hat Folgendes geschrieben: | hallo,
ich habe schon nach ähnlichen treats gesucht, aber nichts hilfreiches gefunden...ich hoffe jemand kann mir helfen
also: heute habe ich meiner teamleiterin das auto der agentur wieder gebracht, wollte wenden und bin dann rückwerts gegen eine kleine mauer gefahren, die schäden hinterlassen hat
ich war geschockt...sie meinte ich müsste mit 500 selbstbeteiligung rechnen, davon hab ich nichts gewusst. habe auch nichts unterschriebn, weder fürs auto,noch bei der agentur (wegen promoeinsätzen oder so)...
meine frage ist jetzt natürlich: muss ich die 500euro übernehmen.
hab schon gehört, dass eine private haftp.versicherung evtl. das übernehmen würde, aber das trifft wohl bei meiner nicht zu...wie siehts von seiten der agentur aus, und müssen es auf jeden fall 500€ sein/werden?
ich würd mich über jede hilfreiche antwort freuen!danke!! |
Das wichtigtse hast du nicht beschrieben:
1) Mietwagen oder Auto der Agentur (Leasing oder Eigentum).
Ist es ein Mietwagen,haftet ausschließlich der Mieter des Fahrzeugs (=Agentur) und du nur bei grob fahrlässigen Verhalten (§823 BGB).
Da gibts auch nichts rumzureden,die Klage wird sofort vom Gericht abgewiesen.......
2)Bei Besitzrecht oder Eigentum der Agentur kann es Probleme geben.......
Aber ein guter Anwalt sollte auch hier auf 0€ SB plädieren und damit durchkommen. |
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Gast
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Verfasst am: 13 Apr 2010 - 12:54
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Danke für die Antwort...genaueres kann ich auch noch nicht sagen...meine teamchef wollte mit der agentur reden und meinte eine Sb würde anstehen...
"1) Mietwagen oder Auto der Agentur (Leasing oder Eigentum). "
Das Auto ist ein Mietwagen, aber ich kenne den Vertrag nicht genau...
2)Bei Besitzrecht oder Eigentum der Agentur kann es Probleme geben.......
Aber ein guter Anwalt sollte auch hier auf 0€ SB plädieren und damit durchkommen.
Was genau ist damit gemeint? (Besitzrecht?Eigentum ist es ja, weil die Agentur den Wagen mietet, oder nicht)
lg |
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Gast
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Verfasst am: 17 Dez 2012 - 12:39
Eigenes Auto von Innen durch Stand beschädigt... |
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Hallo, ich habe für einen Promotionauftrag etwas mehr an Material bekommen, als mein kleines Auto fassen kann...ich habe also gequetscht und gedrückt...und der eingepackte Promotionstand hat von innen die Scheibe beschädigt, ähnlich einem Steinschlag von außen. Kann ich irgendetwas machen um nicht selbst auf den Kosten sitzenzubleiben?
Vielen Dank im voraus! |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 18 Dez 2012 - 13:55
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Die Kofferaumscheibe des Autos hat also einen kleinen "Steinschlag"??? |
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Gast
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Verfasst am: 19 Dez 2012 - 20:04
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Es stellt sich auch die Frage, wen du dafür verantworlich machen willst, den Schaden du ja selbst verursacht. |
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Gast
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Verfasst am: 30 Mai 2013 - 21:39
Lohnsteeurkarte |
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Hallo,
in nächster Zeit wird es ja so sein das die meisten Promojobs auf Lohnsteuerkarte gehen, das heisst dass du einen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, udn dann sind Unfälle laut ArbG und BGB vom Arbeitgeber versichert.
LG |
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maxwel Alter Hase
Anmeldungsdatum: 15.11.2012 Beiträge: 430 Wohnort: Frankfurt
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Verfasst am: 30 Mai 2013 - 21:55
Re: Lohnsteeurkarte |
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MariEnRose hat Folgendes geschrieben: |
in nächster Zeit wird es ja so sein das die meisten Promojobs auf Lohnsteuerkarte gehen....
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Da hast du irgend etwas falsch verstanden. |
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Gast
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Verfasst am: 31 Mai 2013 - 5:51
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Es spielt in diesem Fall keine Rolle, ob Sie als Gewerbetreibender oder Angestellter tätig sind: Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt liegt mindestens Fahrlässigkeit vor, die von keiner Versicherung getragen wird. So, wie Sie das beschrieben haben, würde ich davon ausgehen, dass Sie schon im Rahmen einer Selbstbeteiligung den Schaden alleine tragen müssen. |
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